Der Roßweiner Sportverein beteiligt sich erstmals an den Roßweiner Vereinstagen.

Der Roßweiner Sportverein wird am Samstag, dem 26. Februar 2022, in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr, das Sporthaus in der Stadtbadstraße 35, 04741 Roßwein, öffnen.
In dieser Zeit werden sich hauptsächlich die Abteilungen Handball, Fußball, Boxen und Gymnastik präsentieren. (www.rossweiner-sv.de)

J. Krondorf
Vereinspräsident

 

Nach der aktuellen Corona-Notfall-Verordnung gilt die 2GPlus-Regel.

Der Heimatverein Niederstriegis nimmt am 26. und 27. Februar 2022 das zweite Mal an den Roßweiner Vereinstagen teil. Da wir gut vorbereitet sein wollen, ist die Winterpause jetzt vorbei.

Unser Haupthaus, in dem sich das Museum befindet, wurde komplett von außen saniert und ist eine echte Augenweide geworden. Auch das „Plumpsklo“ ist wieder neu entstanden.

An dem Wochenende der Vereinstage möchten wir neben unserer normalen Ausstellung und der Sonderausstellung unter dem Motto “ Mineralogischer Streifzug durch Sachsen“, die wir wegen Corona extra verlängert haben, auch wieder etwas Abwechslung für Jung und Alt anbieten.

 

So kann man neben dem Schmieden, Hobeln und Drechseln auch einmal im Stall auf unseren Neuzugang, ein Pferd, steigen.  Wir werden auch unsere alten Öfen für Sie anheizen, und in der unteren Küche kann dann eventuell ein Kaffee oder ein Kaltgetränk getrunken werden.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Andreas Klößer Vorsitzender

 

Nach der aktuellen Corona-Notfall-Verordnung gilt die 2GPlus-Regel.

 

Herzliche Einladung ins Domizil des DRK-Ortsvereins Roßwein, Döbelner Straße, Versuchsturm des MFM

Es erwarten Sie zu den Roßweiner Vereinstagen am 26. und 27.02.2022, jeweils in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr, folgende Angebote:

  • Speisen/Getränke (Kaffee und Kuchen, Bockwurst, Glühwein, Kinderpunsch, …)
  • Ausstellung Kleidung/Ausrüstung früher und heute
  • 3 Fahrzeuge des DRK zum Anschauen und mit Erklärung, (B 1000, Rettungswagen, Krankentransportwagen)
  • Vorführung und Erklärung der Herz-Lungen-Wiederbelebung

gern auch selbst probieren

  • Blutdruck und Puls messen
  • Verbände zeigen
  • Angebot für Kinder (malen, basteln, Verbände üben, …)
  • Vorstellung des Jugend-Rotkreuz

 

Lysann Nebel
Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Roßwein

 

Nach der aktuellen Corona-Notfall-Verordnung gilt die 2GPlus- Regel.

Der Villa Bauch e.V. lädt ein.

Der Villa-Bauch e.V. ist noch jung und möchte sich und seine Ziele vorstellen. Deshalb sind die Türen der Villa am 26.02 und dem 27.02.2022, jeweils in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr, geöffnet.

Sowohl am Samstag als auch am Sonntag werden immer um 11.00 Uhr, 13.00 Uhr und 15.00 Uhr Präsentationen angeboten.

In der Halle der Villa Bauch, Gersdorfer Straße 6, kann man Einblicke gewinnen und Fragen stellen, und vielleicht gibt es auch eine kleine musikalische Kostprobe. Herzliche Einladung!

 

Nach der aktuellen Corona-Notfall-Verordnung gilt die 2GPlus- Regel.

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„Es dampft wieder“ – und diesmal sogar an zwei Wochenenden in Folge. Die Winterpause ist vorüber und beim Dampfmaschinenverein Roßwein wird ordentlich angepackt. Es gilt, die kommenden Events vorzubereiten und da ist einiges zu tun. Nicht nur die Dampfmaschinen sind vorzubereiten, sondern auch die Räumlichkeiten herzurichten, damit sich Besucherinnen und Besucher wieder richtig wohl bei uns fühlen können.

Zunächst dampft und zischt es am Wochenende vom 19.02.- 20.02.2022 anlässlich des Maschinenhausfestes und das in der Zeit von 10:00 bis 17:00 Uhr.

Und nochmals werden die Maschinen in Bewegung gesetzt am Wochenende vom 26.02.- 27.02.2022 anlässlich des Roßweiner Vereinswochenendes.

Auf die dann gültige Corona-Schutz-Verordnung ist zu achten. Nach jetzigem Stand werden wir aber Kontakte erfassen und ein Mundnaseschutz ist mitzubringen!

Wir freuen uns auf viele Gäste und Technikbegeisterte!

 

Das Team des Dampfmaschinenvereins Roßwein e.V.

 

Am 08.02.2022, von 8.00 – 10.00 Uhr, ist die Bergstraße in Roßwein zwischen Hausnummer 18 und 38 voll gesperrt. Grund ist ein Mastwechsel durch die SSS Energietechnik. Die Bergstraße ist als Sackgasse bis zur Baustelle von beiden Seiten befahrbar.

Sollte es witterungsbedingt am 08.02.2022 nicht möglich sein die Maßnahme umzusetzen, könnte es zur Verschiebung auf den 09.02.2022 kommen.

 

 

Gemeinhardt Service GmbH für Arbeitsplatzkultur zertifiziert

Wer seine exzellente Arbeitsplatzkultur sichtbar macht, gewinnt als Arbeitgeber in den Augen potenzieller Mitarbeiter an Attraktivität. Die geschäftsführenden Gesellschafter der Gemeinhardt Service GmbH, Walter Stuber und Dirk Eckart, nutzen schon lange verschiedene Wege, neue Auszubildende und Angestellte auf sich aufmerksam zu machen. Die Klage vom Nachwuchsmangel im Handwerk können sie so angesichts über 100 ausgebildeter Lehrlinge im Unternehmen nicht bestätigen. Nun wurde das Unternehmen auch mit dem Zertifikat „Great Place to Work“, also als großartiger Arbeitsplatz, ausgezeichnet.

Erst kürzlich erhielten die Spezialgerüstbauer aus dem mittelsächsischen Roßwein das Gütesiegel „Ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb“ und damit die größte unabhängige und neutrale Zertifizierung für Ausbildungsbetriebe in Deutschland. Ebenfalls auf Grundlage einer umfangreichen und anonymen Befragung der Mitarbeiter wird das Siegel „Great Place to Work“ verliehen, das vom gleichnamigen internationalen Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln vergeben wird. Neben der Mitarbeiterbewertung fließt auch eine umfassende Analyse der Personalmaßnahmen in die Beurteilung ein. Mit der gezielten Suche nach Bewertungen und Auszeichnung ihrer Unternehmens- und Arbeitsplatzkultur haben Stuber und Eckart die Zeichen der Zeit klar im Blick: Eine motivierende und wertschätzende Unternehmenskultur schöpft nicht nur die individuellen Potentiale der Mitarbeiter voll aus, erhöht die Innovationsfähigkeit, sorgt für weniger Krankenstand und Fluktuation, sondern sie macht auch potenzielle Mitarbeiter und Nachwuchskräfte auf das Unternehmen aufmerksam.

Mit der Zertifizierung zum „Great Place to Work“ setzen die Roßweiner ihre gezielte Suche, die sie sich auch etwas kosten lassen, nach den geeignetsten Mitarbeitern der Zukunft fort. „Für uns ist das ganz klar eine Investition in die Zukunft. Wir suchen keine Standard-Gerüstbauer, unsere Mitarbeiter müssen richtig was auf dem Kasten haben. Schließlich rüsten unsere fünfzig Angestellten keine Einfamilienhäuser ein, sondern sind Experten für den Spezialgerüstbau. Sie bauen Gerüste an 170 Meter hohen Türmen, hängend unter Brücken, an Talsperren, in der Industrie und an manch anderen schwer zugänglichen Orten“, erläutert Eckart. „Unsere engagierten Mitarbeiter sind das Herz der Firma. Mit der Zertifizierung ‚Great Place to Work‘ hoffen wir, diesen Teamgeist auch für diejenigen Auszubildenden und Mitarbeiter sichtbar zu machen, die sich noch nicht bei uns beworben haben“, so Stuber abschließend.

Weitere Infos: www.gemeinhardt-service.de

Auch in diesem Jahr bekommen die Roßweiner*innen weiterhin die Gelegenheit, sich an folgenden Tagen impfen zu lassen:

  • vom 28. Februar bis 01. März 2022
  • und am 30./31. März 2022

kommt in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr wieder ein Impf-Team des DRK in das Kirchgemeindehaus Roßwein (am Schuldurchgang). Prinzipiell erfolgt die Vergabe der Impftermine über das Impfportal des Freistaates Sachsen https://sachsen.impfterminvergabe.de.

Für folgende zwei Tage wird die Stadtverwaltung die Terminvergabe übernehmen. Termine können

  • für den 28. Februar 2022 am Donnerstag, den 17. Februar 2022 und
  • für den 31. März 2022 – am Donnerstag, den 24. März 2022

jeweils in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 034322/46648 vereinbart werden. Bitte rufen Sie nur zu den Terminvergabezeiten an, da der Anrufbeantworter nicht freigeschaltet ist.

Einen Impftermin vereinbaren können alle Bürger*innen aus Roßwein und den Ortsteilen sowie aus der Umgebung.

Es wird für Personen mit einem Mindestalter von 12 Jahren nach Bedarf entweder eine Erst- oder Zweitimpfungen angeboten.

Booster-Impfungen sind für Personen ab 18 Jahren nach Ablauf einer 3-Monatsfrist nach der Zweitimpfung bzw. nach der Genesung möglich.

Zum Impftermin mitzubringen sind Krankenkassenkarte, Personalausweis, Impfpass (wenn vorhanden) und die zur gewünschten Impfung notwendigen, schon ausgefüllten Unterlagen. Diese liegen im Rathaus-Foyer zur Mitnahme aus bzw. sind auf unserer Homepage zum Download verfügbar.

Bitte beachten Sie die Besonderheiten beim Impfen von Minderjährigen!

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, welche Menge an welchen Impfstoffen dem Impfteam zur Verfügung stehen wird. In der Regel stehen Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und von Johnson & Johnson zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis bei kurzfristigen Änderungen.

Während der Impfprozedur im Kirchgemeindehaus muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Wir bitten darum, bei medizinischen Fragen nicht im Rathaus  anzurufen, sondern sich an die Hausärztin oder den Hausarzt zu wenden bzw. mit dem vor Ort tätigen Impfarzt zu sprechen

 

2. Februar 2022

RB 2021 - Ein voller Erfolg

 

Einige Wanderwege um Roßwein profotieren vom Regionalbudget, so wie hier der Meßweg in Niederstriegis.
(Foto: Jens Pigorsch)

 

Das Grüne Klassenzimmer in Siebenlehn zur Einweihung.
(Foto: Matthias Lütkemeier)

 

 

Heute meldet das Gesundheitsamt fast 180 neue Fälle. In den Krankenhäusern werden 16 Patienten behandelt, vier von ihnen werden beatmet. Die Inzidenz liegt laut RKI bei 480,3.

Informationen zur Impfpflicht im medizinischen Bereich

Die Impfpflicht im medizinischen Bereich bewegt derzeit viele Menschen und Unternehmen. „Uns erreichen in diesen Wochen zahlreiche Mails und Briefe von Ärzten, Pflegeeinrichtungen und Beschäftigten. Darin wird sachlich und konstruktiv auf die Folgen des Gesetzes und die drohende mangelnde Versorgungssicherheit hingewiesen“, erklärt Landrat Matthias Damm. Es seien auch Meinungsäußerungen und Anfragen zur genauen Umsetzung darunter. „Ich nehme die Bedenken und Anliegen sehr ernst. Wir stehen dazu auch im Austausch mit sächsischen Landratskollegen und der sächsischen Regierung“, so Damm weiter. Derzeit können aber zur genauen Umsetzung noch keine Antworten geben werden. Der Freistaat arbeitet an Regeln, wie das Gesetz einheitlich in Sachsen umgesetzt werden kann. „An dieser Stelle sehe ich den Bund in der Pflicht, den Rahmen vorzugeben. Er herrscht eine große Verunsicherung in den Unternehmen, bei den engagierten Beschäftigten und Angehörigen.“ Gerade aus diesem Grund sei es wichtig, erst zu kommunizieren, wenn alles feststeht. Informationen, die revidiert werden müssen, sorgen für noch größere Verunsicherung. Das Landratsamt bereitet sich parallel organisatorisch auf das neue Gesetz vor. Wenn der Rahmen feststeht, wird der Landkreis umfassend dazu informieren. Damm weist darauf hin, dass man sich mit dieser Thematik sehr verantwortungsbewusst auseinandersetzen werde – mit einer hohen Sensibilität für die jeweiligen Belange beziehungsweise Interessen. Der Landrat betont ausdrücklich: „Die Versorgungssicherheit steht bei uns im Fokus, sie muss immer gewährleistet sein.“

Informationen des Freistaates

Staatsregierung beschließt Änderung der Corona-Notfall-Verordnung

Die Mitglieder der Staatsregierung haben in ihrer heutigen Kabinettsitzung eine Anpassung der geltenden Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt ab dem 6. Februar in Kraft gilt bis einschließlich 6. März 2022.

Die Einrichtung von Zonen durch Landkreise und Kreisfreie Städte, in denen die Abgabe sowie der Konsum von Alkohol untersagt sind, ist fortan nicht mehr verpflichtend, sondern kann durch regionale Behörden erfolgen. Darüber hinaus wird die inzidenzbasierte Hotspotregelung aufgehoben, d.h. die Gastronomie muss bei hohen Infektionszahlen nicht mehr schließen. Ebenfalls gestrichen wurden die inzidenzbasierten Ausgangsbeschränkungen.

Zugleich entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung in Einrichtungen oder für Angebote, deren Öffnung die Beachtung der 2Gplus-Regel erfordert. Die Altersgrenze für Personen, die einen Impf-oder Genesenennachweis mittels tagesaktuellem Test ersetzen können, steigt vom vollendeten 16. auf das vollendete 18. Lebensjahr.

Mit der neuen Verordnung wird die Regelung bzgl. Ausnahme von der zusätzlichen Testpflicht nach 2Gplus-Regel klargestellt: Wie bislang auch bleiben Personen, die in Verbindung mit einem vollständigen Impfschutz ein Genesenenzertifikat vorweisen können, unbefristet von der Testpflicht befreit.

 

Allgemeine Regeln

Versammlungen unter freiem Himmel sind mit maximal 5.000 Teilnehmern möglich. Weiterhin ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes erforderlich. Für Versammlungen in Innenräumen ist die 3G-Regel zu beachten. Es gelten Kapazitätsbeschränkungen von entweder 50 Prozent der Raumkapazität aber maximal 500 Teilnehmern oder 25 Prozent mit maximal 1.000 Personen zeitgleich. Die zulässige Zahl der Personen, die an einer Beerdigung teilnehmen können, steigt auf 50, wobei weiterhin die 3G-Regel beachtet werden muss. In Anlehnung an die Vorgaben für Beerdigungen sind Eheschließungen ebenfalls mit höchstens 50 Personen unter Beachtung der 3G-Regel möglich.

 

Messen und Dienstleistungen

Die Durchführung von Messen und Kongressen ist wieder möglich, wobei Besucher einen Nachweis nach der 2Gplus-Regel für den Zutritt vorweisen müssen. Es gilt eine Begrenzung der Besucherkapazitäten auf Basis der Größe der Veranstaltungsfläche: Je vier Quadratmeter ein Besucher.

Schüler von Fahrschulen, Bootsschulen etc. benötigen für die Teilnahme am Unterricht anstelle eines Nachweises nach der 2G-Regel, nur noch einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (3G). Die Betreiber müssen neben der Nachweiskontrolle die Kontakterfassung sicherstellen. Reisebüros, Versicherungsagenturen o. ä. können auch unabhängig vom Infektionsgeschehen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gilt die 2G-Regel und ebenfalls die Pflicht zur Kontakterfassung.

 

Kultur, Sport und Freizeit

Freizeit- und Kultureinrichtungen können unter Beachtung der 2Gplus-Regel unabhängig von der Belegung der Krankenhausbetten öffnen. Für Veranstaltungen wie z. B. Konzerte, Theateraufführungen oder Sportveranstaltungen mit Publikum sind die Zuschauerzahlen auf entweder 50 Prozent der Höchstkapazität aber maximal 500 Besucher oder 25 Prozent und maximal 1.000 Personen begrenzt. Für Archive, Bibliotheken, zoologischen Gärten etc. gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

 

Regelungen bei Unterschreitung der Belastungswerte der Krankenhausbetten

Unterschreitet die Belegung der mit COVID-19-Patienten belegten Betten auf den Normal- und Intensivstationen der sächsischen Krankenhäuser die bekannten Belastungsgrenzen von 1.300 bzw. 420 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, so gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden angepassten Erleichterungen:

– Versammlungen unter freiem Himmel unterliegen keiner Teilnehmerbeschränkung,
– Kunden im Einzelhandel benötigen einen Nachweis nach der 3G-Regel und die Beschränkung der Öffnungszeiten entfällt,
–  in der Gastronomie muss innen wie außen die 2G-Regel Beachtung finden und die Öffnungszeiten sind nicht mehr begrenzt,
–  für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt,
–  die Kapazitätsbeschränkungen für Messen entfallen und
– bei nicht-touristischen Übernachtungen reicht wieder ein Nachweis nach der 3G-Regel aus.

Die Verordnung wird in den nächsten Tagen unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

(Hinweis des Landkreises: Auf der Internetseite des Freistaates wird die aktuelle Belegung der Klinikbetten veröffentlicht. Derzeit befinden sich 419 Patienten auf der Normalstation und 154 auf der Intensivstation)

 

Schulen und Kitas bleiben geöffnet – bestehende Schutzregeln werden verlängert

Der Schul- und Kitabetrieb wird unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen fortgeführt. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Die neue Verordnung tritt am 6. Februar in Kraft und gilt bis zum 6. März. Kultusminister Christian Piwarz stellte nach Ablauf der Verordnung und in Abhängigkeit der weiteren Pandemielage die Rücknahme von Einschränkungen in Aussicht. So könnte die Schulbesuchspflicht wiedereingeführt werden und der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen entfallen. Auch Schulfahrten sollen wieder möglich gemacht werden.

Die heute vom Kabinett beschlossene Verordnung sieht einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kitas und Grundschulen vor. Klassen und Gruppen einschließlich des Personals müssen danach streng getrennt werden. In Schulgebäuden und immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht. Für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe fünf besteht weiterhin die Pflicht, eine OP-Maske (oder FFP2-Maske) im Unterricht zu tragen. Für Primarschüler besteht hingegen keine Maskenpflicht im Unterricht. Für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände müssen sich nicht vollständig geimpfte Personen dreimal wöchentlich auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Für Geimpfte und Genesene wird die regelmäßige Testung empfohlen. Die Schulbesuchspflicht bleibt weiterhin aufgehoben.

Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog).

 

Kurzarbeiterregelungen wird bis 30.Juni 2022 verlängert

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat heute angekündigt, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni dieses Jahres zu verlängern. Die erleichterten Bedingungen wären sonst am 31. März ausgelaufen. Verlängert wird auch die mögliche Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 24 auf bis zu 28 Monate und die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und siebten Bezugsmonat. Nach wie vor stabilisiert die Kurzarbeit den sächsischen Arbeitsmarkt. Im Oktober 2021 waren nach Angaben der Bundeagentur für Arbeit 37.765 Personen in 5.788 Betrieben von Kurzarbeit betroffen (2,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen). Für den Zeitraum November bis Januar werden nochmals steigende Zahlen prognostiziert, da etwa 9.000 Betriebe für 88.000 Beschäftigte Kurzarbeitergeld neu angezeigt haben – die meisten davon in der Gastronomie, der Beherbergung, den persönlichen Dienstleistungen und im Einzelhandel.

 

Hinweis: Das Bürgertelefon des Landkreises zu Corona ist morgen wieder zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar.

 

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

 

 

Am 15. Januar war Auftakt der Nistkastenputze 2022, eine Idee und Initiative von Bürgermeister Veit Lindner. Seit 2017 wurden unter seiner Führung über 50 Nistkästen im Stadtgebiet verteilt, die vor jeder neuen Brutsaison gereinigt werden müssen. Dabei wird auch analysiert, ob die Kästen bewohnt waren. Ziel sind ~100 Kästen als Bruthilfe für die heimische Vogelwelt.

Interesse an einer Mitarbeit?

Dann bitte Kontakt via: „email hidden; JavaScript is required