Information an alle Hundebesitzer in Roßwein
Ich möchte Sie darüber informieren, dass die bisher an verschiedenen Orten in der Stadt bereitgestellten Spender für kostenfreie Hundekotbeutel nicht länger befüllt werden.
Diese Leistung wurde bislang freiwillig angeboten, muss jedoch aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen eingestellt werden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten Sie, künftig eigene Beutel für diese Zwecke mitzuführen.
Alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind verpflichtet, die notwendigen Utensilien zur Beseitigung der Hinterlassenschaften ihres Tieres stets mitzuführen. Bei Kontrollen durch das Ordnungsamt ist dies nachzuweisen. Leider kommt es immer wieder zu Verstößen, weshalb verstärkt kontrolliert und im Bedarfsfall ermahnt werden muss.
Wir bitten Sie, auch weiterhin aktiv zur Sauberkeit unserer Stadt beizutragen. So tragen wir gemeinsam auch zukünftig zu Ordnung und einem angenehmen Miteinander in unseren öffentlichen Bereichen bei.
Bitte führen Sie auch stets die Hundemarke mit, die als Nachweis der Anmeldung dient.
Die von der Stadt erhobene Hundesteuer hat den Zweck, die Hundehaltung zu regulieren. Insbesondere die höheren Steuersätze für Zweit- oder Listenhunde (sogenannte Kampfhunde) sollen deren Anschaffung und Haltung gezielt steuern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen in den allgemeinen Haushalt der Stadt und werden nicht zweckgebunden verwendet.
Hubert Paßehr
Bürgermeister



