Bürgerhaushalt 2022

Wie in den vergangenen Jahren schon erfolgreich praktiziert, soll auch in diesem Jahr ein Bürgerhaushalt für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Insgesamt 10.000 Euro stehen für Projekte zur Verfügung, die das Leben in der Stadt bzw. in den Ortsteilen lebenswerter machen. Dabei kann es sich z.B. um Veranstaltungen, bauliche Maßnahmen oder Anschaffungen von technischer Ausstattung handeln. Wichtig dabei ist, dass diese Vorhaben zugunsten des Gemeinwesens umgesetzt werden. Damit dies gewährleistet ist, brauchen diese Projekte mindestens 20 Unterstützerunterschriften auf dem jeweiligen Antrag.

Für den Ortsteil Gleisberg mit Wetterwitz und Wettersdorf sowie für den Ortsteil Niederstriegis mit Mahlitzsch, Hohenlauft, Grunau, Littdorf und Otzdorf stehen im Haushaltsjahr 2022 jeweils 2.500 Euro zur Verfügung. Für alle anderen Ortsteile und das Stadtgebiet Roßwein sind 5.000 Euro im Bürgerhaushalt verankert.

Die finanzielle Unterstützung von Jubiläumsveranstaltungen wird auf 400,00 € pro Veranstaltung begrenzt. Die Unterstützung von Fest- bzw. Kulturveranstaltungen wird auf jeweils 300,00 € pro Projekt festgelegt. Insgesamt werden maximal 1/3 der im Bürgerhaushalt zur Verfügung stehenden Mittel für Feste, Fest-, Kultur- und Jubiläumsveranstaltungen bereitgestellt. Der Bürgerhaushalt steht nicht für die Erfüllung von Pflichtaufgaben der Stadt Roßwein zur Verfügung. Die Projekte sollen so durchgeführt und organisiert werden, dass Folgekosten für die Stadt gering ausfallen oder im Vorfeld mittels Beschluss bestätigt werden.

Wie verläuft das Antragsprozedere?

  • Das Antragsformular von der Homepage der Stadt Roßwein (Aktuelles/Bürgerhaushalt 2022) herunterladen bzw. in der Anmeldung der Stadt Roßwein abholen und ausfüllen.
  • Die Idee für das Bürgerprojekt sollte durch den jeweiligen Antragsteller (Privatperson, Verein, Initiative der Stadt oder der Ortsteile) klar und verständlich formuliert werden.
  • Bei der Finanzierung ist darauf zu achten, dass 10 % der Gesamtkosten in Eigenleistung erbracht werden (zu Eigenleistungen zählen finanzielle Mittel, Arbeitsleistung, Projektmanagement).
  • Der vollständige Antrag ist bis zum 25.03.2022 unter dem Betreff „Bürgerhaushalt 2022“ in der Stadtverwaltung abzugeben.

Kontakt: E-Mail email hidden; JavaScript is required; Postanschrift Stadtverwaltung Roßwein, Markt 4, 04741 Roßwein.

Die im April 2022 durch die Stadt- bzw. Ortschaftsräte beschlossenen Bürgerprojekte müssen dann bis spätestens 31. März 2023 durchgeführt und abgerechnet werden. Ein Sachbericht und Bildmaterial sind für das Roßweiner Amtsblatt ebenfalls zu erstellen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nutzen Sie dieses Angebot und gestalten Sie Ihre Lebensräume aktiv mit. Wir freuen uns auf Ihre Ideen und stehen Ihnen für Rücksprachen gern zur Verfügung. Tel. 034322/46610.

Gutes Gelingen wünscht die Stadtverwaltung Roßwein!
PDF: Antragsformular Bürgerhaushalt
PDF: Verwendungsnachweis für die Förderung