Änderung ab 01.05.2025 beim Einwohnermeldeamt!
Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 wird bezüglich der Regelungen zum digitalen Lichtbild am 1. Mai 2025 in Kraft treten.
Dies bedeutet, dass bei der Antragstellung von Personalausweisen, Reisepässen und vorläufigen Ausweisen ab dem Stichtag 01.05.2025 nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder zulässig ist!
Beim Fotostudio ihrer Wahl erhalten Sie dann einen Data-Matrix-Codes (ähnlich eines QR-Codes) den Sie zur Antragstellung mit ins Einwohnermeldeamt bringen müssen.
Im Einwohnermeldeamt Roßwein selbst gibt es keine Möglichkeit zur Aufnahme des erforderlichen biometrischen Passbildes!
Laut den uns derzeit vorliegenden Informationen haben derzeit nur der Fotofachverband RingFoto und die Drogeriemarktkette dm eine Zertifizierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragt.
Während dm zunächst die eigene Filialinfrastruktur an die Cloud anschließen möchte, bietet RingFoto seine Cloudlösung insbesondere den Fotostudios an. Es ist nach Auskunft des Fotofachverbands RingFoto dafür nicht nötig, Verbandsmitglied bei Ringfoto zu sein oder zu werden.
Nach Auskunft des Verbands RingFoto sind alle unter dem folgenden Link aufgeführten Fotodienstleister für die Cloudlösung registriert: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Terminvereinbarung fürs Einwohnermeldeamt online möglich!
Für den Besuch des Einwohnermeldeamtes ist zwingend ein Termin erforderlich, den Sie auch online auf der Internetseite www.rosswein.de/einwohnermeldeamt/ oder über den nachfolgenden OR-Code buchen können:
Darüber hinaus stehen wir Ihnen wie gewohnt telefonisch zu den Öffnungszeiten unter (034322) 466-0, 466-12, bzw. 466-14 oder per Mail unter zur Verfügung.
Für folgende Anliegen benötigen Sie keinen Termin, müssten aber ggf. etwas Wartezeit einplanen:
• Abholungen von Ausweisen
• Verlustanzeigen von Ausweisen
• Ausstellung von Meldebescheinigungen/Lebensbescheinigungen
• Auskunft zur Steuer-ID
• Beantragung von Führungszeugnissen
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Eintragung von Auskunfts-/Übermittlungssperren
Öffnungszeiten:
Montag: | 9.00 -12.00 Uhr |
Dienstag: | 9.00 -12.00 Uhr und 14.00 bis 18 Uhr |
Mittwoch: | 9.00 -12.00 Uhr |
Donnerstag: | 9.00 -12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
Freitag: | geschlossen (Terminvereinbarung nur im Ausnahmefall) |