Der Landkreis Mittelsachsen hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt ab 6. April 2021. Demnach können Händler wieder click-and-meet-Angebote unterbreiten, wenn dabei die 40 Quadratmeter-Regel beachtet wird. Das heißt, ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter darf nach vorheriger Terminvergabe ins Geschäft. Außerdem können Zoos, Tier- und botanischen Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten öffnen sowie körpernahe Dienstleistungen, wie Nagelpflege und Kosmetik, angeboten werden. Wichtig ist: Es muss ein Hygienekonzept erstellt werden. Kunden und Besucher müssen zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Eine Übersicht der Teststationen ist im Internet eingestellt. Neben einem Besuch in einer Teststation sind auch Selbsttests möglich, entsprechende Formulare für die Selbstauskunft sind im Internetaufritt des Freistaates eingestellt. Außerdem müssen die Einrichtungen die Kontaktdaten der Besucher bzw. Kunden aufnehmen. Des Weiteren ist Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich wieder möglich, auch ohne negativen Test. Dies gilt so lange bis die maximale Bettenkapazität von 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten in Sachsen auf Normalstation nicht überschritten ist. Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt eingestellt und gilt bis 18. April 2021.

Hinweis: Zutritt in Kita nur mit negativem Testergebnis
Entsprechend der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden. Das Zutrittsverbot gilt ab dem Moment, wenn ausreichend Selbsttestkits für die pädagogischen Fachkräfte in der Kita vorliegen. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.

 

 

Das Bürgerhaus hat in Zusammenarbeit mit dem Heimatverein und dem Jugendhaus Roßwein eine kleine, corona-gerechte Osterüberraschung für Familien und Teenies erarbeitet. Damit der Osterspaziergang ein bisschen interessanter wird, stellen wir ab sofort unseren 1. Roßweiner Quizbound online. Mit einem funktionstüchtigen Smartphone und der App Actionbound (kann kostenlos heruntergeladen werden) haben wir für Euch eine kleine Rallye zusammengestellt, in welcher Orte gesucht, Rätsel gelöst und einige Aufgaben erfüllt werden müssen. Ihr erfahrt einige interessante Dinge über unsere Stadt, könnt Euch in Sachen Kreativität ein bisschen austoben und sammelt dabei Punkte.

Und wer den kompletten Bound schafft, gehört zu den Gewinnern. Die ersten 30 Gewinner, welche sich bei uns melden, erhalten nach den Ferien ihr nachträgliches Osterpreispaket durch die Bürgerhausmitarbeiterinnen zu vereinbarten Terminen. Bei der Zusammenstellung der Preispakete haben uns der ESF, der Heimatverein Roßwein und die Christliche Buchhandlung, die Sparkasse Roßwein, die Bibliothek Roßwein und das Jugendhaus Roßwein tatkräftig unterstützt. Wir danken allen Beteiligten und freuen uns über rege Teilnahme.

Nähere Informationen findet Ihr / finden Sie unter dem Link „Bürgerhaus“, welcher unter „Leben in Roßwein“ zu finden ist.

 

Ostern öffnet Türen

Herzliche Einladung zu einer österlichen Bläserandacht aus der Kirche Gleisberg bei Roßwein.Über den YouTube-Kanal der Ev. Luth. Landeskirche Sachsens wird ab Sonntag eine Osterandacht ausgestrahlt.
Neben Landeskirchenmusikdirektor Leidenberger und Landesposaunenpfarrer Kollmar sind die Landesposaunenwarte als Bläserquartett zu hören.

Montag, 17. Mai 2021, von 9 – 13 Uhr im Bürgerhaus
Ja, ja die Technik?! Smartphones und Tablets bringen den Menschen heutzutage zwar allerhand Freude oder zumindest in vielerlei Bereichen große Erleichterung, aber dafür muss man die Geräte bedienen können und wissen, was es bei der Nutzung des Internets zu beachten gilt. Womit die Jugend heutzutage aufwächst, bleibt aber für viele Erwachsene und ältere Menschen ein Buch mit sieben Siegeln.

Damit Sie Ihr neu erworbenes oder vielleicht von den Kindern geschenktes Smartphone oder Tablet sicher und mit Freude nutzen können, bieten wir am Montag, den 17. Mai von 9-13 Uhr eine Schulung an, die Ihnen sofort praktischen Nutzen bringt. Gemeinsam mit den Profis vom saek mobil Döbeln bieten wir für Erwachsene jeden Alters eine Einführung in den Umgang mit Smartphone und Tablet. Neben dem geschickten Umgang mit Ihrem eigenen schon vorhandenen Gerät, zeigt das saek mobil aus Döbeln auch, was es bei der Nutzung von Internet oder Apps zu beachten gilt. Der Workshop bietet, gerade für Unerfahrene, einen optimalen Einstieg und begleitet ihre Schritte. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Einzig mitzubringen gilt das bereits vorhandene Gerät, welches Sie auch in Zukunft weiterhin nutzen möchten.

Die Teilnahmegebühr beträgt 7, 50 Euro. Eine Anmeldung beim Bürgerhaus Roßwein ist bis spätestens 13. Mai 2021 unbedingt erforderlich. Für weitere Informationen und Ihre Anmeldung erreichen Sie uns telefonisch unter 034322-581431, mobil über 0179-4232722  oder per E-Mail an email hidden; JavaScript is required.

Wir freuen uns auf Sie.

 

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die neue Verordnung gilt vom 1. April bis Ablauf des 18. April 2021. Die bisherigen Corona-Maßnahmen werden damit größtenteils fortgeführt oder ausgeweitet. Grundsätze wie die Kontaktreduzierung oder die Empfehlung zum Verzicht auf unnötige Reisen, Einkäufe oder Besuche haben weiterhin Bestand.

Private Zusammenkünfte bleiben auf zwei Hausstände beschränkt, wobei insgesamt nicht mehr als fünf Personen zulässig sind. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Im öffentlichen Raum unter freiem Himmel ist überall dort eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, wo sich Menschen begegnen, insbesondere aber von 06:00 bis 24:00 Uhr in Fußgängerzonen, auf Flächen für Sport und Spiel, Wochenmärkten und Außenverkaufsständen. Unter anderem für Banken, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Beherbergungsbetrieben sowie vor und in gastronomischen Einrichtungen bei Lieferung und Abholung gilt nun die erweiterte Pflicht, mindestens einen medizinischen Mund-Nasenschutz oder eine FFP-2-Maske oder vergleichbarer Standard zu nutzen.

Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich statt bisher einmal wöchentlich zweimal in der Woche testen oder testen lassen. Die Tests sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Ansonsten bleiben die Arbeitgeber weiterhin verpflichtend, allen Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot für einen kostenlosen Selbsttest einmal in der Woche zu unterbreiten.

Betriebsinhaber und Beschäftigte unter anderem in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen, Fahrschulen und Musikschulen müssen sich künftig zweimal wöchentlich testen oder testen lassen.

Kunden und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Test.

Dies gilt ebenfalls für Kunden von Friseuren und medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen. Soweit der Selbsttest zur Erfüllung der Testpflicht genügt, ist dies durch eine dokumentierte Selbstauskunft nachzuweisen. Eine entsprechende Bescheinigung ist auf der Corona-Seite des Freistaates zu finden.

Erweitert wurde die Anzahl der Teilnehmer bei Eheschließungen und Beerdigungen in enger Abhängigkeit von Testungen. Es können dann bis zu 20 Personen mit Test teilnehmen.

Grundsätzlich wird an dem stufenbasierten System der Öffnungsschritte und der Rückfallregelung festgehalten.

Landkreise und Kreisfreie Städte erhalten jedoch die Möglichkeit zur inzidenzunabhängigen Öffnung von click-and-meet-Angeboten in Geschäften, Zoos, Tier- und botanischen Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten, wenn die maximale Bettenkapazität von 1.300 Krankenhausbetten in Sachsen mit Covid-19-Patienten auf Normalstation nicht erreicht wird.

Damit verbindet sich zusätzlich die Auflage, dass Kunden und Besucher zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen müssen.

Die entsprechenden Angebote sind zugleich nicht mehr Bestandteil der Rückfallregelung. Im Rückfallmechanismus entfällt die verschärfte Kontaktbeschränkung: Es gilt auch bei entsprechender mehrtägiger Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 weiterhin, dass max. zwei Hausstände und höchstens fünf Personen zusammenkommen dürfen, wobei Kinder unter 15 nicht gezählt werden.

Die Liste der Geschäfte des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung wird um Babyfachmärkte ergänzt: diese können inzidenzunabhängig öffnen. Fitnessstudios werden mit Innensportanlagen gleichgesetzt und sind damit Bestandteil der Öffnungsstrategie, können bei einer länger konstanten 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder den Betrieb aufnehmen.

Mit Stand 30. März meldet das Gesundheitsamt Mittelsachsen 66 neue Fälle. Damit steigt die Gesamtzahl der mit Covid 19 infizierten Menschen seit März 2020 auf nun 17.645 Personen. Davon entfallen 7.345 Fälle auf den Altkreis Freiberg, 3.554 auf den Altkreis Döbeln und 6.746 auf den Altkreis Mittweida. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen liegt laut Robert Koch-Institut bei 199,9. In den Krankenhäusern werden 49 Covid-Patienten behandelt, davon 15 beatmet. In der Stadt Roßwein haben sich bis zum 30. März 2021 insgesamt 359 Menschen mit Covid 19 infiziert. In der Stadt Döbeln liegt der Wert bei 1.264, in Waldheim bei 470, in Leisnig bei 550 und in Hartha bei 485 Personen. Der Inzidenzwert in Roßwein lag per 30. März 2021 bei 413,20. Damit nimmt unsere Stadt den Platz 8 unter allen 53 Gemeinden und Städten des Landkreises Mittelsachsen ein.

 

Die neue Corona-Schutzverordnung ist unter http://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9564  veröffentlicht oder auf der Homepage der Stadt Roßwein unter http://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9564 abrufbar.

Immer gut informiert: über die App der Stadt Roßwein, den kostenlosen Newsletter sowie das Roßwein-TV

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

 

Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen nach Ostern inzidenzunabhängig öffnen. Allerdings sind damit verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen verbunden. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates vor.

Zutritt in Kindertagesstätten kann es nur mit negativem Testergebnis geben. Fortan können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden. Das Zutrittsverbot gilt ab dem Moment, wenn ausreichend Selbsttestkits für die pädagogischen Fachkräfte in der Kita vorliegen. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.

Schulbesuche sind somit für alle Schülerinnen und Schüler an Testungen gebunden. Bisher mussten Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen nur einmal pro Woche eine ärztliche Bescheinigung oder ein negatives Testergebnis vorweisen können. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird die Testpflicht für Schüler auf zwei Mal wöchentlich und auch auf die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ausgedehnt. Die Regelung für das Schulpersonal bleibt wie bisher bei zwei Mal pro Woche. Antworten auf wichtige Fragen zu den Selbsttests gibt es im SMK-Blog des Kultusministeriums.

Ab Klassenstufe 5 müssen Schülerinnen und Schüler fortan eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske auch im Unterricht tragen. Weiterhin gilt: Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal und Eltern müssen auf dem Gelände der Schule und im Schulgebäude eine der genannten Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Außengelände der Schulen, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Konnten bislang lediglich Primarschüler von der Präsenzbeschulung abgemeldet werden, ist dies nun für alle Schülerinnen und Schüler möglich. Die Kinder oder Jugendlichen können dann die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, kann allerdings nicht gerechnet werden. Weitere Informationen zum Schul- und Kita-Betrieb nach Ostern sowie zu den Selbsttests gibt es im Blog der Ministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog)

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

eine der schlimmsten Grippeepidemien der Geschichte liegt nun fast 100 Jahre zurück und brach in drei Wellen, vom Frühjahr 1918 bis 1920, über die Menschen weltweit herein. Die spanische Grippe tötete in nur wenigen Monaten schätzungsweise zwischen 27 bis 50 Millionen Menschen. Von dieser letzten großen Pandemie finden wir jedoch so gut wie keine Aufzeichnungen in den Roßweiner Archiven. Allgemeine historische Aufzeichnungen und Bilddokumente des damaligen Umgangs mit dem Virus zeigen erschreckende Parallelen zu der aktuellen Covid-19-Pandemie, in welcher wir uns derzeit befinden.

Auch an die gegenwärtige Corona-Pandemie wird man sich wahrscheinlich einmal erinnern und nach Informationen zum Verlauf und Auswirkungen auf die Bevölkerung in den verschiedensten Archiven suchen. Wir befinden uns mittlerweile in der 3. Welle der Pandemie-Entwicklung und mehr als 75.000 Menschen sind deutschlandweit am Covid-19-Virus verstorben. Gemeinsam mit dem Heimatverein Roßwein wollen wir Informationen zur gegenwärtigen Corona-Pandemie sammeln und diese für unsere Nachwelt archivieren. Aus diesem Grund rufen wir Sie, liebe Einwohner auf, dieses Archiv gemeinsam mit uns zu bereichern. So sind persönliche Aufzeichnungen oder Tagebucheinträge über Ihr Leben, den Umgang mit der Gefahr und eventuell durchlebte Ängste oder individuelle Erlebnisse von großem Interesse. Des Weiteren würden wir uns über Bildmaterial freuen, welches Sie oder Ihre Familienmitglieder, Nachbarn und Verwandten zeigt, wie kreativ Sie mit der jetzt sehr außergewöhnlichen Situation zurechtkommen. Sehr gern können Sie auf der Rückseite der Bilder die Namen der Akteure festhalten, damit die Zuordnung bzw. das persönliche Schicksal auch in 100 Jahren noch eindeutig zugeordnet werden kann. Auch gemalte Bilder, gern auch von Kindern, welche den Umgang und die außergewöhnlichen Umstände mit den Auswirklungen der Pandemie zeigen, wollen wir für die Nachwelt erhalten. Genauso würden wir uns über Aufzeichnungen von Laden- und Dienstleistungsinhabern freuen, welche ihre Gedanken und Entwicklungen zum Ausbruch, zum Stillstand und den Sorgen während des Lockdowns und zum möglichen Neustart darstellen. Da es in 100 Jahren besonders darauf ankommt, Personengruppen innerhalb der Stadtentwicklung noch halbwegs zuordnen zu können, ist natürlich eine Namensnennung, bestenfalls die Angabe der Adresse, wünschenswert jedoch keine Pflicht. Für erste Erzählungen, welche Urlaubsabbrüche und Rückholaktionen schildern, sind bereits eingegangen. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. Wir können Ihnen zusichern, dass Ihre Zuarbeiten ausschließlich in dem geplanten Corona-Archiv hinterlegt und für die Nachwelt archiviert werden. Bitte tragen Sie dazu bei, dass wir möglichst umfassende Informationen zu der historischen Krisensituation der Corona-Pandemie in Roßwein im Jahr 2020/2021 für unsere Nachwelt zusammentragen und so den Informations- und Wissensdurst unserer Nachfahren eines Tages stillen können. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Martina Thiele (Tel.: 0176 50144633) oder der Bürgermeister (Telefon: 034322/46665 bzw. über Mail: email hidden; JavaScript is required) zur Verfügung.

 

 

Einladung zur Eröffnung des Bergbaulehrpfades in Roßwein

Hiermit laden wir zur Einweihung des Bergbaulehrpfades der Stadt Roßwein am Samstag, dem 1. Mai 2021, ein. Mit der wiederholt geplanten Eröffnung des Bergbaulehrpfades soll ein Projekt übergeben werden, welches die bewegende Bergbaugeschichte der Stadt Roßwein auf zwei verschiedenen Rundwanderwegen auf informativen Schautafeln darstellt. Die Wanderrouten führen den Besucher zu Spuren des Bergbaus im und außerhalb des Stadtgebietes. Mit einer kleinen feierlichen Einweihung am 1. Mai 2021 – um 10.00 Uhr – an der Nossener Straße, im Bereich – Am Stollen -, wird der Start- und Zielbereich der Wanderrouten eingeweiht.

Im Anschluss der Einweihung findet eine erste Bergbau-Wanderung mit dem Wanderwegewart der Stadt Roßwein statt. Dabei erleben Sie die Geschichte des Bergbaus in Roßwein hautnah und wandern über den Burggraben, das Freibad Wolfstal und das Gersdorfer Bergbaugebiet. Interessante Ausführungen und Erklärungen zur Roßweiner Bergbaugeschichte warten auf die Wanderfreunde.

Im Freibad erwartet die Teilnehmer dann eine kräftige, warme Mahlzeit (zum Selbstkostenpreis), bevor die Wanderung über das Gersdorfer Bergbaugebiet nach Roßwein fortgesetzt wird. Im Wolfstal werden die Wanderer von Mitgliedern des Segen Gottes Erbstolln e.V. empfangen und erhalten aus berufenem Munde Wissenswertes zur damaligen schweren Arbeit unter Tage.

Die Wanderroute hat eine Länge über ca. 9 km. Die Dauer der reinen Wanderung wird mit 2,30 h angesetzt.

Aufgrund zu erwartender Corona-Hygieneauflagen wird bis zum 26. April 2021 um Anmeldung zur geführten Wanderung gebeten. Die Teilnahmeanmeldungen können während der Öffnungszeiten des Rathauses in der Zentrale abgegeben werden oder unter 034322/4660 – Zentrale – erfolgen.

 

 

Ein weiterer Fall der Klassischen Geflügelpest wurde in einem Haustierbestand bei Döbeln amtlich durch das Friedrich-Löffler-Institut festgestellt. Alle Hühner des Bestandes sind innerhalb kürzester Zeit verendet bzw. wiesen eindeutige Symptome auf. Jetzt ist ein Sperrbezirk mit einem Umfang von mindestens drei Kilometern um den Ausbruchsbestand gezogen worden. Dieser umfasst von der Großen Kreisstadt Döbeln die Ortsteile: Forchheim, Limmritz, Miera, Nöthschütz, Pischwitz, Schweta, Stockhausen, Technitz, Töpeln, Wöllsdorf, Ziegra, von Mannsdorf der Ortsteil westlich der B169 und von Döbeln der Stadtteil westlich der B169 bis zur Anschlussstelle an die S34 und der Stadtteil westlich der S34 von der Anschlussstelle an die B169 bis Ortseingang Zschepplitz, von der Gemeinde Großweitzschen die Ortsteile: Großweitzschen, Höckendorf, Hochweitzschen, Westewitz, von der Stadt Hartha die Ortsteile Wendishain, Nauhain, Saalbach, Steina, von der Stadt Waldheim den Ortsteil Neuhausen.

Das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern beinhaltet Ortsteile der Städte Döbeln, Geringswalde, Hartha, Leisnig, Roßwein und Waldheim sowie der Gemeinden Erlau, Großweitzschen, Kriebstein, Ostrau, Striegistal, Zschaitz-Ottewig.

Dort gilt jetzt: Gehaltene Vögel dürfen vorerst nicht aus dem Bestand verbracht werden. Für die Abgabe von Geflügelprodukten, zum Beispiel Eiern, gelten Sperrmaßnahmen in den jeweiligen Gebieten. Der Zugang für fremde Personen zu Ställen oder anderen Haltungseinrichtungen von Vögeln ist wirksam zu unterbinden. Tierärzte und die zuständige Kontrollbehörde müssen jedoch Zutritt erhalten. Vor den Ein- und Ausgängen der Ställe oder Schutzvorrichtungen sollen Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden, die mit einem Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden. Auch Jäger haben in den beiden Restriktionszonen bestimmte Verbote bezüglich Federwild zu beachten. Auf Grund der seit 11. März geltenden Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Mittelsachsen ist dieses bereits in Ställen oder Schutzeinrichtungen untergebracht. Diese Anordnung gilt in den oben genannten Gebieten nun zusätzlich auch für andere gehaltene Vögel, zum Beispiel Ziervögel.

Aufstallung im gesamten Landkreis gilt weiterhin

Die hohe Gefahr der Einschleppung der Tierseuche durch Wildvögel hat unter anderem dieser weitere Fall gezeigt. Deswegen hat die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Mittelsachsen weiterhin Bestand. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Dabei handelt es sich um Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 Millimeter beträgt. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt appelliert an alle Tierhalter, diese Maßnahmen einzuhalten, um ihre Tiere vor einer Ansteckung zu schützen. Eine Einschleppung in den Hausgeflügelbestand führt zur Gesamtbestandstötung.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, tote aufgefundene Wildvögel dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen.

Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de veröffentlicht.

 

 

Luftbild Etzdorfer Straße

Verkauf des Flurstückes Nr. 1135/3 der Gemarkung Roßwein an einen Bauträger

Für die geplante Erweiterung des Wohngebietes an der Etzdorfer Straße wird das Flurstück Nr. 1135/3 der Gemarkung Roßwein zum Verkauf an einen Bauträger ausgeschrieben, um ca. 10 Bauplätze zu errichten. Der Käufer bzw. Bauträger muss innerhalb von 2 Jahren nach Erwerb mit der Erschließung der Grundstücke und innerhalb von 3 Jahren mit der Vermarktung bzw. dem Verkauf der Baugrundstücke beginnen.

Das Flurstück hat eine Größe von ca. 11.089 m². Die Größe der Baugrundstücke soll zwischen 600 m² und 1.500 m² variieren. Für das angebotene Grundstück liegt bereits ein genehmigter Bebauungsplan aus dem Jahr 1994 vor. Änderungen des Bebauungsplanes sind möglich, müssen jedoch vom Bauträger mit der Bauordnungsbehörde abgeklärt werden. An der Flurstücksgrenze zum Wohngebietsabschnitt I liegen die Medien und die Zuwegung an.

Das Mindestgebot für den Bodenpreis beträgt 10,00 €/m².

Besichtigungen und weitere Unterlagen können über das Bauamt der Stadt Roßwein, Herrn Mehler bzw. Frau Keul unter 034322/46643 oder email hidden; JavaScript is required angefordert werden.

Kaufangebote mit einem Mindestgebot von 10,00 €/m² können bis zum 31.05.2021 an die Stadt Roßwein, Markt 4, 04741 Roßwein, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „ WBG Etzdorfer Straße“ eingereicht werden.

 

In der Sitzung des Stadtrates vom 25. März 2021 wurde der Auftrag zum Abriss des Gebäudes Querstraße 17 an die Umtech GmbH aus Rochlitz beschlossen. Die Kosten der Abrissarbeiten am Vorder- und Hinterhaus belaufen sich auf 50.616,00 Euro. Das baufällige Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke Mittelstraße/Querstraße ist den Roßweiner Einwohnern auch unter dem Namen „Destille“ bekannt. Aufgrund seiner Geschichte, dem früheren Handel in dem Gebäude mit Destillaten sowie seiner Eckbebauung, welche gleichzeitig als Bindeglied zweier Straßenzüge fungiert, war das Grundstück unter Denkmalschutz gestellt. Nach der politischen Wende 1989 erwarben westdeutsche Geschäftsleute das Gebäude als Spekulationsobjekt. Investitionen fanden nicht statt und der Gesamtzustand des Gebäudes verschlechterte sich weiter. Seit 2010 verhandelte die Stadt Roßwein mit den Eigentümern über eine vernünftige Zukunftslösung des Grundstückes. Nachdem die Eigentümer eine eigene Sanierung des Objektes ausschlossen, waren die der Stadt angebotenen Kaufpreisvorstellungen von 72,00 Euro/m² nie eine Verhandlungsbasis für die Stadtverwaltung. Im Jahr 2017 beschleunigten sich dann die Verhandlungsgespräche mit den Eigentümern, da zunehmende Schäden die Standfestigkeit des Gebäudes in Frage stellten. Nachdem die Stadt Roßwein das Grundstück dann zu einem Erinnerungswert erwerben konnte, begannen langwierige Verhandlungen mit dem Denkmalschutz. Dieser hatte zunächst mit einem Gutachten die Standfestigkeit des offensichtlich ruinösen Gebäudes dokumentiert, den geplanten Rückbau somit abgelehnt und eine Sanierung angemahnt. Die Stadt Roßwein gab daraufhin ein eigenes Gutachten in Auftrag, welches aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Bauschäden die fehlende Standfestigkeit nachwies. Nach erneuten Verhandlungen mit der Denkmalbehörde und der Kompromisslösung, die Grundmauern des Gebäudes zu erhalten, stimmte die Behörde letztlich im Spätherbst letzten Jahres einem Abriss zu. Somit ist es mehr als erfreulich, dass nun ein jahrelanger Kampf um die Zukunft der „Destille“ endet und die Stadt Roßwein jetzt diesen Schandfleck an der exponierten Lage beseitigen kann. Die Grundmauern des Gebäudes bleiben bis auf Höhe der zum Grundstück gehörenden Toreinfahrt bestehen und werden somit entlang der Mittel- und Querstraße den ehemaligen Verlauf des Gebäudes markieren. Die gestalterische Kompromisslösung übernimmt dann zukünftig die  Aufgabe, den Straßenzug der Mittelstraße und Querstraße bildlich miteinander zu verbinden. Im somit neu geschaffenen Innenhof bzw. der neuen Freifläche wird ein Parkplatzangebot geschaffen, um die Parkplatzsituation in dem gesamten Wohnbereich zu entschärfen. Die Abrissmaßnahmen sind vom April bis Juni geplant. Wir bitten bereits heute um Verständnis, wenn kurzfristige Straßensperrungen in den angeführten Straßenbereichen umgesetzt werden oder es zu Staub und Lärmbelästigungen kommt. Auf Fördermittel zum Abriss kann die Stadt Roßwein im Übrigen nicht hoffen, da der Rückbau ehemals denkmalgeschützter Gebäude explizit keine Förderung in Sachsen erfahren kann.

 

 

Nachdem die Stadt Roßwein in den zurückliegenden Jahren die Gestaltung von Osterbrunnen initiierte, um so eine österliche Tradition auch in unserer Stadt anzusiedeln, hat sich in diesem Jahr die Straßengemeinschaft vom Kreuzplatz so richtig ins Zeug gelegt und einen tollen Beitrag zur Festigung dieser bekannten Ostertradition geleistet. Seit Anfang der 12. Kalenderwoche ziert eine tolle Osterschmückung den „Schweinebrunnen“ auf dem Kreuzplatz und bereitet den Besuchern und Einwohnern vom Kreuzplatz eine farbenprächtige österliche Vorfreude. Wie der Straßenbürgermeister Andreas Filor mitteilte, wurde jedes verwendete Osterei von einer Anwohnerin in aufwendiger Handarbeit dekoriert und bemalt. Zu der tollen Osterschmückung des Brunnens wird in den Abendstunden über Ostern noch die Beleuchtung des Brunnens angeschaltet, welche die Gestaltung des Osterbrunnens dann in ein ganz besonderes Licht versetzt. Wir sagen schon einmal vielen Dank für diese tolle Eigeninitiative und den somit dritten Osterbrunnen in der Stadt Roßwein!