Mitteilung zum Gewässerschutz im Bereich der Striegis

Die Stadtverwaltung Roßwein erhält in letzter Zeit wiederholt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Zustand der Striegis und der Vegetation in diesem Bereich. Insbesondere wird immer wieder auf die Problematik des Totholzes hingewiesen, das als Hindernis für den Wasserabfluss wirkt und in Teilen des Gewässers eine Einschränkung des Wasserlaufes zur Folge hat. Dieses Anliegen wird von den betroffenen Anwohnern sowie Natur- und Umweltschutzinteressierten geteilt, da der Zustand der Striegis sowohl für den Hochwasserschutz als auch für die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers von großer Bedeutung ist.

Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen ist gemäß der gesetzlichen Regelungen für die Gewässer 1. Ordnung zuständig. Diese Behörde überwacht den Zustand und die Pflege der Striegis als Gewässer und ist verantwortlich für die Beseitigung von Hindernissen, wie zum Beispiel Totholzansammlungen, die den natürlichen Wasserabfluss beeinträchtigen können. Bürgerinnen und Bürger, die Bedenken bezüglich des Zustandes der Striegis haben oder Informationen über die Pflege und Instandhaltung der Gewässer benötigen, können sich daher direkt an die Landestalsperrenverwaltung wenden.

Für die Pflege und den Erhalt der Gewässerrandstreifen entlang der Striegis sind die jeweiligen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Dies bedeutet, dass die Grundstückseigentümer dafür Sorge tragen müssen, dass die Vegetation an den Ufern in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten wird und keine illegalen Abfälle oder Hindernisse in den Gewässerrandbereich gelangen. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien des Sächsischen Wassergesetzes sowie des Wasserhaushaltsgesetzes zu beachten, die den Umgang mit Gewässern und deren Uferbereichen regeln. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur aus ökologischer Sicht wichtig, sondern auch zum Schutz vor möglichen Hochwasserereignissen.
Für detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und zur Pflege von Gewässerrandstreifen können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger an die Landestalsperrenverwaltung wenden. Auch bietet die Landestalsperrenverwaltung auf ihrer Webseite weiterführende Informationen zu den relevanten Bestimmungen und Vorschriften an.
Eine weitere wichtige Information betrifft den Schutzstatus des Bereiches der Striegis: Der Flusslauf der Striegis und die angrenzenden Talgebiete gehören zum Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) „Striegistäler und Aschbachtal“, welches aufgrund seiner hohen ökologischen Bedeutung für den Naturschutz besonders geschützt ist. FFH-Gebiete sind nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgewiesene Gebiete, die zum Erhalt gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sowie natürlicher Lebensräume beitragen sollen. Der Schutz dieser Gebiete hat Vorrang, und jegliche Eingriffe in die Natur sind unter Berücksichtigung des Naturschutzes streng geregelt.

Weitere Informationen zur genauen Definition der Begriffe „Uferlinie“, „Ufer“ und „Gewässerrandstreifen“ sowie den entsprechenden rechtlichen Regelungen können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/fileadmin/Redakteure/Behoerden/1_Geschaeftskreis/Umwelt_Forst_Lawi/Wasserbau/mb-gewaesserrandstreifen.pdf
Des Weiteren können Bürgerinnen und Bürger detaillierte Informationen zum Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Striegistäler und Aschbachtal“ auf der folgenden Webseite einsehen:
https://www.revosax.sachsen.de/law_versions/36009/pdf_attachments

Die genaue Abgrenzung des FFH-Gebiets ist in der Stadtverwaltung Roßwein, Markt 4, bei Frau Münch, Zimmer 24, einzusehen. Für weitere Rückfragen oder wenn eine Einsichtnahme gewünscht ist, steht die Stadtverwaltung Roßwein allen Interessierten gerne zur Verfügung.

Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass es im Bereich der Striegis regelmäßige Kontrollmaßnahmen und Pflegeaktionen gibt, die von den zuständigen Behörden durchgeführt werden. Dennoch bleibt es wichtig, dass auch die Anwohner und Grundstückseigentümer ihren Teil zum Schutz des Gewässers und seiner Ufer beitragen, um eine nachhaltige und intakte Gewässerlandschaft zu gewährleisten.

Die Stadtverwaltung Roßwein bedankt sich für das entgegengebrachte Interesse und steht Ihnen für Fragen oder weitergehende Informationen gerne zur Verfügung.

Ihre Stadtverwaltung Roßwein