Aufgrund der Verschärfungen in der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ist es nicht gestattet, die für den 23. November 2021 geplante Einwohnerversammlung durchzuführen. Demzufolge ist die Veranstaltung abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Der neue Termin wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

 

M. Neubert
Hauptamtsleiterin

 

 

 

Um in Roßwein wieder ein Testzentrum bereitstellen zu können, beriet sich das Roßweiner Hauptamt mit dem Döbelner Unternehmer, Herrn Köhler. Dieser erklärte seine Bereitschaft und Möglichkeiten, sofort ein mobiles Testzentrum in unserer Stadt zu stellen, sobald er es personell besetzen kann. Dafür werden nun mindestens 2 Mitarbeiter/-innen in Vollzeit gesucht, die Mitarbeit ist aber auch in Teilzeit möglich. Auch Rentner/-innen können sich für eine Teilzeitarbeit bewerben. Nach einer Schulung der Mitarbeiter/-innen kann das Testzentrum dann in Betrieb gehen.

Die Kernarbeitszeit des Testzentrums soll  9-17 Uhr betragen.

Interessierte sollen sich bitte bei Herrn Köhler persönlich unter Tel. 03431- 611 367 oder über E-Mail an email hidden; JavaScript is required melden und mit ihm die Details besprechen.

 

Neubert
Hauptamtsleiterin

 

   

Am Samstag, 13.11.2021, trafen sich 8 Mitglieder des Verschönerungsvereins, unterstützt von 2 Kindern und 2 Teams der Jugendfeuerwehr Roßwein, um dem nun zum wiederholten Mal gestarteten Aufruf zum „Tulpenzwiebel stecken“ zu folgen.

Fazit: Im vorderen Teil der Gerbergasse, auf einem Teil des Geländes der „Alten Mühle“, wurden 2.000 Tulpen- und 3.000 Krokuszwiebeln bunt gemischt in die Erde gebracht. Dann zogen die Teams weiter, um Am Stollen, rund ums „schwarze Pferd“, noch einmal 1.000 Narzissenzwiebeln zu verteilen.

Hoffen wir, dass wir uns sowie die Einwohner und Gäste an neuen „Blühenden Landschaften“ im kommenden Frühjahr erfreuen können und wir damit unsere Stadt wieder ein Stück farbenfroher gestalten konnten.

Ein Mitglied hat noch, gemeinsam mit Unterstützung ihrer Kinder, die Aufgabe übernommen, Laub auf der Goldbornstraße zu entfernen, da dieses inzwischen zu einer (Rutsch-)Gefahr, vor allem für ältere Leute, geworden war. Auch dabei gab es Unterstützung seitens der Jugendfeuerwehr.

Da dies der letzte Einsatz für 2021 war, freuen wir uns darauf, auch im kommenden Jahr einige Ideen umzusetzen sowie die eine oder andere Ecke in Roßwein und Umgebung wieder auf Vordermann zu bringen.

Wir wünschen uns sehr, dass uns dabei noch mehr Personen unterstützen, sei es mit Muskelkraft oder materieller Hilfe bei der Umsetzung unserer Vorhaben.

Bei all denen, die das in der Vergangenheit schon getan haben, bedanken wir uns herzlich. Ebenso geht ein Dankeschön an die Stadtverwaltung Roßwein und den Bauhof für die gute bisherige Zusammenarbeit.

St. Stein

Inzidenz Sachsen:                     862,1

Inzidenz Mittelsachsen:           976,9

Inzidenz Roßwein:                    462

 

Es gilt seit 19.11.2021 die ÜBERLASTUNGSSTUFE!

Nächste Termine des mobilen Impfteams in Roßwein:
29. und 30.11.2021 im Bürgerhaus Roßwein, Markt 8

Es ist keine Terminvereinbarung notwendig.

 

Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19.11.2021

Gültigkeit: 22.11.2021 – 12.12.2021

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Die hohen Infektionszahlen und die wachsende Auslastung der sächsischen Krankenhäuser machen es nötig, dass wir unsere Kontakte im Freistaat Sachsen stark und effektiv reduzieren. Demnach hat die Staatsregierung entscheidende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen und verschärft, die an dieser Stelle für Sie kurz zusammengefasst sind.

Neuregelungen auf Corona-Notfall-Verordnung:

Privater Bereich

1+1 Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig, Ausnahme: Geimpfte, Genesene und Kinder unter
16 Jahren

  • Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages für Hotspot-Landkreise und kreisfreie Städte bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000
  • Alkoholverbot im gesamten öffentlichen Raum

Gastronomie, Kultur und Tourismus

  • Zutritt zur Gastronomie unter 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich.
  • Übernachtungsangebote sind nicht möglich, Ausnahme: Dienstreisen, »soziale Zwecke« mit 3G-Regelung.
  • Kulturangebote (z.B. Kinos und Theater) sind geschlossen, Ausnahme: Bibliotheken, Tierparks und Zoos im Außenbereich.
  • Gottesdienste und andere Treffen von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind mit 3G-Regelung möglich.
  • Veranstaltungen und Feste sind untersagt, Weihnachtsmärkte werden abgesagt.
  • Diskotheken, Bars und Clubs werden geschlossen.
  • Touristische Bahn- und Busfahrten sind untersagt, Ausnahme: Linienverkehr im ÖPNV

Schulen und Bildung

  • Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geöffnet.
  • Kita- und Grundschulbereich – eingeschränkter Regelbetrieb ab
    29. November 2021 – geschlossene Gruppen und verkürzte Öffnungszeiten (Kita).
  • Weiterführende Schulen – Aufhebung der Schulpflicht, kein Anspruch auf Beschulung, Absage außerschulischer Aktivitäten wie z.B. Klassenfahrten.
  • Hochschulen – 3G-Regelung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen.
  • Aus- und Fortbildungsbereich – grundsätzlich geschlossen inklusive Tanz-, Musik- und Kunstschulen und Volkshochschulen – Angebote für Kinder bis 16 Jahre inklusive Betreuer unter 3G-Regelung bleiben möglich.

Handel und körpernahe Dienstleistungen

  • Zutritt zum Einzelhandel nur mit 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich – Bau- und Gartenmärkte sind darin eingeschlossen.
  • Handel im Bereich der Grundversorgung  (beispielsweise Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Apotheken) bleibt uneingeschränkt möglich.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind nicht möglich, Friseure dürfen unter 2G-Regelung öffnen.

Arbeit und ÖPNV

  • Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer, die ihre Arbeit von zu Hause erledigen können.
  • FFP2-Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr.

Sport und Erholung

  • Profisport kann unter 3G-Regelung für Sportler ohne Zuschauer stattfinden.
  • Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren möglich, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung, ein Spielbetrieb kann dabei ohne Zuschauer stattfinden.
  • Reha-Sport und medizinischer Sport bleibt möglich.
  • Bäder und Saunen sind geschlossen.

Weitere Bereiche

  • Versammlungen sind ortsfest und mit bis zu 10 Personen möglich.
  • Messen sind nicht möglich.
  • Fahrschulen mit 2G-Regelung für Fahrschüler und 3G-Regelung für Ausbilder.
  • Reisebüros, Versicherungsagenturen und ähnliche Einrichtungen sind für Besucherverkehr geschlossen.
  • Spielhallen und Wettannahmestellen sind für Besucherverkehr geschlossen.
  • Partei- und Gremiensitzungen und dienstliche Veranstaltungen von staatlichen Stellen mit 3G-Regelung möglich.

Kommen Sie gut durch die Zeit und bleiben Sie weiterhin gesund!

 

M. Neubert
Hauptamtsleiterin
der Stadt Roßwein

Mit der neuen Corona – Notfall – Verordnung vom 19.11.2021 bleibt das Stadtbad Roßwein vorläufig bis zum 12.12.2021 für die Öffentlichkeit geschlossen! Zugelassene Ausnahmen sind die Schwimmkurse, das Schulschwimmen und das Schwimmtraining für Kinder bis 16 Jahre. Die laufenden Schwimmkurse montags, mittwochs und freitags finden also weiterhin statt!!!

Für Fragen zum Reha-Schwimmen wenden Sie sich bitte direkt an das Reha-Zentrum Roßwein.

Ihr Bad-Team hofft auf baldige Wiedereröffnung.

Neue Allgemeinverfügung ist ab heute gültig, Verordnung tritt morgen in Kraft, Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz

Das mittelsächsische Gesundheitsamt registrierte heute 356 Fälle und seit Freitag über 1.100 Fälle. Die Inzidenz liegt laut dem Robert-Koch-Institut heute im Landkreis bei 976,9. Per Allgemeinverfügung sind im Landkreis weiterhin zahlreiche Schulen teilweise oder ganz geschlossen. Eine Übersicht ist auf der Corona-Seite des Freistaates veröffentlicht. Morgen erhält das Gesundheitsamt weitere Unterstützung von zehn Einsatzkräften der Bundeswehr.

Neue Allgemeinverfügung für die Quarantäne

Im Landkreis Mittelsachsen ist seit heute eine neue Allgemeinverfügung zum Umgang mit der Quarantäne in Kraft. Personen, die einen positiven PCR-Test haben (Quellfall genannt), müssen sich nicht mehr beim Gesundheitsamt melden. Umgekehrt meldet sich das Gesundheitsamt auch nicht in jedem Fall bei den Betroffenen. Auf jeden Fall gibt es für eine positiv getestete Person eine  Quarantänebescheinigung. Ausführliche Informationen sind in der Lagemeldung vom Freitag enthalten.

Neue Verordnung

Morgen tritt die neue Corona-Notfallverordnung des Freistaates in Kraft. Sie gilt bis zum 12. Dezember. Demnach gilt unter anderem, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen wie privaten Raum nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig sind. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, geimpfte oder genesene Personen zählen nicht mit. Beschäftigte von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und spezialisierten ambulanten Palliativversorgern sind dazu verpflichtet, unabhängig vom Impf-/Genesenenstatus täglich einen Testnachweis zu führen. Der Zugang zu Einzel- und Großhandelsgeschäften ist allein mit Impf- oder Genesenennachweis zulässig. Die täglichen Öffnungszeiten sind auf ein Zeitfenster zwischen 6 und 20 Uhr zu beschränken. Ausnahmen von der 2G-Regelung und den eingeschränkten Öffnungszeiten gelten für den Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Orthopädieschuhtechniker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Tankstellen und Großhandel für Gewerbetreibende. Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche unterliegen einer Kapazitätsbeschränkung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter. Bei über 800 Quadratmetern darf für die über der Grenzmarke liegenden Fläche ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden. Schüler von Fahrschulen und ähnlichen Einrichtungen unterliegen der 2G-Regelung und Kontakterfassung. Das Lehrpersonal muss einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Reisebüros, Versicherungsagenturen, Finanzdienstleister und andere müssen mit Ausnahme von Sparkassen und Banken für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Ähnlich dem Einzelhandel gilt für den Zutritt zu gastronomischen Einrichtungen die 2G-Regel und die täglichen Öffnungszeiten sind auf 6 bis 20 Uhr zu begrenzen. Die ganze Verordnung mit weiteren Regelungen ist auf der Internetseite des Freistaates veröffentlicht.

3G bei Ausschusssitzung

Morgen tagt der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Landkreises. Entsprechend der neuen Verordnung kann diese Sitzung nur mit der 3G-Regel (Getestet, Geimpft und Genesen) stattfinden. Die Tagesordnung wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.

Information von Schloss Rochsburg

Aufgrund der neuen Verordnung muss das Museum Schloss Rochsburg ab morgen wieder schließen – bis mindestens 12. Dezember 2021. Daher sagt die Einrichtung auch alle bevorstehenden Veranstaltungen und Führungen ab. Davon betroffen sind „Hänsel & Gretel im Geschenkerausch“ am 12. Dezember sowie der Adventsmarkt am 18. und 19. Dezember. Ob der Märchenhafte Jahresausklang stattfinden wird, ist noch offen.

Informationen des Freistaates:

Sachsen gestattet befristete Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz für medizinischen und Pflegebereich, Impfungen sowie Krematorien

Durch die dramatische Entwicklung der Corona-Fallzahlen in Sachsen besteht die Notwendigkeit, Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz in besonders betroffenen Bereichen zuzulassen. Im Vergleich zu den letzten Pandemie-Wellen rechnen vor allem die Krankenhäuser und Pflegedienste mit deutlich höheren Personalausfällen. Grund hierfür sind insbesondere die deutlich höhere Übertragungsrate der aktuellen Delta-Varianten sowie befürchtete Personalausfälle durch notwendige Kinderbetreuung aufgrund von Schul- und Kitaschließungen. Zusätzlich zu den aktuell gültigen Ausnahmen regelt eine ab dem 20. November 2021 geltende neue Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen folgende weitere Änderungen am Arbeitszeitgesetz mit einer vorläufigen Befristung bis zum 15. Dezember 2021:

  • Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit bei Tätigkeiten zur medizinischen Behandlung, Versorgung und Pflege von Patientinnen und Patienten einschließlich Assistenz- und Hilfstätigkeiten,
  • Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit der mobilen Impfteams in Sachsen, um die maximal mögliche Anzahl an Corona-Schutzimpfungen zu erreichen.
  • Den Krematorien wird ebenfalls die Möglichkeit der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und eine Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf bis zu 12 Stunden eingeräumt.

Die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen stellt jedoch lediglich eine Möglichkeit dar, eine zeitlich flexible Lösung unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes zu bieten, um die besondere Situation der Pandemie zu bewältigen. Dies ermöglicht es beispielsweise, Mehrschichtsysteme zu nutzen. Die Regelung verpflichtet die Arbeitgeber aber nicht dazu, von diesen Ausnahmen Gebrauch zu machen. Zudem würden Unternehmen und Einrichtungen auch ohne eine Allgemeinverfügung von den Ausnahmemöglichkeiten bezüglich der Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der täglichen Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitsgesetz Gebrauch machen können. Allerdings müssten hierzu einzelne Anträge bei der LDS gestellt werden. Dies würde Unternehmen und auch die Arbeitsschutzbehörde mit erheblichen zusätzlichem Aufwand belasten.

Sachsen erweitert Impfteams (Auszug aus der Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)

Seit September ist das Regelsystem mit den niedergelassenen Ärzten, Betriebsärzten und Krankenhäusern bundesweit wie auch in Sachsen Hauptakteur der Impfkampagne. Um auf die gestiegene Nachfrage insbesondere nach Auffrischungsimpfungen zu reagieren, verdreifacht der Freistaat die Kapazitäten des staatlichen Zusatzangebotes. Dies hat das Kabinett beschlossen. Die Freigabe durch den Haushalts- und Finanzausschuss liegt nun auch vor. Bereits seit dieser Woche wurde die Kapazität der 30 mobilen Teams durch personelle Verstärkung verdoppelt, auf nunmehr insgesamt bis zu 6000 Impfungen pro Tag und 36 000 Impfungen pro Woche. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, möglichst ab 1. Dezember, soll die Zahl der mobilen Impfteams erhöht werden, um dann eine Tageskapazität der Teams von 9000 Impfungen bzw. 54 000 Impfungen pro Woche zu erreichen. In jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt soll es mindestens einen festen Standort der mobilen Teams als verlässlichen Anlaufpunkt geben. Die Absprachen zur Einrichtung laufen derzeit. Ein Terminmanagement-System für die Buchung eines Impftermins ist in Vorbereitung.

Konkret sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Dresden und Leipzig acht große Teams mit einer Kapazität von 1600 Impfungen pro Tag geplant, für Chemnitz vier große Teams mit einer Kapazität von 800 Impfungen täglich. Die Landkreise sind dann mit jeweils zwei großen und einem kleinen Team ausgestattet. Die Impfkapazität dort liegt bei 500 Impfungen täglich durch die mobilen Teams. Sie sollen nach derzeitigem Stand bis Ende März 2022 im Einsatz sein.

Hinweis:

Morgen ist das Bürgertelefon zu Corona wieder zwischen 9 und 15 Uhr unter der Nummer 03731/799-6249 zu erreichen.

 

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

 

Es gibt mal wieder etwas Neues von den Wanderwegen!

Wir haben den Niederstriegiser Panoramaweg fertig ausgeschildert und ausgestattet.

Er kann somit begangen werden. Einige Ausstattungsgegenstände wie Schautafeln und ein Wanderbuch werden aber in der nächsten Zeit noch folgen.

Auf der Homepage von outdooractiv.com haben wir zur Beschreibung des Weges folgende Hinweise gegeben:

„Empfohlener Start am Parkplatz in Niederstriegis am Bahnberg kurz nach der Muldenbrücke am Vereinshaus des Schützenvereins > 51°05’02.2″N 13°09’06.8″E ;     

(Dies ist ein wichtiger Hinweis,  da der Parkplatz leider noch nicht ausgeschrieben  ist, in Kürze aber erfolgt.)

 

 

Dieser Weg führt uns um und durch den Roßweiner Ortsteil Niederstriegis mit herrlichen Ausblicken in die Umgebung und ebenso herrlichen Einblicken ins Tal der Freiberger Mulde. Diese Tour führt uns mitten durch das Herz Mittelsachsens. Genießen Sie dörfliches Flair mit vielen Aus-, Ein- und Weitblicken. Amerika, Schweizerhaus, Messweg, Kirche und z.B. Striegismündung gilt es zu erkunden. Die Tour ist als Rundweg ausgewiesen und kann somit in beide Richtungen begangen werden. Man kann/muss sich somit gleich am Anfang der Tour entscheiden ob man sofort nach AMERIKA aufsteigt oder erst zum Schluss der Runde AMERIKA durchquert.

Egal wie Sie sich entscheiden, wir durchschreiten auf der Runde zweimal das Muldental, lernen dabei das dörfliche Flair von Niederstriegis kennen, und „erklimmen“ anschließend zweimal die umliegenden Höhen von denen wir schöne Ausblicke ins Muldental und auf die umliegenden Höhen genießen können“

Liebe Wanderfreunde, besuchen Sie die Plattform outddoractive.com, hier haben wir unsere Touren mit vielen zusätzlichen Informationen digital veröffentlicht. Wir sind dort leicht unter unserem Account „Rossweiner Muldentallatscher“ zu finden  oder wenn man in der Suchmaske Wanderungen um Roßwein eingibt. Ebenso sind wir unter „Rossweiner Muldentallatscher“ auf Instagram zu finden. Da gibt es für Interessierte viele, viele „Zwischendurch“-Infos und Bilder zu den Roßweiner Wanderwegen und der Umgebung. Gern veröffentlichen wir dort aber auch Fotos dazu, wenn wir den Roßweiner Muldentalkessel verlassen und unsere weitere Umgebung erkunden.

Kerstin und Jens Pigorsch

Das Gesundheitsamt registrierte heute 617 positive Fälle, so viele wie noch nie in Mittelsachsen an einem Tag. Damit gibt es seit März 2020 33.150 bestätigte Corona-Nachweise in Mittelsachsen. Die Inzidenz laut Robert Koch-Institut liegt bei 649,8. In den mittelsächsischen Klinken befinden sich 77 Personen auf der Normalstation, 17 Patienten werden auf den Intensivstationen beatmet.

Verschärfte Regeln ab Freitag

Die Lage in den sächsischen Klinken spitzt sich zu. Den dritten Tag in Folge befinden sich über 1300 Corona-Patienten auf einer Normalstation, damit verschärfen sich in Sachsen die Regeln ab Freitag. Dies sieht die aktuelle Schutz-Verordnung vor. Die 2G-Regel wird in der Überlastungsstufe ausgeweitet. Für Innengastronomie, die Teilnahme an Veranstaltungen (im Innenbereich), Sport im Innenbereich, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur), den Zugang zu Hallenbädern oder die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten muss dann ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden.  Private Zusammenkünfte sind in der Überlastungsstufe auf Angehörige des eigenen Hausstandes und auf eine weitere Person begrenzt. Geimpfte, Genesene sowie Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres müssen bei der Zählung nicht berücksichtigt werden. Versammlungen sind ausschließlich ortsfest zulässig und auf maximal zehn Personen begrenzt. Ausführliche Informationen zu den Regelungen sind auf der Internetseite des Freistaates eingestellt. Außerdem bereitet Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung vor. Sie soll Freitag beschlossen werden und ab Montag gelten.

Quarantäneregeln beachten:

Durch die hohe Fallzahl kommt es bei der Kontaktnachverfolgung weiterhin zu Verzögerungen. Daher hier nochmals der Hinweis: Sobald man durch einen PCR-Test positiv getestet worden ist, muss man sich in Quarantäne begeben. Grundlage bildet die Allgemeinverfügung des Landkreises nach Vorgaben des Freistaates. Hier noch ein Auszug aus dem Fragen-und-Antwort-Katalog auf www.landkreis-mittelsachsen.de:

„In Quarantäne (häusliche Absonderung) muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises regelt, wer in Quarantäne muss:

  • positiv Getestete
  • enge Kontaktpersonen
  • Verdachtspersonen (Personen, die Symptome zeigen und für die eine Testung angeordnet wurde oder sich einer Testung unterzogen haben): Verdachtspersonen, die sich selbst mittels eines Selbsttests positiv getestet haben, müssen unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich die Personen in jedem Fall absondern. Im Fall eines positiven PCR-Testergebnisses gilt die Person als positiv getestete Person.

Ausnahmen: Von der Quarantäne befreit sind:

  • symptomfreie, immungesunde Kontaktpersonen, die vollständig geimpft sind oder als genesen gelten (vor höchsten 6 Monaten mittels PCR-Test bestätigte Infektion)
  • Haushaltsangehörige, die seit dem Zeitpunkt der Testung oder dem Auftreten der ersten Symptome beim Quellfall sowie in den zwei Tagen vor diesem Zeitpunkt keinen Kontakt zu der positiv getesteten Person hatten.

Die Ausnahmen gelten nur für enge Kontaktpersonen. Wer geimpft ist und positiv getestet wird, muss in Quarantäne.“

Zahlreiche Schulen und Kitas sind im Landkreis betroffen

Das Infektionsgeschehen wirkt sich auch auf die Schulen und Kitas in Mittelsachsen aus. Aufgrund  zahlreicher Fälle hat das Kultusministerium per Allgemeinverfügung Einrichtungen im Landkreis befristet teilweise oder ganz geschlossen. Eine aktuelle Übersicht gibt es auf der Internetseite des Freistaates. Das Gesundheitsamt hat außerdem mehrere Kitas, Schulen und Pflegeheime in Beobachtung, da dort bisher eine Person einen positiven PCR-Test hatte – über 70 solcher Fälle gibt es im Landkreis. Hinzukommen zahlreiche Einrichtungen mit zwei unmittelbar im Zusammenhang stehenden Fällen.

Informationen des Freistaates (16. November 2021):

Testung an Schulen wird erhöht

Aufgrund steigender Infektionszahlen in Sachsen wird ab dem 22. November 2021 in allen Schulen wieder dreimal die Woche getestet. Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung soll dazu am Freitag im Kabinett verabschiedet werden. Die aktuelle Schul- und Kita-Coronaverordnung sah ursprünglich eine zweimalige Testung ab dem 15. November vor.  Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen. Die Testung wird aber auch für Geimpfte und Genesene ausdrücklich empfohlen. Die Kapazitäten dafür sind vorhanden. Der Freistaat versichert, dass das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Schule weiterhin täglich in den Blick genommen wird. So können schulscharf Schutzmaßnahmen wie eingeschränkter Regelbetrieb oder temporäre Schulschließung vom Kultusministerium angeordnet werden, wenn lokale Ausbrüche stattfinden. Seit November mussten 88 Schulen vorrübergehend teilweise oder komplett geschlossen werden. Acht gingen in den eingeschränkten Regelbetrieb. Insgesamt sechs Schulen konnten mittlerweile wieder ihre Türen für die Schülerinnen und Schüler öffnen. Aktuell sind 83 Schulen teilweise oder komplett geschlossen. Insgesamt gibt es rund 1.400 öffentliche Schulen in Sachsen.

Aktuelle Infektions- und Quarantänezahlen von Schülern und Lehrkräften sind hier abrufbar.

Hinweis:

Das Bürgertelefon des Landratsamtes zu Corona ist morgen wieder von 9 bis 15 Uhr erreichbar.

 

 

                             

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie musste der Roßweiner Weihnachtsmarkt nun schon zum zweiten Mal in Folge abgesagt werden. Um unseren Marktplatz dennoch wie gewohnt weihnachtlich für die Roßweinerinnen und Roßweiner zu schmücken, wurde am heutigen Tag der Weihnachtsbaum aufgestellt.

Die Blaufichte, welchen den Platz vorm Rathaus in diesem Jahr schmückt, ist ca. 12 Meter hoch und wurde in der Wilhelm-Kaulisch-Straße gefällt. Familie Schindler war so freundlich und stellte uns diesen Baum zur Verfügung. Dafür bedankt sich die Stadtverwaltung an dieser Stelle ganz herzlich.

Gegenwärtig befestigen die Bauhofmitarbeiter auch die weihnachtliche Straßenbeleuchtung auf der Dresdener Straße, dem Brückenplatz und der Döbelner Straße, wobei es hier zu kleinen Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer kommen kann. Im Anschluss an diese Schmückungsarbeiten wird auch noch die  Weihnachtspyramide aufgebaut.

Um für unsere Bürgerinnen und Bürger trotz des nicht stattfindenden Weihnachtsmarktes eine stimmungsvolle Adventszeit zu gestalten, wird nun der Fokus auf die Durchführung des lebendigen Adventskalenders gelegt. Natürlich wird auch hier die Neufassung der Corona-Schutzvorschriften, welche geplant am 25.11.2021 durch die Landesregierung veröffentlicht werden, die Rahmenbedingungen für die Durchführbarkeit der Programmpunkte bilden.

Der lebendige Adventskalender liegt in allen teilnehmenden Geschäften und Vereinen aus und ist im aktuellen Amtsblatt der Stadt Roßwein zu finden.

 

Der Klosterbezirk Altzella suchte Ideen zur kulturellen und künstlerischen Belebung des ländlichen Raumes. Es wurde der Wettbewerb KREATIV ERLEBNIS KBAZ ins Leben gerufen. Die besten Ideen wurden am 10. November 2021 im Rahmen einer Preisverleihung durch den Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. prämiert. Folgende Projekte wurden durch die sechsköpfige Jury ausgewählt und erhielten vorerst einen symbolischen Scheck für das Preisgeld:

  1. Platz: Landgestalten e.V. mit dem Projekt „InneHaltestellen“

Da die Busse in ländlichen Regionen nur selten verkehren und Buswartehäuschen weitestgehend ungenutzt sind, sollen diese ab 2022 an bestimmten Wochenenden von Künstler*innen und Kreativen belebt werden. Dies können etwa Ausstellungen, Mitteil- und Tauschbörsen, Mitmachaktionen, Lesungen oder Vereinspräsentationen sein.

  1. Platz: Bürgerinitiative Marbach Rosental mit dem Projekt: „Rosentaler an einen Tisch“

Das Miteinander und die sozialen Kontakte zu fördern sowie ein gut funktionierendes, kulturvolles Dorfleben zu gestalten, das ist der Grundgedanke. Die Weiterentwicklung des Dorffestes im Jahr 2022 ist dabei eine zentrale Veranstaltung.

  1. Platz: Ortschaftsrat Schlegel mit dem Projekt „Dorfleben: Vision und Märchen“

In diesem Projekt sind zwei Ideen verankert. Damit der Ortschaftsrat kommende Projekte gezielter nach den Bedürfnissen der Einwohner voranbringen kann, sollen Pop-Up-Installationen aufgestellt werden, an denen Fragen, Antworten, Ideen, Bilder hinterlassen werden können. Weiterhin soll die Gruppe, welche ab und zu Märchenaufführungen im Ort inszeniert, mit Hilfe von Workshops professionalisiert werden. Vorführungen an verschiedenen Orten im Dorf können erlaufen werden und das Dorf kann dadurch neu erfahren werden.

  1. Platz: Stadt Hainichen mit dem Projekt „EIN-BLICK“

Viele überregional bekannte Produkte stammen und stammten aus Hainichen, unter anderem der Kleintransporter B1000, der Käse Striegistaler Zwerge oder KERMA-Verbandstoffe. Als szenische Darstellung werden Exportschlager visuell an verschiedenen Orten ins Gedächtnis der Region und ihrer Gäste gerufen. Unter anderem soll ein Graffito am Gebäude Carwash Hainichen an der Hauptverbindung A4 und Stadtzentrum gestaltet werden.

Wir wünschen allen Prämierten viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Projekte und freuen uns schon auf die Ergebnisse.

 

Die Freude der Preisträger ist in den Gesichtern abzulesen: Jörg Müller und Rosemarie Wittenberg von der Bürgerinitiative Marbach Rosental, Dennise Lautenschläger vom Ortschaftsrat Schlegel, Mandy Hohlfeld und Jan Köhler vom Verein Landgestalten (v.l.)

 

Bernd Wagner vom Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella bei der Übergabe der Wertschecks an die Preisträger

 

 

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. • Am Schulweg 1 • 04741 Roßwein / OT Niederstriegis

      

Am 11.11.2021, pünktlich 11.11 Uhr, wurde, unter Beachtung der geltenden Corona-Schutzregeln der Rathausschlüssel, durch den 2. Stellvertreter des Bürgermeisters, der sich der Schwere des Schlüssels und der Verantwortung für dessen Unversehrtheit bewusst war, an einer stabilen Wäscheleine vom Balkon des Rathauses herabgelassen und im Brautloch vom Präsidenten des KCH Oliver Rühle und seinen Gesandten in Empfang genommen. Wir wünschen dem KCH im 50. Jahr seines Bestehens immer zündende Ideen, um den Menschen Spaß, Geselligkeit und Mut in der derzeit sicher schweren Situation zu vermitteln.

 

„Mehr als die Hälfte der sächsischen Bevölkerung ist inzwischen vollständig geimpft (55,0 % Stand 4. Oktober 2021). Doch das genügt noch nicht. Es sollten sich noch viele noch nicht geimpfte Menschen zu einer Impfung gegen COVID-19 entscheiden, damit die Infektionszahlen nicht erneut stark ansteigen und keine Überlastung des Gesundheitssystems droht.“ (Zitat https://www.coronavirus.sachsen.de)

Daher kommt in den nächsten Monaten ein Mobiles Impfteam des DRK Döbeln-Hainichen auch nach Roßwein ins Bürgerhaus am Markt 8 (ehemalige Kinderarztpraxis), wo sich Jede/r ohne vorhergehende Terminabsprache gegen das Virus impfen lassen kann. An folgenden Tagen gehören die Räumlichkeiten des Bürgerhauses dem DRK-Team: 29. und 30. November 2021 (Montag und Dienstag) und am 27. und 28. Dezember 2021 (ebenfalls Montag und Dienstag).  Jeweils in der Zeit von 9 bis 17 Uhr können alle Impfwilligen ins Bürgerhaus kommen. Mitzubringen sind folgende Unterlagen: Krankenversicherungskarte, Impfpass (wenn vorhanden), ausgefüllte Einwilligungserklärung und ausgefüllter Aufklärungsbogen. Aufklärungs- und Einwilligungserklärungen können an der Zentrale im Roßweiner Rathaus bei Frau Lange abgeholt werden. Wer mit dem Internet vertraut ist, kann sich die Unterlagen auch von der städtischen Homepage www.rosswein.de herunterladen. Dabei ist zu beachten, welchen Impfstoff man verimpft haben möchte. Das DRK hält zu den Terminen die 3 bekannten Impfstoffe von BionTech & Pfizer, Moderna (mRNA-Impfstoffe) und von Johnson und Johnson (Vektor-Impfstoff) zu den Impfterminen bereit.

PDF: Aufklärungsbogen mRNA-Impfstoffe (18.11.2021)

Während der Impfprozedur im Bürgerhaus muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Wir bitten darum, bei medizinischen Fragen nicht im Bürgerhaus anzurufen, sondern sich an seine Hausärztin oder seinen Hausarzt zu wenden!

Aufklaerungsbogen_mRNA_Stand_18._November_2021