Das Steueramt informiert:
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Roßwein,
mit der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 10.04.2025 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B von 425 v.H. auf 400 v.H. gesenkt.
In den nächsten Tagen erhalten Sie für die Grundsteuer B einen entsprechenden Änderungsbescheid. Die bisher geleisteten Zahlungen werden selbstverständlich berücksichtigt und die daraus resultierenden zu viel gezahlten Beträge zurückerstattet bzw. werden mit der nächsten Fälligkeit verrechnet.
Wir bitten sie um Verständnis und in der Zwischenzeit von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Sollte dennoch ein persönliches Gespräch notwendig sein, vereinbaren sie bitte online einen Termin unter: https://www.rosswein.de/steueramt/
Stadtverwaltung Roßwein