Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 hat die Sächsische Staatsregierung eine neue Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) beschlossen. Diese gilt vom 18. Juli 2020 bis zum Ablauf des 31. August 2020.

Die neue Verordnung enthält einige weitere Lockerungen:

Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli 2020 nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt. Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1000 Besuchern können stattfinden – ab 1. September 2020 auch mit über 1000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist. In Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt.

Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und Tanzvereinen sind wieder möglich. In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Ab 18. Juli 2020 sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig – mit genehmigten Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept. Ab 1. September 2020 dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden.

Alle anderen Großveranstaltungen sind bis 31. Oktober 2020 untersagt.

Was ändert sich in Schulen und Kitas?

Grundlegende Änderungen finden nicht statt. Die Kitas sind bereits seit dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb. Die allgemeinen Hygienebestimmungen sowie die Gesundheitsbescheinigung gelten hier weiter fort. Nach den Sommerferien wechseln auch alle Schulen wieder in den Normalbetrieb. Bis dahin gibt es weitere Lockerungen bei den schulischen Veranstaltungen. Den Schulanfängern soll eine feierliche Schulaufnahme mit Zuckertütenübergabe im Beisein beider Eltern und der Geschwister ermöglicht werden.

Schulen:  Eltern und andere externe Partner dürfen mit Zustimmung der Schulleitung wieder in die Schulen. Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen wieder zulässig. Eltern und externe Partner sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen pädagogischen Grundes entfällt die Verpflichtung. Internate an Schulen können ab dem 18. Juli 2020 den Regelbetrieb aufnehmen. Die sonderpädagogische Diagnostik im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für Verfahren bei Kindern, die zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden sollen.

Kita und Hort:  Das Beibringen der Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum 30. August 2020 bestehen. Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb. Einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern, Personensorgeberechtigten oder andere zum Abholen Berechtigten, ist das Betreten der Einrichtung gestattet. Sie sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren. Elternabende, Elterngespräche, Fachberatung, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen oder Vorsorgeangebote sowie sonstige Veranstaltungen, die der pädagogischen Konzeption der jeweiligen Einrichtung entsprechen, sind zulässig. Auf dem Einrichtungsgelände ist ein ausreichender Abstand zwischen erwachsenen Personen einzuhalten. Einrichtungsbezogene Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und eines ausreichenden Abstandes zwischen den Beteiligten auf dem Einrichtungsgelände mit Zustimmung der Einrichtungsleitung gestattet.

Den kompletten Wortlaut der neuen Corona- Schutzverordnung können Sie jederzeit auf der Homepage der Stadt Roßwein unter www. rosswein.de auf der Startseite nachlesen.

Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin: Neben Kontaktbeschränkungen ist das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern einzuhalten und die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger, tragen Sie, wann immer es geht, einen Mundschutz und desinfizieren Sie regelmäßig die Hände.

 

Hoffen wir, dass es durch die weiteren Lockerungen und die Ferien- bzw. Urlaubszeit nicht zu einer 2. Welle der Corona-Infizierungen in unserem Land kommt.

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern, trotz der besonderen Situation, einen erholsamen Urlaub und abwechslungsreiche Ferien. 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Veit Lindner
Bürgermeister

In seiner Sitzung am 14. Juli 2020 hat die Sächsische Staatsregierung eine neue Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) beschlossen. Diese gilt vom 18. Juli 2020 bis zum Ablauf des 31. August 2020.

Ab 18. Juli 2020 gilt nun Folgendes:

Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin: Kontaktbeschränkungen, das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern und die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

Die neue Verordnung enthält einige weitere Lockerungen:

Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli 2020 nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt. Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1000 Besuchern können stattfinden – ab 1. September 2020 auch mit über 1000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist. In Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt.

Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und Tanzvereinen sind wieder möglich. In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Ab 18. Juli 2020 sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig – mit genehmigten Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept. Ab 1. September 2020 dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden.

Alle anderen Großveranstaltungen sind bis 31. Oktober 2020 untersagt.

Was ändert sich in Schulen und Kitas ?

Grundlegende Änderungen finden nicht statt. Die Kitas sind bereits seit dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb. Die allgemeinen Hygienebestimmungen sowie die Gesundheitsbescheinigung gelten hier weiter fort. Nach den Sommerferien wechseln auch alle Schulen wieder in den Normalbetrieb. Bis dahin gibt es weitere Lockerungen bei den schulischen Veranstaltungen. Den Schulanfängern soll eine feierliche Schulaufnahme mit Zuckertütenübergabe im Beisein beider Eltern und der Geschwister ermöglicht werden.

Schulen:  Eltern und andere externe Partner dürfen mit Zustimmung der Schulleitung wieder in die Schulen. Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen wieder zulässig. Eltern und externe Partner sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen pädagogischen Grundes entfällt die Verpflichtung. Internate an Schulen können ab dem 18. Juli 2020 den Regelbetrieb aufnehmen. Die sonderpädagogische Diagnostik im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für Verfahren bei Kindern, die zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden sollen.

Kita und Hort:  Das Beibringen der Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum 30. August 2020 bestehen. Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb. Einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern, Personensorgeberechtigten oder andere zum Abholen Berechtigten, ist das Betreten der Einrichtung gestattet. Sie sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren. Elternabende, Elterngespräche, Fachberatung, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen oder Vorsorgeangebote sowie sonstige Veranstaltungen, die der pädagogischen Konzeption der jeweiligen Einrichtung entsprechen, sind zulässig. Auf dem Einrichtungsgelände ist ein ausreichender Abstand zwischen erwachsenen Personen einzuhalten. Einrichtungsbezogene Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und eines ausreichenden Abstandes zwischen den Beteiligten auf dem Einrichtungsgelände mit Zustimmung der Einrichtungsleitung gestattet.

PDF: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 14. Juli 2020

Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum Ende der Sommerferien

Das Kultusministerium hat heute die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas bekanntgegeben.

Sie tritt am 18. Juli 2020 in Kraft und läuft am 30. August2020 aus. Grundlegende Änderungen finden nicht statt. Die Kitas sind bereits seit dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb. Die allgemeinen Hygienebestimmungen sowie die Gesundheitsbescheinigung gelten hier weiter fort. Nach den Sommerferien wechseln auch alle Schulen wieder in den Normalbetrieb. Bis dahin gibt es weitere Lockerungen bei den schulischen Veranstaltungen. Wie der sächsische  Kultusminister Piwarz erklärte, haben ihn in den letzten Wochen viele Elternbriefe erreicht, die von geplanten Schuleinführungsfeiern berichteten, wo zum Teil nur ein Elternteil bei der Schulveranstaltung zugelassen wird. Das ist natürlich drei Tage vor dem Normalbetrieb nur schwer vermittelbar. Den Schulanfängern soll eine feierliche Schulaufnahme mit Zuckertütenübergabe im Beisein beider Eltern und der Geschwister ermöglicht werden. Mit der neuen Allgemeinverfügung haben wir hier noch einmal ein deutliches Signal gesetzt, erklärte Kultusminister Christian Piwarz. Auch mit Blick auf die freiwilligen Lernangebote der Sommerschulen finden weitere Erleichterungen statt, so können externe Partner das Schulgelände und die Schule betreten.

Schulen:  Eltern und andere externe Partner dürfen mit Zustimmung der Schulleitung wieder in die Schulen. Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen wieder zulässig. Eltern und externe Partner sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen pädagogischen Grundes entfällt die Verpflichtung. Internate an Schulen können ab dem 18. Juli 2020 den Regelbetrieb aufnehmen. Die sonderpädagogische Diagnostik im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für Verfahren bei Kindern, die zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden sollen.

Kita und Hort:  Die Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum 30. August2020 bestehen. Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb. Einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern, Personensorgeberechtigten oder andere zum Abholen Berechtigten, ist das Betreten der Einrichtung gestattet. Sie sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren. Elternabende, Elterngespräche, Fachberatung, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen oder Vorsorgeangebote sowie sonstige Veranstaltungen, die der pädagogischen Konzeption der jeweiligen Einrichtung entsprechen, sind zulässig. Auf dem Einrichtungsgelände ist ein ausreichender Abstand zwischen erwachsenen Personen einzuhalten. Einrichtungsbezogene Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und eines ausreichenden Abstandes zwischen den Beteiligten auf dem Einrichtungsgelände mit Zustimmung der Einrichtungsleitung gestattet.

Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de

 

In seiner Sitzung am 14. Juli 2020 hat die Sächsische Staatsregierung eine neue Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) beschlossen. Diese gilt vom 18. Juli 2020 bis zum Ablauf des 31. August 2020.

Ab 18. Juli 2020 gilt nun Folgendes:

Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin: Kontaktbeschränkungen, das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern und die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

Die neue Verordnung enthält einige Lockerungen:

Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli 2020 nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt. Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1000 Besuchern können stattfinden – ab 1. September 2020 auch mit über 1000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist. In Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt.

Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und Tanzvereinen sind wieder möglich. In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Ab 18. Juli 2020 sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig – mit genehmigten Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept. Ab 1. September 2020 dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden.

Alle anderen Großveranstaltungen sind bis 31. Oktober 2020 untersagt.

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weitere Liquiditätshilfen des Bundes erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de startete Anfang der Woche. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und umfasst rund 25 Mrd. Euro.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Dazu ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Öffentliche Unternehmen sind ausdrücklich nicht förderfähig.

Die wichtigsten Informationen sind hier im Schnellüberblick zu finden:

https://www.ueberbrueckungshilfeunternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Außerdem hat die Bundesregierung ein FAQ-Papier herausgegeben welches Sie im Anhang finden.

Technisch abgewickelt werden wird das Programm über die Sächsische Aufbaubank (SAB). Nähere Informationen und Unterlagen sind auf der Homepage der SAB (Link) verfügbar bzw. verlinkt .

Überbrückungshilfe

 

In der Juniausgabe der Roßweiner Nachrichten erschien der Aufruf des Bürgermeisters an die Bürger*innen, Einflüsse durch die Corona-Pandemie auf ihr Leben und ihren Alltag aufzuschreiben und damit für nachfolgende Generationen ein Stück Zeitgeschichte zu erhalten.

Katrin Wobst aus Otzdorf sendete dazu nachfolgenden Beitrag und wir danken ihr dafür sehr herzlich. Nicht zuletzt weil ihre Geschichte ein Zeugnis davon ist, wie Menschen in Krisensituationen Ideen entwickeln, welche die Gemeinschaft fördern und für schöne Momente im Alltag sorgen.

Die Corona-Schlange in Otzdorf

Die Idee mit der Corona-Schlage fanden wir beim Stöbern im Internet und waren davon so begeistert, dass wir dachten, dieses probieren wir mal in unserem kleinen Dorf aus.

Unsere zwei Kinder Max und Trixi malten gleich jeweils 5 Steine an, so war der Anfang für die Schlange gemacht. Nun hofften wir, dass noch viele Steine dazukommen. Zuerst dauerte es etwas, doch dann wuchs die Schlange schnell. Nun sind es inzwischen ca. 160 Steine, alle auf ihre Art und Weise toll und farbenfroh gestaltet.

Dabei kommen die Steine nicht nur von den kleinen und großen Otzdorfern. Einer der Steine kam sogar per Post aus Bayern und dürfte damit wohl den weitesten Weg hinter sich gebracht haben. Er ist typischerweise mit einer Lederhose bemalt und wurde von unserer Tante auf die Reise geschickt.

Selbst jetzt, wo alles gelockert ist, wächst unsere Schlange noch weiter und es ist für uns alle immer eine schöne Überraschung, neue Steine zu entdecken. Wir danken denen, die sich schon an dieser Aktion beteiligten und laden alle anderen ein, auch einen schön gestalteten Stein unserer Corona-Schlange hinzuzufügen. (Gartenzaun – Grundstück neben der Otzdorfer Kirche)

Max, Trixi und Katrin Wobst und Marko Münch

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 ab dem 30. Juni 2020 tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft.

Für Kitas ist der Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen wieder möglich.

Ab dem 30. Juni 2020 besteht für Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder die Möglichkeit, zum Regelbetrieb und zu den Regelöffnungszeiten, unter konsequent einzuhaltenden Corona-Schutzmaßnahmen, zurückzukehren. Das Gebot der strikten Trennung der Gruppen innerhalb des Gebäudes und auch auf dem Gelände der Kindertageseinrichtungen kann nun aufgehoben werden. Offene und teiloffene Betreuungskonzepte sind wieder zulässig und können umgesetzt werden.

Demgegenüber gilt der eingeschränkte Regelbetrieb bis zu den Sommerferien weiterhin für den Primärbereich der Grund- und Förderschulen, der Horte und der weiterführenden Schulen.

Mit der neuen Allgemeinverfügung können in den Kindertageseinrichtungen wieder Veranstaltungen wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespräche oder Gremiensitzungen, unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln und Abstandsgebote, durchgeführt werden.

Jede einzelne Kindertageseinrichtung und Kindertagespflegestelle muss ein auf die COVID-19-Situation ausgerichtetes Hygienekonzept (gemäß Rahmenhygieneplan) aufstellen und einhalten. Personen, die ein Kind bringen oder abholen, müssen eine Mund- und Nasenbedeckung tragen und ausreichenden Abstand zu anderen Personen halten. Nach wie vor wird von den Eltern eine Gesundheitsbestätigung verlangt. Allerdings gibt es auch in diesem Punkt eine leichte Lockerung. Nach der neuen Allgemeinverfügung sind Eltern verpflichtet, täglich gegenüber der Bildungseinrichtung schriftlich zu erklären, dass ihr Kind keine der bekannten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion, insbesondere wiederholtes Husten, Fieber oder Halsschmerzen, aufweist. Für weitere Mitglieder des Hausstandes muss die Bestätigung nun nicht mehr erbracht werden.

Auf Grund der aktuellen Corona-Fälle in der Grundschule/Hort bleibt der reguläre Schulbetrieb der Grundschule sowie die Betreuung in der Kindertagesstätte Hort bis einschließlich 30. Juni 2020 ausgesetzt und wird im Notfallmodus betrieben. Informationen über den weiteren Ablauf des Schul- und Hortbetriebes ab dem 1. Juli 2020 erhalten die Eltern über die Homepage der Stadt Roßwein sowie auf der Homepage der Grundschule ab dem 26. Juni 2020.

Alle anderen Kindereinrichtungen der Stadt Roßwein kehren zum 30. Juni 2020 zu ihren alten, bekannten Öffnungszeiten (vor Corona- Modus) zurück.

 

Künftig Familienfeiern mit bis zu 100 Teilnehmern und Öffnung von Musikclubs zugelassen

Im Freistaat gelten die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus auch künftig weiter: Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, von Reisebussen und regelmäßigen Fahrdiensten sowie im Einzelhandel.

Ab dem 30. Juni 2020 sind Familienfeiern außerhalb des privaten Bereichs, z. B. in Gaststätten mit bis zu 100 Personen, zugelassen. Öffnen dürfen zudem Musikclubs mit genehmigtem Hygienekonzept – aber ohne Tanz.

Alle anderen Vorschriften der aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung bleiben gültig. Das betrifft auch die Kontaktbeschränkungen, wonach private Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig sind.

Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben weiterhin nur allein und mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu zehn weiteren Personen erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie das Landratsamt mitteilte, sind die weiteren Tests vom gestrigen Tag negativ verlaufen. Zum Glück gibt es somit keine weiteren Infizierten, auch nicht im näheren Familienkreis der Betroffenen.

In den letzten Tagen wurde oft die Frage gestellt, warum nicht alle Schüler der Grundschule getestet würden.  Die Entscheidung hierfür trifft ausschließlich das Gesundheitsamt. Durch das Gesundheitsamt wiederum werden nur die Erstkontakte der Verdachtsfälle geprüft. Für Anfragen von Eltern zu weiteren Testmöglichkeiten verweist das Gesundheitsamt an die Mitarbeiter von Ambulanzen und Hausärzten.

Die Stadt Roßwein kann eine flächendeckende Testung von Personen nicht anordnen, dies obliegt, wenn überhaupt notwendig, dem Gesundheitsamt. Zum heutigen Tag sind trotz der gestrigen Testungen von Personal der Einrichtung und Angehörigen keine weiteren Coronafälle gemeldet.

Auch der Verdachtsfall einer Person in den Werkstätten der Diakonie hat sich zum Glück nicht bestätigt.

An der Aussetzung des Schulbetriebes  und der Hortbetreuung halten wir weiter bis zum 30. Juni fest. Ein Übergriff auf weitere Kindereinrichtungen der Stadt ist gegenwärtig nicht zu erkennen, da der unmittelbar betroffene Personenkreis unter Quarantäne gestellt wurde.

Alle Eltern sind weiterhin verpflichtet, täglich gegenüber der Bildungseinrichtung bzw. Kindereinrichtung schriftlich zu erklären, dass ihr Kind keine der bekannten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion, insbesondere wiederholtes Husten, Fieber oder Halsschmerzen, aufweist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

Im Landkreis Mittelsachsen sind weitere Fälle von Corona bestätig worden. Insgesamt gibt es nun mehrere Gemeinschaftseinrichtungen, die betroffen sind:

Nach dem Gymnasium Augustusburg stehen damit in Verbindung die Erich-Kästner Grundschule, die Oberschule in Penig und das Puffendorf-Gymnasium in Flöha. Unabhängig von Augustusburg ist der Hort in Roßwein zu sehen. Gegenüber dem Gesundheitsministerium meldete der Landkreis 298 Fälle, die seit März registriert wurden. Das Gesundheitsamt erlies im Zusammenhang mit Corona, Stand 12 Uhr, 1118 Quarantäne-Bescheide, 961 Personen haben die Quarantäne wieder verlassen. Derzeit plant der Landkreis keine Allgemeinverfügung nach Infektionsschutzgesetz, aber die Zahlen werden verfolgt. Bisher wurde das Regenbogen-Gymnasium in Augustusburg bis 1. Juli behördlich geschlossen.

„Wir blicken aber genau auf die Zahlen und den Index. Eine Grenze liegt bei 35 neuen Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen“, so Landrat Matthias Damm. „Dies betrifft insbesondere die Erhebung von personenbezogenen Daten zur Nachverfolgung von Infektionen durch Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum. Zulässig ist zu diesem Zweck die Erhebung und Speicherung von Name, Telefonnummer oder E-Mail Adresse der Besucher sowie Zeitraum des Besuchs“, heißt es in dem Gesetz. Der Krisenstab kam heute zusammen, morgen ist eine weitere Sitzung anberaumt.

Seit der letzten Meldung am Samstag sind sechs weitere Fälle dazugekommen. Alle unmittelbaren Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen sind in Quarantäne. Im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen Augustusburg wurden mit Stand 12 Uhr 155 Bescheide erlassen. Im Zusammenhang mit den Ausbruchsgeschehen dort wurden 300 Personen getestet.

Roßwein:

Nachdem eine Erzieherin in Roßwein positiv getestet wurde, führte das Gesundheitsamt am Samstag Abstriche der betreuten Kinder und teilweise deren Eltern, die in sensiblen Bereichen arbeiten, durch. Im Ergebnis wurden zwei Kinder positiv getestet. Nun erfolgen weitere Ermittlung von Kontaktpersonen und heute erfolgen weitere Testungen, von Angehörigen der positiv getesteten Kinder und aller Horterzieher. Nicht bestätigt hatte sich ein Verdachtsfall in den Roßweiner Werkstätten.

Augustusburg:

Es sind hier weitere Fälle eingegangen. Zu diesen laufen nun wieder die Ermittlung der Kontaktpersonen, ggf. werden weitere Abstriche erforderlich. Somit sind im Zusammenhang mit Augustusburg 37 Fälle bekannt. Im Zusammenhang Augustusburg steht das mittelsächsische Gesundheitsamt mit sieben weiteren Gesundheitsämtern in Kontakt: Altenburger Land, Bautzen, Erzgebirgskreis, Zwickau, Chemnitz, Dresden und Stadt Leipzig.

Zugehörig zu Augustusburg ist ein positiv getestetes Kind, welches in die Erich-Kästner-Grundschule in Penig geht. Die erste Klasse wird morgen deshalb getestet. An der Oberschule in Penig gibt es in der 8. Klasse einen positiven Fall. Beide sind Geschwisterkinder. Auch hier wird es morgen Untersuchungen geben. Die Ergebnisse werden Mittwoch erwartet, dann erfolgen ggf. weitere Abstriche. Morgen werden 50 Personen in Penig getestet. Eine behördliche Schließung, ist derzeit noch nicht geplant. Der Schulträger der Grundschule hatte vorsorglich schon veranlasst, dass die Schüler zu Hause lernen und kein Unterricht im Grundschulgebäude stattfindet. Im Zusammenhang mit Augustusburg sind in Penig sechs Personen zu sehen.

Ein Schüler des Gymnasiums in Flöha, der im Zusammenhang mit Augustusburg steht, wurde positiv testet. Es erfolgen morgen dort die Umgebungsuntersuchung, darunter befinden sich Lehrer und Schüler des Gymnasiums. Es werden 120 Testungen vorbereitet. Betroffen ist die Klassenstufe 11. Ergebnisse sollen am Mittwoch vorliegen.

„Da aufgrund der Einwicklung in verschiedenen Regionen des Landkreises zu unterschiedlichen Zeiten mit unterschiedlicher Betroffenheit Fälle vorliegen, sind wir dabei das Melde- und Kommunikationssystem zu optimieren,“ so Landrat Matthias Damm.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Ergebnisse aus den Tests der betroffenen Kinder am Wochenende liegen nun vor. Bei 2 Kindern verlief der Test leider positiv. Wie das LRA mitteilte, wurden Quarantäneanordnungen für den Personenkreis um die betroffenen Kinder eingeleitet.

Am heutigen Tag wurden alle Hortnerinnen der Einrichtung sowie Familienangehörige zu weiteren Tests eingeladen. Mit den Ergebnissen wird am Dienstag gerechnet.

In Abstimmung mit der Schulleitung der Grundschule hat sich die Stadtverwaltung Roßwein dafür entschieden, dass der reguläre Schulbetrieb der Grundschule sowie die Betreuung in der Kindertagesstätte Hort bis einschließlich 30. Juni 2020 ausgesetzt und im Notfallmodus betrieben wird.

Wir bitten alle Eltern, deren Kinder die Grundschule besuchen, ihre Kinder bis 30.06.2020 zu Hause zu betreuen. Sofern dies nicht möglich ist, findet in der Schule und im Hort eine Notbetreuung in der Zeit von 06.00-15.00 Uhr statt, unabhängig davon, in welchen Berufen die jeweiligen Eltern tätig sind.

Wir bitten die Eltern, den Bedarf einer Notbetreuung in Schule und Hort telefonisch (034322/43400) oder per Mail (email hidden; JavaScript is required) mitzuteilen. In diesem Zusammenhang weisen wir alle Eltern darauf hin, dass mit Inanspruchnahme der Notbetreuung die bisher geforderte Gesundheitsbestätigung weiterhin täglich vorzulegen ist.

Für die Übermittlung der Lernaufgaben setzen sich die Klassenlehrer mit den Eltern in Verbindung.

Der Schulbusverkehr bleibt unverändert bestehen. Die Abläufe in der Schule und im Hort bleiben während der Notbetreuung wie gehabt.

Informationen über den weiteren Ablauf des Schul- und Hortbetriebes ab dem 1. Juli 2020 erfolgen auf der Homepage der Stadt Roßwein sowie auf der Homepage der Grundschule ab dem 26. Juni 2020.

Wir danken allen Eltern für ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

V. Lindner
Bürgermeister

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Freitagnachmittag wurde die Stadtverwaltung durch Landrat Matthias Damm informiert, dass es in einer Gemeinschaftseinrichtung der Stadt Roßwein zu einer Corona-Infizierung gekommen sei. Hierbei handelt es sich um eine Mitarbeiterin der Kindertagesstätte „Hort der Grundschule“. Sofort setzte sich die Hortleitung mit den betroffenen Eltern der 13 von der Mitarbeiterin betreuten Kinder in Verbindung. Am Samstagvormittag erfolgen nun die Abstriche des Personenkreises durch das Gesundheitsamt, welches die Proben dann unverzüglich an die Landesuntersuchungsanstalt schickt.

Mit den Ergebnissen wird im Laufe des Montags gerechnet. Im Ergebnis werden ggf. weitere Tests veranlasst und bei Bedarf weitere Personen bzw. Eltern am Montag kontaktiert. Die betroffenen Kinder werden am Montag weder die Grundschule noch den Hort besuchen.

Durch die separierte Beschulung bzw. Betreuung im Hort ist momentan davon auszugehen, dass sich der Personenkreis nur auf die jetzt betroffene Kindergruppe und 2 Erwachsene bezieht, welche die Kinder unterrichteten und im Hort betreuten. Eine Durchmischung der Kinder hat auf Grund der separierten Klassen in der Grundschule bzw. in den Kindergruppen im Hort nicht stattgefunden. Aus diesem Grund können wir derzeit davon ausgehen, dass andere Kinder und Erwachsene nicht betroffen sind. Sobald am Montag die Ergebnisse der Abstriche vorliegen wird die Stadtverwaltung Roßwein in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um eine etwaige Verbreitung von Covid 19 mit unseren Möglichkeiten zu verhindern. Wir werden Sie, liebe Eltern und Einwohner, über die Homepage der Stadt Roßwein, den Regional TV der Roßweiner Antennengemeinschaft sowie Aushänge in den Informationskästen auf dem Laufenden halten und aktuelle Entwicklungen frühzeitig mitteilen. Derzeit besteht kein Grund zur Sorge oder übereiligen Aktionen.

Auf Grund des aktuellen Corona-Falls in der Stadt Roßwein appellieren wir an unsere Einwohner, dringend die aktuellen Hygieneregeln weiterhin gewissenhaft anzuwenden und schon auf kleinste Symptome, wie Husten oder Fieber, zu achten. Für dringende Rückfragen steht Ihnen Bürgermeister Veit Lindner unter 034322/4660 zur Verfügung.

Unsere Gedanken sind aktuell bei der Mitarbeiterin und Lehrerin sowie den Eltern und Kindern, welche jetzt zum betroffenen Personenkreis gehören. Wir hoffen, dass sich weitere Infizierungen nicht bestätigen.

Daher unsere Bitte, auch wenn manch Einwohner den Hinweis nicht mehr hören will oder kann!

Bitte tragen Sie lieber einmal mehr als zu wenig einen Mundschutz. Bitte waschen und desinfizieren Sie regelmäßig die Hände und achten Sie auf die Einhaltung der empfohlenen Mindestabstände.

 

 

Veit Lindner
Bürgermeister