Information des Einwohnermeldeamtes der Stadt Roßwein:
Sehr lange Produktionszeit bei Reisepässen und weggefallene Kinderreisepässe seit Januar 2024!
Auf Grund gesetzlicher Änderungen ist es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen oder zu verlängern.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben noch bis zum Ablaufdatum gültig.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit für Kinder einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Diese haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Identifikation des Kindes mit dem Lichtbild möglich sein muss.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung unbedingt, dass die Bearbeitungsdauer und Produktionszeit durch die Bundesdruckerei Gruppe GmbH ab Beantragung eines Personalausweises bei ca. 4 bis 6 Wochen liegt und mindestens 8 Wochen ab Beantragung eines Reisepasses. Zur Ausweisbeantragung vereinbaren Sie bitte einen Termin im Einwohnermeldeamt.
Die Terminvereinbarung ist ab sofort auch online auf der Internetseite www.rosswein.de/einwohnermeldeamt/ oder über den nachfolgenden OR-Code möglich: