Die Staatsregierung hat die Quarantäne-Verordnung angepasst, was Auswirkungen auf die Pendler aus und nach Tschechien hat. Der genaue Text der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung ist auch jederzeit unter „Amtliche Bekanntmachungen“ auf www.coronavirus.sachsen.de abrufbar und nachlesbar.

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Sie üben den Ernstfall, verschönern unser Stadtbild und opfern ihre Freizeit. Das ist unsere Jugendfeuerwehr, die sich alle zwei Wochen im Gerätehaus Roßwein trifft, um die Fähigkeiten zu lernen, später einmal Leben zu retten. Zeit für die Gemeinhardt Service GmbH, diese ehrenvolle Arbeit zu unterstützen.

Spielen und Lernen

Wenn sich die Jugend im Gerätehaus der Feuerwehr Roßwein trifft, geht es um Spaß, fröhliches Zusammensein und das spielerische Lernen. 6 Mädchen und 8 Jungen sind es zurzeit, die jeden zweiten Samstag zwei Stunden für die Zukunft der Roßweiner Feuerwehr opfern. Sport und Spiel stehen dann genauso auf dem Plan, wie das Unterstützen der Gemeinde. Vor allem aber lernen die 14 Florianjünger das wichtige Handwerkszeug, um im Ernstfall Leben und Besitz zu retten. Dazu gehören Erste-Hilfe-Einweisungen, Lösch-Übungen, Fahrzeug- und Gerätekunde sowie das Fahren mit dem Schlauchboot. Der Hintergrund mag ernst sein, aber der Spaß kommt niemals zu kurz.

Den fleißigen Einsatz zum Wohl der Gesellschaft hat nun die Gemeinhardt Service GmbH unterstützt. Wer mit schwerem Gerät hantiert, Blumenzwiebeln pflanzt und Müll aus dem Stadtbild entfernt, bei dem kann schon mal das eine oder andere Kleidungsstück leiden. Aus diesem Grund haben die Geschäftsführer Walter Stuber und Dirk Eckhart der Jugend für ihre Spiel- und Übungseinsätze neuen T- Shirts übergeben. Damit verbindet das Unternehmen, dass sie sich weiter mit ungebremster Hingabe ihrer wichtigen Aufgabe widmen und dass sie Spaß an der Spende haben. Wir von der Gemeinhardt Service GmbH sagen Danke an alle Feuerwehrjünger, Ausbilder und Unterstützer.

 

Vom Land Sachsen wurde den Kommunen für das Jahr 2019/2020 jeweils eine Pauschale zur Unterhaltung Gewässer II. Ordnung zur Verfügung gestellt, die es den Städten und Gemeinden ermöglichen soll, Bachläufe und Rückhaltebecken in Ordnung zu halten. Die Stadt Roßwein erhielt somit jeweils zwei Jahresraten in Höhe von ca. 18.900 € und hat in der zurückliegenden Stadtratssitzung den Auftrag für die Teilberäumung des Eulitzbaches in Otzdorf vergeben. Für 18.692 € wird die Firma LFT Straßen- und Tiefbau GmbH aus Ostrau im Monat Oktober die im Bereich der vorhandenen Bauwerke (6 Stück), und jeweils 20 m davor und dahinter, die Fließsohle von angespülten Sedimenten und Ablagerungen beräumen. Ebenfalls wird der Bewuchs in diesen Bereichen reguliert. Die Arbeiten am Bachlauf dürfen laut Umweltschutzauflagen nur in den Monaten September und Oktober eines jeden Jahres durchgeführt werden, womit nunmehr die punktuelle Beräumung des Eulitzbaches in Otzdorf erfolgt. Laut Bauamtsleiter Dirk Mehler ist die pauschale Finanzhilfe zur Gewässerunterhaltung eine gute Unterstützung, jedoch bei einer Gesamtverantwortung der Stadt über insgesamt 37 km Bachläufe kann diese nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellen. Somit hofft die Stadtverwaltung, dass auch in den kommenden Jahren die Finanzmittel wieder bereitgestellt werden, um die Bachläufe rund um Roßwein sukzessive beräumen zu können.

 

 

Liebe Eltern,

aufgrund der Corona-Pandemie gelten in den Kindereinrichtungen verschärfte Regelungen zur Kinderbetreuung.

In den Herbst- und Wintermonaten treten bei den meisten Kindern und Jugendlichen wieder Atemwegsinfektionen (z.B. Husten und Schnupfen) auf. Manchmal werden die Beschwerden so stark, dass der Besuch in der Kindertageseinrichtung oder in den Schulen unmöglich wird. Die Mehrheit dieser Infektionen ist jedoch nicht immer schwerwiegend. Ein gelegentlicher Husten oder ein leichter Schnupfen lassen den weiteren Besuch der Einrichtungen zu. Bitte denken Sie aber daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern, Kindertagesbetreuung und Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

Deshalb müssen Sie als Eltern und auch die Fachkräfte in den Einrichtungen besonders aufmerksam sein und infektionshygienische Vorgaben unbedingt beachten. Grundsätzlich wird es aber immer ein Abwägungsprozess zwischen Infektionsschutz und dem Recht der Kinder auf Teilhabe und Bildung sein. Das Schaubild soll Ihnen helfen, bei der Abwägung zur Art der Erkältung oder der möglichen Corona-Infizierung ihres Kindes die richtige Entscheidung zu treffen.

 

Tagesbrief-074-2020_Anlage 1_SMK_Empfehlung Umgang mit Krankheits- und E.._

Das mittelsächsische Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) appelliert an alle Bürger des Landkreises, bei der Verhütung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest mitzuhelfen. Die ersten Nachweise dieser für Schweine hochgefährlichen Tierseuche in Deutschland erfolgten Anfang September in Brandenburg. Um einen möglichen Eintrag der Seuche nach Sachsen schnell zu erkennen, ist es wichtig, dass verendet aufgefundene Wildschweine, auch Tiere die durch einen Unfall verstorben sind, unverzüglich dem LÜVA gemeldet werden. Dazu ist die Tel.-Nr. 03731/799-6234 zu nutzen und außerhalb der Dienstzeiten die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 0371/488-8200 anzurufen. Die Jäger haben alle verendeten und krank erlegte Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest zu beproben. Anschließend werden diese unschädlich über die Tierkörperbeseitigungsanlage in Lenz (TKBA) entsorgt. Im Landkreis sind dazu Kadaversammelpunkte eingerichtet worden. Die Tiere werden dort bis zur Abholung durch Fahrzeuge der TKBA unter seuchenhygienisch sauberen Bedingungen aufbewahrt. Insgesamt wurden seit April 2020  24 Fall- und Unfallwildschweine auf Afrikanische Schweinepest im Landkreis gemeldet und beprobt.

Von der Landesdirektion Sachsen wurde zudem im April 2020 für die Landkreise Görlitz und Bautzen die Beprobung aller gesund erlegten Wildschweine angeordnet sowie die Entsorgung aller Aufbrüche und der Schwarte von erlegtem Schwarzwild über die TKBA. Sollte die Tierseuche weiter fortschreiten, kann es auch im Landkreis Mittelsachsen zu einer solchen Anordnung kommen. Daher möchte das LÜVA gemeinsam mit den Jagdgenossenschaften die Standorte für diese Sammeltonnen vorher planen. Die Jäger bringen bereits jetzt freiwillig Blutproben von gesund erlegten Wildschweinen zur Untersuchung. Dieses Jahr wurden bereits 616 Proben untersucht.

Das Virus ist sehr langlebig und hält sich bei Zimmertemperatur beispielsweise gut vier Monate, im blutverseuchten Erdboden 205 Tage, im gekühlten Schlachtkörper sieben Monate, in Schinken bis zu 399 Tage. Bei der Verarbeitung von Fleisch und Fleischprodukten wird es erst bei einer erzielten Kerntemperatur von 69 Grad inaktiviert. Vor diesem Hintergrund appelliert das LÜVA, Fleisch- und Wurstreste, wenn überhaupt, nur in geschlossenen Behältnissen wegzuwerfen und nicht aus dem Ausland mitzubringen. Denn das Virus der ASP kann außer über Blut und Sperma auch über die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie durch schweineblutkontaminierte Gegenstände von Tier zu Tier übertragen werden. Vor dem Hintergrund der vielen Seuchenausbrüche in Hausschweinebeständen in Osteuropa appelliert das mittelsächsische Veterinäramt, keine Rohwürste wie Salami und Knacker und keinen rohen Schinken oder rohes Schweinefleisch aus diesen Regionen mitzubringen. Die Gefahr, dass sich Wildschweine durch unachtsam weggeworfene Reste mit dem Erreger infizieren, ist enorm hoch. Das trägt dazu bei, dass die Seuche über große Entfernungen hinweg verschleppt werden kann. Bei einer Infektion tritt meist der Tod der Tiere nach zwei bis zehn Tagen ein. Symptome einer Infektion sind beispielsweise Fieber, Blutungen und Appetitverlust. Auf den ersten Blick unterscheiden sie sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest. Deshalb sind die Probenentnahmen im Wild- und Hausschweinbestand so wichtig. Denn nur mithilfe der Labordiagnostik lässt sich die ASP zweifelsfrei feststellen beziehungsweise ausschließen. Die Krankheit ist für den Menschen völlig ungefährlich.

Schweinehaltungen und insbesondere Auslauf- und Freilandhaltungen von Schweinen werden durch das LÜVA auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Regelungen kontrolliert. In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Haltung von Schweinen im Freien im LÜVA beantragt werden muss und nur unter sehr strengen Auflagen genehmigt werden kann, so zum Beispiel doppelter Zaun mit Untergrabschutz. Es muss jeglicher Kontakt von Hausschweinen mit  Wildschweinen verhindert werden. Auch das Verfüttern von tierischen Speiseabfällen an Hausschweine ist strengstens verboten.

Der Landkreis Mittelsachsen hat sich mit in seiner technischen und materiellen Ausstattung auf den Ernstfall vorbereitet. Auf der Internetseite des Landkreises ist ein Fragen-Antwort-Katalog zur ASP eingestellt.“

 

Die Geschichte um „Kater Arthur von Schloss Rochsburg“ hat viele Kinder in ganz Deutschland erreicht. Es wurden zahlreiche Bilder gemalt, die das – ab dem 14.11.2020 in dem Schloss zu präsentierende Buch – illustrieren. Die ersten drei und weitere 27 GewinnerInnen werden prämiert. Doch außerhalb des Wettbewerbs hat der sechsjährige Emil gewonnen, der von der Geschichte so angetan war, dass er eine kleine Burg bastelte.

Seine Mutter Katja: „Emil hat in den vergangenen Tagen nochmals die Geschichte von Kater Arthur gelesen und das Wochenende mit Basteln verbracht. Emil hat mich gebeten, Ihnen ein Foto zu senden, weil er natürlich sehr stolz auf sein Kunstwerk ist. Für ihn ist das eine große Leistung, da er ADHS hat und ihm das Konzentrieren und Still-sitzen-bleiben sehr schwer fällt. Zudem kommt seit einiger Zeit noch die Diagnose Asperger Autismus hinzu. Die Geschichte hat einen bleibenden Eindruck bei ihm hinterlassen, was mich sehr freut.“

François Maher Presley, Autor und Namensgeber der gleichnamigen Stiftung, unter deren Ägide der Wettbewerb lief, war von dem Schriftverkehr so berührt, dass er den Jungen und seine Familie ins Schloss eingeladen hat, wo Emil zu mittelalterlichen Klängen von einem König, einer Königin, einem Knappen  und dem Leiter des Schlosses Dr. Andreas Quermann empfangen und zum „Hochwohlgeborenen Burgenbaumeister“ ernannt wurde. Selbstverständlich erhielt der jetzt Siebenjährige eine Urkunde und Geschenke. F. M. Presley: „Wenn wir nur ein Kind erreichen, hat sich der Stiftungsgedanke gelohnt.“

 

Zahnarztpraxis im 30. Jubiläumsjahr

Die Zahnarztpraxis von Frau Dipl.-Stom. Petra Schindler auf der Nossener Straße 2 in Roßwein beging am 01. Mai 2020 das 30-jährige Praxisjubiläum. In einer Praxisgemeinschaft mit Dr. Naumann eröffnete Sie am 01. Mai 1990 ihre Praxis auf der Bahnhofstraße 25 und zählt damit gemeinsam mit Dr. Naumann zu den am längst geführten Privatpraxen seit der Wende. Die Fachärztin für Allgemeine Stomatologie studierte zuvor in Leipzig und war bis zur Wende in der Poliklinik Döbeln auf der Mastener Straße als Zahnärztin angestellt. Mit den neuen Möglichkeiten nach 1990 wagte sie den Schritt in die Selbständigkeit und konnte bereits im April 1994 in die neuen Praxisräume auf der Nossener Straße umziehen, wo sie auch gegenwärtig noch tätig ist.

Neben der Ausbildung zur Fachzahnärztin hat Frau Petra Schindler sich seitdem weiterqualifiziert und bietet in ihrer Praxis Tätigkeitsschwerpunkte der Implantologie und Parodontologie an. Wie Frau Schindler mitteilte, sind dies aus ihrer Sicht wichtige Grundlagen einer zahntechnischen Gesamtversorgung der Patienten. Während sich die Parodontologie mit den Zahnfleischproblemen auseinandersetzt, beschäftigt sich die zahnärztliche Implantologie mit dem Einsetzen von Zahnimplantaten in die Kieferknochen, wobei die Implantate künstliche Zahnwurzeln darstellen.

Das eingespielte Team um die Fachzahnärztin betreut ca. 2.500 Patienten und stellt damit einen Stützpfeiler der zahnärztlichen Versorgung der Roßweiner Einwohner dar. Da Ende Februar 2021 eine weitere zahnärztliche Praxis in Roßwein ihre Tätigkeit einstellen wird, unterstreicht Frau Schindler, dass ihre Praxis auch in Zukunft für die Patienten bereitsteht und zusätzliche Behandlungen ausführen wird. Gemeinsam mit ihrem Team arbeitet sie an einer Zukunftslösung ihrer eigenen Praxis, in welchen sie gegenwärtig in zwei Varianten an der Weiterführung arbeitet. Zum einen sieht sie die Möglichkeit in der Weiterführung der Einzelpraxis und im Anderen an der Organisation eines MVZZ. Dabei ist ein MVZZ ähnlich einer Poliklinik aufgestellt – ein Gebilde, unter dessen Schutzdach mehrere Zahnärzte entweder in verschiedenen Städten oder in einer Praxis an einem Ort angestellt werden. Die Aufgaben der Bürokratie werden hierbei durch das MVZZ übernommen. Diesbezüglich hat die rührige Zahnärztin eine Arbeitsgruppe mit Maklerfirmen und weiteren Zahnärzten gebildet, um solch ein Zukunftsprojekt entweder in Roßwein zu installieren oder ihm beizutreten, um so auch zukünftig den Patienten der Region das gewohnte Angebot zu erhalten. Des Weiteren scheint ein MVZZ für Zahnärzte auch eine gute Möglichkeit zu sein, um junge und motivierte Zahnärzte den Einstieg in eine Praxis oder deren Übernahme zu erleichtern, da sich diese dann ausschließlich auf ihre Patienten konzentrieren können.

Für die nächsten Jahre wünscht sich die umtriebige Zahnärztin weiterhin einen guten Teamzusammenhalt in der Praxis und natürlich die notwendige Gesundheit, um den Beruf, welchen sie mit viel Freude und Leidenschaft ausübt, noch viele Jahre ausführen zu können.

 

 

 

Am Freitag, d. 06. November 2020, findet die mittlerweile 4. Einkaufsnacht in Roßwein statt. Alle teilnehmenden Geschäfte und Dienstleister halten bis 21.00 Uhr Angebote für Sie bereit. Neben einer durch unzählige Kerzen beleuchteten Innenstadt findet auch der traditionelle Lampionumzug und auf dem Marktplatz wieder das Feuerwerk statt. Für Speisen und Getränke sorgen neben den Anbietern auf dem Markt auch die an der Aktion teilnehmenden Geschäfte. Lassen Sie sich von den Angeboten in den Geschäften inspirieren und erledigen Sie bitte Ihre Einkäufe an diesem Abend in der Stadt. So können Sie ein deutliches Zeichen Ihrer Verbundenheit mit den Roßweiner Händlern und Dienstleistern zum Ausdruck bringen, welche mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie immer noch überproportional zu kämpfen haben. Zeigen Sie Ihre Verbundenheit mit den Gewerbetreibenden und nutzen die Angebote, welche für Sie bereitgehalten werden.

 

In wenigen Tagen beginnen in den Gärten und Grundstücken die jährlichen Rückschnitte von Sträuchern, Hecken und Bäumen. Auch im Monat Oktober unterliegt das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen dem neuen sächsichen Kreislauf-und Bodenschutzgesetz. Demnach  ist ein „Verbrennen“ nun gänzlich verboten. Sondergenehmigungen oder Ausnahmeregelungen darf die Stadt Roßwein diesbezüglich nicht erteilen, wie Sie aus dem folgenden Schreiben des Landratsamts Mittelsachsen entnehmen können. Auch an eine mögliche Genehmigung von sogenannten „Brauchtumsfeuern „ sind ganz enge Regeln gesetzt, wie das Referat „ Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ des Landratsamtes Mittelsachsen mitteilt, welche Sie im Anhang nachlesen können.

1. Verbrennen pflanzlicher Abfälle:

Am 22.03.2019 ist das neue Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz- SächsKrWBodSchG in Kraft getreten. Gleichzeitig sind das Sächsische Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz und die Pflanzenabfallverordnung außer Kraft getreten. Aufgrund des Außerkrafttretens der Pflanzenabfallverordnung ist das unter bestimmten Voraussetzungen bisher als zulässig erklärte Verbrennen pflanzlicher Abfälle nunmehr grundsätzlich verboten. Dies ergibt sich aus § 28 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012. Gemäß § 28 Abs. 1 der vorgenannten Vorschrift dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

Pflanzliche Abfälle sind vorrangig zu verwerten. Dies kann wie folgt geschehen. Pflanzliche Abfälle dürfen auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, durch

  • Liegenlassen,
  • Untergraben,
  • Unterpflügen oder
  • Kompostieren

verwertet werden.

Ist dies nicht möglich, sind im Landkreis ausreichende Anlagen und Wertstoffhöfe vorhanden, welche den Pflanzenabfall annehmen. Die Standorte der Anlagen bzw. Wertstoffhöfe sind im Abfallkalender 2020 nachzulesen, der jedem Haushalt zugestellt wurde.

Jede vorsätzliche oder fahrlässige Handlung, die den geltenden Bestimmungen  zuwiderläuft, kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 69 KrWG).

2. Abbrennen in Feuerschalen bzw. –körben:

Die in den örtlichen Satzungen und Polizeiverordnungen festgelegten Regelungen sind zu beachten! In Feuerschalen bzw. –körben darf lediglich naturbelassenes, trockenes Holz (in Form von Ast-, Spalt- oder Schnittholz) verbrannt werden. Es dürfen keine pflanzlichen Abfälle (z. B. Laub, Heckenschnitt… Gartenabfälle jeglicher Art) verbrannt werden.

Beim Abbrennen des naturbelassenen, trockenen Holz sind die immissionsschutz- und (wald)brandrechtlichen Bestimmungen z. B.

  • ausreichender Abstand zu Gebäuden und brennbaren Gegenständen,
  • ständige Beaufsichtigung bis zum vollständigen Erlöschen der Glut von einer zuverlässigen Aufsichtsperson,
  • nur gelegentliches Betreiben einer Feuerstelle,
  • Vorhalten von Löschmitteln an der Feuerstelle

unbedingt einzuhalten.

Es ist darauf zu achten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauchentwicklung oder Funkenflug belästigt wird.

3. Brauchtums- und Traditionsfeuer:

Die in den örtlichen Satzungen und Polizeiverordnungen festgelegten Regelungen sind zu beachten!

Auch hier darf lediglich naturbelassenes, trockenes Holz verbrannt werden. Es dürfen keine pflanzlichen Abfälle verbrannt werden.

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat Recht, Abfall und Bodenschutz
Besucheradresse:
Leipziger Straße 4, 09599 Freiberg
Postadresse:
Frauensteinerstraße 43, 09599 Freiberg
Telefon:    03731 799-4141-
Mail:      email hidden; JavaScript is required
Internet:  www.landkreis-mittelsachsen.de

Hinweise Brauchtumsfeuer

Ähnlich wie die Messe Schule macht Betrieb geht die Veranstaltungsreihe „Ländliches Bauen“ in diesem Jahr zwei Wege: virtuell und reell. Zu sehen gibt es die Info-Stände der Unternehmen und Partner ab Mitte Oktober unter www.nestbau-mittelsachsen.de im Internet.

Die eigentliche Veranstaltung findet am 7. November im ehemaligen Bahnhof in Halsbrücke statt. An den Messeständen können sich von 10:00 bis 14:00 Uhr potenzielle Bauherren über natürliche Baustoffe, die Sanierung und Errichtung von Fachwerkhäusern und ländlichen Gebäuden informieren oder sich für die nachhaltige Nutzung des neuen Familiensitzes inspirieren lassen. Baufirmen, Handwerker und Experten für die Baufinanzierung stellen sich dort den Besuchern vor. „Im teilsanierten Bahnhof in Halsbrücke sieht man eindrucksvoll, das zum Bauen auf dem Land neben einer Vision, dem Mut es anzugehen auch ein richtiger Plan und handwerkliches Geschick dazugehören“, sagt Dr. Lothar Beier in dessen Bereich als erster Beigeordneter des Landkreises auch die Nestbau-Zentrale eingeordnet ist. Kurzvorträge zu aktuellen Schwerpunktthemen des „Ländlichen Bauens“, Führungen durch das Bahnhofsgebäude, Abstecher in das Brauhaus am Bahnhof und Aktionen für die jüngsten Messebesucher runden die Veranstaltung ab.

Informationen zum Projekt und zum Service der Nestbau-Zentrale Mittelsachsen gibt es unter www.nestbau-mittelsachsen.de. Rückfragen können unter der E-Mailadresse email hidden; JavaScript is required gestellt werden.

BU:

So wird die virtuelle Version vom ländlichen Bauen aussehen. Grafik: Landratsamt

 

In der Sitzung des Stadtrates am 24. September 2020 wurden Kerstin und Jens Pigorsch zu den Wanderwegewarten der Stadt Roßwein berufen. Der bisherige Wanderwegewart Reinhard Senf bat zuvor, aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen um Enthebung aus diesem, für die Stadt wichtigen Ehrenamt. Kerstin und Jens Pigorsch, selbst passionierte Wanderer, übernahmen nun den Staffelstab aus den Händen von Reinhard Senf und werden die bisherige Arbeit in gewohnter Qualität fortführen und den modernen Anforderungen anpassen. Die Familie hat, aufgrund der großen Leidenschaft, in den zurückliegenden Jahren auf Spaziergängen und Wanderungen in anderen Wandergebieten Erfahrungen gesammelt, welche sie nun auch in Roßwein und der Region um die Stadt umsetzen wollen. So sollen in den nächsten Jahren regelmäßige Kontrollen aller Wanderwege durchgeführt und Rundwanderwege mit verschiedenen Themenschwerpunkten ausgeschildert werden. Die Rundwanderwege sollen dabei digitalisiert und mit Hilfe entsprechender Apps für die Smartphone-Nutzung aufgearbeitet werden. Mittels QR-Code, welchen die Spaziergänger oder Wanderer auf Wandertafeln oder Flyern finden sollen, gelangt man dann auf die Homepage der Stadt und von dort auf die konkrete Wegbeschreibung und touristische Highlights entlang der jeweiligen Wanderung. Dass der zukünftige Nutzer bereits vor Antritt der Wanderung genau weiß, welche Höhenmeter, Distanzen und Gesamtdauer der Wanderung er einplanen muss, ist dabei selbstverständlich. Bis Ende des Jahres wollen die neuen Wanderwegewarte bereits erste Ergebnisse vorlegen. Etwa zehn Runden haben sie bisher schon im Blick und wollen alte, historische Wanderrouten mit integrieren. Zwischen fünf und maximal 15 Kilometer lang sollen die Rundwege werden, um deren Instandsetzung sich Kerstin und Jens Pigorsch auch gleich persönlich kümmern wollen. Zum einen arbeitet Jens Pigorsch auf dem Roßweiner Bauhof und stellt einen kurzen Weg zur Hilfe und Unterstützung her, und zum anderen soll die Zusammenarbeit mit der Verschönerungsinitiative der Stadt Roßwein vertieft werden, um Synergien für alle Nutzer zu erreichen. Kleinere Schäden werden Kerstin und Jens Pigorsch bei ihren Kontrollwanderungen gleich selbst beheben. Hoffen wir, dass alles neu Angelegte und Geschaffene sowie die Bemühungen aller Beteiligten in Zukunft auch wertgeschätzt und nicht durch Vandalen oder Übermut regelmäßig zerstört werden. Ein erstes Ergebnis der Zusammenarbeit mit der Verschönerungsinitiative war dabei, die Wanderwegzubringung zum Hartenberg wieder zur Nutzung freizulegen, welche in den zurückliegenden fünf Jahren nicht begehbar war. Speziell im Bereich Hartenberg wird das Paar auch in Zukunft von Günter Zeugfang unterstützt, welcher sich als Wanderwegewart vor allem für den Hartenberg ins Zeug legt. Der zukünftigen Wanderwegewart-Familie wünschen wir auf diesem Weg nochmals alles Gute und stets viel Freude bei der Ausführung ihrer ehrenamtlichen Aufgabe und bedanken und nochmals für die Bereitschaft.