Bürgerhaushalt 2025 – Anträge bis 16.03.2025

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Bürgerhaushalt 2025 – Anträge können bis zum 16.03.2025

Wie in den vergangenen Jahren schon erfolgreich praktiziert, soll auch in diesem Jahr wieder ein Bürgerhaushalt für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Insgesamt 10.000 Euro stehen für Kleinprojekte zur Verfügung, die das Leben in der Stadt bzw. in den Ortsteilen lebenswerter machen. Dabei kann es sich z.B. um die Förderung von Veranstaltungen, baulichen Maßnahmen oder für die Anschaffung von technischer Ausstattung zur Umsetzung eines Projektes handeln. Vorranging werden in diesem Jahr noch einmal Projekte gefördert, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Schul- und Heimatfestes stehen. Wichtig dabei ist, dass diese Vorhaben zugunsten des Gemeinwesens umgesetzt werden und damit allen Roßweinerinnen und Roßweinern zu Gute kommen. Damit dies gewährleistet ist, brauchen diese Projekte mindestens 20 Unterstützer-unterschriften auf dem jeweiligen Antrag.

Für den Ortsteil Gleisberg mit Wetterwitz und Wettersdorf, für den Ortsteil Haßlau sowie für den Ortsteil Niederstriegis mit Mahlitzsch, Hohenlauft, Grunau, Littdorf und Otzdorf stehen im Haushaltsjahr 2025 jeweils 1.500 Euro zur Verfügung. Für alle anderen Ortsteile und das Stadtgebiet Roßwein sind insgesamt 5.500 Euro im Bürgerbudget verankert.

Die finanzielle Unterstützung von Jubiläumsveranstaltungen wird auf 400,00 € pro Veranstaltung begrenzt. Die Unterstützung von Fest- bzw. Kulturveranstaltungen wird auf jeweils 300,00 € pro Projekt festgelegt. Insgesamt werden maximal 1/3 der im Bürgerhaushalt zur Verfügung stehenden Mittel für Feste, Fest-, Kultur- und Jubiläumsveranstaltungen bereitgestellt. Der Bürgerhaushalt steht nicht für die Erfüllung von Pflichtaufgaben der Stadt Roßwein zur Verfügung. Die Projekte sollen so durchgeführt und organisiert werden, dass Folgekosten für die Stadt gering ausfallen oder im Vorfeld mittels Beschluss bestätigt werden.

Wie verläuft das Antragsprozedere?

  • Das Antragsformular von der Homepage der Stadt Roßwein (Aktuelles/Bürgerhaushalt 2025) herunterladen bzw. in der Anmeldung der Stadt Roßwein abholen und ausfüllen.
  • Die Idee für das Bürgerprojekt sollte durch den jeweiligen Antragsteller (Privatperson, Verein, Initiative der Stadt oder der Ortsteile) klar und verständlich formuliert werden.
  • Bei der Finanzierung ist darauf zu achten, dass 10 % der Gesamtkosten in Eigenleistung erbracht werden (zu Eigenleistungen zählen finanzielle Mittel, Arbeitsleistung, Projekt-management).
  • Der vollständige Antrag ist bis zum 16.03.2025 unter dem Betreff „Bürgerhaushalt 2025“ in der Stadtverwaltung abzugeben.

Kontakt: E-Mail ; Postanschrift Stadtverwaltung Roßwein, Markt 4, 04741 Roßwein.

  • Der Bürgerhaushalt wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltplanes der Stadt Roßwein und der Genehmigung ausgeschrieben.

Die Bewilligung erfolgt Anfang April. Die Bürgerprojekte müssen dann bis spätestens 31. März 2026 durchgeführt und abgerechnet werden. Ein Verwendungsnachweis mit Bildmaterial für das Roßweiner Amtsblatt ist ebenfalls zu erstellen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nutzen Sie dieses Angebot und gestalten Sie Ihre Lebensräume aktiv mit. Wir freuen uns auf Ihre Ideen und stehen Ihnen für Rücksprachen gern zur Verfügung. Tel. 034322/46610. Gutes Gelingen wünscht die Stadtverwaltung Roßwein!

Förderrichtlinie Bürgerhaushalt: PDF