Die Stadtverwaltung stellt den Schülerinnen und Schülern der Roßweiner Schulen Technik für das Homeschooling zur Verfügung.
Da während der Corona-Pandemie der Präsenzunterricht an den Schulen nur noch eingeschränkt bzw. in großen Zeitspannen nicht mehr stattfinden konnte, waren die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Lehrern gezwungen, in Form von Homeschooling den Lernstoff zu bearbeiten.
Um technische Defizite im heimischen Umfeld bedürftiger Schüler auszugleichen, einigten sich Bund und Länder im vergangenen Jahr auf ein „Sofortausstattungsprogramm“, um annähernd gleiche Lernbedingungen für alle Schüler zu schaffen.
Im Zuge der Umsetzung dieses Programms, erließ der Freistaat Sachsen die Mobile-Endgeräte-Förderverordnung über 28 Millionen €. Die Stadt Roßwein nutzte in ihrer Rolle als Schulträger die Möglichkeit, einen Förderantrag zur Finanzierung derartiger Geräte zu stellen.
Aufgrund der Schülerzahlen an den drei Roßweiner Schulen konnte die Stadtverwaltung eine Fördersumme in Höhe von 42.777 Euro für diesen Zweck beanspruchen. Die Schulleiter*innen ermittelten den Bedarf an mobilen Endgeräten und teilte diesen dem IT-Verantwortlichen der Stadt, Herrn Rene Handschack mit. Nach Prüfung verschiedener Anbieter und Möglichkeiten bestellte Herr Handschack die Geräte und war den Schulen bei der Einrichtung der Technik behilflich. Insgesamt konnten 28 Tablets mit kindergerechten Schutzhüllen an die Grundschule, 28 Notebooks an die Oberschule und 25 Notebooks samt Taschen an die „Albert Schweitzer“ Schule nach Fertigstellung und Einrichtung der Geräte übergeben werden.
Um die Landesförderung 100%ig auszunutzen, packte die Stadtverwaltung aus dem Stadtsäckel Geld dazu und konnte somit noch ein Gerät mehr beschaffen. Auch wenn die Geräte nun an die Schulen ausgeliefert sind, so bleiben sie dennoch Eigentum der Stadtverwaltung. Eine entsprechende Inventarisierung ist erfolgt. Die Verteilung der Geräte liegt in den Händen der Lehrerinnen und Lehrer.
Die Schulleitung schließt lediglich eine Vereinbarung mit den betreffenden Eltern über die Nutzungsbedingungen ab. In dieser Vereinbarung wird u.a. geregelt, dass für die Nutzer*innen eine Schadensersatzpflicht herrscht.
Für die Zukunft sollten nun bessere Lern- und Vermittlungsbedingungen sowohl für Schüler als auch für die Lehrer*innen bestehen, aber es ist ihnen allen zu wünschen, dass die Corona-Pandemie zurückgeht und der Präsenzunterricht wieder für alle möglich ist.