die Veröffentlichung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) ist durch die Verkündung im Bundesgesetzblatt am 06.02.2026 erfolgt. Dies hat zur Folge, dass seit dem 07.02.2026 neue Gebühren für Personalausweise gelten.
– 46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren (bisher 37,- €)
– 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren (bisher 22,80 €)
Alle anderen Gebühren bleiben unverändert.
Die Stadtverwaltung Roßwein weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Gebührenerhöhung keine eigene Entscheidung der Verwaltung ist. Bei der Gebührenerhöhung handelt es sich um eine unmittelbare Vorgabe der Bundesregierung, die nun kurzfristig umgesetzt werden muss.
Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis dafür, dass die Anpassung pflichtgemäß erfolgt.
Freundliche Grüße
Stadt Roßwein
Einwohnermeldeamt
https://www.rosswein.de/wp-content/uploads/2018/04/WAPPEN-Rosswein-klein-e1523517888667.jpg198190Schadehttps://www.rosswein.de/wp-content/uploads/2017/06/rosswein-wappen.pngSchade2026-02-10 08:48:572026-02-10 13:55:46Neue Gebühren für den Personalausweis