Aufgrund der Corona-Pandemie musste der erste Termin zur Gründung eines Verschönerungsvereins verschoben werden. Am Samstag, d. 18. Juli 2020, folgten nun Interessierte der Einladung zur Gründungs- und Organisationsversammlung der neuen Interessengemeinschaft zum Verschönern der Stadt und ihrer Ortsteile. An der Auftaktveranstaltung nahmen 20 Einwohner teil, welchen die Verschönerung ihrer Stadt am Herzen liegt.

Enrico Korth wird zunächst die Organisation übernehmen und sich gemeinsam ehrenamtlich mit allen Mitstreitern um Ordnung und Sauberkeit in Roßwein kümmern. Auf die Festlegung des Namens oder des Organisationsgrades wurde erst einmal verzichtet und soll sich in Zukunft ergeben. Bis es jedoch soweit kommt wird der Arbeitsbegriff „IG Stadtverschönerung“ die Aktivitäten vereinen.

Bereits am Samstag wurden mögliche Arbeitsfelder der Teilnehmer aufgezählt, welche von der Ausschilderung und Säuberung von Wanderwegen über das Aufstellen von Bänken und Wanderraufen bis hin zum Fortführen der Blumenzwiebelaktion führen. Auch die Gestaltung von Plätzen, wie die Avus oder der im Roßweiner Volksmund verankerte „Russenfriedhof“, wurde angesprochen.

Die Aktiven werden unter dem Schutz der Stadt Roßwein die Verschönerungsaktionen starten und erhalten auch, in Abstimmung mit der Stadt und dem Baubetriebshof, entsprechende Unterstützung. Über einen eigenen Button auf der Homepage der Stadt Roßwein wird zukünftig über Aufgaben und Ziele der Interessengruppe berichtet und nach weiteren Unterstützern gesucht.

Zu einer ersten Aktion wollen sich die Mitglieder dann im September nach den Sommerferien treffen.

 

Am 15. Juli 2020 beging die Fliesenshop Oberländer GbR ihr 30-jähriges Betriebsjubiläum. Fliesen waren in der DDR-Zeit „Bücktischware“ oder wertvolles Tauschgut und wenn, nur mit Beziehungen zu bekommen. Jörg Oberländer machte sich aus diesem Grund zur Jahreswende 1989/1990 auf zu Bekannten in Frankfurt am Main und besuchte dort einen Fliesengroßhandel. Die Begeisterung für die Materialien und das gewisse Angebot hinterließ bei Jörg Oberländer einen nachhaltigen Eindruck, sodass er sich entschloss, in seiner Heimat ebenfalls ein Fliesengeschäft aufzubauen. So eröffnete er schon am 15. Juli 1990 sein Geschäft im Objekt Vogelstange 25 in Roßwein. Seine Tochter Susann holte er 1995 mit ins Boot, welche im selben Jahr ihre Ausbildung zur Groß- und Außenhandelskauffrau abgeschlossen hatte. Im Frühjahr 2002 eröffnete das Vater-Tochter-Team eine Außenstelle ihres Geschäftes in Nossen, doch durch die Jahrhundertflut im August 2002 wurde die Existenz in Nossen zerstört. Jörg Oberländer musste quasi über Nacht fast noch einmal ganz von vorn beginnen und mit Mut und Optimismus eine Zukunftsweiche stellen. So entschlossen sich Oberländers, das Stammgeschäft an der Vogelstange 25 zu erweitern und an den bisherigen Ausstellungsräumen einen Showroom anzubauen. Qualität ist dabei für Oberländers das wichtigste Geschäftskriterium, da man seinen Kunden auch noch lange nach dem Kauf ins Auge schauen möchte. Billigware wird daher strikt abgelehnt. Die Kunden sollen ein Produkt erhalten, welches mit Langlebigkeit und Hochwertigkeit punkten kann. Im Focus lag und liegt seither die kompetente und umfassende Beratung der Kundschaft durch das Vater-Tochter-Team. So ist es nicht verwunderlich, dass Jörg und Susann Oberländer oft auf den Baustellen anzutreffen sind und so in direkten Kontakt mit ihren Kunden kommen, welche sich z. Bsp. ihren Traum vom Eigenheim erfüllen wollen. Der umfangreiche Service beinhaltet dabei alles, was zur Ausstattung moderner Bäder und Küchen nötig ist, wie z. Bsp. Fliesen, Bordüren und Dekore in verschiedenen Größen. Passende Werkzeuge, Pflegemittel, Sanitärartikel und exklusive Badmöbel gehören seit Beginn zum Angebot des Fliesenshops. Das Vater-Tochter-Duo teilte sich anfangs die Arbeit. Während sich Jörg Oberländer um Aufträge und finanzielle Angelegenheiten kümmerte, übernahm Tochter Susann die Beratung der Kunden, die Gestaltung der Ausstellung und den Einkauf. Einen guten partnerschaftlichen und freundschaftlichen Kontakt hält der Fliesenshop Oberländer zur Fliesen- Ehrlich GmbH, welche als Großhändler den Oberländers mit manch freundschaftlichem Rat und Unterstützung zur Seite steht.

Pünktlich zum 30-jährigen Betriebsjubiläum übergab Jörg Oberländer den Fliesenshop komplett in die Hände seiner Tochter Susann und wechselt nun in den Ruhestand. Wie Jörg Oberländer mitteilte, soll die kommende Zeit natürlich ruhiger angegangen werden, jedoch steht er, wenn nötig, seiner Tochter auch zukünftig mit Rat und Tat sowie Hilfe zur Seite.

 

 

Unter dem Motto „Freiluftblasen immer montags“  halten wir, schon seit Anfang Juni bei schönem Wetter, unsere Posaunenchorproben an verschiedenen Stellen in unserer Stadt ab! Abstand, Desinfektion und Anwesenheitsliste ermöglichen uns das Musizieren an der frischen Luft. Wenn uns anfangs auch eher wenige Zuhörer die Ehre gaben, so waren es am Weinberg und auf dem Kreuzplatz schon 15 bis 20 Passanten. So spielen wir, hoffentlich, zur Freude der Menschen und zur Ehre Gottes.

Ruben Grimme

Hier die nächsten Termine:

An diesen Stellen immer montags, immer 19.00 Uhr!

  1. Juli 19.00 Uhr vor der Albert-Schweitzer-Schule
  2. August 19.00 Uhr Niederforst/Tischlerei
  3. August 19.00 Uhr Seniorenpflegeheim Berta Börner
  4. August 19.00 Uhr Haßlau am Kuhstall
  5. August 19.00 Uhr Hartenberg Goetheplatz Abschluss

Hannah Rappräger aus Roßwein und Jonathan Heinze aus Frankenberg absolvierten seit dem 19. bzw. 20. August 2019 ein berufliches Praktikum in der Stadtverwaltung Roßwein. Hannah Rappräger lernt derzeit am Beruflichen Schulzentrum Döbeln-Mittweida und übernahm Praktikumsaufgaben im Kulturamt und unterstützte den IT-Systemadministrator bei verschiedenen Aufgaben. Jonathan Heinze kam vom J.-A.-Stöckhardt-Gymnasium in Chemnitz und erledigte Tätigkeiten in der Kämmerei, dem Hauptamt und Ordnungsamt.

Beide Praktikanten kamen mit ihren jeweiligen Praktikumsbeauftragten, in dem Fall Frau Bianka Graf für die Kämmerei und Frau Ines Lammay für das Kulturamt, zur kleinen Verabschiedung zum Bürgermeister Veit Lindner. Wie beide Praktikanten berichteten, waren sie über den umfassenden Aufgabenbereich im Rathaus mehr als überrascht und zeitgleich froh, dass sie nicht für „Bleistiftspitzen“ und „Kaffeekochen“ eingesetzt waren, sondern notwendige und dringende Arbeiten übertragen bekamen. Wie Hannah Rappräger aussagte, war ihr Berufswunsch zwar die Ausbildung zur Kindergärtnerin, sieht jedoch aufgrund der jetzt gesammelten Erfahrungen ihre Zukunft eher in der Verwaltung und möchte diesbezüglich in einem Jahr dann in eine Fachhochschule mit der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung wechseln. Auch Jonathan Heinze hat durch das einjährige Praktikum eine Entscheidung für seinen weiteren Lebensweg treffen können und wird sich nun für eine Ausbildung im Verwaltungsbereich entscheiden.

Auf diesem Weg dankt die Stadtverwaltung Roßwein den diesjährigen Praktikanten nochmals für ihren Arbeitseinsatz und Eifer und wünscht Hannah Rappräger und Jonathan Heinze alles Gute für den weiteren beruflichen Lebensweg.

 

Am Samstag, d. 18. Juli 2020, konnten die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Roßwein ihre neue Einsatzkleidung aus den Händen der Firma DEVA in Empfang nehmen. Die nach den Hochwassern 2002 und 2013 angeschaffte Kleidung war teilweise verschlissen und beispielsweise Reflektoren nicht mehr erkennbar. Aus diesem Grund entschloss sich die Stadt Roßwein, rund 30 T€ in neue Einsatzbekleidung zu investieren. Im modernen „Sandgrau“ präsentierten sich die Kameraden mit ihrer neuen Einsatzbekleidung, welche aus Jacke, Hose und Gurtsystem besteht und pro Kamerad ca. 1.300 € kostet. Wie der Wehrleiter René Bernhard mitteilte, ist ein Vorteil der Einsatzkleidung, dass sich das atmungsaktive Innenfutter der Jacke beim Waschen mit einem Reisverschluss herausnehmen lässt. Nach etwa 30 Waschvorgängen sollte jedoch die Jacke wieder imprägniert werden. Die Kleidung sei aus besonders widerstandsfähigem Stoff gefertigt und hält größerer Hitzentwicklung stand. Die neue Kleidung der Roßweiner Feuerwehr wurde vom tschechischen Spezialunternehmen DEVA produziert und über den in Deutschland ansässigen Händler für Einsatzbekleidung, das Unternehmen Genius, an die Roßweiner Kameraden ausgeliefert. Die Anzüge sind Maßanfertigungen. Für jede Einsatzkleidung wurde der jeweilige Kamerad im Vorfeld vermessen und die neue Kleidung entsprechend hergestellt. Am Samstag hat nun ein Mitarbeiter der Firma Genius die Kameraden in die neue Funktion der Einsatzkleidung eingewiesen, wobei insbesondere das Gurtsystem, welches in der Jacke integriert wurde, in der Praxis noch seine Fähigkeiten beweisen muss. Die bisherige Einsatzkleidung im typischen „Dunkelblau“ wird als Reservekleidung eingelagert und bei notwendigem Ersatz, z. B. wenn die aktuelle Bekleidung gerade gewaschen wird, getragen. Die Roßweiner Kameraden haben zunächst 24 Sets der neuen Einsatzbekleidung für diejenigen Kameraden erhalten, welche in vorderster Front und immer verfügbar sind. Im kommenden Jahr sollen dann die restlichen Kameraden der aktiven Wehr eingekleidet werden und wurden am Wochenende teilweise bereits vermessen.

         

Open Air Musikgenuss – NUR bei trockenem Wetter

Die Bewirtschafter des Roßweiner Weinfestes haben eine Entscheidung getroffen. Aufgrund der coronabedingten Hygienevorschriften werden sie 2020 kein Weinfest organisieren.

Damit die musikliebenden Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt aber trotzdem eine Chance auf einen Open Air-Musikgenuss haben, entwickelte die Stadtverwaltung Roßwein, analog des „Decken-Konzert-Formates“, folgende Idee:

Die Stadt Roßwein bietet bei gutem Wetter an drei Samstagen (01.08., 22.08. und 05.09.2020) den Roßweinerinnen und Roßweinern kostenfrei die Möglichkeit, gemeinsam mit einem Freundes- oder Familienkreis eine der insgesamt fünfundzwanzig Biertischgarnituren zu besetzen und den Tisch mit Leckereien aus dem eigenen Picknick-Korb zu decken. Für Getränke und gut gekühlten Wein sorgt das Team des „Lädchens“.

Die Klein-Konzerte beginnen jeweils um 19 Uhr und enden spätestens um 23 Uhr.

Eine Reservierung der Biertische, Ihres Familien- & Freundschaftstisches mit maximal 8 Personen, können Sie während der Dienststunden der Stadtverwaltung unter 034322/4660 oder per Mail: email hidden; JavaScript is required vornehmen.

Sollte Ihre Reservierung für einen Tisch leider zu spät kommen, dann lassen Sie sich doch gleich für den nächsten Termin eintragen.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 hat die Sächsische Staatsregierung eine neue Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) beschlossen. Diese gilt vom 18. Juli 2020 bis zum Ablauf des 31. August 2020.

Die neue Verordnung enthält einige weitere Lockerungen:

Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli 2020 nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt. Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1000 Besuchern können stattfinden – ab 1. September 2020 auch mit über 1000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist. In Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt.

Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und Tanzvereinen sind wieder möglich. In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Ab 18. Juli 2020 sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig – mit genehmigten Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept. Ab 1. September 2020 dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden.

Alle anderen Großveranstaltungen sind bis 31. Oktober 2020 untersagt.

Was ändert sich in Schulen und Kitas?

Grundlegende Änderungen finden nicht statt. Die Kitas sind bereits seit dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb. Die allgemeinen Hygienebestimmungen sowie die Gesundheitsbescheinigung gelten hier weiter fort. Nach den Sommerferien wechseln auch alle Schulen wieder in den Normalbetrieb. Bis dahin gibt es weitere Lockerungen bei den schulischen Veranstaltungen. Den Schulanfängern soll eine feierliche Schulaufnahme mit Zuckertütenübergabe im Beisein beider Eltern und der Geschwister ermöglicht werden.

Schulen:  Eltern und andere externe Partner dürfen mit Zustimmung der Schulleitung wieder in die Schulen. Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen wieder zulässig. Eltern und externe Partner sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen pädagogischen Grundes entfällt die Verpflichtung. Internate an Schulen können ab dem 18. Juli 2020 den Regelbetrieb aufnehmen. Die sonderpädagogische Diagnostik im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für Verfahren bei Kindern, die zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden sollen.

Kita und Hort:  Das Beibringen der Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum 30. August 2020 bestehen. Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb. Einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern, Personensorgeberechtigten oder andere zum Abholen Berechtigten, ist das Betreten der Einrichtung gestattet. Sie sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren. Elternabende, Elterngespräche, Fachberatung, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen oder Vorsorgeangebote sowie sonstige Veranstaltungen, die der pädagogischen Konzeption der jeweiligen Einrichtung entsprechen, sind zulässig. Auf dem Einrichtungsgelände ist ein ausreichender Abstand zwischen erwachsenen Personen einzuhalten. Einrichtungsbezogene Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und eines ausreichenden Abstandes zwischen den Beteiligten auf dem Einrichtungsgelände mit Zustimmung der Einrichtungsleitung gestattet.

Den kompletten Wortlaut der neuen Corona- Schutzverordnung können Sie jederzeit auf der Homepage der Stadt Roßwein unter www. rosswein.de auf der Startseite nachlesen.

Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin: Neben Kontaktbeschränkungen ist das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern einzuhalten und die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger, tragen Sie, wann immer es geht, einen Mundschutz und desinfizieren Sie regelmäßig die Hände.

 

Hoffen wir, dass es durch die weiteren Lockerungen und die Ferien- bzw. Urlaubszeit nicht zu einer 2. Welle der Corona-Infizierungen in unserem Land kommt.

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern, trotz der besonderen Situation, einen erholsamen Urlaub und abwechslungsreiche Ferien. 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Veit Lindner
Bürgermeister

In seiner Sitzung am 14. Juli 2020 hat die Sächsische Staatsregierung eine neue Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) beschlossen. Diese gilt vom 18. Juli 2020 bis zum Ablauf des 31. August 2020.

Ab 18. Juli 2020 gilt nun Folgendes:

Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin: Kontaktbeschränkungen, das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern und die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

Die neue Verordnung enthält einige weitere Lockerungen:

Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli 2020 nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt. Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1000 Besuchern können stattfinden – ab 1. September 2020 auch mit über 1000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist. In Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt.

Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und Tanzvereinen sind wieder möglich. In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Ab 18. Juli 2020 sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig – mit genehmigten Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept. Ab 1. September 2020 dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden.

Alle anderen Großveranstaltungen sind bis 31. Oktober 2020 untersagt.

Was ändert sich in Schulen und Kitas ?

Grundlegende Änderungen finden nicht statt. Die Kitas sind bereits seit dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb. Die allgemeinen Hygienebestimmungen sowie die Gesundheitsbescheinigung gelten hier weiter fort. Nach den Sommerferien wechseln auch alle Schulen wieder in den Normalbetrieb. Bis dahin gibt es weitere Lockerungen bei den schulischen Veranstaltungen. Den Schulanfängern soll eine feierliche Schulaufnahme mit Zuckertütenübergabe im Beisein beider Eltern und der Geschwister ermöglicht werden.

Schulen:  Eltern und andere externe Partner dürfen mit Zustimmung der Schulleitung wieder in die Schulen. Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen wieder zulässig. Eltern und externe Partner sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen pädagogischen Grundes entfällt die Verpflichtung. Internate an Schulen können ab dem 18. Juli 2020 den Regelbetrieb aufnehmen. Die sonderpädagogische Diagnostik im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für Verfahren bei Kindern, die zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden sollen.

Kita und Hort:  Das Beibringen der Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum 30. August 2020 bestehen. Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb. Einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern, Personensorgeberechtigten oder andere zum Abholen Berechtigten, ist das Betreten der Einrichtung gestattet. Sie sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren. Elternabende, Elterngespräche, Fachberatung, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen oder Vorsorgeangebote sowie sonstige Veranstaltungen, die der pädagogischen Konzeption der jeweiligen Einrichtung entsprechen, sind zulässig. Auf dem Einrichtungsgelände ist ein ausreichender Abstand zwischen erwachsenen Personen einzuhalten. Einrichtungsbezogene Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und eines ausreichenden Abstandes zwischen den Beteiligten auf dem Einrichtungsgelände mit Zustimmung der Einrichtungsleitung gestattet.

PDF: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 14. Juli 2020

Ab Ende August wird Bürgermeister Veit Lindner wieder gemeinsam mit einem Vertreter des Bauamtes, des Ordnungsamtes sowie des Baubetriebshofes die Ortsbegehungen durchführen. Alle 2 Jahre steht das Rathausteam somit den Einwohner vor Ort für Gespräche zur Verfügung und freut sich über die Hinweise aus der Bevölkerung. Die Ortsbegehungen sind eine gute Möglichkeit, dass sich die Einwohner mit ihren Problemen direkt an das Rathausteam wenden können. Darüber hinaus sollen bei den Begehungen  mögliche Unzulänglichkeiten vor Ort erkannt (z.B. Schäden an Gehwegen, Verkehrszeichen, usw.) und zur Abarbeitung aufgenommen sowie Probleme und Bauprojekte gemeinsam besichtigt werden.

Die Termine der jeweiligen Ortsbegehungen können Sie hier finden:

Dienstag, 25.8.2020 – 16.00 Uhr – Haßlau

Start:  Hof Kalbhenn – Hauptstraße – Straße „An der Feuerwehr“ – Feuerwehr – Hauptstraße – Tempel – Ortsausgang – *Ossig “ Sonnenhof – *Naußlitz Autobahntunnel – Naußlitz Ortslage – Spielplatz – Fa. Borgmann – *Zweinig – Margarethenmühle – Parkplatz S 39 –  Ende

Dienstag, 01.09.2020 – 16.00 Uhr – Gleisberg

Start: Am Bahnhof – Siedlungsstraße – Hauptstraße – Weisens Dreieck – Reiterhof HWL/Bibliothek – Hauptstraße – Gasthof – Spielplatz – Chorener Straße – Hauptstraße – Dorfgemeinschaftshaus – *Wettersdorf  Ortseingang – Untere Gasse – Horch und Guck Platz – Hauptstraße zurück – Spielplatz – Dorfgemeinschaftshaus Wetterwitz – Ende

Samstag, 05.09.2020 – 08.00 Uhr – Littdorf, Otzdorf, Grunau, Hohenlauft

Start: Littdorf Teich – Hauptstraße – Ortsende -* Otzdorf – ehemaliger Gasthof – Regenrückhaltung – Dorfstraße – Feuerwehr – Spielplatz – *Grunau – Hauptstraße Ehrenmal – Brücke ehemals Papierfabrik – Ladestraße – Hohenlaufter Weg – zurück Hauptstraße bis Ehrenmal – *Hohenlauft – Einfahrt Wertstoffhof – Ortsmitte bis Regenrückhaltung Deponie – zurück – Ende

Dienstag, 08.09.2020 – 16.00 Uhr  – Roßwein

Start: Marktplatz – Kreuzplatz – Burgraben – Garagenhof – Wunderburg – Uferstraße – Kohlestraße – Gersdorfer Straße – Hartenberg – Hartenbergstraße – Südstraße – Bergstraße – Fußweg Ehrenfriedhof – Etzdorfer Straße – Bahnhofstraße – Radweg an der Mulde – Brücke Jugendclub – Stadtbadstraße – Festplatz – zurück Stadtbadstraße bis Bäckerei Zschiesche – entlang der Mulde – Brückenplatz – Querstraße – Mittelstraße – Marktplatz – Ende

Dienstag, 15.09.2020 – 16.00 Uhr – Roßwein

Start: Marktplatz – Schuldurchgang – Poststraße – Gartenstraße – Stadtgärtnerei – An der Laute – Avus – Schrebergartenstraße – Weinberg – Straße der Einheit – Schulweg – Schrebergartenstraße – Herrmannstraße – Lommatzscher Straße – Garagenhof – Stiefelweg – Gottesacker – Kreuzplatz – Marktplatz – Ende

Dienstag, 29.09.2020 – 16.00 Uhr – Roßwein/Seifersdorf

Start: Stadion – Wohngebiet Steinhübel – Wilhelm-Kaulisch-Straße – Wohngebiet – Förderschule – Naumannweg – Bagadi Ranch – Hauptstraße – Alte Schule – *Neuseifersdorf Ortseingang – Kühnschmiede – Lager Bauhof – Niederforst – Ende

Dienstag, 06.10.2020 – 16.00 Uhr – Niederstriegis

Start: Alte Schule – Kita – Dorfstraße – Hauptstraße – Wohngebiet – Schweizer Haus – Mahlitzsch – Ortslage bis Zweiniger Grund – Ende

 

 

Elias Bixl, 20 Jahre und Student an der Hochschule Mittweida, kommt aus Gebersbach bei Waldheim. Nach 10 Jahren Klavierunterricht hat er sich das Orgelspielen autodidaktisch beigebracht. Seit 2015 ist er als ehrenamtlicher Organist in der Kirchgemeinde Waldheim-Geringswalde tätig. Seit 2018 bespielt er auch die Orgeln aus Hartha und Umgebung. In diesem Konzert erklingt die historische Schmeißer-Orgel der ehemaligen Gutskirche Otzdorf. Zu hören sind Choräle und Orgelwerke u.a. von Johann Sebastian Bach, Johannes Brahms und Jan Zwart.

Das Konzert findet am 02. August 2020 um 19:00 statt (Einlass schon ab 18:30 Uhr).

Meißen, 15.07.2020: Sie pflegen einen Angehörigen oder benötigen selbst Hilfe im Alltag? Der Caritasverband Meißen e.V. lädt zu offenen Beratungsvormittagen für pflegende Angehörige, Betroffene und Interessierte in Roßwein ein.

Am 12. und 26. August erwartet Sie jeweils zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr eine Mitarbeiterin des Verbandes im Bürgerhaus Roßwein, Markt 8.

Insbesondere bei einer demenziellen Erkrankung entstehen Fragen: „Wie soll ich mit der Situation umgehen?“ oder „Was kommt da alles auf mich zu?“ Aber auch sonst ist Pflegebedürftigkeit oft mit Unsicherheiten verbunden.

Wir erklären individuelle Möglichkeiten der Versorgung und Begleitung. Die Teilnahme ist kostenlos. Sie können spontan vorbeikommen oder sich vorher im Bürgerhaus (Tel. 034322-581431) bzw. beim Caritasverband (Tel. 03431-7297941) anmelden.

 

Kontakt
Caritasverband für das Dekanat Meißen e.V.
Leben und Wohnen im Alter
Kreuzstraße 2, 04720 Döbeln
Tel.: 03431/7297941
E-Mail: email hidden; JavaScript is required
www.caritas-meissen.de

 

Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum Ende der Sommerferien

Das Kultusministerium hat heute die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas bekanntgegeben.

Sie tritt am 18. Juli 2020 in Kraft und läuft am 30. August2020 aus. Grundlegende Änderungen finden nicht statt. Die Kitas sind bereits seit dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb. Die allgemeinen Hygienebestimmungen sowie die Gesundheitsbescheinigung gelten hier weiter fort. Nach den Sommerferien wechseln auch alle Schulen wieder in den Normalbetrieb. Bis dahin gibt es weitere Lockerungen bei den schulischen Veranstaltungen. Wie der sächsische  Kultusminister Piwarz erklärte, haben ihn in den letzten Wochen viele Elternbriefe erreicht, die von geplanten Schuleinführungsfeiern berichteten, wo zum Teil nur ein Elternteil bei der Schulveranstaltung zugelassen wird. Das ist natürlich drei Tage vor dem Normalbetrieb nur schwer vermittelbar. Den Schulanfängern soll eine feierliche Schulaufnahme mit Zuckertütenübergabe im Beisein beider Eltern und der Geschwister ermöglicht werden. Mit der neuen Allgemeinverfügung haben wir hier noch einmal ein deutliches Signal gesetzt, erklärte Kultusminister Christian Piwarz. Auch mit Blick auf die freiwilligen Lernangebote der Sommerschulen finden weitere Erleichterungen statt, so können externe Partner das Schulgelände und die Schule betreten.

Schulen:  Eltern und andere externe Partner dürfen mit Zustimmung der Schulleitung wieder in die Schulen. Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen wieder zulässig. Eltern und externe Partner sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen pädagogischen Grundes entfällt die Verpflichtung. Internate an Schulen können ab dem 18. Juli 2020 den Regelbetrieb aufnehmen. Die sonderpädagogische Diagnostik im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für Verfahren bei Kindern, die zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden sollen.

Kita und Hort:  Die Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum 30. August2020 bestehen. Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb. Einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern, Personensorgeberechtigten oder andere zum Abholen Berechtigten, ist das Betreten der Einrichtung gestattet. Sie sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren. Elternabende, Elterngespräche, Fachberatung, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen oder Vorsorgeangebote sowie sonstige Veranstaltungen, die der pädagogischen Konzeption der jeweiligen Einrichtung entsprechen, sind zulässig. Auf dem Einrichtungsgelände ist ein ausreichender Abstand zwischen erwachsenen Personen einzuhalten. Einrichtungsbezogene Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und eines ausreichenden Abstandes zwischen den Beteiligten auf dem Einrichtungsgelände mit Zustimmung der Einrichtungsleitung gestattet.

Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de