Im Landkreis Mittelsachsen gilt ab 24. März 2021 eine neue Allgemeinverfügung mit Quarantäne-Regeln. Grundlage bildet ein Erlass des Sozialministeriums Sachsen. Neu ist, dass für positiv getestete Personen und deren Kontaktpersonen der Kategorie 1 eine 14-tägige Quarantänepflicht besteht. Ebenso muss von den in Quarantäne befindlichen Personen ein Tagebuch geführt werden, in dem Krankheitsanzeichen sowie zweimal am Tag, wenn möglich, die Körpertemperatur festgehalten wird. Außerdem müssen Personen, die einen Selbsttest unter fachkundiger Aufsicht gemacht haben, in eine 14-tägige Quarantäne. Personen, die einen Selbsttest ohne Aufsicht gemacht haben und positiv sind, müssen ihre Kontaktpersonen informieren, sich absondern und einen PCR-Test machen. Die neue Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt unter www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt veröffentlicht.

 

Mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 hat sich der Stadtrat der Stadt Roßwein entschieden, das Projekt des Bürgerhaushaltes wieder zu unterstützen. Mit dem Projekt Bürgerhaushalt soll ein öffentliches Beteiligungsverfahren angeboten werden, bei dem die Bürgerinnen und Bürger unserer Kommune sich durch eigene Bürgerprojekte in die Entwicklung und Verbesserung des Lebens- und Wohnumfeldes einbringen können. Im Haushaltsjahr 2021 stellt die Stadt Roßwein insgesamt 10.000 € für die Umsetzung von Bürgerideen und Bürgerprojekten zur Verfügung. So stehen für den Wirkungsbereich der Ortschaftsräte in Gleisberg und Niederstriegis jeweils 2.5000 € zur Verfügung.
Für das Stadtgebiet Roßwein sowie die nicht von Ortschaftsräten vertretenen Ortsteile stehen 5.000 € für Bürgerprojekte zur Verfügung. Nach einem entsprechenden Auswahlverfahren werden dann die eingereichten Bürgerprojekte entweder durch die jeweiligen Ortschaftsräte priorisiert und entschieden, oder durch den Stadtrat eine Prioritätenliste zur Umsetzung beschlossen. Erklärtes Ziel des Bürgerhaushaltes ist es, das Gemeinschaftsdenken und die Verantwortung unserer Bürgerschaft für das kommunale Zusammenleben zu fördern sowie die Menschen vor Ort in ihrer Eigeninitiative und der Möglichkeit, Verbesserungen eigenverantwortlich herbeizuführen, zu stärken. Es ist dem Stadtrat dabei wichtig, dass es sich bei den Bürgerprojekten um keine 100%-ige Finanzierung handelt, sondern ein gewisses Maß an Eigeninitiative voraussetzt, damit eine Förderung gewährt werden kann. Zudem muss der jeweils eingereichte Vorschlag einer Vielzahl von Einwohnern und der Allgemeinheit Nutzen bringen. Die Vorschläge für ein Bürgerprojekt können von Privatpersonen, Vereinen oder Initiativen der Stadt und der Ortsteile eingereicht werden.

Wie funktioniert nun der Bürgerhaushalt der Stadt Roßwein und wie kann man dabei mitmachen?

  1. Bewerben für Mittel aus dem Bürgerhaushalt kann sich jeder Einwohner, Verein oder Initiative der Stadt Roßwein, die eine Idee, einen Vorschlag umsetzen wollen, mit welcher man die Stadt lebenswerter gestalten und kulturell bereichern kann. Hier sind alle Ideen und Vorschläge willkommen – ob zum Beispiel Spielplatzbau, Sitzecken, ob Feste, Kultur oder Veranstaltungen – vieles ist vorstellbar.
  2. Diese Idee gilt es für den Antragsteller aufzuschreiben und als leicht verständliches Konzept zusammenzufassen. Beschrieben werden soll das Ziel des Vorhabens. Eine Kostenschätzung und die möglichen Arten der Eigenleistung sind vom Antragsteller ebenfalls anzugeben. Die Eigenleistung pro Projekt soll 10 % der Gesamtsumme betragen. Als Eigenleistung wird die Arbeitsleistung des Antragstellers, das Projektmanagement oder die finanzielle Form anerkannt. Die Stadtverwaltung bietet für die Projektbeantragung ein Musterformular an. Zudem muss klar sein, wer hinter dem Projekt steht.
  3. Wichtige Voraussetzung für das eingereichte Projekt ist natürlich die Beteiligung der übrigen Einwohner. Jedes vorgeschlagene Projekt, jeder Vorschlag, jede Idee benötigt also die Zustimmung und Begeisterung von Bürgern der Stadt. Dabei ist durch mindestens 20 Bürger, die das Projekt mit Name, Adresse und Unterschrift unterstützen, die Voraussetzung schon geschaffen, um am Wettbewerb teilzunehmen. Die Unterstützer müssen nicht zwingend an der Maßnahme beteiligt sein. Es geht hierbei nur darum, dass ein Projekt in den Augen der Bürger auch wirklich Relevanz für die Stadt und die Ortsteile besitzt. Je mehr Unterstützer desto besser! Des Weiteren sollte jeder Verantwortliche des Projektes die Umsetzung mit Bildaufnahmen und kleinen Textbeiträgen dokumentieren, damit diese veröffentlicht werden können. Der Kreativität sind hierbei keine Grenzen gesetzt.
  4. Die Projektkonzepte, Vorschläge und Ideen für das Jahr 2021 können bis zum 07. Mai 2021 folgendermaßen eingereicht werden: per E-Mail an und zum anderen per Musterantrag schriftlich an die Stadtverwaltung Roßwein. Wir wollen, dass die Wege so einfach wie möglich gehalten sind. Die Einreichung der Ideen per E-Mail oder schriftlich eröffnet sowohl Jung und Alt den Weg, Projektideen einzureichen.
  5. Jetzt beginnt die heiße Phase! Alle Ideen werden von der Verwaltung auf die Machbarkeit geprüft und danach vom Ortschaftsrat oder dem TAKS bewertet und kommentiert. Dort wird diskutiert, sich über die einzelnen Projekte ausgetauscht und eine Favoritenliste für die Umsetzung erstellt.
  6. In einer öffentlichen Sitzung beschließt der Stadtrat dann die Vergabe der Projekte. Hier wird dann ausgewählt, welche Projekte im ersten Anlauf unterstützt werden können. Entscheidungskriterien sind dabei, wie viele Unterstützer das jeweilige Projekt gefunden hat und welcher Mehrwert für die Allgemeinheit geschaffen wird. Sollte ein Projekt keine Unterstützung erfahren, kann es direkt im kommenden Jahr wieder gemeldet werden. Ebenso Ziel von Stadtrat und Verwaltung ist es, dass für besonders interessante Projekte auch andere Wege und Möglichkeiten für die Umsetzung bereitgestellt werden.
  7. Im Amtsblatt „Roßweiner Nachrichten“ werden wir regelmäßig die Projekte und ihre Zwischenstände veröffentlichen, so dass auch all die Menschen einen Überblick über die Projekte erhalten, die mit dem Internet nicht so gerne umgehen. Fragen der Bürger zu Projekten, deren mögliche Finanzierung oder der Umsetzung beantworten wir gern über die Mailadresse oder telefonisch durch die Koordinatorin des Bürgerhaushaltes, Frau Michaela Neubert bzw. den Bürgermeister Veit Lindner. Wir erklären allen Bürgern gern, wie auch ihre Ideen vom Bürgerhaushalt profitieren können.
  8. Für den Ortsteil Gleisberg mit Wetterwitz und Wettersdorf sowie für den Ortsteil Niederstriegis mit Mahlitzsch, Hohenlauft, Grunau, Littdorf und Otzdorf stehen in 2021 jeweils 2.500 Euro im 3. Bürgerhaushalt zur Verfügung. Für alle anderen Ortsteile sowie das Stadtgebiet Roßwein sind 5.000 Euro im Bürgerhaushalt verankert. Die in 2021 beschlossenen Bürgerprojekte müssen bis spätestens
    31. März 2022 durchgeführt und abgerechnet werden.
  9. Die finanzielle Unterstützung von Jubiläumsveranstaltungen wird auf 400,00 € pro Veranstaltung begrenzt.
    Die Unterstützung von Fest- bzw. Kulturveranstaltungen wird auf jeweils 300,00 € pro Projekt festgelegt.
    Jedoch werden insgesamt maximal 1/3 der im Bürgerhaushalt zur Verfügung stehenden Mittel für Feste, Fest-, Kultur- und Jubiläumsveranstaltungen bereitgestellt.
    Der Bürgerhaushalt steht nicht für die Erfüllung der Pflichtaufgaben und Projekte der zu den Pflichtaufgaben der Stadt Roßwein gehörenden Einrichtungen zur Verfügung.
    Die Projekte sollen so durchgeführt, organisiert und umgesetzt werden, dass Folgekosten für die Stadt Roßwein gering ausfallen oder mittels Beschluss bestätigt werden.

    PDF Antrag: Antrag_Buergerhaushalt_3.pdf

Das Deutsche Rote Kreuz Döbeln-Hainichen bietet ab dieser Woche (12. KW) Corona-Tests in den Räumen des Stadtbades an der Stadtbadstraße in Roßwein an. Die Bürgerinnen und Bürger können sich dienstags und donnerstags von 15.00 – 19.00 Uhr testen lassen.

In Abstimmung mit dem DRK Döbeln-Hainichen übernimmt die Stadt Roßwein zunächst die Kosten für die Testungen, da eine Kostenübernahme durch die Kassenärztliche Vereinigung kurzfristig nicht zu erzielen war. Wie Bürgermeister Veit Lindner ausführt, geht die Stadt Roßwein für Ihre Bürger somit in finanzielle Vorleistung und hofft, dass die Kosten in Höhe von 15, 00 Euro/Test dann auch tatsächlich von der KV ausgeglichen bzw. gezahlt werden. Somit nimmt die Stadt Roßwein laut Lindner ein finanzielles Risiko in Kauf, aber schließlich hätte jeder Einwohner das Recht auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. Was den Bürgermeister dabei wurmt, sind wieder einmal die vollmundigen Ankündigungen der Regierung, welche durch zu aufwändige und schwerfällige bürokratische Entscheidungswege viel zu langsam umgesetzt und damit torpediert werden.

 

Seit drei Tagen (Stand 21. März 2021) liegt der Inzidenzwert im Landkreis Mittelsachsen bei über 100. Deshalb muss der Landkreis seine Lockerungen wieder aufheben. Die vom Landkreis per Allgemeinverfügung erlassenen Lockerungen treten ab Dienstag, den 23. März 2021 somit außer Kraft. Das betrifft das Termineinkaufen (click & meet), den Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich und ferner die  Angebote der körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseurbetriebe, Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen). Zeitgleich darf dann ab Dienstag die Unterkunft nur noch mit triftigem Grund verlassen werden und die Kontakte sind wieder auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt. Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt. Keine Auswirkungen hat die Überschreitung der Inzidenz auf die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung direkt eingeführten Rechte, wie zum Beispiel zur Öffnung von Gartenbau- und Floristikbetrieben, Gartenmärkten, Blumengeschäften, Buchläden, Baumärkten und Friseurbetrieben. Ebenso sind weiterhin „click & collect“ Angebote zulässig. Eine weitere Allgemeinverfügung regelt den Konsum von Alkohol. Demnach ist der Konsum von Alkohol in vielen Bereichen der Öffentlichkeit untersagt. Innerorts gilt in der Öffentlichkeit deshalb ein Alkoholverbot. Auch außerorts ist an Bahnhöfen und Parkplätzen sowie im Umkreis von Sitzmöglichkeiten und Bushaltestellen der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Die Allgemeinverfügungen sind im elektronischen Amtsblatt unter www.landkreis-mittelsachsen.de veröffentlicht.

 

Den Roßweiner Bürger*innen und all seinen Patient*innen ist der unerwartete Tod des Allgemeinmediziners Clemens Otto am 15.09.2020 noch immer als ein erschütterndes Ereignis präsent. Neben tiefer Trauer und größter Anteilnahme für die Familie bewegte viele Menschen auch die Frage, wohin sie sich zukünftig mit Fragen zur Gesundheitsvorsorge und medizinischen Behandlung wenden konnten. Doch das gesamte Praxisteam mit Herrn Dr. Christoph Schneider stand unmittelbar bereit, die Patientenversorgung am Standort fortzuführen.

Unschätzbare und notwendige Unterstützung erlangten sie dabei von Frau Dr.med. Brigitte Knüpfer und Frau Dr.med. Franziska Seiß. Sie haben den Betrieb ihrer eigenen Gemeinschaftspraxis in Frankenberg kurzfristig umstrukturiert und sich bereitwillig der zusätzlichen Kraftanstrengung unterzogen, die Betreuung der Patient*innen der Praxis für Allgemeinmedizin Clemens Otto in beispielhafter Solidarität und in beinahe gewohnter Weise fortzuführen.

Dafür gebührt allen Beteiligten, auch in Frankenberg, uneingeschränkter Dank.

In der Zwischenzeit ist es gelungen, den Fortbestand der Praxis in der Alten Post dauerhaft zu sichern. Frau Dipl.-Med. Grit Hennicke, Fachärztin für Innere Medizin und bislang im Dialysezentrum Döbeln tätig, nimmt nach dem Osterfest, am 06.04.2021, ihre hausärztliche Tätigkeit in Roßwein mit Unterstützung des bewährten Teams auf. Der Entschluss dazu reifte unmittelbar in Gesprächen mit Kolleg*innen und Freund*innen, welche wie sie auch, Clemens Otto begleiteten und seine Arbeit wertschätzten, die nun in seiner Wirkungsstätte und in seinem Sinne weiter geführt werden wird.

 

 

 

Zeitungsartikel 3 2021

Die Stadtverwaltung stellt den Schülerinnen und Schülern der Roßweiner Schulen Technik für das Homeschooling zur Verfügung.

Da während der Corona-Pandemie der Präsenzunterricht an den Schulen nur noch eingeschränkt bzw. in großen Zeitspannen nicht mehr stattfinden konnte, waren die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Lehrern gezwungen, in Form von Homeschooling den Lernstoff zu bearbeiten.

Um technische Defizite im heimischen Umfeld bedürftiger Schüler auszugleichen, einigten sich Bund und Länder im vergangenen Jahr auf ein „Sofortausstattungsprogramm“, um annähernd gleiche Lernbedingungen für alle Schüler zu schaffen.

Im Zuge der Umsetzung dieses Programms, erließ der Freistaat Sachsen die Mobile-Endgeräte-Förderverordnung über 28 Millionen €. Die Stadt Roßwein nutzte in ihrer Rolle als Schulträger die Möglichkeit, einen Förderantrag zur Finanzierung derartiger Geräte zu stellen.

Aufgrund der Schülerzahlen an den drei Roßweiner Schulen konnte die Stadtverwaltung eine Fördersumme in Höhe von 42.777 Euro für diesen Zweck beanspruchen. Die Schulleiter*innen ermittelten den Bedarf an mobilen Endgeräten und teilte diesen dem IT-Verantwortlichen der Stadt, Herrn Rene Handschack mit. Nach Prüfung verschiedener Anbieter und Möglichkeiten bestellte Herr Handschack die Geräte und war den Schulen bei der Einrichtung der Technik behilflich. Insgesamt konnten 28 Tablets mit kindergerechten Schutzhüllen an die Grundschule, 28 Notebooks an die Oberschule und 25 Notebooks samt Taschen an die „Albert Schweitzer“ Schule nach Fertigstellung und Einrichtung der Geräte übergeben werden.

Um die Landesförderung 100%ig auszunutzen, packte die Stadtverwaltung aus dem Stadtsäckel Geld dazu und konnte somit noch ein Gerät mehr beschaffen. Auch wenn die Geräte nun an die Schulen ausgeliefert sind, so bleiben sie dennoch Eigentum der Stadtverwaltung. Eine entsprechende Inventarisierung ist erfolgt. Die Verteilung der Geräte liegt in den Händen der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Schulleitung schließt lediglich eine Vereinbarung mit den betreffenden Eltern über die Nutzungsbedingungen ab. In dieser Vereinbarung wird u.a. geregelt, dass für die Nutzer*innen eine Schadensersatzpflicht herrscht.

Für die Zukunft sollten nun bessere Lern- und Vermittlungsbedingungen sowohl für Schüler als auch für die Lehrer*innen bestehen, aber es ist ihnen allen zu wünschen, dass die Corona-Pandemie zurückgeht und der Präsenzunterricht wieder für alle möglich ist.

 

Am 25. März 2021 findet um 17.30 Uhr im großen Rathaussaal die 18. öffentliche Stadtratssitzung statt.

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bekanntgabe der Tagesordnung
2 Öffentliche Fragestunde der Bürger gem. Geschäftsordnung § 16(3)
3 Informationen aus nichtöffentlicher Sitzung des Stadtrates vom 18.02.2021
4 Vereinbarung zur gegenseitigen Hilfeleistung der Feuerwehr
5 Neubau Doppelcarport, Flurstück Nr. 259/10 der Gemarkung Gleisberg
6 Verkauf des Flurstückes Nr. 766/11, Gemarkung Roßwein
7 Verkauf des Flurstückes Nr. 87/1, Gemarkung Grunau
8 Ausschreibung zum Verkauf des Flurstückes Nr. 48, Gemarkung Niederstriegis
9 Ausschreibung zum Verkauf des Flurstückes Nr. 29/1, Gemarkung Gleisberg
10 Vergabe Gehweg Ziegeleistraße in Roßwein
11 Vergabe Radweganbindung, OT Haßlau
12 Erneuerung Gehweg Südstraße in Roßwein (Teilstück)
13 Vergabe Außenanlage am Bürgerhaus in Gleisberg
14 Vergabe Abriss Querstraße 17 in Roßwein
15 Informationen des Bürgermeisters
16 Anfragen der Stadträte

Im Anschluss findet der nichtöffentliche Teil statt.

 

V. Lindner
Bürgermeister

(Fotos: Ulrich Klausnitzer)

Naturschutzberatung für Landwirte (Naturschutzqualifizierung) – Angebot für 2021

Auch in diesem Jahr werden vom Fachbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie (Roßwein OT Haßlau) im Rahmen der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für die Landwirte im Altkreis Döbeln angeboten.

Diese Qualifizierungen finden im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) statt und haben die Zielsetzung einer Beratung für eine naturschutzgerechtere Nutzung von ausgewählten Flächen auf dem Ackerland und im Grünland.

Dies beinhaltet u. a. auch Informationen zu spezifischen Schutzzielen und Anforderungen des Naturschutzes zum Schutz von Biotopen, Lebensraumtypen, Arten und Lebensstätten sowie zum Biotopverbund. Landwirte können außerdem Informationen zu Möglichkeiten einer Erhaltung und Entwicklung der ökologischen Funktionen landwirtschaftlicher Nutzflächen (incl. deren Umfeld) sowie zum Erhalt der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft bekommen.

Für die Richtlinie AUK/2015 haben sich Änderungen ergeben. Im Antragsjahr 2021 sind i.d.R. keine Neuantragstellungen für Acker- und Grünlandmaßnahmen vorgesehen. Eine Verlängerung bestehender Maßnahmen nach Ablauf des Verpflichtungszeitraumes ist möglich. Sinnvoll ist jedoch v. a. bei der Maßnahme „GL.1 Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung (EOH)“ ein gemeinsamer Begang der Fläche, um den Erfolg der bisherigen Maßnahme einzuschätzen. Interessierte Landwirte können auch beim Kennenlernen der Zielarten angeleitet werden.

Neu ist 2021 die Förderrichtlinie „Insektenschutz und Artenvielfalt“ (FRL ISA/2021). Dabei können am Feldrand auf dem Acker mehrjährige Blühstreifen oder mehrjährige selbstbegrünende Brachestreifen angelegt werden. Auf dem Grünland wird eine zweischürige partielle Mahd gefördert. Zur Auswahl von möglichen Flächen beraten wir Sie gern vor Ort.

Alle Leistungen erfolgen vor Ort bei den Landwirten und sind immer kostenlos.

Kontakt: Dipl.-Agraring. Ulrich Klausnitzer

E-Mail:

Funk / SMS / WhatsApp: 0160 765 1492

 

Keine Öffnung von Museen und Tierparks

Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen werden im Landkreis keine Museen und Tierparks öffnen. Die Corona-Schutzverordnung erlaubt, dass eigentlich seit Montag, d. 15. März 2021 z.B. Zoos, Tierparks, Museen und Galerien öffnen dürfen, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis an fünf Tagen in Folge unterschritten wird. Der Landkreis muss dafür eine Allgemeinverfügung erlassen. „Wir bedauern, dass wir diesen Schritt nicht gehen können, aber bei diesen steigenden Zahlen sind weitere Lockerungen nicht angebracht“, so Landrat Matthias Damm. Man werde die Lage weiter beobachten und die Entscheidungen ständig evaluieren.

Sollte der Inzidenzwert im Landkreis in den nächsten beiden Tagen weiterhin über 100 liegen, muss der Landkreis die bisherigen Lockerungen wieder zurücknehmen. Das betrifft das Termineinkaufen (click & meet), den Individualsport alleine oder zu weit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich sowie Angebote der körpernahen Dienstleistung (ausgenommen Friseurbetriebe, Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen).

Die entsprechenden Allgemeinverfügungen würden am Mittwoch erlassen werden und ab Freitag gelten. Zeitgleich treten dann Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund) wieder in Kraft. Zudem gelten erneut die Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt und maximal einer weiteren Person. Kinder unter 15 Jahre bleiben unberücksichtigt.

Der aktuelle Inzidenzwert des Landkreis Mittelsachsen lag am 15. März 2021 bei 109,2 und der Inzidenzwert der Stadt Roßwein bei 80/100.000 Einwohner.

Hiermit laden wir Sie ganz herzlich ein, das 3. Vereinswochenende am 8. und 9. Mai 2021 zu besuchen. Coronabedingt findet in diesem Jahr das Vereinswochenende erst im Wonnemonat Mai statt. Kostenfrei können die Interessierten folgende Vereine besuchen und die jeweiligen Angebote kennenlernen: Aquarien-Terrarienverein „Osiris“ Roßwein e.V., Dampfmaschinenverein Roßwein e.V, Heimatverein Roßwein e.V., Heimatverein Niederstriegis e.V, Modelleisenbahnclub Roßwein e.V. sowie das Feuerwehrmuseum Roßwein e.V..

Durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Roßwein wird wieder ein Shuttleverkehr zwischen den Ausstellungen angeboten.

Der Besuch der Angebote ist kostenfrei. Wir bitten allerdings alle Besucher, die teilnehmenden Vereine mit einer kleinen Geldspende zu unterstützen, da, aufgrund der Corona-Pandemie, für die Vereine alle Einnahmemöglichkeiten weggebrochen sind.

Erstmalig finden die Besucher auf dem Marktplatz ein Mittagsangebot aus der Gulaschkanone vor. Die Einnahmen kommen der Grafe-Stiftung zugute.

Lieber Roßweiner, liebe Gäste, bitte nutzen Sie das Vereinswochenende, um den beteiligten Vereinen mit einem Besuch ihre Wertschätzung für die sehr gute Vereinsarbeit und die tollen Kulturangebote entgegenzubringen. Über eine kleine finanzielle Unterstützung der weiteren Vereinsarbeit hat bestimmt kein Teilnehmer etwas entgegenzusetzten.

Wir wünschen allen Besuchern viel Spaß, eine tolle Abwechslung und interessante Einblicke in Geschichtliches und Wissenswertes.

 

 

 

Der Landkreis sucht Interessierte, die das Gesundheitsamt als sogenannte Containment-Scouts an den Standorten Freiberg oder Mittweida unterstützen. Sie werden beispielsweise in der Kontaktnachverfolgung oder in der Beratungshotline eingebunden. Voraussetzung sind beispielsweise eine ausgeprägte Motivation, sowie ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Stresstoleranz. Die Anstellung erfolgt über das Bundesverwaltungsamt, das dann die Scouts abordnet. Zunächst ist der Einsatz bis Ende März 2022 geplant. Auf der Internetseite des Landkreises (unter Corona) ist ein Bewerbungsformular mit weiteren Informationen eingestellt.