Am 07. September erstrahlte Otzdorf in festlichem Glanz, als das Dorf sein 770-jähriges Bestehen feierte. Unter der Organisation von Ortschaftsrätin Catrin Brabant und der tatkräftigen Mithilfe zahlreicher freiwilliger Helfer aus dem Dorf wurde die Feier zu einem vollen Erfolg. Dank des unermüdlichen Einsatzes beim Aufbau, der Planung und den vielen verschiedenen Aufgaben konnte das Fest die gesamte Dorfgemeinschaft sowie Besucher aus der Umgebung begeistern.

Ein besonderes Highlight des Tages war das Klassentreffen ehemaliger Otzdorfer Schüler. Viele einstige Schulfreunde sahen sich nach Jahren wieder und tauschten Erinnerungen aus längst vergangenen Tagen aus. Es wurde herzhaft über alte Geschichten gelacht, und manche Anekdote brachte die vergangene Schulzeit lebendig zurück. Für die musikalische Untermalung sorgte Katja Lorse von der Musikschule Fröhlich, die mit ihrem Akkordeon eine stimmungsvolle Atmosphäre für das Treffen schuf. Auch Herbert Thalheim, Otzdorfs Chronist, wurde an diesem Tag besonders geehrt. Mit seinen 97 Jahren hat er das Dorfleben über Jahrzehnte dokumentiert und seine Arbeit fand an diesem Tag großen Applaus.

Am Nachmittag lud das Fest zu Kaffee und Kuchen ein, während das Catering der Fleischerei Götzel aus Döbeln für herzhafte Spezialitäten sorgte. Neben kulinarischen Genüssen begeisterte auch die Feuerwehr Roßwein, die mit ihrem großen Löschzug, Otzdorf ein kurzen Besuch abstattete, und vor allem bei den kleinen Gästen für leuchtende Augen sorgte. Dort ließ es sich der ehemalige Ortsvorsteher Heinz Martin nicht nehmen auch mal Platz zu nehmen. Die kleinen und großen Kinder konnten sich auf der Hüpfburg austoben, sich beim Kinderschminken verwandeln lassen oder an einem spannenden Bobbycar-Rennen teilnehmen. Weiter bot die Otzdorfer Feuerwehr für die Kleinen eine aufregende Ausfahrt mit einem Feuerwehrfahrzeug an.

Der Abend bot den Erwachsenen ebenfalls ein abwechslungsreiches Programm. Die Tanzgruppe „Sisters of Eastern Dance“ aus Marbach begeisterte die Zuschauer mit einer orientalischen Tanzvorführung, die das Publikum in eine andere Welt entführte. Zum krönenden Abschluss der Feierlichkeiten erleuchtete ein spektakuläres Höhenfeuerwerk den Nachthimmel über Otzdorf und bildete den perfekten Ausklang eines unvergesslichen Festes.

Die 770-Jahr-Feier in Otzdorf war ein beeindruckendes Zeichen für den Zusammenhalt und die Gemeinschaft in dem kleinen Dorf. Jung und Alt kamen zusammen, um das Jubiläum zu feiern, Erinnerungen zu teilen und gemeinsam in die Zukunft zu blicken.
„Das Orga-Team bedankt sich bei Familie Maul aus Otzdorf für die zur Verfügungstellung eines Festzeltes.“

(Text und Bilder: Stefan Lorse)

https://sl-fotografie.de/

Am 18. September 2024 findet um 17.30 Uhr im großen Rathaussaal die 2. öffentliche Sitzung des Stadtrates statt.

TAGESORDNUNG

Öffentlicher Teil

1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bekanntgabe der Tagesordnung
2 Öffentliche Fragestunde der Bürger gem. Geschäftsordnung § 16(3)
3 Verpflichtung eines Stadtrates
4 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 15.08.2024
5 Bestellung Gerätewart OFW Haßlau
6 Bestellung stellvertr. Ortswehrleiter OFW Seifersdorf
7 Jahresabschluss 2018
8 Halbjahresbericht 2024
9 Darlehensaufnahme
10 Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Roßwein (FF-Kostensatzung)
11 Gasliefervertrag kommunale Einrichtungen
12 Lärmaktionsplan
13 Bauvoranfrage zum Neubau von drei Einfamilienhäusern, Flst. 27/3, Gemarkung Otzdorf
14 Bevollmächtigung Bürgermeister
15 Rechtsverordnung zur Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen im Dezember 2024 in der Stadt Roßwein
16 Bürgerhaus Roßwein
17 Informationen des Bürgermeisters
18 Anfragen der Stadträte

Im Anschluss findet der nichtöffentliche Teil statt.

H. Paßehr
Bürgermeister

Das Steueramt informiert:

Information der Stadt Roßwein zur Grundsteuerneuregelung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Grundsteuerberechnung auf Basis der alten Einheitswerte festgestellt. Der Bundesrat erteilte im Jahr 2019 die Zustimmung zur Grundsteuerreform mit Verabschiedung des Grundsteuerreform-Gesetzes.
Die Neuregelungen des Grundsteuergesetzes treten ab 01.01.2025 in Kraft.

Alle Eigentümer haben zum Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben. In Folge hat das zuständige Finanzamt wie bisher den Steuermessbetrag festgesetzt.
Er errechnet sich aus dem in der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 festgestellten Grundsteuerwert, der mit der Steuermesszahl multipliziert wird. Der Grundsteuer-Messbescheid bildet die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer.

Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab 2025 ist neben den neuen Grundsteuermessbeträgen der Hebesatz für 2025.

Die Stadt Roßwein kann den Hebesatz für 2025 erst festsetzen, wenn sie für die auf ihrem Gebiet liegenden Grundstücke die neuen Messbeträge aus den Messbescheiden des Finanzamts kennt.

Diese Daten wurden der Stadt Roßwein in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und werden derzeit verarbeitet.

Nach vollständiger Abarbeitung wird es möglich sein, den ab 01.01.2025 gültigen Hebesatz für die Grundsteuer zu ermitteln.

Der Beschluss zur Höhe der Hebesätze für die Grundsteuer obliegt dem Stadtrat der Stadt Roßwein. Nach Beschluss des Hebesatzes kann unter Zugrundelegung des jeweiligen Grundsteuermessbetrages die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer berechnet werden.

Kraft Gesetz treten alle bisherigen Grundsteuerbescheide zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft außer Kraft.

Jeder Steuerpflichtige erhält deshalb Anfang 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid. Bitte prüfen Sie diesen unter Hinzunahme des vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheides auf seine Richtigkeit.

Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden (zum Beispiel Garagen und Gartenlauben) wird für den
Grund und Boden sowie für das Gebäude ein Gesamtwert seitens des Finanzamtes ermittelt.
Dieser Wert ist der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer des Grund und Bodens zuzurechnen.
Das heißt, alle Eigentümer eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden werden keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten.

Änderungen gibt es auch bei der Besteuerung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Die bisherige Nutzerbesteuerung entfällt. Aus diesem Grund mussten alle Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen (selbstgenutzt oder verpachtet) eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben. Diese Eigentümer werden in der Regel erstmalig einen Grundsteuerbescheid für ihre Flurstücke erhalten.

Bei allen Steuerpflichtigen, die bisher ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und sich das Kassenzeichen nicht geändert hat, wird auch wie bisher die Grundsteuer zu den Fälligkeiten abgebucht.

Bei allen anderen Grundsteuerbescheiden ist eine Überweisung der Grundsteuer zu den Fälligkeiten oder eine Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass sofern Sie die Grundsteuer durch einen Dauerauftrag reguliert haben, dieser bei Ihrem Kreditinstitut ab 2025 zu ändern ist.

Anzeigepflicht im Rahmen der Grundsteuerreform:

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde eine Anzeigepflicht eingeführt, die ab dem Jahr 2022 gilt.
Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, etwa Veränderungen am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (wie Flächenänderungen in Form von Zu- oder Abnahmen an der Gesamtfläche oder Bebauung/Abriss), am Gebäude oder der Nutzung/des Nutzungsteils/der Nutzungsart, müssen beim Finanzamt angezeigt werden.
Eine Anzeigepflicht besteht demnach z. B., wenn ein bisher unbebautes Grundstück bebaut, ein Gebäude oder Gebäudeteil abgerissen, ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude nun geschäftlich genutzt wird oder Flächen hinzugekauft/Teilflächen verkauft werden.

Diese Änderungen sind nur dann anzuzeigen, wenn sie nach dem 1. Januar 2022 eingetreten sind, da die Verhältnisse zum 1. Januar 2022 bereits mit der von allen Eigentümern und Eigentümerinnen abzugebenden Feststellungserklärung zu erklären waren.

Die Frist für die Abgabe der Anzeige beträgt einen Monat und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben.
Ausnahme: Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die im Laufe der Kalenderjahre 2022 und 2023 eingetreten sind, sind bis zum 31. Dezember 2024 anzuzeigen.

Bei ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücken gilt eine andere Frist: Bei diesen Grundstücken muss jede Änderung der Nutzung oder der Eigentumsverhältnisse innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Änderung beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.
Hierbei sind insbesondere die Änderungen anzuzeigen, die nach dem 1. Januar 2022 eingetreten sind, da die Verhältnisse zum 1. Januar 2022 bereits mit der von allen Eigentümern und Eigentümerinnen abzugebenden Feststellungserklärung zu erklären waren.
Die vor dem 1. Januar 2022 eingetretenen Änderungen im Zusammenhang mit von der Grundsteuer befreiten Grundstücken sind ebenfalls anzeigepflichtig.

Auch der Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 Grundsteuergesetz (z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden/Gebäudeteilen) ist innerhalb von drei Monaten nach Wegfall der Voraussetzungen anzuzeigen. Diese Änderungen sind nur dann anzuzeigen, wenn sie nach dem 1. Januar 2022 eingetreten sind, da die Verhältnisse zum 1. Januar 2022 bereits mit der von allen Eigentümern und Eigentümerinnen abzugebenden Feststellungserklärung zu erklären waren.

Die Anzeige ist auf dem amtlichen Papier-Vordruck »Grundsteuer-Änderungsanzeige« beim für das Grundstück zuständigen Finanzamt einzureichen. Den Papier-Vordruck »Grundsteuer-Änderungsanzeige« erhalten Sie vom Finanzamt.

Hinweis:
Ab 2025 wird es Belastungsverschiebungen zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen geben. Das heißt: Es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 die zwangsläufige Folge der Reform.

Am 17. September 2024 findet um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Haßlau die 2. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Haßlau statt.

TAGESORDNUNG

1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bekanntgabe der Tagesordnung
2 Öffentliche Fragestunde der Bürger
3 Verpflichtung eines Ortschaftsrates
4 Ausweisung von Parkplätzen für Einsatzkräfte der FFw Haßlau
5 Informationen des Ortsvorstehers
6 Anfragen der Ortschaftsräte

R. Grimme
Ortsvorsteher

Am 17. September 2024 findet um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Niederstriegis die 2. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Niederstriegis statt.

TAGESORDNUNG

Öffentlicher Teil

1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bekanntgabe der Tagesordnung
2 Öffentliche Fragestunde der Bürger
3 Feststellung und Entscheidung über Hinderungs- und Ablehnungsgründe eines Ortschaftsrates
4 Bauvoranfrage zum Neubau von drei Einfamilienhäusern, Flst. 27/3, Gemarkung Otzdorf
5 Informationen des Ortsvorstehers
6 Anfragen der Ortschaftsräte

Im Anschluss findet der nichtöffentliche Teil statt.

J. Miersch
Ortsvorsteher

Am 17. September 2024 findet um 18.00 Uhr im Feuerwehrdepot Gleisberg die 2. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Gleisberg statt.

TAGESORDNUNG

1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bekanntgabe der Tagesordnung
2 Öffentliche Fragestunde der Bürger
3 Vorstellung der Leiterin der Kindertagesstätte Gleisberg, Frau Lantsch-Wurzinger
4 Haushalt 2025
5 Beschattung Spielplatz
6 Verkehrssicherheit
7 40. Weihnachtsmarkt Gleisberg/777. Jubiläum 2025
8 Informationen des Ortsvorstehers
9 Anfragen der Ortschaftsräte

L. Dörner
Ortsvorsteher

Wir laden Akteurinnen und Akteure, Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte zum offenen Stammtisch ein, um gemeinsam ein gesellschaftliches Miteinander zu gestalten. Neben unseren Angeboten ist das Bürgerhaus-Projekt auch Anlaufstelle für Interessierte, welche ein soziokulturelles Leben in und um Roßwein mitgestalten möchten. Das Bürgerhaus unterstützt Begegnung sowie auch Beteiligung und verknüpft ehrenamtliches Engagement mit kulturellem Angebot.

Am Stammtisch möchten wir mit Ihnen Ideen entwickeln oder Anregungen umsetzen, um unsere Stadt noch lebens-& liebenswerter zu machen. Sie haben Wünsche, konkrete Ideen oder wollen sich einbringen und mitgestalten? Dann schauen Sie gern am Donnerstag, dem 19.9.2024 ab 19.30 Uhr Uhr im Bürgerhaus – Markt 8 – vorbei.

Wir freuen uns auf den Austausch im Haus.

Das Bürgerhaus-Team
Astrid Sommer & Madlen Trienitz

Die ehrenamtliche Küchencrew des Bürgerhauses lädt wieder ein zum Mittagessen in Gemeinschaft. Am Mittwoch, dem 11. September 2024, schnippeln unsere kreativen Küchenkünstlerinnen und –künstler wieder etwas richtig Gutes für heiße Septembertage: Kartoffelbrei mit Frikadellen und Gemüse.
Wer sich auf ein Essen in Gesellschaft freut, meldet sich bitte bis Montag, den 9. September 2024 im Bürgerhaus an. Start ist 12 Uhr, helfende Hände sind ab 11 Uhr willkommen. Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 4 €. Guten Appetit!
Anmeldungen: Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich – Bürgerhaus Markt 8 – gern telefonisch unter 034322 581431 oder 0179 4218801 – WhatsApp-Anmeldungen sind ebenfalls möglich. Gern können Sie uns auch eine Nachricht hinterlassen oder uns per Mail unter kontaktieren.

Das Bürgerhaus-Team
Madlen Trienitz & Astrid Sommer

Das „Hörmobil“ des Landesverband der Schwerhörigen und Cochleaimplantierten Sachsen sowie das Team “ Blickpunkt Auge “ vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen sind am 25. September 2024 wieder zur Beratung Roßweiner Bürgerinnen und Bürger auf dem Roßweiner Marktplatz. Wir berichteten bereits in den „Roßweiner Nachrichten“ im August 2024 und im „Sachsen Sonntag“ 24./25. August 2024.

Der BfB 2.0. hält es für wichtig, hier nochmals die Bevölkerung anzusprechen, insbesondere die jüngeren Generationen. Vor allem die jungen Familien. Es betrifft besonders deren Kinder in den Kindergärten und in den Schulen.
Aus der Fachwelt ist bekannt, dass der Anteil hörbeeinträchtigter Kinder in Deutschland und Europa stetig steigt. Bereits vor etwa zehn Jahren sprach man von ca. 3% der Kinder und Jugendlichen, die es damals betraf. Man sprach damals schon von etwa 15% in Amerika. Viele Eltern wissen um die Hörfähigkeit ihrer Kinder nichts. Manche verlassen sich auf die Pädagogen in den Schulen und Kindergärten, dass diese Hinweise geben. Das kann man aber nicht erwarten. Die Eltern selber sind verantwortlich für ihre Kinder. Die Lehrer und Erzieher hingegen für die Erfüllung des Lehrplanes.
Es ist also sehr ratsam, die Möglichkeiten eines kurzen, kostenfreien Hörtestes im Hörmobil zu nutzen. Unabhängig davon, dass dies beim HNO-Arzt oder Hörakustiker auch möglich ist. Hier aber ohne Anmeldung und langer Wartezeit.
Auch kann man sich beraten lassen von den erfahrenen Mitgliedern des Landesverbandes Schwerhöriger und Cochleaimplantierter betr. Umgangs mit betroffenen Menschen in der Familie und/oder Bekanntenkreis. Das hat sich bewährt.
Hören und Sehen gehören mit zu den wichtigsten Sinnesorganen des Menschen. Deren Gesundheit und Fähigkeiten sind sehr maßgeblich für die Bildung und beim Fortkommen in die Zukunft der Kinder und Jugendlichen. Also ein starker Grund, dem besondere Pflege und Aufmerksamkeit zu gewähren.
Friedrich Brixi
Vorsitzender des BfB 2.0.

Diese Welt ist nicht der Himmel, sondern der Ort der Bewährung, Landesbischof Tobias Bilz
(31.08.2024, Aussiedlertag in Roßwein)

Am Samstag, dem 31. August 2024, war in Roßwein einiges anders als an anderen Samstagen. Die Landeskirche Sachsen wählte unsere Stadt zum Austragungsort des diesjährigen Aussiedlertages aus und so reisten am frühen Vormittag ganze Reisebusse voller Menschen an, die in Deutschland eine zweite Heimat gefunden haben.

Der Posaunenchor empfing die Besucherinnen und Besucher vor dem Kirchenportal mit seiner Musik. In der Winterkirche war eine kleine Fotoausstellung aufgebaut, in der Dinge zu sehen waren, die die Aussiedlerinnen und Aussiedler bei ihrer Ankunft in Deutschland in ihren Koffern hatten, z.B. Familienfotos, Taschenuhren, Rezepte, Stickereien. Erinnerungen an die zurückgelassene Heimat.

Um 10.00 Uhr begann der Festgottesdienst. Spätaussiedlerinnen trugen feierlich einen Globus, ein Akkordeon, ein Wörterbuch und einen Samowar in den Altarraum. Der Globus stand für die Verbundenheit der Menschen über Grenzen hinweg, das Akkordeon stand für die Musik, die Menschen überall auf der Welt eint, der Samowar stand für gute Stunden, die Menschen gemeinsam verbringen und das Russisch Wörterbuch symbolisierte die Sprache der verlassenen Heimat.

Superintendent Dr. Sven Petry stellte in seiner Begrüßung die Lage des Kirchenbezirkes „mitten im Zentrum Sachsens und mitten zwischen den Zentren (Leipzig, Chemnitz, Dresden Anm. d. Red.)“ heraus und führte in das Thema des Tages „ZusammenHalten“ ein.
Der 2. Stellvertretende Bürgermeister Roßweins, Frank Trommer, begrüßte ebenfalls alle Honoratioren und Besucherinnen und Besucher. Neben dem Landesbischof waren auch der Sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer und die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Natalie Pawlik unter den Anwesenden. (Das Grußwort des 2. Stellvertretenden Bürgermeisters Frank Trommer finden Sie am Ende des Textes.)

In seiner Predigt ging Landesbischof Bilz der Frage nach „Was veranlasst uns zu handeln?“ – es sind Umstände, Werte und innere Antreiber. Die inneren Antreiber sind darauf ausgerichtet, beliebt, erfolgreich, stark und perfekt zu sein. Er stellte auch die Frage „Welche Antreiber kommen aus dem christlichen Glauben?“ und er stellt die Liebe Gottes in Beziehung zu den Menschen, eine Liebe die entlastet, die keinen Perfektionismus fordert. Er ruft am Ende seiner Predigt die Anwesenden dazu auf „Seid gut zu den Menschen – es ist zu eurem eigenen besten.“

Im Anschluss an die Predigt nutzte er die Gelegenheit, um dem Initiator und bisherigen Organisator des Aussiedlertages Friedemann Oehme für sein großes Engagement bei der Organisation verschiedener Aussiedlertage zu danken. Als Ökumene-Referent hat Friedemann Oehme vielfältige Kontakte zu den lutherischen Kirchen in Osteuropa und der ganzen Welt gepflegt.
Friedemann Oehme nahm den Dank an und gab ihn weiter an die zahlreichen Helferinnen und Helfer, die ihn bei seiner Arbeit unterstützten. In Zukunft werden die Aussiedlertage nun von Frau Helena Radisch federführend organisiert.

Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte in seinem anschließenden Grußwort die Bedeutung der Religionsfreiheit im Grundgesetz und bedankte sich dafür, dass er an diesem Tag teilnehmen durfte. Er äußerte den Wunsch nach mehr Zusammenhalt und Gemeinschaft in der Gesellschaft und ermutigte die Menschen, beherzt in die Zukunft zu gehen.

Natalie Pawlik berichtete an diesem Vormittag in ihrer Rede davon, dass sie wegen ihrer eigene Familiengeschichte Teil der Aussiedler-Minderheit in Deutschland ist. Sie sprach von der enormen Integrationsleistung, die die Menschen erbracht haben bzw. noch immer erbringen und sie benannte Schwierigkeiten wie die Nichtanerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen. Dass sie jetzt Mitglied des Bundestages ist und die Funktion als Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten bekleidet zeigt aber auch, dass Menschen sich in diesem Land entwickeln können.

Nach Beendigung des Festgottesdienstes nahmen der Ministerpräsident und der Landesbischof eine Einladung in das Bürgerhaus Roßwein an. Astrid Sommer und Madlen Trienitz nutzten die Gelegenheit, die dieser Tag bot, um das Bürgerhausprojekt in seiner vielfältigen Arbeit vorzustellen. Michael Kretschmer folgte den Ausführungen der beiden Frauen, die auch Vertreterinnen von Nutzergruppen eingeladen hatten. Er und der Landesbischof trugen sich hier auch in das „Goldene Buch“ der Stadt ein. Eigentlich war für diese Stippvisite nur ein Zeitfenster von 10 min durch das Protokoll eingeplant, aber es entwickelte sich ein angeregtes Gespräch unter den Anwesenden und so verging mindestens die doppelte Zeit, bevor sich das Bürgerhaus wieder leerte und Michael Kretschmer zurück in die Landeshauptstadt fuhr.

Für die zweite Tageshälfte standen auf dem Markt ein großes Festzelt, eine Bühne und verschiedene Catering- und Infostände bereit. Aus Roßwein beteiligten sich u. a. die Christliche Buchhandlung und die Roßweiner Werkstätten. Die Kirchgemeinde lud zu Turmbesteigungen in die Kirche ein, der Heimatverein öffnete das Heimatmuseum und der Dampfmaschinenverein bot eine Führung durch das Dampfmaschinenmuseum an.

Tanzgruppen in russischen Trachten traten auf der Bühne auf und es wurden Lieder aus der Heimat gesungen. Laut und kraftvoll tönten die Gesänge über den Markt und die Freude darüber, eine Vielzahl von Landesbrüdern zu treffen, sich auszutauschen, sich zu stärken, war zu spüren.
Mit dem Lied Gloria endete um ca. 16.00 Uhr das Programm und Helena Radisch lud die Anwesenden zum nächsten Aussiedlertag 2025 ganz herzlich in die Stadt Werdau ein.
(Text: Stadt Roßwein, Fotos: Stadt Roßwein, Sven Bartsch, Martina Thiele)

Rede von Frank Trommer:

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher des diesjährigen Aussiedlertages,
in meiner Funktion als 2. stellvertretender Bürgermeister der Stadt Roßwein begrüße ich Sie alle hier in unserer Kirche ganz herzlich. Es freut mich ganz besonders, dass sich heute unter den anwesenden Gästen unser Ministerpräsident Michael Kretschmer sowie Landesbischof Tobias Bilz, Superintendent Dr. Sven Petry, die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Frau Natalie Pawlik und Jörg Höllmüller, 2. Kreisbeigeordneter des Landkreises Mittelsachsen, befinden. Seien auch Sie herzlich willkommen in unserer Stadt.
Bereits in der ersten Jahreshälfte informierte uns unser Pfarrer Herr Dr. Jadatz darüber, dass die Sächsische Landeskirche den Aussiedlertag 2024 in unserer Stadt plant.
Wir freuen uns, dass Roßwein als Veranstaltungsort ausgewählt wurde. Die Verantwortlichen der Sächsischen Landeskirche wie auch die Vertreter der Aussiedler bzw. Spätaussiedler haben dafür sicher gute Gründe. Gute Gründe könnten sein, dass Roßwein geografisch betrachtet einen sehr zentralen Platz einnimmt, dass es durch seine landschaftlich schöne Lage eine angenehme Kulisse bietet, dass die Kirchgemeinde Roßwein-Niederstriegis ein guter Kooperationspartner in dieser Angelegenheit ist und vielleicht hat sich auch herumgesprochen, dass man in Roßwein gut feiern kann. Im nächsten Jahr feiert unsere Stadt das traditionsreiche Roßweiner Schul- und Heimatfest sowie sein 805. Stadtjubiläum.

Verehrte Anwesende, wir begrüßen Sie also ganz herzlich in unserer Stadt und freuen uns, mit Ihnen gemeinsam einen Tag voller guter Eindrücke und Gespräche zu verleben. Auch wenn wir uns nicht persönlich kennen, so sind wir doch durch eine wesentliche Gemeinsamkeit verbunden. Wir alle tragen in mehr oder weniger großen Teilen deutsche Familiengeschichte in uns. Die Familiengeschichte prägt jeden einzelnen ganz spezifisch, sie beschreibt Veränderung aber auch Bestand, Verlust aber auch Erfolg. Im Austausch miteinander können wir die Geschichten voneinander erfahren.
Hier in Roßwein haben die Menschen nicht viele Erfahrungen mit Aussiedlern oder Spätaussiedlern machen können. In unserer Nachbarstadt Waldheim dagegen wurde Anfang der 90er Jahre ein zentraler Anlaufpunkt im ehemaligen Waldheimer Krankenhaus eingerichtet und von da aus haben sich die Bewohnerinnen und Bewohner ihre neuen Lebensperspektiven erarbeitet.
Ein Neuanfang ist nie leicht, für manche sogar nicht zu schaffen. Es braucht Zeit, Menschen die es gut meinen und eine Chance. Als 2015 Asylsuchende in Roßwein ankamen, war es für viele Menschen schwierig, sich dazu zu verhalten. Oft hörte man, dass Menschen ihre persönlichen Fluchterfahrungen mit denen der Neuankömmlinge verglichen. Diese Vergleiche können aber nicht geführt werden. Jede Geschichte ist einzigartig, hat seine eigenen Beweggründe und entstand auch aus einer persönlichen Notsituation. Dieses Verständnis muss sich in der Gesellschaft verankern, damit die Menschen auf dem Weg zur Integration nicht scheitern.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns einen anregenden Tag voller Neugier, Interesse, Empathie und Verständnis aber auch Kurzweil und Fröhlichkeit.

Vielen Dank!

Liebe Hallenbadfreunde,

am 3.September 2024 beginnt die Hallensaison im Stadtbad Roßwein. Zunächst noch ohne den Kursbetrieb der Schwimm- und Aquafitness-Kurse. Das Freibad Wolfstal bleibt ab dem 2. September 2024 geschlossen.

Die Zeiten fürs Öffentliche Schwimmen:
Mo 11.30 – 13.00 Uhr
Di 09.30 – 13.00 Uhr / 20.00 – 21.00 Uhr
Mi 17.00 – 19.00 Uhr
Do verändert: 07.00 – 09.30 Uhr
Fr 13.00 – 14.00 Uhr Senioren
14.00 – 20.00 Uhr
Sa 08.00 – 12.30 Uhr (ab 21.09.2024)
Unsere Saunazeiten:
Mo 13.00 – 19.00 Uhr gemischt
Di 10.00 – 15.00 Uhr Frauen
16.00 – 21.00 Uhr gemischt
Mi / Do auf Anfrage
Fr 13.00 – 20.30 Uhr gemischt

Das Stadtbad-Team freut sich auf Ihren/euren Besuch!