Roßweiner Bürgerinnen und Bürger möchten helfen!

Das Bündnis „Willkommen in Roßwein“ ist 2015 angetreten, um geflüchtete Menschen zu unterstützen und ihnen ein Ankommen in Roßwein zu ermöglichen. Dieses Ziel verfolgen wir noch immer und haben die damals aufgebauten und etablierten Strukturen nun reaktiviert, angepasst und ergänzt.

Wer wir sind:

Wir sind ein Zusammenschluss von Roßweiner Bürger*innen aus unterschiedlichen Bereichen der Stadtgesellschaft. Wir engagieren uns ehrenamtlich für eine demokratische und menschliche Kultur und unterstützen Menschen unabhängig von Nationalität, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Geschlechtsidentität. Wir arbeiten gleichberechtigt auf Augenhöhe zusammen und sind offen für alle Menschen, denen diese Werte am Herzen liegen und die sich engagieren möchten. Alle bringen sich dabei entsprechend ihren individuellen Ressourcen und Kapazitäten so ein, wie sie es schaffen. Dabei achten wir aufeinander und auf alle, für die wir uns engagieren. Möchten sie mitmachen? Kontaktieren sie uns.

Angebote für die WIR uns engagieren:
– Sprachmittlung/ Verständigung
– Unterstützung der Unterbringung in privatem Wohnraum
– Sachspenden/ Ausstattung von Wohnraum
– Unterstützung von ehrenamtlich Engagierten
– Planung von weiteren Angeboten:
– Begegnung
– Spielenachmittage für Kinder & Jugendliche
– ehrenamtl. Sprachkurse

Für alle Angebote werden derzeit noch weitere Unterstützer*innen gesucht, um langfristig und nachhaltig arbeiten zu können.

Wir suchen Sprachmittler*innen!

Wir arbeiten daran, einen Kreis an Dolmetscher*innen/ Sprachmittler*innen aufzubauen. Wir haben bereits drei Personen in unserem Netzwerk, die ukrainisch und russisch sprechen. Zwei weitere können uns mit Polnisch und Rumänisch unterstützen. Über unsere Kontakte können sich sowohl Geflüchtete, als auch Menschen, die privat Geflüchtete unterbringen, melden, wenn sie Sprachmittlung benötigen. Wir möchten mit diesem Angebot Sprachbarrieren überwinden und praktische Hilfestellung beim Ankommen ermöglichen. Wenn es Menschen in Roßwein gibt, die uns bei der Sprachmittlung unterstützen können, dann freuen wir uns sehr über den Kontakt.

 

Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: email hidden; JavaScript is required
Telefon: 034322 40650 (Ev.-Luth. Kirchgemeinde Roßwein-Niederstriegis, Pfarrer Heiko Jadatz)
Facebook: https://www.facebook.com/willkommeninrosswein
Instagram: https://www.instagram.com/willkommeninrosswein

Roßwein zeigt sich solidarisch!

Aktuelle Informationen zu Corona

Heute meldet das Gesundheitsamt rund 1 200 neue Fälle. Damit registrierte das Gesundheitsamt insgesamt fast 100.000 positive Befunde. In den Krankenhäusern werden 83 Patienten behandelt, davon vier auf der Intensivstation. Die Inzidenz liegt laut RKI bei 1.292,3.

 

Allgemeine Informationen des Landkreises

Vor rund zwei Wochen wurde des Portal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf der Internetseite freigeschaltet. Das Gesundheitsamt registrierte zirka 450 Meldungen. Wie viele Personen dahinterstehen, kann derzeit nicht ermittelt werden. Es gibt einen Fehler in der Software, der eine Weiterverarbeitung der Daten verhindert. Auf Ebene des Freistaates wird derzeit an einer Lösung gearbeitet. Daher kann noch nicht gesagt werden, wann die Prüfungen der einzelnen Fälle beginnt. Im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatte sich Landrat Matthias Damm in dieser Woche an den Bundesgesundheitsminister gewandt.

Weiter aktuell wird der Fragen-Antwort-Katalog auf der Internetseite gehalten. Gerade bezüglich der Quarantänezeit gibt ein Schema, an dem sich positiv Getestete orientieren können. Eine schriftliche Bestätigung durch das Gesundheitsamt erfolgt derzeit noch, aber dies erreicht die Betroffenen nur mit Verzögerung. In dieser Woche wurden in den mittelsächsischen Teststationen rund 40.000 Proben genommen, davon waren fast 3.000 positiv. Sonntags werden zunächst keine Zahlen aus Mittelsachsen mehr gemeldet.

 

Informationen des Freistaates zu den neuen Regeln ab Sonntag

Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 3. April

Das Kabinett hat eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022. Grundlage für die Basisschutzmaßnahmen sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes in der jüngsten beschlossenen Fassung.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt einrichtungsbezogen: So ist diese unter anderem weiterhin in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege zu tragen.

Die FFP-2-Maskenpflicht gilt außerdem im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste. Das Kontroll-, Service-, und Bedienpersonal von Verkehrsmitteln des ÖPNV muss einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch bei Schülerinnen und Schülern ist im ÖPNV eine medizinische Maske ausreichend.

Neben der Maskenpflicht sehen die Basisschutzmaßnahmen unverändert weiterhin eine einrichtungsbezogene Pflicht zur Testung der Beschäftigten und Besucher als Zugangsvoraussetzung vor. Von der Testpflicht, die für Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres gilt, betroffen sind unter anderem

  • Pflegeeinrichtungen, Hospize, Werkstätten für behinderte Menschen, Krankenhäuser,
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und
  • Justizvollzugsanstalten, Abschiebe-, Maßregelvollzugseinrichtungen

Geimpfte oder genesene Arbeitgeber und Beschäftigte der oben genannten Einrichtungen müssen mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen aktuellen Testnachweis vorlegen. In stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflege und ambulanten Pflegediensten ist für diese Personengruppe mindestens dreimal pro Woche ein tagesaktueller Testnachweis vorzulegen. Darüber hinaus empfiehlt die Staatsregierung dringend das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes. Auch sollten die Kontakte nach wie vor auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben. Dringend empfohlen wird auch die Einhaltung der Hygieneregeln, die eine wirksame Schutzmaßnahme darstellen.

Die Verordnung ist auf der Internetseite des Freistaates abrufbar.

Für den Bereich des Sports gelten keine Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona.

 

Neue Schul- und Kita-Coronaverordnung

Das Kabinett hat die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung beschlossen. Neu ist, dass die Maskenpflicht aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes in den Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 3. April komplett entfällt. Das heißt, die Maske muss nun nicht mehr auf dem Schul- oder Kitagelände getragen werden. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere externe Personen, die die Schule oder Kindertageseinrichtung betreten. Die Maskenpflicht im Unterricht war bereits in der letzten Verordnung abgeschafft worden. In den Hygieneplänen der einzelnen Einrichtungen kann aber eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verankert werden. Die Testpflicht für den Schulbesuch wird noch bis zu den Osterferien weitergeführt. Nach den Osterferien soll die anlasslose Testung dann komplett entfallen, vorausgesetzt die weitere positive Entwicklung der Gesamtlage.

Regelungen ab dem 3. April 2022 bis 17. April 2022:

  • Maskenpflicht in Kita und Schule entfällt komplett
  • Bis zu den Osterferien gilt weiter eine zweimalige Testpflicht pro Woche für den Schulbesuch. Tritt ein positiver Coronafall in der Klasse auf, dann muss der betroffene Schüler oder die betroffene Schülerin in die häusliche Lernzeit gehen. Die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule bleiben. Für sie besteht dann eine tägliche Testpflicht an fünf Tagen hintereinander. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler.
  • Vom Präsenzunterricht können sich Schülerinnen und Schüler nur mit einem ärztlichen Attest abmelden.
  • Die Schulen werden trotz Infektionsfällen weiter offengehalten. Einzelne Klassen ins häusliche Lernen zu schicken oder vorübergehende komplette Schulschließungen wird es nur dann geben, wenn aufgrund von Corona-Infektionen und Quarantäne eine Vielzahl von Schülern und Lehrkräften ausfallen, die den Schulbetrieb in Präsenz insgesamt nicht mehr durchführbar machen. Aktuell sind von insgesamt 1.400 öffentlichen Schulen acht vorrübergehend komplett geschlossen und an 20 Schulen wurden einzelne Klassen ins häusliche Lernen geschickt.

Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und endet am 17. April 2022.

 

Informationen des Deutschen Roten Kreuzes

Seit heute ist die Anzahl der staatlichen Impfstellen, die durch das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen betrieben werden, der gesunkenen Nachfrage anpasst worden. Insgesamt wird es dann in Sachsen noch 25 Impfstellen geben. Zusätzlich können weiterhin mobile Angebote gemacht werden. Folgende Impfstellen gibt es jetzt in Mittelsachsen:

  • Impfstelle Döbeln, Vyskover Straße 4, 04720 Döbeln
  • Impfstelle Rochlitz, Gärtnerstraße 2, 09306 Rochlitz
  • Gerber-Passage, Meißner Gasse 19, 09599 Freiberg

Die genauen Öffnungszeiten der neuen Standorte können jederzeit unter https://drksachsen.de/impfaktionen/impfstellen.html eingesehen werden.

Auch weiterhin gibt es in Sachsen pro Landkreis und Kreisfreier Stadt jeweils eine DRK-Impfstelle, in der Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers Novavax möglich sind. In Mittelsachsen wird dies in der Gerber-Passage angeboten.

 

Hinweis: Das Bürgertelefon des Landkreises zu Corona ist am Montag wieder zwischen 08:00 und 16:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar.

 

Landratsamt Mittelsachsen

Pressestelle

Frauensteiner Straße 43

09599 Freiberg