Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen, Corona-Lage vom 21. November

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Neue Allgemeinverfügung ist ab heute gültig, Verordnung tritt morgen in Kraft, Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz

Das mittelsächsische Gesundheitsamt registrierte heute 356 Fälle und seit Freitag über 1.100 Fälle. Die Inzidenz liegt laut dem Robert-Koch-Institut heute im Landkreis bei 976,9. Per Allgemeinverfügung sind im Landkreis weiterhin zahlreiche Schulen teilweise oder ganz geschlossen. Eine Übersicht ist auf der Corona-Seite des Freistaates veröffentlicht. Morgen erhält das Gesundheitsamt weitere Unterstützung von zehn Einsatzkräften der Bundeswehr.

Neue Allgemeinverfügung für die Quarantäne

Im Landkreis Mittelsachsen ist seit heute eine neue Allgemeinverfügung zum Umgang mit der Quarantäne in Kraft. Personen, die einen positiven PCR-Test haben (Quellfall genannt), müssen sich nicht mehr beim Gesundheitsamt melden. Umgekehrt meldet sich das Gesundheitsamt auch nicht in jedem Fall bei den Betroffenen. Auf jeden Fall gibt es für eine positiv getestete Person eine  Quarantänebescheinigung. Ausführliche Informationen sind in der Lagemeldung vom Freitag enthalten.

Neue Verordnung

Morgen tritt die neue Corona-Notfallverordnung des Freistaates in Kraft. Sie gilt bis zum 12. Dezember. Demnach gilt unter anderem, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen wie privaten Raum nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig sind. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, geimpfte oder genesene Personen zählen nicht mit. Beschäftigte von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und spezialisierten ambulanten Palliativversorgern sind dazu verpflichtet, unabhängig vom Impf-/Genesenenstatus täglich einen Testnachweis zu führen. Der Zugang zu Einzel- und Großhandelsgeschäften ist allein mit Impf- oder Genesenennachweis zulässig. Die täglichen Öffnungszeiten sind auf ein Zeitfenster zwischen 6 und 20 Uhr zu beschränken. Ausnahmen von der 2G-Regelung und den eingeschränkten Öffnungszeiten gelten für den Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Orthopädieschuhtechniker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Tankstellen und Großhandel für Gewerbetreibende. Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche unterliegen einer Kapazitätsbeschränkung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter. Bei über 800 Quadratmetern darf für die über der Grenzmarke liegenden Fläche ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden. Schüler von Fahrschulen und ähnlichen Einrichtungen unterliegen der 2G-Regelung und Kontakterfassung. Das Lehrpersonal muss einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Reisebüros, Versicherungsagenturen, Finanzdienstleister und andere müssen mit Ausnahme von Sparkassen und Banken für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Ähnlich dem Einzelhandel gilt für den Zutritt zu gastronomischen Einrichtungen die 2G-Regel und die täglichen Öffnungszeiten sind auf 6 bis 20 Uhr zu begrenzen. Die ganze Verordnung mit weiteren Regelungen ist auf der Internetseite des Freistaates veröffentlicht.

3G bei Ausschusssitzung

Morgen tagt der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Landkreises. Entsprechend der neuen Verordnung kann diese Sitzung nur mit der 3G-Regel (Getestet, Geimpft und Genesen) stattfinden. Die Tagesordnung wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.

Information von Schloss Rochsburg

Aufgrund der neuen Verordnung muss das Museum Schloss Rochsburg ab morgen wieder schließen – bis mindestens 12. Dezember 2021. Daher sagt die Einrichtung auch alle bevorstehenden Veranstaltungen und Führungen ab. Davon betroffen sind „Hänsel & Gretel im Geschenkerausch“ am 12. Dezember sowie der Adventsmarkt am 18. und 19. Dezember. Ob der Märchenhafte Jahresausklang stattfinden wird, ist noch offen.

Informationen des Freistaates:

Sachsen gestattet befristete Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz für medizinischen und Pflegebereich, Impfungen sowie Krematorien

Durch die dramatische Entwicklung der Corona-Fallzahlen in Sachsen besteht die Notwendigkeit, Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz in besonders betroffenen Bereichen zuzulassen. Im Vergleich zu den letzten Pandemie-Wellen rechnen vor allem die Krankenhäuser und Pflegedienste mit deutlich höheren Personalausfällen. Grund hierfür sind insbesondere die deutlich höhere Übertragungsrate der aktuellen Delta-Varianten sowie befürchtete Personalausfälle durch notwendige Kinderbetreuung aufgrund von Schul- und Kitaschließungen. Zusätzlich zu den aktuell gültigen Ausnahmen regelt eine ab dem 20. November 2021 geltende neue Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen folgende weitere Änderungen am Arbeitszeitgesetz mit einer vorläufigen Befristung bis zum 15. Dezember 2021:

  • Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit bei Tätigkeiten zur medizinischen Behandlung, Versorgung und Pflege von Patientinnen und Patienten einschließlich Assistenz- und Hilfstätigkeiten,
  • Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit der mobilen Impfteams in Sachsen, um die maximal mögliche Anzahl an Corona-Schutzimpfungen zu erreichen.
  • Den Krematorien wird ebenfalls die Möglichkeit der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und eine Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf bis zu 12 Stunden eingeräumt.

Die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen stellt jedoch lediglich eine Möglichkeit dar, eine zeitlich flexible Lösung unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes zu bieten, um die besondere Situation der Pandemie zu bewältigen. Dies ermöglicht es beispielsweise, Mehrschichtsysteme zu nutzen. Die Regelung verpflichtet die Arbeitgeber aber nicht dazu, von diesen Ausnahmen Gebrauch zu machen. Zudem würden Unternehmen und Einrichtungen auch ohne eine Allgemeinverfügung von den Ausnahmemöglichkeiten bezüglich der Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der täglichen Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitsgesetz Gebrauch machen können. Allerdings müssten hierzu einzelne Anträge bei der LDS gestellt werden. Dies würde Unternehmen und auch die Arbeitsschutzbehörde mit erheblichen zusätzlichem Aufwand belasten.

Sachsen erweitert Impfteams (Auszug aus der Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)

Seit September ist das Regelsystem mit den niedergelassenen Ärzten, Betriebsärzten und Krankenhäusern bundesweit wie auch in Sachsen Hauptakteur der Impfkampagne. Um auf die gestiegene Nachfrage insbesondere nach Auffrischungsimpfungen zu reagieren, verdreifacht der Freistaat die Kapazitäten des staatlichen Zusatzangebotes. Dies hat das Kabinett beschlossen. Die Freigabe durch den Haushalts- und Finanzausschuss liegt nun auch vor. Bereits seit dieser Woche wurde die Kapazität der 30 mobilen Teams durch personelle Verstärkung verdoppelt, auf nunmehr insgesamt bis zu 6000 Impfungen pro Tag und 36 000 Impfungen pro Woche. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, möglichst ab 1. Dezember, soll die Zahl der mobilen Impfteams erhöht werden, um dann eine Tageskapazität der Teams von 9000 Impfungen bzw. 54 000 Impfungen pro Woche zu erreichen. In jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt soll es mindestens einen festen Standort der mobilen Teams als verlässlichen Anlaufpunkt geben. Die Absprachen zur Einrichtung laufen derzeit. Ein Terminmanagement-System für die Buchung eines Impftermins ist in Vorbereitung.

Konkret sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Dresden und Leipzig acht große Teams mit einer Kapazität von 1600 Impfungen pro Tag geplant, für Chemnitz vier große Teams mit einer Kapazität von 800 Impfungen täglich. Die Landkreise sind dann mit jeweils zwei großen und einem kleinen Team ausgestattet. Die Impfkapazität dort liegt bei 500 Impfungen täglich durch die mobilen Teams. Sie sollen nach derzeitigem Stand bis Ende März 2022 im Einsatz sein.

Hinweis:

Morgen ist das Bürgertelefon zu Corona wieder zwischen 9 und 15 Uhr unter der Nummer 03731/799-6249 zu erreichen.

 

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
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Tel. 03731 799-3305