Gemeinhardt Gerüstbau geht mit neuer Marke in die Zukunft
„Schutz in Perfektion“ soll ganzjährig für sichere Arbeitsplätze sorgen

Früher gab es die Ausgleichskasse für den Bau: Der Arbeitgeber zahlte monatlich seine Beiträge und an Tagen, an denen nicht gearbeitet werden konnte, wurde aus diesem Topf das Schlechtwettergeld an die Arbeitnehmer bezahlt. Das fiel irgendwann weg und die Konsequenz daraus war, dass, wenn keine Aufträge da waren beziehungsweise Aufträge aufgrund des Wetters abgearbeitet werden konnten, der Arbeitnehmer Minusstunden aufbaute oder ihm auch im schlechtesten Fall gekündigt werden musste. Danach ruderte die Regierung zurück und führte das Überbrückungsgeld ein. Dieses funktioniert nach demselben Prinzip, wie das Schlechtwettergeld, nur die Konditionen haben sich etwas verschlechtert. Nun soll dieses jedoch wieder abgeschafft werden. Manch einer fürchtet nun, reihenweise Angestellte über den Winter kündigen zu müssen, um rentabel zu bleiben.

Seit vielen Jahren machten sich Stuber und sein Mitgeschäftsführer Dirk Eckart schon Gedanken, wie das weitergehen soll, denn wenn Mitarbeiter einmal weg sind, dann kommen sie aufgrund des Arbeitskräftemangels oftmals nicht wieder – bleiben also lieber bei Arbeitgebern, wo sie das ganze Jahr in Beschäftigung bleiben können. Beim Bestseller-Autor Peter Sawtschenko buchte das Unternehmen für das gesamte Führungsteam ein viertägiges Coaching“, verrät Eckart. Mit ihm arbeitete man sehr intensiv an dem „Winterproblem“. Es wurde viel diskutiert, wie auch in dieser Zeit Aufträge hereinkommen und auch abgearbeitet werden können.

Anhand seiner „Energie-Resonanz-Positionierung“ ermittelte der Profi , wo die Gerüstbauer noch Potential haben und sich eine Marktlücke zu Nutze machen können. Denn Gerüstbauer gibt es viele, aber nur die wenigsten wissen ihre Arbeitsmaterialien so gekonnt einzusetzen, dass sie alles mögliche schützen können. Und genau das ist schon lange ein Alleinstellungsmerkmal der Roßweiner Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH, das nun mehr in den Mittelpunkt gerückt werden soll: „Mit unseren Gerüsten schützen wir Personen, Häuser, Maschinen und Werte aller Art. Wir sind für unsere Kunden ein zertifizierter Partner für komplexe und individuelle Schutzkonstruktionen“, so Eckart weiter. „Staubschutzwände in der Lebensmittelindustrie, Lärmschutzwände in Fabrikhallen, flexibler Schutz für Industriebetriebe bei laufender Produktion ohne Ausfall – wer käme schon auf die Idee, dafür eine Gerüstbaufirma zu beauftragen?“

„Dank der Zusammenarbeit mit Sawtschenko bietet das Unternehmen nun den ‚Schutz in Perfektion‘. Und genau damit gehen wir ab sofort an den Start“, so Stuber. Zur Einführung der neuen Marke luden die Gemeinhardts ihre Mitarbeiter in einen Bus und fuhren gemeinsam zum weltgrößten Gerüste-Hersteller Layher ins baden-württembergische Güglingen. Dort, wo Walter Stuber einst seine Ausbildung machte und für ihn alles begann, dort beginnt jetzt auch der Weg von „Schutz in Perfektion“.

Corona-Lage am 25. März

In Mittelsachsen gibt es 51 bestätigte Fälle. Neu erkrankt sind zwei Personen im Raum Mittweida, vier Personen im Raum Freiberg und eine Person im Raum Döbeln. 189 Personen befinden sich in Quarantäne.

Corona- & Grippediagnostik in Freiberg

Seit heute bietet das Kreiskrankenhaus Freiberg eine ambulante Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle an. In der Fieberambulanz können sich jene Patienten auf das Coronavirus testen lassen, die eine entsprechende Symptomatik gemäß der RKI-Richtlinien aufweisen. Das sind aktuell: akute respiratorische Symptomatik, wie Husten, Fieber, etc. und Kontakt zu Corona-positiv getestetem Patient bzw. Risikogruppe. Der Zugang ist gesondert ausgeschildert. Bitte folgen Sie den roten Pfeilen. Unsere Fieberambulanz ist während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 03731 77-1923 zu erreichen. Die Ambulanz ist täglich von 9.00 bis 16.00 Uhr, auch am Wochenende, geöffnet. Patienten werden gebeten die Krankenversicherungskarte bereitzuhalten. Getrennt von der sonstigen Notfallversorgung können über die Fieberambulanz auch Patienten versorgt werden, die einer stationären Aufnahme bedürfen und die unter einem begründeten Verdacht stehen, mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) infiziert zu sein. Als begründete Verdachtsfälle gelten Personen, die maximal 14 Tage vor Symptombeginn Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten und akute Atemwegserkrankungen aufweisen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://www.kkh-freiberg.com/gut-zu-wissen/corona-news/ . Über die Ambulanz in Mittweida wird in den nächsten Tagen informiert.

Auswirkungen auf laufende Bauanträge

Das Staatsministerium für Regionalentwicklung hat die Corona-Krise mit Hinweisschreiben vom 18.03.2020 als wichtigen Grund für eine Verlängerung aller baurechtlichen Antragsverfahren eingestuft. Es kann zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Das Referat Bauantragsbearbeitung ist jedoch bemüht, im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen möglichst unbürokratisch und schnell zu entscheiden. Haben Sie Fragen, nehmen Sie Kontakt mit dem Referat auf (03731 799-1951 oder -1914).

Sachsen erweitert Regelung für polnische Pendler

Die Staatsregierung hatte gestern in ihrer Kabinettssitzung ein Unterstützungsangebot für tschechische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien beschlossen. Diese Regelung soll auf polnische Pendler ausgeweitet werden. Der Freistaat Sachsen unterbreitet ein Angebot an diese Pendler, die in Sachsen in der Medizin und Pflege sowie dazugehörigen Bereichen (z.B. Küche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Wäscherein) arbeiten. Sie erhalten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt ab Donnerstag, pro Person und Tag 40 Euro bzw. 20 Euro für Familienangehörige. Auch die Kindernotbetreuung soll für sie offenstehen. Die Personen sollen direkt angesprochen werden.

Hinweise zur Erreichbarkeit Kfz-Kennzulassungsstelle

Die Kfz-Zulassungsstelle hat die Zeiten ihrer Erreichbarkeit konkretisiert. Seit gestern wird der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde Mittelsachsen an den drei Standorten vorerst nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung für Autohändler und Zulassungsdienste gestattet. Ohne Termin erfolgt kein Einlass. Die Mitarbeiter stehen telefonisch Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie am Dienstag und am Donnerstag von 13 bis 15 Uhr für Fragen zur Verfügung.

 

Dienststelle Döbeln Dienststelle Freiberg Dienststelle Mittweida
03731 799-1351 03731 799-3616 03731 799-6683

Zentrale Telefon-Nr. Kfz-Zulassungsbehörde : nur für Fachfragen, keine Terminvereinbarungen – 03731 799-6633

Bearbeitet werden können derzeit ausschließlich notwendige und nicht aufschiebbare Vorgänge.

Die nachstehenden Vorgänge werden aktuell nicht zur Bearbeitung angenommen:

  1. externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken abmelden)
  2. Erteilung Ausfuhr-Kennzeichen
  3. Erteilung Kurzzeitkennzeichen
  4. Erteilung 07er Oldtimerkennzeichen sowie H-Kennzeichen (inkl. Oldtimerzulassungen;

Technikänderungen)

  1. Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte (generelle Ausnahme:

abgelaufene Fahrzeugscheinhefte behalten ihre Gültigkeit zunächst bis zum 5.4.2020)

  1. Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen ohne Dokumente (sog. Scheunenfunde)
  2. Keine zusätzlichen Motorräder/Quads bzw. nicht erforderliche Anhänger
  3. Änderung Halterdaten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 5.4.2020 ausgesetzt)
  4. Änderung technischer Daten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 5.4.2020 ausgesetzt)
  5. Ausstellung von Ersatzdokumenten

Hinweis:  Das Bürgertelefon des Landratsamtes ist auch morgen wieder von 9 bis 18 besetzt. Anfragen rund um Corona können an die E-Mail-Adresse email hidden; JavaScript is required gesendet werden. Fragen von gehörlosen und hörgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Bürgertelefon im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mittels eines Gebärdentelefons mittels Videotelefonie im Internet. Man kann direkt und ohne zusätzliche Software anrufen. Man benötigt nur ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und einen uneingeschränkten Internetzugang. Beantwortet werden die Fragen in Gebärdensprache. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum neuen Gebärdentelefon: https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/ Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar.

Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gern zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

 

 

Die Jahreshauptversammlung der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Roßwein fand am Samstag,
d. 07. März 2020, im Gerätehaus in der Goldbornstraße statt.

Der Ortswehrleiter René Bernhard musste zunächst den Sitzungsbeginn um eine halbe Stunde verschieben, da die Roßweiner Feuerwehr noch kurz vor Beginn der Versammlung zu einem Fehlalarm auf die Etzdorfer Straße gerufen wurde.

Wie der Ortswehrleiter René Bernhard dann in seinem Rechenschaftsbericht für 2019 ausführte, sicherten die Kameradinnen und Kameraden der Wehr im zurückliegenden Jahr insgesamt 57 Einsätze ab. Die Feuerwehr Roßwein leistete dabei 778 Einsatzstunden bei 40 Einsätzen zur technischen Hilfestellung und 17 Brandeinsätzen. Insgesamt war der Ortswehrleiter auch mit den Ausbildungsstunden seiner Kameradinnen und Kameraden zufrieden. Die Feuerwehr leistete 1.810 Ausbildungsstunden zuzüglich 60 Atemschutzstunden, 200 Stunden der Kreisausbildung und 104 Stunden der Ausbildung bei der Landesfeuerwehr. Der ärztliche Notfalldienst sicherte mit  1.352 Stunden die Einsätze der Hausärzte im zurückliegenden Jahr ab.

Die Jugendfeuerwehr besteht gegenwärtig aus 16 Kindern und bietet wöchentlich für neun Jungen und sieben Mädchen ein abwechslungsreiches Ausbildungsprogramm. In der Roßweiner Feuerwehr sind derzeit 35 aktive Kameraden zu finden, wobei davon acht die Atemträgerausbildung haben. Das Durchschnittsalter der Roßweiner Wehr beträgt 42 Jahre und zeigt die Notwendigkeit, auch in den kommenden Jahren neue Kameraden für den verantwortungsvollen Dienst der Feuerwehr zu finden. Bürgermeister Lindner würdigte in seiner Dankesrede die Einsatzbereitschaft der Kameradinnen und Kameraden und sicherte auch in den kommenden Jahre die weitere Unterstützung der Roßweiner Wehr zu. Aus den Händen des Ortswehrleiters René Bernhard sowie des Gemeindewehrleiters Wolfram Schirmer und des Bürgermeisters Veit Lindner erhielten folgende Kameraden ihre Ernennungsurkunden:

So erhielten Herr Nick Bernhard sowie Herr Nico Bernhard die Ernennungsurkunde zum Feuerwehrmann, Herr Maik Fleckeisen zum Oberfeuerwehrmann, Herr Sven Träger zum Feuerwehrmannanwärter sowie Herr Stefan Wichlacz zum Hauptlöschmeister und Herr René Bernhard zum Oberbrandmeister.

Des Weitern wurde Herr Reinhard Senf für seine 60-jährige Zugehörigkeit zur Feuerwehr mit dem Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Sachsen für seine außerordentliche Verdienste im Brandschutz in Form des Steckkreuzes ausgezeichnet.

 

Sehr geehrte Unternehmer, Gastronomen und Einzelhändler,

 

die Stadt Roßwein möchte den lokalen Einzelhandel, der von angeordneten Geschäftsschließungen betroffen ist, unterstützen. Außerdem soll damit den Einwohnern weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, bestimmte Produkte bei örtlichen Anbietern, und nicht bei großen Online-Konzernen, kaufen zu können und damit dem örtlichen Einzelhandel in dieser schweren Zeit zu helfen.

Wir unterstützen alle Einzelhändler und Gastronomen, die bereit sind, ihre Waren nach einer Telefon- oder E-Mail-Bestellung auszuliefern. Teilen Sie uns hierfür bitte ihre Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail und Homepage) und das jeweilige Angebot (z. B. Auslieferung von Speisen oder Artikel aus dem Sortiment des jeweiligen Geschäftes) Ihres Unternehmens mit.

Bitte übersenden Sie diese an : Stadtverwaltung Roßwein; Frau Mertinat 034322/46621 oder per Mail an email hidden; JavaScript is required

Terminvereinbarungen in den Geschäften, die nicht durch die gesetzlich geregelten Verord-nungen geöffnet sein dürfen, sind untersagt.

Die Liste der Service-Angebote wird dann fortlaufend aktualisiert und auf unserer Homepage sowie im kommenden Amtsblatt (Redaktionsschluss 30.03.2020) veröffentlicht. Auch Gastronomen und Hotelbetriebe, die besondere Service-Angebote haben, um ihre Gäste weiterhin „von weitem“ zu bedienen, sind herzlich eingeladen, uns ihre Kontaktdaten und Angebote mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie im Klosterbezirk Altzella

 

Aufruf Nr 01 -2020 KBAZ LEADER

 Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zunächst die positive Nachricht des Tages. Mit Stand 24. März 2020 ist in der Stadt Roßwein und den Ortsteilen kein Einwohner mit dem Coronavirus infiziert. Aber im Landkreis Mittelsachsen sind derzeit leider 44 Menschen am Virus erkrankt. Insgesamt befinden sich somit 141 Personen in Quarantäne.

Aktuell sind einige Entwicklungen anzupassen.

Die Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkungen vom 22. März 2020 legt unter Punkt 2.8. fest, welche Wege zu welchen Geschäften und Verkaufsstellen für den alltäglichen Bedarf erlaubt bleiben.

Dabei sind Wochenmärkte nun nicht enthalten. Damit wurde vom Gesetzgeber bewusst die Erlaubnis der Öffnung von Wochenmärkten aus der Allgemeinverfügung Veranstaltungen vom 20. März 2020 aufgehoben.

Ziel der Maßnahmen ist insbesondere der Schutz von vulnerablen Grup-pen. Gerade auf Wochenmärkten steht zu befürchten, dass die gesteigerten Hygienevorschriften, wie z. B. in Supermärkten, nicht umgesetzt werden können. Wochenmärkte dürfen somit nicht geöffnet werden.

Aus diesem Grund hat sich die Stadt Roßwein entschieden zunächst ab Donnerstag, d. 26. März 2020, den Wochenmarkt bis auf weiteres auszusetzen. Der Wochenmarkt am morgigen Mittwoch findet demnach im kleinen Rahmen noch einmal statt, da auch viele Händler bereits ihre Teilnahme abgesagt haben.

(Vulnerable Gruppen = aufgrund ihrer körperlichen und/oder seelischen Konstitution, z.B. hohes Alter, Behinderung, psychische Störung, Schwangerschaft oder/und aufgrund ihrer besonderen sozialen Situation verletzlichere Personenkreise.)

Des Weiteren wurde die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 16. März 2020 zur Schließung der Kindertagesstätten am Montag, d 23. März 2020, geändert. Der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern, deren Eltern systemrelevante Berufe ausüben, wurde mit der Bekanntmachung erweitert.

Die wesentlichen Änderungen:

  1. Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologi-sche Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
  2. Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einem der genannten systemrelevanten Berufe tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.
  3. Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen
    Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.

Eine aktualisierte Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung sind abrufbar unter: www.rosswein.de oder www.coronavirus.sachsen.de

Wegen der immer noch rasant steigenden Neuinfektionen im ganzen Land bestehen seit dem 23.03.2020 strenge Ausgangsregelungen auch bei uns in Roßwein. Diese Maßnahmen dienen vor allem dem Schutz unserer Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie vorerkrankten Personen.

Achten Sie bitte auf die älteren Mitmenschen in Ihrer Nachbarschaft! Wenn Sie selber helfen können, z. B. Einkäufe im Supermarkt erledigen, kann das Leben retten. Sollten Sie dafür selber keine Zeit haben, dann weisen Sie die älteren Menschen bitte darauf hin, dass sie im Bürgerhaus anrufen können, wenn sie Hilfe benötigen.

Im Bürgerhaus können Sie ab sofort telefonisch oder per Email melden, wenn Sie selber Hilfe brauchen oder wenn Sie Ihre Hilfe anbieten wollen. Wir werden schnellstmöglich versuchen, Hilfeleistende und Hilfesuchende zu vermitteln.

Bürgerhaus-Telefon:              034322/581431
telefon. Kontaktzeiten:          Mo bis Fr           9 – 12 Uhr
Die und Do      16 – 18 Uhr
Email-Adresse:                      email hidden; JavaScript is required

Gern können Sie auch außerhalb der Sprechzeiten auf den Anrufbe-antworter sprechen. Das Bürgerhausteam ruft Sie dann schnellstmöglich zurück. Ihre Daten werden ausschließlich für das Hilfsnetzwerk bei unsgespeichert und nach Ablauf der Krise gelöscht.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Hilfsinitiative seitens der Stadt Roßwein handelt und Sie nicht befürchten müssen, dass Sie es mit Trickbetrügern zu tun haben.

Nochmals wollen wir auf das Bürgertelefon der Stadt Roßwein 034322/4660 hinweisen, welches für Sie rund um die Uhr geschaltet ist.

Trauen Sie sich, unser Angebot zu nutzen und bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

V. Lindner
Bürgermeister

 

Hinweis der Führerscheinstelle:

Die Fahrerlaubnisbehörde sichert nur noch die eingeschränkte Bearbeitung dringlicher Fälle in der Hauptstelle in Döbeln ab. Der Zutritt erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminabsprache/Terminbestätigung :

Servicehotline 03731 799 1454

E.Mail: email hidden; JavaScript is required

Dringliche Fälle sind Verlängerungen der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen (LKW, Bus, Fahrgastbeförderung)  und der Schlüsselzahl 95, die bis zum 30. April 2020 ablaufen und die Ausstellung von Ersatzdokumenten, wenn diese zur Berufsausübung benötigt werden (Kraftfahrer im Fernverkehr).

Hinweis der Kfz-Zulassungsstelle

Das Landrats möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 24. März 2020 der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde Mittelsachsen an den drei Standorten vorerst nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung für Autohändler und Zulassungsdienste gestattet wird. Ohne Termin erfolgt kein Einlass.

Hotline für Terminvereinbarungen

Dienststelle Döbeln Dienststelle Freiberg Dienststelle Mittweida
03731 799-1351 03731 799-3616 03731 799-6683

Zentrale Telefon-Nr. Kfz-Zulassungsbehörde : nur für Fachfragen, keine Terminvereinbarungen – 03731 799-6633

Bearbeitet werden können derzeit ausschließlich notwendige und nicht aufschiebbare Vorgänge.

Die nachstehenden Vorgänge werden aktuell nicht zur Bearbeitung angenommen:

  1. externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken abmelden)
  2. Erteilung Ausfuhr-Kennzeichen
  3. Erteilung Kurzzeitkennzeichen
  4. Erteilung 07er Oldtimerkennzeichen sowie H-Kennzeichen (inkl. Oldtimerzulassungen;
    Technikänderungen)
  5. Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte (generelle Ausnahme:        abgelaufene Fahrzeugscheinhefte behalten ihre Gültigkeit zunächst bis zum 5.4.2020)
  1. Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen ohne Dokumente (sog. Scheunenfunde)
  2. Keine zusätzlichen Motorräder/Quads bzw. nicht erforderliche Anhänger
  3.  Änderung Halterdaten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 5.4.2020 ausgesetzt)
  4. Änderung technischer Daten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 5.4.2020 ausgesetzt)
  5. Ausstellung von Ersatzdokumenten

Wirtschaft in Mittelsachsen rückt zusammen

Nach der Verschärfung der Allgemeinverfügung am Freitag war zunächst eine Verunsicherung zu verzeichnen. Spezielle Anliegen, ob zum Beispiel ein Taxibetrieb noch Patienten zur Dialyse fahren darf, wurden vorgetragen. Über den Fragen-Antwortkatalog des Referates Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.del informierten sich verschiedene Unternehmen. Dazu gingen auch am Wochenende einzelne Anfragen ein. Diese drehten sich um die Zuordnung in die einzelnen Branchen der Allgemeinverfügung. Kann eine Frage nicht sofort beantwortet werden, wird diese weitergeleitet. Grundsätzlich zeigen sich die anfragenden Unternehmen sehr dankbar über den Service.

„Wir spüren seit Freitag, dass Mittelsachsens Wirtschaft noch enger zusammenrückt“, sagt Dr. Lothar Beier, 1. Beigeordneter im Landkreis zu dessen Geschäftskreis auch die Wirtschaftsförderung gehört. „Einzelhändler schließen sich zum Beispiel im Raum Mittweida zusammen und nutzen gemeinsam einen Onlineshop, der Mittelsachsenshop im Striegistal bietet sowieso eine Plattform für viele Unternehmen und im Raum Rochlitz hinterlegen Einzelhändler die Online- oder telefonischen Bestellungen in Geschäften, die geöffnet haben. Auch gibt es viele Aktionen von kleinen Unternehmen, die zeigen, dass die mittelsächsische Wirtschaft sich auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht entzieht. Es werden Einkaufsdienste im Großmarkt und Lieferungen frei Haus angeboten“, berichtet der Kreisentwicklungschef weiter. „Bei den Mittelständlern und größeren Betrieben ist die Lage sehr unterschiedlich. Während die einen Kurzarbeit und Home Office nutzen, verzeichnen einige Maschinenbauer noch keine negativen Auswirkungen. Andernorts, wie zum Beispiel in der Beiersdorf-AG-Tochter Florena in Waldheim wird die Produktion der aktuellen Situation angepasst und Desinfektionsmittel statt Kosmetik hergestellt“, schließt Beier seine Betrachtung ab. Über einhundert ganz unterschiedliche Unternehmen arbeiten schon seit längerer Zeit zusammen. Die Broschüre „ProduktSCHAU…was es in Mittelsachsen alles gibt“ zeigt in ihrer zweiten Auflage Schönes und Nützliches made in Mittelsachsen. Die Mehrzahl der Unternehmen, die in dem 152seitigen Branchenkatalog vorgestellt werden, bieten einen Onlineversand an. Über die sozialen Medien haben sich diese Unternehmen zusammengetan und weisen unter den Motto “Regional produzieren. In der Heimat kaufen. Zusammen schaffen wir das.“ auf die gemeinsame Broschüre hin. Der Mittelsachsen-Katalog ist unter https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/pl/service/infothek/informationsmaterial/2-auflage-der-produktschau.html online zu finden. Darin sind alle 100 Unternehmen mit ihren Onlineshops benannt.

facebook.com/wirtschaft.in.mittelsachsen

Hinweise für Jäger

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Mittelsachsen (LÜVA) erreichen Fragen, ob man jetzt noch Jagen kann. Hierzu hat sich das Amt mit dem zuständigen Sozialministerium verständigt. Die Einzeljagd ist ein „triftiger Grund“ im Sinne der Allgemeinverfügung vom 22. März 2020, vorausgesetzt, dass dabei die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes eingehalten werden. Das heißt, dass die Jagd von Anfang bis Ende ausschließlich allein oder in Begleitung Lebenspartner/Angehörige des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird.

Die Trichinellenuntersuchung findet derzeit im Landratsamt Mittelsachsen wie gewohnt statt. Die Proben sind in die an den Standorten in Mittweida, Freiberg bzw. Döbeln vorhandenen Probenbriefkästen einzuwerfen. Die einzige Einschränkung ist, dass eine persönliche Übergabe nicht mehr erfolgt, da das Landratsamt für Besucherverkehr geschlossen ist. Bei Fall- und Unfallwild von Schwarzwild muss weiterhin immer eine Beprobung mit Bluttupfern erfolgen. Die Übergabe erfolgt ebenfalls über die Probenbriefkästen. Sollten mehrere Stücken Fallwild an einem Ort bzw. innerhalb kürzester Zeit aufgefunden werden, ist eine Absprache mit dem LÜVA zum weiteren Vorgehen zwingend notwendig.

Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gern zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

 

 

Wegen der immer noch rasant steigenden Neuinfektionen bestehen seit dem 23.03.2020 strenge Ausgangsregelungen auch bei uns in Roßwein. Diese Maßnahmen dienen vor allem dem Schutz unserer Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie vorerkrankten Personen.

Achten Sie bitte auf die älteren Mitmenschen in Ihrer Nachbarschaft! Wenn Sie selber helfen können, z.B. Einkäufe im Supermarkt erledigen, kann das Leben retten. Sollten Sie dafür selber keine Zeit haben, dann weisen Sie die älteren Menschen bitte darauf hin, dass sie im Bürgerhaus anrufen können, wenn sie Hilfe benötigen.

Im Bürgerhaus können Sie ab sofort telefonisch oder per Email melden, wenn Sie selber Hilfe brauchen oder wenn Sie Ihre Hilfe anbieten wollen. Wir werden schnellstmöglich versuchen, Hilfeleistende und Hilfesuchende zu vermitteln.

Bürgerhaus-Telefon:       034322 581431

telefon. Kontaktzeiten:       Mo bis Fr       9 – 12 Uhr
Die und Do   16 – 18 Uhr

Email-Adresse:                   email hidden; JavaScript is required

Sie können auch außerhalb der Sprechzeiten auf den Anrufbeantworter sprechen. Wir rufen Sie dann schnellstmöglich zurück. Ihre Daten werden ausschließlich für das Hilfsnetzwerk bei uns gespeichert und nach Ablauf der Krise gelöscht.

Trauen Sie sich, unser Angebot zu nutzen und bleiben Sie gesund!

Stadtverwaltung Roßwein und Ihr Bürgerhausteam

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Sachsen hat die Ausgangsregelungen weiter verschärft, um die Ausbreitungsgefahr des Corona-Virus zu bremsen. Demnach erließ das Gesundheitsministerium auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes eine weitere Allgemeinverfügung, die es der Bevölkerung in der aktuellen Corona-Epidemie untersagt, die eigenen vier Wände ohne triftigen Grund zu verlassen. Dadurch soll der soziale Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern. Wer bei etwaigen Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen werde, müsse deshalb die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält. Dies kann durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen.

Die neue Rechtsvorschrift benennt dafür einige Ausnahmen. Das sind unter anderem der Hin- und Rückweg zur Arbeit, der Hin- und Rückweg von Eltern zur Kindernotbetreuung von Eltern, die darauf einen Anspruch haben. Wege zum Einkaufen sind weiterhin erlaubt. Auch Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit) dürfen sich frei bewegen. Natürlich dürfen Bür-gerinnen und Bürger das Haus verlassen, um zum Arzt und zu medizinischer Behandlung zu kommen. Aber auch dabei gilt, dass derzeit nur die unbedingt medizinisch unaufschiebbaren Behandlungen durchgeführt werden sollten.

Sport und Bewegung an der frischen Luft sind geboten, aber nur einzeln oder im kleinsten Familienkreis des eigenen Haushalts von nicht mehr als 5 Personen sind erlaubt. Auch zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren darf die Wohnung verlassen werden. Bis auf wenige Ausnahmen wird dagegen der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gänzlich untersagt. „Auch beim begründeten Verlassen des Hauses ist jeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten.

Gegenwärtig sind in der Stadt Roßwein und den Ortsteilen noch keine Erkrankungen mit dem Corona Virus bestätigt (Stand 23.3.2020).

Die Öffnungszeiten des Rathauses wurden aus Sicherheitsgründen für die Bevölkerung und die Angestellten ausgesetzt. Unausweichliche und dringende Termine und Probleme können nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung durchgeführt werden. Das Rathaus ist weiterhin komplett besetzt und für Sie über das Bürgertelefon 034322/4660, Fax 034322/43481 und Mail email hidden; JavaScript is required erreichbar. Das Rathaus ist mit dem Bürgertelefon 034322/4660 rund um die Uhr für unsere Einwohner besetzt.

Vor allem unsere älteren Einwohner sollten jetzt ihre Aktivitäten auf ein notwendiges Maß beschränken oder ganz einstellen. Ein Netzwerk für die Versorgung der älteren Einwohner bei einem selbstauferlegten Hausarrest wird gerade über das Bürgerhaus aufgebaut und beworben.

Anbei erhalten Sie einige Tipps vom Bund und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO):

– Reduzieren Sie soziale Kontakte soweit möglich, auch zu Gleichaltrigen, denn auch sie können
Überträger sein.

– Meiden Sie derzeit jeden unmittelbaren Kontakt zu Enkelkindern. Die Großeltern sollten möglichst
nicht in die Betreuung einbezogen werden.

– Gehen Sie nicht in Arztpraxen, rufen Sie im Bedarfsfall dort an und fragen, wie Sie sich verhalten
sollen.

– Gehen Sie, falls möglich, nicht in Apotheken, bestellen Sie benötigte Arzneimittel per Telefon und
lassen Sie sich diese liefern oder nehmen Sie, wenn möglich, Hilfe aus der Familie oder der
Nachbarschaft an.

– Nehmen Sie Bring- und Lieferangebote an: durch Familie und Nachbarn, durch Supermärkte.

– Halten Sie ihre sozialen Kontakte über Telefon oder, wenn möglich, über Skype aufrecht. –
Begrenzen Sie die Zahl der Personen, die in Ihre Wohnung kommen, auf ein Minimum.

– Nutzen Sie das schöne Wetter, um spazieren zu gehen. Das stärkt Ihre Abwehr. Halten Sie auch dort
mindestens zwei Meter Abstand, wenn Sie – Bekannte – treffen!

 

Ihr

V. Lindner
Bürgermeister

Jahresversammlung fällt aus

 

Die Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Roßwein-Haßlau-Gleisberg  am 16.04.2020 fällt situationsbedingt aus. Ein neuer Termin wird rechtzeitig veröffentlicht.

Erst zu dieser Jahresversammlung wird satzungsgemäß die Neuwahl des Vorstandes erfolgen. Bis dahin bleibt der derzeitige Vorstand in der Verantwortung.

 

Herbert Ast
Jagdvorsteher

 

Lieber Bürgerinnen und Bürger,

 die aktuelle Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung tritt in der Nacht vom Sonntag zum Montag 0.00 Uhr in Kraft.

 Anbei eine Kurzzusammenfassung, den ganzen Wortlaut finden Sie im Nachgang dieser Information.

 Nach der Allgemeinverfügung wird das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. 

 Ein triftiger Grund liegt beispielsweise vor bei 

 • Der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, • der Ausübung beruflicher Tätigkeiten, 

• dem Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung oder beruflich veranlasster Kinderersatzbetreuung, 

• der Sicherstellung der Versorgung und des Lieferverkehrs,

• Fahrten von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt und Einsatzort,

• der Inanspruchnahme medizinischer Versorgung oder 

• Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs allerdings ausschließlich allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. 

 Der Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Behinderungen und Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist untersagt.

 Zudem ist jeder angehalten, physische und soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. 

 Zuwiderhandlungen gegen die Ausgangsbeschränkung und das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen etc. sind strafbar.

 Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen treffen. Dies ist im Sinne einer verschärfenden Regelung gemeint.

 Bitte halten Sie sich an diese Allgemeinverfügung und bleiben Sie gesund!