Die Band Second STRAITS verschiebt ihr für den 28.03.2020 geplantes Konzert auf den 17. Oktober 2020. Folgende Mail erreichte die Stadtverwaltung Roßwein dazu:

Die aktuelle Corona-Situation sowie die momentan gültige Verordnung vom Gesundheitsamt Mittelsachsen lassen keine andere Entscheidung zu. Bereits verkaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit. Die bisher große Nachfrage lässt uns hoffen, dass alle Ihre Karten behalten und wir am 17. Oktober 2020 gemeinsam einen grandiosen Konzertabend erleben werden. Bleibt gesund –  Wir hören und sehen uns 🎸 Euer 2ndSTRAITS Team

(Bild Urheber: Christof Lambert und Frank Morgenstern)

 

Umgang mit dem Corona-Virus in Schulen der Stadt Roßwein

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 16. März 2020 werden die Schulen ab Mittwoch, dem 18. März 2020, geschlossen.

Eine Notbetreuung der Kinder wird in der Grund- und Förderschule sowie im Schulhort organisiert. Wir bitten unsere Einwohner um Verständnis, dass ein Anspruch auf Notbetreuung nur in einem sehr restriktiven Rahmen besteht, um durch die Schließung von Einrichtungen die Entstehung von Infektionsketten zu vermeiden bzw. zu verzögern. Sofern Sie die Möglichkeit haben, Ihr Kind zu Hause zu betreuen, so helfen Sie bitte uns und unseren Mitmenschen zur Minimierung der Ausbreitung des Corona-Virus und lassen Ihr Kind zu Hause.

Wenn die Voraussetzungen auf Notbetreuung nicht gegeben sind, kann das Kind leider nicht in der Einrichtung aufgenommen werden. Wir bitten unsere Bevölkerung um Verständnis.

Das Antragsformular zur Notbetreuung und weitere Information finden Sie nachfolgend.

Formular zur Notbetreuung: Notbetreuungsformular.pdf

 Allgemeines zur Schließung der Schulen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

  1. Unterrichtsfreie Zeit und Schließung der Schulen und Hort

 Ab Montag,  den 16. März 2020, findet auf Grund einer Anordnung des SMK an allen öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen eine unterrichtsfreie Zeit statt. Eine Schulbesuchspflicht besteht nicht. In der Zeit bleiben Schulen und Schulhorte geöffnet. Die Betreuung der Kinder ist abgesichert. Dies bietet Gelegenheit, dass sich Eltern auf eine weitere Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen können.

  • Schulen und Hort werden dann ab Mittwoch, den 18. März 2020 bis Freitag, den 17. April 2020, im Freistaat Sachsen geschlossen. Bis dahin wird ein System der Notbetreuung organisiert (siehe Ziffer 4). Die Gesundheitsämter schließen die Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls für diesen Zeitraum.
  • Die Lehrerkollegien bereiten sich seit Montag auf die Zeit der Schließung der Schulen vor.  Die Zeit der Schließung ist keine Ferienzeit, sondern Lernzeit. Die Schulen vermitteln Unterrichtsstoff soweit dies möglich ist auf digitalem und analogem Wege an die Schüler bzw. durch Erstellen eines Lernplans für Schüler zu Hause.
  • Die Schulen greifen dabei in geeigneter Weise auf alle verfügbaren digitalen und analogen Kanäle zur Wissensvermittlung zurück. Dazu gehört das Arbeiten mit aktiven Homepages, Appbasierten Systemen, Lernplattformen, Aufgabensammlungen und Unterrichtsmaterialen, die, soweit vorhanden, zum Einsatz kommen können.
  1. Prüfungen

 – Die Prüfungen an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen werden sichergestellt. Sie beginnen ab 22. April 2020 und damit nach den Osterferien.

Abitur 22. April – 11. Mai
Haupt- und Realschlussabschluss ab 25. Mai
Abitur am Beruflichen Gymnasium 30. April – 29. Mai
Fachhochschulreife 1. Juni – 10.Juni
  1. Sonstiges

 Klassenfahrten ins In- und Ausland sind bis zum Schuljahresende abgesagt, innerhalb Sachsens zunächst bis Ostern 2020. Bis auf weiteres werden auch keine Klassenfahrten für das neue Schuljahr und darüber hinaus vertraglich abgeschlossen.

  • Außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres ausgesetzt.
  • Soweit Schulen geschlossen werden, findet auch kein GTA statt.

Umgang mit dem Corona-Virus im Stadtbad Roßwein

Aufgrund der gegenwärtigen Pandemie bleibt ab Montag, d. 16. März 2020, das Stadtbad zunächst bis zum 05. April 2020 geschlossen. Eine aktuelle Beurteilung der Lage findet täglich statt, so dass sich die Schließzeit auch verlängern kann.

 

Umgang mit dem Corona-Virus in der Stadt Roßwein

In der Stadt Roßwein hat ein Krisenstab seine Arbeit aufgenommen, welcher aktuelle Informationen zum Umgang mit der Pandemie und zu Verhaltensmaßnahmen veröffentlicht.

Vorsorglich werden hiermit alle städtischen Kulturveranstaltungen bis 30.04. 2020 abgesagt.

Gegenwärtig sind alle Veranstaltungen mit mehr 75 Besuchern der Stadt anzuzeigen und ab 1000 Besuchern zu unterlassen. Die Stadt Roßwein empfiehlt, jegliche gemeinschaftliche Treffen und Aktivitäten abzusagen. Aus diesem Grund sind ab Montag, d. 16. März 2020, die Sporthallen, die Bibliotheken und das Bürgerhaus zunächst bis 05. April 2020 geschlossen. Bitte beachten Sie unsere Verhaltensregeln. Aktuelle Informationen erhalten Sie über die Homepage der Stadt Roßwein, in den Schaukästen in der Stadt und den Ortsteilen sowie in öffentlichen Verkaufsstellen.

Information zum Umgang mit dem Corona Virus in den Kindereinrichtungen der Stadt Roßwein

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 16. März 2020 werden die Kindertageseinrichtungen ab Mittwoch, d. 18. März 2020, geschlossen. Eine Notbetreuung der Kinder wird in den Einrichtungen organisiert. Wir bitten unsere Einwohner um Verständnis, dass ein Anspruch auf Notbetreuung nur in einem sehr restriktiven Rahmen besteht, um durch die Schließung von Einrichtungen die Entstehung von Infektionsketten zu vermeiden bzw. zu verzögern. Wenn die Voraussetzung auf Notbetreuung nicht gegeben ist, kann das Kind leider nicht in der Einrichtung aufgenommen werden. Eine Notbetreuung kommt demnach nur in Frage, wenn

– beide Personensorgeberechtigte oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in den Fällen von Umgangsregelungen der zur
Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder
betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Voraussetzung für die Notbetreuung ist, dass die Kinder und
deren Personensorgeberechtigten

. keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und
. nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten
Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und
. sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das das Robert-Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthaltes als Risikogebiet zur
Infektion mit dem Erreger SARS-CoV-2 ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen wurde oder
seit der Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 zeigen.

Ihre Anspruchsberechtigung artikulieren die Personensorgeberechtigten gegenüber der Einrichtung bzw. der Kindertagespflegestelle in einem Formular, das online zur Verfügung steht bzw. in den Einrichtungen ausliegt.

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind über die o. g. Voraussetzungen hinausgehend mehrfachbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte Integrationskinder, unabhängig vom Beruf der Eltern.

Jede Kindertageseinrichtung bzw. jede Kindertagespflegestelle bietet die Betreuung im Rahmen ihrer täglichen regulären Öffnungszeiten an.

Nachfolgend finden Sie die Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur gemäß Ziffer 4: Übersicht

Das Notbetreuungsformular finden Sie hier:

Notbetreuungsformular

 

 

Umgang mit Corona-Virus für Arbeitgeber und Unternehmer

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nach aktueller Mitteilung der Landesregierung ist ab 19. März bis 20. April 2020 der Betrieb folgender Einrichtungen und Objekten untersagt:

 Betrieb von

– Tanzlokalen
– Messen
– Spezial- und Jahrmärkten
– Volkfesten
– Spielbanken und Wettannahmestellen

Zudem sind für den Publikumsverkehr geschlossen und untersagt sind:

– Theater
– Musiktheater
– Kinos
– Konzerthäuser
– Opern
– Museen
– Ausstellungshäuser
– Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern
– Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit
– öffentliche Bibliotheken
– Planetarien
– zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen
– Angebote von Volkshochschulen
– Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger
– Angebote von Musikschulen
– Angebote in Literaturhäusern
– Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen
– Schwimmbäder
– Saunas und Dampfbäder
– Fitness- und Sportstudios
– Spielplätze
– Seniorentreffpunkte
– Mensen und Cafés der Studentenwerke
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
– Sportanlagen
– Reisebusreisen

Folgende Einrichtungen und Objekte können geöffnet bleiben:

– Gaststätten in der Zeit von 6 bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf

Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für:

– Lebensmittel
– Wochenmärkte
– Abhol- und Lieferdienste
– Getränkemärkte
– Apotheken
– Sanitätshäuser
– Drogerien
– Tankstellen
– Banken und Sparkassen
– Poststellen
– Frisöre
– Reinigungen
– Waschsalons
– der Zeitungsverkauf
– Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
– der Großhandel

Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Alle nicht aufgeführten Einrichtungen müssen geschlossen werden.

Die Verfügung des Gesundheitsministeriums soll voraussichtlich vom 19.03.2020 bis zunächst 20.04.2020 gelten.

 

1.     Unterrichtsfreie Zeit und Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen

 

  • Ab diesem Montag ist, über eine Anordnung des Staatsministerium für Kultus (SMK), an allen öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen unterrichtsfreie Zeit.  Eine Schulbesuchspflicht besteht nicht. In der Zeit bleiben Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen und Schulhorte geöffnet. Die Betreuung der Kinder ist abgesichert. Dies bietet Gelegenheit, dass sich Eltern auf eine weitere Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen können.
  • Schulen und Kindertageseinrichtungen werden dann in dieser Woche bis Freitag, den 17. April 2020, im Freistaat Sachsen geschlossen. Bis dahin wird ein System der Notbetreuung organisiert (siehe Ziffer 4). Die Gesundheitsämter schließen die Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls für diesen Zeitraum.
  • Die Umsetzung erfolgt durch Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter nach dem Infektionsschutzgesetz. Inhalt und Reichweite der Allgemeinverfügungen werden in einem Erlass des SMS festgelegt.
  • Die Lehrerkollegien bereiten sich ab Montag auf die Zeit der Schließung der Schulen vor. Die Zeit der Schließung ist keine Ferienzeit, sondern Lernzeit. Die Schulen vermitteln Unterrichtsstoff soweit dies möglich ist auf digitalem und analogem Wege an die Schüler bzw. durch Erstellen eines Lernplans für Schüler zu Hause.
  • Die Schulen greifen dabei in geeigneter Weise auf alle verfügbaren digitalen und analogen Kanäle zur Wissensvermittlung zurück. Dazu gehört das Arbeiten mit aktiven Homepages, Appbasierten Systemen, Lernplattformen, Aufgabensammlungen und Unterrichtsmaterialen, die soweit vorhanden zum Einsatz kommen können.

2.     Prüfungen

 

– Die Prüfungen an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen werden sichergestellt.

Sie beginnen ab 22. April und damit nach den Osterferien.

 

Abitur 22. April – 11. Mai
Haupt- und Realschlussabschluss ab 25. Mai
Abitur am Beruflichen Gymnasium 30. April – 29. Mai
Fachhochschulreife 1.Juni – 10.Juni

3.     Schließung von Kitas und Horten und Notmaßnahmen

 

– Betreuungseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horte) werden auch in der Zeit der Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz offengehalten, soweit sie für die Betreuung von Kindern von Beschäftigten in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur notwendig sind. Das betrifft beispielsweise die Betreuung von Kindern von Beschäftigten in Krankenhäusern, Polizeibehörden usw. Die Details werden noch durch die Kommunen festgelegt.

 

4.     Sonstiges

 

  • Klassenfahrten ins In- und Ausland sind bis zum Schuljahresende abgesagt, innerhalb Sachsens zunächst bis Ostern 2020. Bis auf weiteres werden auch keine Klassenfahrten für das neue Schuljahr und darüber hinaus vertraglich abgeschlossen.
  • Außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres ausgesetzt.
  • Soweit Schulen geschlossen werden, findet auch kein GTA statt.

Das Notbetreuungsformular für Kindereinrichtungen finden Sie hier:

Notbetreuungsformular

Aufgrund der Corona-Virus-Krise wird vorerst bis zum 05. April 2020 von einem persönlichen Besuch der Alters- und Ehejubilare durch den Bürgermeister abgesehen.

Die Veranstaltung zum Verschönerungsverein, welche für den 21. März 2020 geplant war, findet ebenfalls nicht statt. Ein neuer Termin wird zeitnah bekanntgegeben.

Die für den 28. März 2020 geplante Baumpflanzaktion für die im Jahre 2019 geborenen Kinder wird abgesagt und auf die Herbstmonate verschoben.

 

Aufgrund der sich ausbreitenden Coronavirus-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen im öffentlichen Leben, entschlossen sich Familie Tischendorf gemeinsam mit der Stadtverwaltung Roßwein die für den 20.03.2020 geplante Ausstellung
„4 x Tischendorf“ abzusagen.

Mit dieser Entscheidung geben die Beteiligten der Vernunft den Vorzug. Natürlich bedauern alle die kurzfristige Absage sehr, aber angesichts der aktuellen Lage und der damit verbundenen Dynamik bei den Festlegungen der verantwortlichen Stellen, ist es eine sinnvolle Entscheidung.

Dem in Wien lebende Ekkehard Tischendorf, einer der ausstellenden Künstler, ist es durch die Schließung der tschechischen Staatsgrenze derzeit auch nicht möglich, ohne Weiteres nach Deutschland und wieder zurück nach Österreich zu kommen.

Familie Tischendorf und die Stadtverwaltung Roßwein werden zu gegebener Zeit erneut die Ausstellung planen und die Öffentlichkeit darüber informieren.

 

Landeseinheitliche Sirenensignale für den Freistaat Sachsen

Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 29. Juli 2003, Az. 37-1412.80/3

Neben der Verbreitung von Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem mit den daran angeschlossenen Veröffentlichungskanälen, das den unteren Brandschutz-, Rettungsdienst und Katastrophenschutzbehörden seit August 2017 zur Nutzung zur Verfügung steht, kommt dem Einsatz von Sirenen aufgrund des Weckeffekts nach wie vor eine große Bedeutung zu.

Mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 29. Juli 2003 wurden für den Freistaat Sachsen landeseinheitlich die drei Sirenensignale „Signalprobe“, Feueralarm“ und „Warnung vor einer Gefahr“ geregelt. Aufgrund der o. g. Leitlinien wird eine Erweiterung der Sirenensignale in Sachsen um das Signal „Entwarnung“ erforderlich.

  1. Für den Freistaat Sachsen werden daher folgende landeseinheitliche Sirenensignale festgelegt:
doc02382720200312142919
  1. Das Signal „Feueralarm“ (Nr. 1b) dienst neben der Warnung der Bevölkerung insbesondere auch die Alarmierung der Einsatzkräfte.
  2. Für Zwecke des Brand- und Katastrophenschutzes benutzte Sirenen und sonstige Alarmgeräte können mittwochs um 15.00 Uhr mit dem nach Nr. 1a vorgesehenen Signal geprüft werden, sofern auf diesen Tag nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.

Merkblatt:

Merkblatt Sirenensignale Sachsen

 

Diese Zeilen schrieb Sabine Ebert in ihrer Mail am 09. März 2020 an die Stadtverwaltung Roßwein. Sie bedankte sich hier für die gute Vorbereitung ihrer Lesung am 06. März 2020 im großen Rathaussaal. Die Stadtverwaltung lud die Schriftstellerin ein, aus ihrem neuen Buch „Schwert und Krone – Herz aus Stein“ zu lesen. Grund für diese Einladung war das 800-jährige Jubiläum der ersten urkundlichen Ernennung Roßweins und die Tatsache, dass Frau Ebert sich wie kaum eine andere Schriftstellerin mit der Gründungs- und Entwicklungsgeschichte des Klosters Altzella und der Bergbauregion Freiberg, deren Ausläufer bis nach Roßwein führten, beschäftigt hat.

Wer an diesem Freitagabend, in einem vollbesetzten Rathaussaal, aber eine Lesung im engeren Sinne erwartete, der hatte sich getäuscht. Die 62-jährige Wahldresdnerin stellte zwar Ihr Buch mit einigen Leseauszügen vor, aber da ihrer Erfahrung nach die Gäste ihrer Veranstaltungen ihre Bücher meist schon gelesen haben, zog sie es vor, über ihre Recherche, ihre Unterstützer und ihre Arbeitsweise zu berichten. Dabei erzählte sie, dass es ein Mythos sei, auf den Kuss der Muse zu warten, da die Herstellung eines Druckwerkes an verbindliche Produktionszeiten gebunden ist. Unterstützung holt sich die Autorin gern bei dem Geschichte- und Mittelalterverein Meißen. Die Mitglieder des Vereins leben die Zeit des 12. Jahrhunderts nach, das heißt, sie kochen Speisen mit den Zutaten, die im 12. Jahrhundert bekannt und vorhanden waren, sie kämpfen nach den Regeln, die ein ehrbarer und ritterlicher Zweikampf gebietet und sie kleiden sich in Gewändern, die nach historischen Vorlagen gefertigt wurden.

Frau Ebert erklärte an diesem Abend auch anhand ihres eigenen Kleides dem Publikum  Details und Fertigungstechniken des Mittelalters. Über ihre Bücher und die Zusammenarbeit mit dem Verlag berichtete sie, dass oft aus eher dekorativen Gründen Motive für die Buchcover bzw. Landkarten verwendet wurden, die nicht mit dem Buchinhalt konform gingen. Um das zu korrigieren, meldete sich ein Wissenschaftler bei Sabine Ebert und bot ihr seine Unterstützung an. Dass eine Leserschaft so empfindsam auf die Darstellung historischer Gegebenheiten ihrer Region reagiert, überraschte die Verlagsmitarbeiter, da dies eher untypisch sei.

Dass das Mittelalter eine Reihe spannender Frauenfiguren aufzuweisen hatte, davon ist die Autorin überzeugt. Leider gibt es von ihnen kaum Aufzeichnungen, so dass sie lediglich Erwähnung finden, wenn Sie sich nicht regelkonform verhielten. Die Bedeutung von Aufzeichnungen lag gewöhnlich in der Dokumentation von Festlegungen zur Sicherung von Ständen, Ländereien, Finanzen und anderen Machtansprüchen. Ein in dieser Zeit bestehender Konflikt zwischen dem Papst und dem König bietet ihren Geschichten auch viel Stoff. Sabine Ebert erzählte darüber einige Anekdoten so wie auch die von dem Steigbügel, den Kaiser Barbarossa dem Papst Hadrian „aus Unkenntnis“ auf der falschen Seite hielt, so dass dieser ihm den Friedenskuss verweigerte. Die Zuschauer lauschten aufmerksam und gelegentlich amüsiert diesen Ausführungen. Einige richteten auch Fragen an Frau Ebert, die diese bereitwillig beantwortete.

Dass Frau Ebert sehr nah bei den Menschen ist, die sich für Ihr Werk interessieren, zeigte sich von der ersten Minute an. Schon bevor die Lesung begann, nutzte sie die Zeit und signierte ihre Bücher. Auch in der Pause und nach der Veranstaltung stand sie dafür zur Verfügung.

Mit viel Beifall verabschiedeten sich die BesucherInnen an diesem Abend von Sabine Ebert und dankten ihr auf diese Weise, dass sie die Einladung der Stadt Roßwein angenommen hatte.

Übrigens war diese Veranstaltung die erste tolle Geschichte, die immer in den Schulfestjahren geschrieben werden. Viele unterschiedliche Menschen tragen gemeinsam dazu bei, dass etwas Gutes für die Stadt gelingt. Ute Lomtscher von der Christlichen Buchhandlung bat ihren Mann Frieder Lomtscher nach der Arbeit die Schriftstellerin von Dresden mit nach Roßwein zu bringen. KollegInnen der Stadtverwaltung betreuten die Veranstaltung selbst, angefangen von der Dekoration, über die Technik bis hin zum Weinverkauf und ein Kollege vom Stadtbaubetriebshof brachte die Autorin am Abend noch nach Hause nach Dresden. Danke an alle Beteiligten!

 

Die MitarbeiterInnen des Flexiblen Jugendmanagements Mittelsachsen planen gemeinsam mit dem Jugendhaus Roßwein e.V. und dem Bürgerhaus-Team, Informations- und Aufklärungsangebote zum Thema „Drogen“ sowohl für Schüler als auch für Erwachsene in Roßwein anzubieten. Die Auftaktveranstaltung findet am 29. Mai 2020 um 19.30 Uhr im großen Rathaussaal Roßwein statt.

An diesem Abend wird Petra Höpfner aus ihrem Buch „Zwölf Monate bis zur Endlichkeit: Freiwillig – unfreiwillig: Sechs Jahre mit Crystal Meth“ lesen. Die Autorin berichtet hier über die Drogensucht ihres Kindes und die Auswirkung auf das Leben aller Familienmitglieder. Zu dem im März 2016 im Telescope Verlag erschienene Buch findet man auf der Homepage des Verlages folgende Buchbeschreibung:

„Fünf Jahre nahmen die Autorin und ihr Lebenspartner nicht wahr, dass ihr Sohn der Droge Crystal Meth verfallen ist. Nichts ließ sie stutzig werden, bis ein Tag im Mai 2012 die heile Welt zerstört. Die Familie gerät in einen Strudel von Kampf, Verzweiflung, Zuversicht und Rückfällen. Das Buch schildert die schlimmen Folgen, die die Droge im Körper und in der Psyche des Abhängigen sowie in der Familie hinterließ. Es beschreibt gravierende Probleme, die den Weg in ein Leben ohne Crystal Meth verhindern.

Auszüge aus den Tagebüchern des Sohnes und eigene Aufzeichnungen der Autorin gewähren dazu tiefe Einblicke in die Gefühls- und Gedankenwelt eines Crystal-Abhängigen und die einer Mutter.

Das Buch beruht auf einer wahren Begebenheit.“

Frau Höpfner liest auch in Schulen aus ihrem Buch. Sie sucht den direkten Kontakt zu jungen Menschen und all jenen, die das Thema Drogen umtreibt. Auf ihrer Homepage bietet sie auch Kontaktadressen zu einer Selbsthilfegruppe an und berichtet über ihr Engagement. Eine Leseprobe aus dem Buch findet sich ebenfalls auf Ihrer Internetseite:

http://www.zwoelf-monate-bis-zur-endlichkeit.de/Archiv/, verfügbar am 25.02.2020.

Zu dieser Lesung am 29.05.2020 hier – im Roßweiner Rathaussaal – wird der Eintritt frei sein, um eine Spende wird gebeten.

Diese Kooperationsveranstaltung wird von Seiten der Stadtverwaltung sehr begrüßt und es bleibt zu hoffen, dass zahlreiche Interessenten dieses Angebot nutzen.

 

Chapter „Erich Heckel“ ab sofort in der Muldenstadt aktiv

Wer gibt, gewinnt — Das BNI-Prinzip, mehr Umsatz durch neue Kontakte und gezielte Geschäftsempfehlungen zu machen, ist seit Anfang Februar auch in Roßwein angekommen. Das bisher in Döbeln tagende Chapter „Erich Heckel“ nach dem in der Region aufgewachsenen Maler des Expressionismus startete jetzt im Landhotel Sonnenhof im Roßweiner Stadtteil Ossig. Nach je vier Chaptern in Dresden und Leipzig, zwei in Chemnitz sowie je einem in Pirna, Radebeul, Markkleeberg, Bitterfeld, Plauen, Senftenberg, Meißen, Auerbach, Meerane, Halle, Grimma und Altenburg hat jetzt auch die Mitte Sachsens ihr eigenes BNI-Unternehmernetzwerk. Unter dem Motto „Wir netzwerken im Herzen des Freistaats“ vereinen sich ab sofort rund 20 Unternehmer und Führungskräfte aus der Region Roßwein vom Anwalt bis hin zum Hochwasserschutz in einer allwöchentlichen Runde, um das Prinzip der professionellen Geschäftsempfehlungen zu leben.

Das regionale Unternehmernetzwerk „BNI Deutschland Südost“ wurde 2007 ins Leben gerufen. Getreu dem Motto: „Wer gibt, gewinnt“, basiert BNI weltweit bereits seit 35 Jahren auf dem Prinzip gegenseitiger Geschäftsempfehlungen. Diese geben sich die Unternehmer bei allwöchentlichen Frühstücks-Treffen, bei denen man sich innerhalb des Chapters besser kennenlernt und somit weiß, was genau denn nun der Gegenüber beruflich macht.

Auch der BNI-Regionaldirektor Jens Fiedler ist zufrieden, endlich auch ein Netzwerk in Roßwein haben zu dürfen, hatte er es doch Walter Stuber, dem heutigen Partnerdirektor des Chapters, bereits vor Jahren versprochen. „Walter Stuber wollte damals Mitglied im BNI werden, was aber mangels Gruppe in Sachsens Mitte nicht möglich war. Stuber sagte mir, er käme auch erstmal ins Radebeuler Chapter, aber nur wenn ich ihm versprechen würde, später ein Frühstücksnetzwerk in Roßwein zu gründen“, so Jens Fiedler. „Auftrag erledigt!“

Das Chapter wird aktuell geleitet von Ingolf Stuber (Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH, Roßwein) als ehrenamtlicher Chapterdirektor. Ihm zur Seite stehen Monique Dressel (Personaldienstleister IC-TEAM, Riesa) als Schatzmeisterin und Andreas Schmidt (BRASSE Sonnenschutz, Leisnig) als Mitgliederkoordinator.

Hintergrund:
BNI® wurde 1985 von Unternehmensberater Dr. Ivan Misner in Arcadia (USA) gegründet und ist heute mit über 8.600 Unternehmerteams in 71 Ländern auf allen 5 Kontinenten präsent. 2018 haben 241.000 Unternehmer ein Geschäftsvolumen von 13,5 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das erklärte Ziel: Mehr Umsatz durch neue Kontakte und Geschäftsempfehlungen. Zu den wesentlichen Merkmalen der bewährten Plattform zählen: Orientierung an messbaren Ergebnissen, Exklusivität der regional vertretenen Berufssparten, Provisionsfreiheit sowie die jährliche Qualifizierung über Aktivität und Leistung. BNI ist ein absolut neutrales und unabhängiges Unternehmernetzwerk.

Weitere Infos: www.bni-so.de

Foto : Das aktuelle Führungsteam des BNI-Chapters „Erich Heckel“ – v.l.n.r. Andreas Schmidt, Monique Dressel und Ingolf Stuber

 

Zum Aufruf der Stadt zur Pflanzung von 500 Küstentannen auf dem Hartenberg sind an die Stadt einzelne Anfragen der Bürger herangetragen worden, welche wir hiermit gern beantworten.

Warum werden Küstentannen und nicht Laubbäume gepflanzt?

Der Hartenbergwald ist als Wirtschaftswald ausgewiesen und soll diese Funktion auch für die Zukunft behalten. Da die Fichten- bzw. Tannenbäume in den zurückliegenden Jahren bereits geerntet oder aufgrund von Schädlingen und Sturmereignissen entfernt werden mussten, soll nun die Wiederaufforstung mit Küstentannen erfolgen.

Warum fiel die Entscheidung auf Küstentannen?

Aufgrund der Empfehlung des Revierförsters wurde sich bewusst für die Küstentanne entschieden. Diese Baumart ist pflegeleicht, kommt mit den trockenen Böden gut zurecht und zeigt in den ersten Jahren ein schnelles Fortkommen bzw. Gedeihen. Neben der Küstentanne könnte auch die sog. Weißtanne zum Einsatz kommen, welche jedoch pflegeintensiver zu bewirtschaften ist.

Wer liefert und wie wird der Anwuchs geschützt?

Die Küstentannen werden als Topfware geliefert und kommen aus einer Baumschule aus der Stadt Ortrand. Die Küstentannen erhalten mit der Einpflanzung einen Baumpfahl und werden mit einem separaten Schutz vor Tierverbiss ausgestattet.

 

 

Zum Pflanztag am 04. April 2020 wird der Revierförster, Herr Dirk Tenzler, vor Ort sein, um Anleitungen zum Pflanzen zu geben und für weitere Anfragen zur Verfügung zu stehen. Die Stadt Roßwein ruft somit nochmals auf, sich am 04. April 2020 an der Baumpflanzaktion der Küstentannen im Hartenbergwald zu beteiligen. Der Treffpunkt ist 09.00 Uhr an der Hartenbergbaude.