Die Mitglieder der Katzeninitiative Roßwein (KIR) kümmern sich um die wildlebenden Katzen im Stadtgebiet, füttern diese, versorgen sie bei Krankheit, päppeln ausgesetzte und/oder verwaiste Katzenkinder auf, sorgen für Winterquartiere und stehen auch Katzenbesitzern immer wieder bei Fragen rund um die eigene Katze zur Verfügung. Dieses Engagement möchte die Familie Stenker vom Hundesalon Pfiffi Chic gern mit Ihrer Hilfe unterstützen. Und auch Sie können etwas davon haben.

Zur Roßweiner Einkaufsnacht am 05.11.2021, von 17 bis 21 Uhr, bürstet und kämmt Frau Stenker gern Ihren Hund gegen eine Futter- oder Geldspende für die anwesende Katzeninitiative professionell durch. Aber natürlich können Spenden auch so abgegeben werden.

Außerdem wird die Roßweiner Bastelfee wieder mit vor Ort sein und selbstgemachte Karten, Beutel, Schmuck und Deko zum Kauf anbieten.

Der Hundesalon Pfiffi Chic in der Nossener Straße 4 freut sich auf Ihren Besuch.

(Bild von Vicki Hamilton auf Pixabay)

 

 

 

Aufgrund eines Fahrzeugdefektes verzögert sich die Abfallentsorgung auf den nachfolgend gelisteten Straßen vom 02. – 04. November 2021. Da es sich bei diesen Straßen um sehr enge Zufahrten handelt, sind diese Teil eines Sondertourenplanes.

Voraussichtlich ab dem 05.11.2021 wird ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen und die Touren nachentsorgen. Bis zum 10.11.2021 sollten alle Entsorgungsrückstände aufgearbeitet sein.

Im Gemeindegebiet Roßwein betrifft es nachfolgende Straßen:

 

Die Abfallbehälter sollen bitte vor dem Grundstück bereitgestellt werden.

 

Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
Frauensteiner Str. 95
09599 Freiberg

Tel 03731 2625-41
Mobil 0173-6867-753
Fax 03731 2625-50
email hidden; JavaScript is required
www.ekm-mittelsachsen.de

 

Corona-Lage 3. November 2021

Heute meldet das Gesundheitsamt 327 neue Fälle. Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 380,8. In den Krankenhäusern in Mittelsachsen werden 64 Corona-Patienten behandelt, davon zehn beatmet.

Zudem sind sieben Männer und Frauen im Zusammenhang mit Corona verstorben. In der Statistik auf der Landkreisseite gab es eine Bereinigung. Zwischen den Todeszahlen auf der Internetseite des Landkreises und des RKI war es zu einer Differenz gekommen, weil im Dezember auch Todesfälle gemeldet wurden, bei denen die Verstorbenen vorher mit einem Schnelltest positiv auf Corona getestet worden sind. Nur Verstorbene, die zuvor einen positiven PCR-Test hatten, werden jedoch in der offiziellen Statistik des RKI erfasst.

 Vorwarnstufe in Sachsen erreicht

Mit dem 5. November erreicht der Freistaat die sogenannte Vorwarnstufe. Der Belastungswert Normalstationen von 650 mit COVID-19-Patienten belegten Betten wurde an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, sodass zum Freitag, 5. November 2021, weitere Einschränkungen greifen.

Zusätzlich zu den Regelungen (3G, Testpflichten), die bereits mit Erreichen einer 7-Tage-Inzidenz von 35 in Kraft getreten sind, gilt fortan eine Limitierung der Personenzahl bei Zusammenkünften: Im Bereich der privaten Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum ist während der gesamten Dauer der Vorwarnstufe eine Beschränkung auf zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zu beachten. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen bei der Zählung ebenso wenig berücksichtigt werden wie geimpfte oder genesene Personen.

Weitere Ausnahmen von dieser Begrenzung der Personenzahl gelten z. B. für therapeutische Angebote in stationären sowie teilstationären Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. -betreuung, Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe (z. B. Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen), Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bzw. ähnliche tagesstrukturierende Angebote und Krankenhäuser bedeutet das Erreichen der Vorwarnstufe, dass eine zweimal wöchentliche Testung der Beschäftigten verpflichtend wird.

Die Durchführung landestypischer Veranstaltungen ist auch während der Vorwarnstufe weiterhin möglich. Es gilt hier jedoch zu beachten, dass die bislang möglichen Ausnahmen von 3G-Regelung, Maskenpflicht und Kontakterfassung bei mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern nur aufrechterhalten werden können, wenn eine Aufteilung der Veranstaltung in Flanier- und Verweilbereiche erfolgt. Bei letzteren muss jedoch sichergestellt sein, dass die Zahl der anwesenden Personen nicht über 1.000 liegt, da andernfalls sämtliche Ausnahmen für den Verweilbereich entfallen.

Neue Regeln ab Montag

Am Freitag, 5. November, wird das Sächsische Kabinett eine neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen beschließen. Sie soll am Montag, 8. November 2021, in Kraft treten. Wie bei einer Pressekonferenz erklärt wurde, soll die 2-G-Regel (geimpft oder genesen) für viele Bereiche, wie zum Beispiel Restaurants und Veranstaltungen, zur Pflicht werden. Im ÖPNV soll eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt werden. Sobald die neue Verordnung beschlossen und veröffentlicht ist, werden die Corona-Informationen und der Fragenkatalog unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert.

Impftermine im Landkreis

Die Impfquote in Mittelsachsen liegt bei 59,2 Prozent. Die mobilen Impfteams sind auch in den nächsten Wochen im gesamten Landkreis unterwegs, zum Beispiel in Eppendorf, Hainichen und Flöha. Eine Übersicht der Termine gibt es unter drksachsen.de/impfaktionen. In Freiberg wird am Obermarkt und an der TU geimpft, in Döbeln im Volkshaus. Die Termine gibt es auf den Internetseiten der Stadtverwaltungen. Für das Impfzentrum in Burgstädt wird um Terminreservierung gebeten. Alle Informationen gibt es auf der Seite der Stadtverwaltungen.

Mitzubringen sind Ausweisdokument, Krankenversicherungskarte und wenn vorhanden ein Impfbuch. Die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen gibt es vor Ort.

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gerne zur Verfügung.

 

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab Donnerstag, dem 21. Oktober 2021, ist die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) in Sachsen in Kraft getreten und ist bis zum 17. November 2021 befristet. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen ist am 1. November 2021 in Kraft getreten und gilt bis zum 28. November 2021.

Die Vorwarn- und Überlastungsstufe ist auch weiterhin an die Bettenkapazität und 7-Tage-Inzidenz-Hospitalisierungen geknüpft. Es ist jedoch zu einer Änderung hinsichtlich der Bedingungen für das Erreichen der Vorwarn- und Überlastungsstufe gekommen: Nunmehr reicht es bereits aus, wenn die jeweiligen Belastungswerte für die Krankenhausbetten auf der Normal- oder auf der Intensivstation erreicht sind. Die Grenzwerte liegen für die Vorwarnstufe bei 650 COVID-19-Patienten auf Normalstation und bei 180 COVID-19-Patienten auf Intensivstation, für die Überlastungsstufe bei 1.300 Patienten auf Normalstation bzw. bei 420 Intensiv-Patienten. Weihnachtsmärkte, Bergparaden und ähnliche landestypische Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern sollen in diesem Jahr wieder stattfinden können. Änderungen hat die Staatsregierung auch beim 2G-Optionsmodell vorgenommen: Entscheidet sich ein Veranstalter für das 2G-Optionsmodell, entfallen die bisherige Begrenzung auf 5.000 Besucher und die Pflicht zur Kontakterfassung.

Es wird auch weiterhin dringend empfohlen, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Eine Mund-Nasen-Bedeckung soll getragen werden, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen, ohne dass der empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Angeboten, Behörden und Gerichten, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt, im ÖPNV, bei körpernahen Dienstleistungen sowie im Pflegedienst.

Maßnahmen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35
Überschreitet der 7-Tage-Inzidenzwert in einem Landkreis an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35, besteht ab dem übernächsten Tag die Pflicht zur Kontakterfassung und Vorlage eines Genesenen-, Geimpften- oder negativen Testnachweises u. a. für bzw. bei:
– dem Zugang zur Innengastronomie
– der Teilnahme an Veranstaltungen und Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Innenräumen
– der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen
– dem Sport im Innenbereich und Zugang zu Hallenbädern und Saunen
– dem Zugang zu Diskotheken, Bars und Clubs im Innenbereich
– der Beherbergung bei Anreise

Darüber hinaus sind Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt bei Überschreiten des Schwellenwertes von 35 auch weiterhin verpflichtet, zweimal wöchentlich einen negativen Test nachzuweisen.

Vorwarnstufe
Anstelle der bisherigen Orientierung an den regionalen Inzidenzwerten spielen nun die bereits bekannten Indikatoren der mit COVID-19-Patienten belegten Krankenhausbetten auf der Normal- und der Intensivstation eine bedeutendere Rolle. Auch hier gilt die »5+2-Regel«, d.h. die Schwellenwerte der Auslastung müssen an fünf aufeinander folgenden Tagen erreicht sein, um ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen in Kraft zu setzen. Die sogenannte »Vorwarnstufe« gilt, wenn der Schwellenwert für die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierung von 7,00 sowie den Belastungswert Normalstation von 650 Betten oder den Belastungswert Intensiv von 180 im Freistaat erreicht.

Zusätzlich zu den Maßnahmen, die bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 gelten, sind private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum dann nur bis maximal zehn Personen zulässig. Die Zahl der Hausstände wird dabei nicht berücksichtigt und Geimpfte wie auch Genesene bleiben bei der Zählung ebenso ausgenommen wie Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Überlastungsstufe
Sind in sächsischen Krankenhäusern 1.300 Betten auf der Normal- oder 420 Betten auf der Intensivstation mit COVID-19-Patienten belegt, ist die Überlastungsstufe erreicht. Im Gegensatz zur Vorwarnstufe ist dann für die Nutzung von Angeboten oder Einrichtungen, für die zuvor ein negativer Test-, Genesenen- oder Impfnachweis benötigt wurde, ein negativer Test nicht mehr ausreichend. Gleiches gilt für Großveranstaltungen. Abweichend davon reicht bei nichttouristischen Beherbergungen weiterhin ein negativer Antigen-Schnelltest aus. Im Fall von Messen ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests zulässig.

Private Zusammenkünfte sind dann in der Überlastungsstufe auf Angehörige des eigenen Hausstandes und auf eine weitere Person begrenzt. Geimpfte, Genesene sowie Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen bei der Zählung nicht berücksichtigt werden.

Mit Inkrafttreten der Vorwarn- oder Überlastungsstufe gelten die entsprechenden Regelungen im gesamten Freistaat Sachsen.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung finden Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein oder unterhttps://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html.

Der Inzidenzwert des Landkreises Mittelsachsen lag am 01. November 2021 bei 353,3 und in der Stadt Roßwein bei 367,1.

Damit Sie sich vor dem Virus weiter schützen können, kommt das mobile Impfteam des DRK Döbeln-Hainichen nach Roßwein. Der nächste Termin ist am 15. und 16. November 2021 (Montag und Dienstag) im Bürgerhaus Roßwein am Markt 8 (ehemalige Kinderarztpraxis). Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Bleiben Sie weiterhin gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Neubert
Hauptamtsleiterin

 

 

   

Einer Völkerwanderung glich das Gewusel bei der Baumpflanzung am Stiefelweg in Roßwein. Zahlreiche Elternpaare kamen in Begleitung der näheren Verwandten. Sie brachten gemeinsam die Bäume in die vorbereiteten Pflanzlöcher ein und befestigten anschließend die Namensschilder der Kinder. Nach getaner Arbeit trafen sich die Anwesenden im Roßweiner Stadion, saßen bei Rostern und Getränken zusammen und freuten sich gemeinsam über die gelungene Aktion zu Ehren der neuen Familienmitglieder.

Für die Unterstützung bei der Durchführung des Babybaum-Pflanztages bedanken wir uns bei der Veolia Wasser Deutschland GmbH und der Kreissparkasse Döbeln recht herzlich.

Für die nachfolgend aufgeführten Mädchen und Jungen wurde ein Bäumchen gepflanzt:

Merida Elisabeth Schnee, Greta Mehner, Lio Jan Noack, Niklas Krumpe, Ben Büttner, Lia Priebe, Theo Götzel, Lea Schleehahn, Elva Bussejahn, Tilda Sophie Kleinschmidt, Hanna und Paula Dahlke, Linea Soraya Shane Peutert, Frieda Tändler, Matti Lio Lantzsch, Nicolas Brunner, Joaquim Pino Rodriguez Abello, Fiete Kirchner, Oskar Schulze, Leo Kasper Weiher, Ben Schindler, Fynn Kreher, Amelie Klug, Luana Träger, Amelie Muthmann, Luca Lehnertz, Timo Wagner, Lina Annette Liebe, Valentina Krebs, Peter Helm, Anton Kapitza.

Das Akkordeon-Duo Aline und Anika Cyrnik hat am 02.10.2021 am Sächsischen Akkordeon Wettbewerb in Dresden teilgenommen. Sie erspielten sich dabei den 1.Platz und erhielten die Werner-Richter-Trophäe für die höchste im gesamten Wettbewerb vergebene Punktzahl (25/25P.). Der Sächsische Akkordeon Wettbewerb ist für die Beiden inzwischen eine langjährige Tradition. Seit ihrem 7. Lebensjahr nehmen sie regelmäßig daran teil. Zukünftig wird dieser Wettbewerb in der Heimatstadt des Komponisten Werner Richter in Chemnitz ausgetragen.

(Text und Bild: M.Hinze)

Am 16.10.21 trafen sich die Absolventen des Abschlussjahrganges 1978 Fachrichtung Fügetechnik nach 43 Jahren wieder in Roßwein. Diesmal wartete ein besonderer Höhepunkt auf uns, ein Empfang im Rathaus. Die Erläuterungen des stellvertretenden Bürgermeisters, Herrn Peter Krause, informierten uns über die aktuelle Lage unseres ehemaligen Studienstandortes. Danach folgte der obligatorische Stadtrundgang. In der Stadt Leipzig konnte dann bei „Speis und Trank“ über alte und neue Zeiten geplaudert werden. Gegen 22.00 Uhr war Zapfenstreich, leider viel zu früh für uns. Am nächsten Morgen wartete ein kräftiges Frühstück auf uns, dass wir in aller Ruhe genossen. Der Abschluss unseres Treffens führte uns bei herrlichem Herbstwetter nach Gersdorf, um danach zufrieden die Heimfahrt anzutreten. Wir danken hiermit allen Organisatoren und freuen uns auf ein nächstes Mal.