Information des Einwohnermeldeamtes der Stadt Roßwein
Kinderreisepass entfällt ab Januar 2024
Auf Grund gesetzlicher Änderungen ist es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen oder zu verlängern.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben noch bis zum Ablaufdatum gültig.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit für Kinder einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Diese haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Identifikation des Kindes mit dem Lichtbild möglich sein muss.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4 bis 6 Wochen ab Beantragung eines Personalausweises und ca. 7 bis 8 Wochen ab Beantragung eines Reisepasses. Zur Ausweisbeantragung vereinbaren Sie bitte einen Termin im Einwohnermeldeamt.