Öffentliche Verbandsversammlung
des AZV „Obere Freiberger Mulde“
In der öffentlichen Verbandsversammlung des AZV „OFM“ am 18. März 2009 beschlossen die Mitglieder neben dem Wirtschaftsplan 2009 auch das Abwasserbeseitigungskonzept.
In diesem Konzept werden Ortsteile und Einzelgrundstücke festgeschrieben, in welchen bis 2015 eine zentrale oder dezentrale Abwasserentsorgung zu verwirklichen ist. Bei den dezentral zu entsorgenden Ortsteilen müssen die Einwohner bis 2015 eine eigene vollbiologische Kläranlage errichten, welche allerdings durch den Freistaat Sachsen finanziell gefördert wird.
Nähere Einzelheiten zu den Förderrichtlinien sind in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes in der Stadtbadstraße 39, beim Geschäftsführer Herrn Weise, zu erfahren.
Demnach werden die Ortsteile Neuseifersdorf, Zweinig und Niederforst der Stadt Roßwein und die Ortsteile Grunau, Mahlitzsch und Hohenlauft der Gemeinde Niederstriegis sowie der Ortsteil Kummersheim der Gemeinde Striegistal nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen und müssen sich zukünftig dezentral entsorgen, das heißt, bis 2015 müssen von den jeweiligen Grundstückseigentümern vollbiologische Kläranlagen errichtet werden. Darüber hinaus wurden Einzelgrundstücke festgelegt, welche dauerhaft dezentral erschlossen werden müssen. Die Auflistung dieser Grundstücke ist im Anhang aufgeführt.
Für weitere Rückfragen steht Herr Weise, Tel.: 034322/51211, zur Verfügung.
lfd. Nr. Ortsteil/Einzelgrundstück 1 Roßwein – Goldborn 41, 41a, 41b, 42, 43b, 44
2 Roßwein – Kadorf 29, 30, 33, 34, 34a, 34c, 35
3 Roßwein Sorge 32
4 Roßwein – Neidhardt 28
5 Gleisberg – Wetterwitzer Straße 7 – 17
6 Gleisberg – Marktweg 2, 2a, 3, 4, 5, 6
7 Gleisberg – Zur Linde 2
8 Gleisberg – Siedlungsstraße 1, Waldweg 1
9 Haßlau – Haßlau Nr. 16a
10 Ossig Nr. 16, 16a
11 Naußlitz – Kobelsdorf 23, 24, 25, 26, 26a, 27, 27a, 28, 31, 34, 35, 35a, 36
12 Klinge Nr. 7 und 8
13 Ullrichsberg Nr. 11, 13 und 16
14 Troischau Nr. 1
15 Seifersdorf Nr. 23d, 24b, 42 und 48-52
16 Wetterwitz Nr. 21
17 Wetterwitz – Holzecke 41, 42
18 Wettersdorf Nr. 6
19 Niederstriegis – Am Wald 1
20 Niederstriegis – Bahnberg 12-19
21 Niederstriegis – Schweizerberg 1-10
22 Otzdorf – Am Acker 1 und 2
23 Otzdorf – Dorfstraße 22
24 Otzdorf – Reichbacher Weg 3
25 Otzdorf – Zum Lindicht 5, 8
26 Böhrigen – Am Berg 1-7
27 Böhrigen – Friedhofweg 3-5
28 Böhrigen – Hainichener Straße 11, 13, 15
29 Böhrigen – Roßweiner Straße 9, 11 und 20
30 Böhrigen – Striegistalstraße 46
31 Böhrigen – Turmweg 4 und 6
32 Etzdorf – Nossener Straße 40-43, 51, 52, 56, 57
33 Etzdorf – Waldheimer Straße 19, 32-36, 53-57, 65, 69, 70, 77, 78/79/80,
81, 84
34 Gersdorf Nr. 31, 34, 35, 36, 40
35 Marbach – Am Forsthaus 1, 2, 3
36 Marbach – Aspenhäuser 1, 3, 5, 5a, 6, 7
37 Marbach – Freiberger Straße 1-5, 6a
38 Marbach – Gartenstraße 5, 6, 7
39 Marbach – Hauptstraße 1-44
40 Marbach – Rosentalstraße 44, 45
41 Arnsdorf – Am Dorfbach 18, 27
42 Arnsdorf – Bergstraße 1, 2, 3, 5, 6, 7, 7a
43 Arnsdorf – Berbersdorfer Straße 2,
44 Arnsdorf – Chemnitzer Straße 3, 14a, 18, 28, 31, 33, 34, 38
45 Arnsdorf – Ziegeleistraße 3
46 Arnsdorf – Mühlweg 1
47 Dittersdorf – Dorfstraße 7, 20, 30, 31
48 Naundorf – Naundorfer Straße 1, 4-26, 28
49 Naundorf – Schulstraße 1, 2, 4, 6
50 Naundorf – Mühlenweg 14/14a
Zeiträume der Förderung der Vollbiologischen Kleinkläranlagen in den jeweiligen Ortsteilen
dauerhaft dezentral entsorgte Ortsteile
1 Neuseifersdorf 2010-2012
2 Zweinig 2010-2011
3 Niederforst 2010-2011
4 Grunau 2011-2013
5 Mahlitzsch 2010-2012
6 Hohenlauft 2011-2012
7 Kummersheim 2010-2011
Einzelgrundstücke in zentral entsorgten Ortsteilen
1 Roßwein 2009-2011
2 Gleisberg 2009-2011
3 Haßlau 2009-2011
4 Ossig 2009-2011
5 Naußlitz/Kobelsdorf 2009-2011
6 Klinge 2009-2011
7 Ullrichsberg 2009-2011
8 Troischau 2009-2011
9 Seifersdorf 2009-2011
10 Wetterwitz/Wettersdorf 2013-2014
11 Niederstriegis 2009-2011
12 Otzdorf 2013-2014
13 Böhrigen 2009-2011
14 Etzdorf 2009-2011
15 Gersdorf 2009-2011
16 Marbach 2010-2012
17 Arnsdorf 2013-2014
18 Dittersdorf 2013-2014
19 Naundorf 2013-2014
(schauli copyright)
Der Aussichtrat der OFM Abwasserentsorgung GmbH hat am 24.11.2008 neue Allgemeine Entsorgungsbedingungen der OFM beschlossen, die ab dem 01.01.2009 gültig sind.
Die wesentlichsten Änderungen sind die Einführung von getrennten Entgelten für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung.
Im Zeitraum IV. Quartal 2007 und I. Quartal 2008 wurde allen betreffenden Grundstückseigentümern ihre von uns ermittelte versiegelte Fläche mitgeteilt. Es bestand die Möglichkeit bei der OFM Abwasserentsorgung GmbH einen Antrag zur individuellen Ermittlung der tatsächlichen versiegelten Fläche zu stellen, wovon auch rege Gebrauch gemacht wurde. Die Grundstückseigentümer erhalten demnächst von der OFM Abwasserentsorgung GmbH nochmals Schreiben, in denen die versiegelte Fläche, welche die Grundlage für die Entgeltberechnung bildet, mitgeteilt wird.
Weitere wichtige Änderungen hat der § 14, der die Entsorgung des Fäkalschlammes und die dezentralen Abwasseranlagen beinhaltet, erfahren.
Dieser wurde insbesondere den Forderungen des Sächsischen Wassergesetzes und der Kleinkläranlagenverordnung vom Juni 2007 angepasst.
Es wurde die Entsorgung des Fäkalschlammes aktualisiert, die Eigenkontrolle und Wartung sowie die Überwachung der Eigenkontrolle geregelt.
In der zugehörigen Anlage 2 wurde die Anzahl der Kategorien von 5 auf 2 reduziert.
Wegen des Ablaufes des 5-jährigen Kalkulationszeitraumes und der Einführung der Entgelte getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser erfolgte die Neukalkulation durch ein unabhängiges Wirtschaftsberatungsunternehmen. Im vergangenen Kalkulationszeitraum konnten die Preise stabil gehalten werden.
Bei der Neukalkulation für die nächsten 5 Jahre mussten jedoch alle den Preis beeinflussenden Faktoren berücksichtigt werden.
Das sind insbesondere die steigenden Energiekosten, sinkende Einwohnerzahlen und somit weniger Schmutzwasseranfall, steigende Entsorgungskosten für Klärschlamm und Grobabfälle, und höherer Aufwendungen für Chemikalieneinsatz im Klärprozess.
Erhebliche Mehraufwendungen mussten auch für die künftigen Investitionen berücksichtigt werden, da die Förderung von Neubaumaßnahmen durch die neue Förderrichtlinie des Freistaates erheblich reduziert wurde.
In Umsetzung des vom AZV „Obere Freiberger Mulde“ beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzeptes ist vorgesehen bis 2015 die Ortsteile Littdorf, Ullrichsberg, Seifersdorf und Marbach (ohne Oberdorf) an das zentrale Entsorgungsnetz anzuschließen.
Das sind Investitionen von fast 6 Mio. Euro.
Das Ergebnis der Kalkulation ist in die neuen AEB´s eingeflossen. Demnach werden zukünftig bei der zentralen Entsorgung für Schmutzwasser 3,50 €/m³ und ein Grundpreise von 7,14 € je Monat und Wohneinheit erhoben.
Das Entgelt für Abwassereinleitungen in einen Kanal ohne zentrale Abwasserbehandlungsanlage in einen sogenannten Bürgermeisterkanal beträgt 1,33 €/m³ mit einem Grundpreis von 4,76 € je Monat je Wohneinheit.
Das Entgelt für die Niederschlagswasserentsorgung beträgt jährlich 0,59 €/m² versiegelte Fläche.
Der Preis für die Fäkalschlammentsorgung beträgt in der Kategorie I 9,73 €/m³. Diese Kategorie bleibt jedoch nur denjenigen vorbehalten, die in ihrer abflusslosen Grube das gesamte anfallende Abwasser (aus Küche, Bad, WC, ... )sammeln.
Für alle anderen Gruben und Grundstückskläranlagen werden 20,05 €/m³ erhoben.
Bei beiden Kategorien kommt noch ein jährlicher Grundpreis je nach Größe bzw. Leistung hinzu.
Sämtliche vorgenannten Preise sind mit Mehrwertsteuer. Vorsteuerabzugsberechtigte können sich diese vom Finanzamt wiederholen.