Liebe Bürgerinnen und Bürger.

auch kurz vorm Wochenende können wir die gute Nachricht verkünden, dass mit Stand zum
27. März 2020 noch kein Einwohner in der Stadt Roßwein und der Ortsteile mit dem Coronavirus infiziert wurde.

Im ganzen Landkreis Mittelsachsen gibt es hingegen aktuell 68 bestätigte Viruserkrankungen. Neu erkrankt sind Personen im Raum Döbeln und in der Region um Mittweida. Insgesamt befinden sich 238 Personen in Quarantäne.

Auch wenn am Wochenende wieder sehr schönes Wetter vorhergesagt wurde – bitte bleiben Sie diszipliniert und gehen Sie bitte nur im Notfall vor die Tür. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind nur im Umfeld des Wohnbereichs erlaubt, aber ausschließlich allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Bitte treffen Sie sich nicht in Gruppen oder zu Familienzusammenkünften!!! Bleiben Sie zu Hause.

Da viele Einwohner die freie Zeit am Wochenende nutzen werden, um auch Einkäufe und Bestellungen auf Onlineplattformen zu tätigen, nochmals unsere Bitte!!! Kaufen Sie keine Waren voreilig über das Internet, denn wir haben hier in der Stadt und den Ortsteilen Geschäfte und Unternehmen mit einem sehr guten Angebot. Viele Geschäfte, Gaststätten und Dienstleistungsbetriebe in der Stadt Roßwein haben wegen der Pandemie geschlossen, trotzdem sind unsere Gewerbetreibenden weiterhin für Sie da und bieten Angebote wie Onlineshops, Abhol- oder Lieferservice sowie Telefon-Bestellungen an. Bitte helfen Sie unseren regionalen Einzelhändlern und Gastronomen und sichern Sie das „Überleben der Handels,- und Dienstleiterbetriebe“. Selbstverständlich sind auch weitere Gewerbetreibende unserer Stadt mit Serviceleistungen für Sie da. Dies betrifft gerade die kleinen Ein-Mann-Betriebe und Handwerker. Bitte stornieren Sie keine Handwerkeraufträge, keine Lieferaufträge, keine geplanten Einkäufe in den Geschäften!!! Unsere Bitte an Sie: Kontaktieren Sie diese per Telefon oder nutzen Sie deren Onlineshops. Mit jeder Nutzung der Angebote, welche unsere Händler und Gewerbetreibenden für Sie bereithalten, helfen Sie letztendlich sich und uns allen, dass auch nach der Krise ein (Geschäfts)-Leben in unserer Stadt noch zur Selbstverständlichkeit gehört. Die Unternehmen, welche für Sie einen besonderen Lieferservice und Angebote aufrechthalten, finden Sie auf der Homepage der Stadt. www.rosswein.de

Wegen der immer noch rasant steigenden Neuinfektionen im ganzen Land bestehen seit dem 23.03.2020 strenge Ausgangsregelungen auch bei uns in Roßwein. Diese Maßnahmen dienen vor allem dem Schutz unserer Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie vorerkrankten Personen.

Achten Sie bitte auf die älteren Mitmenschen in Ihrer Nachbarschaft! Wenn Sie selber helfen können, z. B. Einkäufe im Supermarkt erledigen, kann das Leben retten. Sollten Sie dafür selber keine Zeit haben, dann weisen Sie die älteren Menschen bitte darauf hin, dass sie im Bürgerhaus anrufen können, wenn sie Hilfe benötigen.

Im Bürgerhaus können Sie ab sofort telefonisch oder per Email melden, wenn Sie selber Hilfe brauchen oder wenn Sie Ihre Hilfe anbieten wollen. Wir werden schnellstmöglich versuchen, Hilfeleistende und Hilfesuchende zu vermitteln. Bürgerhaus-Telefon: 034322/581431; Mail: email hidden; JavaScript is required

Unseren Service, die Einwohner mit tagaktuellen Information zu versorgen, haben wir jetzt erhöht. Sie können ab sofort den Newsletter der Stadt Roßwein abonnieren. Der kostenlose Newsletter wird Sie überall mit den Neuigkeiten der Stadt Roßwein versorgen und über aktuelle Ereignisse, Baumaßnahmen und Kulturangebote informieren. Melden Sie sich am besten gleich über den Anmeldelink auf der Homepage der Stadt Roßwein an www.rosswein.de und beziehen Sie die aktuellsten Informationen der Stadt aus erster Hand.

Seit fast 14 Tagen haben wir das Bürgertelefon der Stadt Roßwein 034322/4660 geschaltet, welches für Sie rund um die Uhr besetzt ist. Anbei ein kleiner Auszug der Fragen, welche uns erreichen.

Wie verhält es sich während der Zeit der Corona-Pandemie mit Umzügen?

In wenigen Tagen beginnt mit dem April ein neuer Monat. Wir erhielten bereits mehrere Anfragen, ob denn Umzüge in diesen Tagen weiterhin erlaubt seien: Darauf ging der Dachverband mit seinen täglichen Neuigkeiten ebenfalls ein. Nachstehend die Erläuterung:

„Wenn irgend möglich sollten Umzüge verschoben werden. Deshalb sind Umzüge nur dann zulässig, wenn sie unaufschiebbar sind. Der alte und neue Mietvertrag sind mitzuführen, um die Notwendigkeit glaubhaft zu machen. Der alte Mietvertrag muss während der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung auslaufen. Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Eine Hilfeleistung durch nicht zum Hausstand zählende Umzugshelfer ist nicht zulässig. Lebens- und Ehepartner dürfen hingegen unterstützen.“

Mit diesen aktuellen Informationen endet mein heutiges Update.

Ich hoffe, dass es im Vergleich zu den beiden vorangehenden Wochenenden keine dramatische Neuentwicklung geben wird, die auch am Samstag bzw. Sonntag ein Update erforderlich machen.

Aber wenn dem so sein sollte und ich neue wichtige Informationen erhalte, leite ich Ihnen diese natürlich auch am Wochenende weiter.

Wie verhält es sich mit Gartenabfällen- kann ich diese verbrennen?

Auf Grund der Ausgangsbeschränkung haben viele Einwohner die letzten Tage genutzt, um im eigenen Garten den „Frühjahrsputz“ durchzuführen. Die Wertstoffhöfe des Landratsamtes sind bis auf weiteres geschlossen. Die Gartenabfälle können Sie somit nur im eigenen Grundstück lagern bis die Wertstoffhöfe wieder öffnen und das Material dann dort entsorgt werden kann. Sie dürfen die Gartenabfälle nicht verbrennen. Auf Grund der gesetzlichen Regelung seit Herbst 2019 dürfen keine Gartenabfälle verbrannt, sondern nur noch kompostiert, untergegraben oder über die Wertstoffhöfe entsorgt werden. Ein nicht genehmigtes Gartenfeuer löst somit automatisch den Einsatz von Polizei und Feuerwehr zu den Kosten des Verursachers aus. Des Weiteren dürften Sie den Weg zum Wertstoffhof derzeit auch gar nicht auf sich nehmen, es besteht Bewegungseinschränkung!!! Bitte halten Sie sich daran.

Trotz Pandemie wünschen wir Ihnen ein schönes Wochenende, und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

Corona-Lage am 26. März

Im Landkreis gibt es nun 61 Fälle. Bei den neuen Fällen handelt es sich um Personen im Alter von 34 bis 85 Jahren. Vier Personen wohnen im Raum Döbeln, vier im Raum Mittweida und zwei im Raum Freiberg. 204 Personen befinden sich in Quarantäne

Leistungen werden gezahlt

Viele Fragen erreichen das Landratsamt zum Monatsende, ob die gewährten Leistungen gezahlt werden. „Das Landratsamt hat zwar grundsätzlich für den Besucherverkehr geschlossen, arbeitet aber weiter. Die Leistungen werden, wie gewohnt, überwiesen“, erklärt Landrat Matthias Damm. Als Beispiel nennt er die Grundsicherung oder das Elterngeld. Er betont, dass die Fachbereiche weiterhin telefonisch und per E-Mail für Fragen zur Verfügung stehen. Fragen rund um Corona werden an der

Hotline 03731 799-6249 morgen wieder von 9 bis 16 Uhr beantwortet, Fragen per E-Mail können an das neue zentrale Postfach email hidden; JavaScript is required versendet werden. „Wir rufen das Postfach ständig ab, auch am Wochenende und bemühen uns um eine zügige Beantwortung“, so der zweite Beigeordnete Jörg Höllmüller.

Nächstes Webinar zur Kurzarbeit

Nach dem ersten erfolgreichen Webinar zur Kurzarbeit mit fast 600 Teilnehmern, geht es nun in die nächste Runde. Morgen, 27. März 2020 um 9:30 Uhr informieren CWE und Arbeitsagentur zum neuesten Stand.

Das Live-Webinar am 27. März umfasst die umfangreichen Regelungen zum erweiterten Kurzarbeitergeld mit tagesaktuellen Updates. Häufige Fragen aus den Beratungen werden aufgegriffen. Außerdem stehen die Entgeltbestandteile im Detail und die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf dem Plan.

Auf einen Blick:

Sommersemester soll stattfinden

Die Landesrektorenkonferenz Sachsen teilt mit, dass die sächsischen Hochschulen aktuell daran festhalten, das kommende Sommersemester im Interesse der Studierenden nicht zu einem „Nicht-Semester“ erklären zu wollen. Die sächsischen Hochschulen haben – wie auch andere Hochschulen bundesweit – aktiv Maßnahmen zur Verzögerung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) ergriffen, um so die Zahl der gleichzeitig Erkrankten so gering wie möglich zu halten. Hierzu wurde unter anderem der Beginn von Präsenzveranstaltungen auf frühestens 4. Mai 2020 verschoben. Die Präsenzveranstaltungen bis 04.05.2020 fallen jedoch nicht aus. „Die sächsischen Hochschulen richten alle ihre Kräfte auf die bestmögliche Sicherstellung der Lehr- und Prüfungsangebote, damit die Studierenden ein erfolgreiches Sommersemester 2020 trotz Beeinträchtigungen in verantwortbarer Weise durchführen können“, heißt es in einer Mitteilung. Die sächsischen Hochschulen setzten dabei auf schon vorhandene und bewährte Formate, werden aber auch neue Formate entwickeln. „Die Entwicklung von digitalisierten Lehr- und Lernformen läuft auf Hochtouren.“ stellt der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Sachsen, Prof. Dr. iur. Klaus-Dieter Barbknecht, fest. Auch die hochschulübergreifenden sächsischen Netzwerke wie z.B. das Hochschuldidaktische Zentrum Sachsen, der Arbeitskreis E-Learning oder die Bildungsportal Sachsen GmbH bemühen sich, stetig mehr und bessere digitale Angebote zur Verfügung stellen zu können. Alle Lehrenden wurden aufgefordert, für den Vorlesungsstart Online-Angebote bereitzustellen, dem die Lehrenden äußerst engagiert nachkommen. Zudem bemühen sich die Hochschulen andere Präsenzveranstaltungen, wie z.B. Praktika oder Exkursionen, unter anderen Bedingungen stattfinden zu lassen oder zu ersetzen.

Sozialministerium und Verbraucherzentrale warnen vor Abzocke und Betrug in der Krise

„Aktuell mischen sich dubiose Online-Angebote und Fake-Shops unter seriöse Webseiten. Angeblich ausverkaufte Waren, vor allem Desinfektionsmittel oder Atemschutzmasken werden zu sehr hohen Preisen angeboten“, informiert Sachsens Sozialministerin Petra Köpping:

An der Tagesordnung sei laut Pressemitteilung des Sozialministeriums die sogenannte Telefonakquise. Dabei werden von unseriösen Geschäftemachern am Telefon beispielsweise Sparanlagen oder Kreditkarten angeboten, mit der vorgeschobenen Begründung, Bargeld werde schon bald entwertet. Telefonwerbung jedoch, der man nicht zugestimmt hat, muss nicht hingenommen werden. Dafür gelten strenge Regeln. Betroffenen wird empfohlen, die Nummer des werbenden Anrufers der Bundesnetzagentur zu melden. Diese kann entsprechende Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Verbraucher, die am Telefon zum Abschluss eines Vertrags überredet wurden, können diesen in der Regel 14 Tage lang widerrufen. Ebenfalls unterwegs sind Phishing-Mails von vermeintlichen Kreditinstituten, in denen dubiose Kredite und Kreditkarten angeboten werden. Ziel unseriöser Anbieter ist es, an die Daten und das Geld der Mailempfänger zu kommen. Auch falsche Audio-Dateien bahnen sich zurzeit den Weg durch die sozialen Netzwerke und Messengerdienste. Bevor sie diese Mails öffnen, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher fragen, ob sie eine entsprechende Information erwartet haben. Der Rat der Verbraucherzentral ist: „Öffnen Sie diese Mails und Audio-Dateien nicht, auch wenn die Quelle aus dem Familien- und Freundeskreis kommt oder sie sich offiziell anhören, z.B. angebliche Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Klicken Sie nicht auf eingefügte Links oder Anhänge, antworten Sie dem Absender nicht.“ Seriöse Anbieter sind erkennbar an verschiedenen Merkmalen: Sie haben ein korrektes Impressum und die konkrete Möglichkeit, sie zu kontaktieren. Sie verlangen nicht nur oder vorrangig, dass mit Vorkasse bezahlt wird. Sie verschlüsseln die Informationen ihrer Nutzer, was an einem Vorhängeschloss-Symbol in der Adressleiste erkennbar ist. Außerdem könne es laut der Mitteilung helfen, die Erfahrungsberichte anderer Nutzer außerhalb der Webseite zu lesen, um die Seriosität des Anbieters zu beurteilen.

Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gern zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit Stand zum 26. März 2020 gab es noch keinen viruserkrankten Menschen in der Stadt Roßwein mit seinen Ortsteilen festzustellen.

Im ganzen Landkreis Mittelsachsen gibt es hingegen aktuell 61 bestätigte Viruserkrankungen. Neu erkrankt sind Personen im Raum Waldheim, in der Region um Erlau und Oederan. Insgesamt befinden sich 204 Personen in Quarantäne.

Das Angebot der Notbetreuung in unseren Kindergärten für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, wird aktuell von ca. 30 Kindern in Anspruch genommen.

Seit Mittwoch, d. 25. März 2020, bietet das Kreiskrankenhaus Freiberg eine ambulante Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle an. In der Fieberambulanz können sich jene Patienten auf das Corona-Virus testen lassen, die eine entsprechende Symptomatik gemäß der RKI-Richtlinien aufweisen. Das sind aktuell: akute respiratorische Symptomatik, wie Husten, Fieber, etc. und Kontakt zu Corona-positiv getesteten Patienten bzw. Risikogruppen. Der Zugang ist gesondert ausgeschildert. Bitte folgen Sie den roten Pfeilen. Die Fieberambulanz ist während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 03731 77-1923 zu erreichen. Die Ambulanz ist täglich von 9.00 bis 16.00 Uhr, auch am Wochenende, geöffnet. Patienten werden gebeten, die Krankenversicherungskarte bereitzu-halten. Getrennt von der sonstigen Notfallversorgung können über die Fieberambulanz auch Patienten versorgt werden, die einer stationären Aufnahme bedürfen und die unter einem begründeten Verdacht stehen, mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2/COVID-19) infiziert zu sein. Als begründete Verdachtsfälle gelten Personen, die maximal 14 Tage vor Symptombeginn Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten und akute Atemwegserkrankungen aufweisen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://www.kkh-freiberg.com/gut-zu-wissen/corona-news/

Um nach der Corona-Krise auch noch eine halbwegs funktionierende Handels- und Dienstleistungslandschaft in der Stadt Roßwein vorweisen zu können, kommt es jetzt auf jeden einzelnen Einwohner an.

Sie, liebe Einwohner, können und sollten bitte unsere regionalen Einzelhändler und Gastronomen in dieser schwierigen Zeit unterstützen und durch Umsätze in den Einrichtungen das „Überleben der Handels- und Dienstleiterbetriebe“ sichern.

Obwohl viele Geschäfte, Gaststätten und Dienstleistungsbetriebe wegen der Pandemie geschlossen haben, sind unsere Gewerbetreibenden für Sie da und bieten Angebote wie Onlineshops, Abhol- oder Lieferservice sowie Telefon-Bestellungen an.

Im Anhang finden Sie eine erste Zusammenstellung der Angebote, welche unsere Unternehmen trotz Schließung ihrer Einrichtungen für Sie, liebe Einwohner, organsiert haben. Bitte nutzen Sie diese Angebote!!!

Selbstverständlich sind auch weitere Gewerbetreibende unserer Stadt mit Serviceleistungen für Sie da. Dieses betrifft gerade die kleinen Ein-Mann-Betriebe und Handwerker. Bitte stornieren Sie keine Handwerkeraufträge, keine Lieferaufträge, keine geplanten Einkäufe in den Geschäften!!!

Unsere Bitte an Sie: Kaufen Sie keine Waren über das Internet, denn wir haben hier in der Stadt und den Ortsteilen Geschäfte und Unternehmen mit einem sehr gutem Angebot. Kontaktieren Sie diese per Telefon oder nutzen Sie deren Onlineshops. Mit jeder Nutzung der Angebote, welche unsere Händler und Gewerbetreibenden für Sie bereithalten, helfen Sie letztendlich sich und uns allen, dass auch nach der Krise ein (Geschäfts)-Leben in unserer Stadt noch zur Selbstverständlichkeit gehört. Jetzt kommt es auch auf jeden Einzelnen von Ihnen an!!! Übrigens, auch Gutscheine sind ein tolles Ostergeschenk und können jetzt überall in den Geschäften erworben werden. Mit Ihrer Unterstützung bereiten Sie sich und anderen eine tolle Freude.

In diesem Sinne danken wir Ihnen für Ihre Mithilfe, und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

Trotz Corona-Pandemie – Unsere Händler und Gewerbetreibenden sind für Sie da!!!

Angebote:

 

Wer Telefon /Mail /sonstiges Unser Service
Hotel Stadt Leipzig 015735758527

email hidden; JavaScript is required

Abholung von Speisen und Getränken

nach telefonischer Absprache

Hartenbergbaude 034322/ 40170

email hidden; JavaScript is required

und über Facebook

Auslieferung und Abholung von Speisen aus der Karte

nach Rücksprache

Pizzeria Ute Ordnung 034322/ 41405 Di. bis Fr. 11.30 – 13.30 Uhr

und ab 17.00 Uhr, Sa./So./Feiertag

16.00 – 20.30, Abhol- und Lieferung

nach Absprache

     
Euronics Kirchhof 034322/ 44373

email hidden; JavaScript is required

Hausbesuche, Serviceleistungen,

Reparaturen, Kundendienst für TV

und Antenne

Fahrrad-Hoffmann 034322/ 42214

01737442400

Werkstatt für notwendige Reparaturen an Rädern, Rasenmähern, Gartengeräten
Elektro Roßwein 034322/ 4740

email hidden; JavaScript is required

Kundenservice, Dienstleistung und

Reparaturen von Haushaltsgeräten

     
Spielewelt Lindner 034322/ 41099

duo-shop.de/spielweltlindner

und über Facebook

Post-und Paketdienst, Onlineshop

kostenlose Lieferung und Abholung

nach Absprache

Christliche Buchhand-

lung Ute Lomtscher

034322/ 42528 mit AB

www.lomtscherbuch.de,

Onlineshop

Bücher portofrei bestellen, auch CDs

DVDs, Noten und Artikel aus dem gesamten Sortiment, Lieferung und Versand,

     
Der Käse

Chr. Kirschbaum

01629287476

email hidden; JavaScript is required

Hausverkauf Niederstadtgraben

nach Absprache, Lieferung und

Service aus dem Sortiment, Präsent-

körbe und Käsebuffets

Hühnermobil

Katrin Schumann

01752780627

email hidden; JavaScript is required

Hofladen in Niederforst

immer mittwochs im Stadtgebiet,

Lieferung nach  Absprache, Verkauf

im eigenen Hofladen

 

 

Waldgasthof Zur

Margaretenmühle

 

03431/ 702843

info@margarethenmühle.de

Verkauf von Gutscheinen
Das Lädchen

Bahnhofstraße

034322/ 42863 Mo-Fr 7.30 – 18.00 Uhr und

Sa. von 7.00 – 12.00 Uhr geöffnet

LuCas Cateringservice

L. Schäfer-Thalheim

Dresdener Str. 4

 

0162/9072691

email hidden; JavaScript is required>

Wöchentlich wechselnde Speisekarte

Lieferung bis vor Wohnungstür,

alle Preise incl. Anlieferung oder Ab-

holung, weiteres nach Absprache

Frisör

Claudia Allert

Mittelstraße 19

 

034322/ 729921

Onlineshop

Produkte können weiterhin über  Be-stellung gekauft werden, weitere

Infos über WhatsApp oder im Schaufenster zu erfahren,

Kundenbonus von 10%  und Gut-

scheine

Tel. Terminvereinbarung weiterhin möglich

 

Corona-Lage am 25. März

In Mittelsachsen gibt es 51 bestätigte Fälle. Neu erkrankt sind zwei Personen im Raum Mittweida, vier Personen im Raum Freiberg und eine Person im Raum Döbeln. 189 Personen befinden sich in Quarantäne.

Corona- & Grippediagnostik in Freiberg

Seit heute bietet das Kreiskrankenhaus Freiberg eine ambulante Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle an. In der Fieberambulanz können sich jene Patienten auf das Coronavirus testen lassen, die eine entsprechende Symptomatik gemäß der RKI-Richtlinien aufweisen. Das sind aktuell: akute respiratorische Symptomatik, wie Husten, Fieber, etc. und Kontakt zu Corona-positiv getestetem Patient bzw. Risikogruppe. Der Zugang ist gesondert ausgeschildert. Bitte folgen Sie den roten Pfeilen. Unsere Fieberambulanz ist während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 03731 77-1923 zu erreichen. Die Ambulanz ist täglich von 9.00 bis 16.00 Uhr, auch am Wochenende, geöffnet. Patienten werden gebeten die Krankenversicherungskarte bereitzuhalten. Getrennt von der sonstigen Notfallversorgung können über die Fieberambulanz auch Patienten versorgt werden, die einer stationären Aufnahme bedürfen und die unter einem begründeten Verdacht stehen, mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) infiziert zu sein. Als begründete Verdachtsfälle gelten Personen, die maximal 14 Tage vor Symptombeginn Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten und akute Atemwegserkrankungen aufweisen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://www.kkh-freiberg.com/gut-zu-wissen/corona-news/ . Über die Ambulanz in Mittweida wird in den nächsten Tagen informiert.

Auswirkungen auf laufende Bauanträge

Das Staatsministerium für Regionalentwicklung hat die Corona-Krise mit Hinweisschreiben vom 18.03.2020 als wichtigen Grund für eine Verlängerung aller baurechtlichen Antragsverfahren eingestuft. Es kann zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Das Referat Bauantragsbearbeitung ist jedoch bemüht, im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen möglichst unbürokratisch und schnell zu entscheiden. Haben Sie Fragen, nehmen Sie Kontakt mit dem Referat auf (03731 799-1951 oder -1914).

Sachsen erweitert Regelung für polnische Pendler

Die Staatsregierung hatte gestern in ihrer Kabinettssitzung ein Unterstützungsangebot für tschechische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien beschlossen. Diese Regelung soll auf polnische Pendler ausgeweitet werden. Der Freistaat Sachsen unterbreitet ein Angebot an diese Pendler, die in Sachsen in der Medizin und Pflege sowie dazugehörigen Bereichen (z.B. Küche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Wäscherein) arbeiten. Sie erhalten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt ab Donnerstag, pro Person und Tag 40 Euro bzw. 20 Euro für Familienangehörige. Auch die Kindernotbetreuung soll für sie offenstehen. Die Personen sollen direkt angesprochen werden.

Hinweise zur Erreichbarkeit Kfz-Kennzulassungsstelle

Die Kfz-Zulassungsstelle hat die Zeiten ihrer Erreichbarkeit konkretisiert. Seit gestern wird der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde Mittelsachsen an den drei Standorten vorerst nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung für Autohändler und Zulassungsdienste gestattet. Ohne Termin erfolgt kein Einlass. Die Mitarbeiter stehen telefonisch Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie am Dienstag und am Donnerstag von 13 bis 15 Uhr für Fragen zur Verfügung.

 

Dienststelle Döbeln Dienststelle Freiberg Dienststelle Mittweida
03731 799-1351 03731 799-3616 03731 799-6683

Zentrale Telefon-Nr. Kfz-Zulassungsbehörde : nur für Fachfragen, keine Terminvereinbarungen – 03731 799-6633

Bearbeitet werden können derzeit ausschließlich notwendige und nicht aufschiebbare Vorgänge.

Die nachstehenden Vorgänge werden aktuell nicht zur Bearbeitung angenommen:

  1. externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken abmelden)
  2. Erteilung Ausfuhr-Kennzeichen
  3. Erteilung Kurzzeitkennzeichen
  4. Erteilung 07er Oldtimerkennzeichen sowie H-Kennzeichen (inkl. Oldtimerzulassungen;

Technikänderungen)

  1. Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte (generelle Ausnahme:

abgelaufene Fahrzeugscheinhefte behalten ihre Gültigkeit zunächst bis zum 5.4.2020)

  1. Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen ohne Dokumente (sog. Scheunenfunde)
  2. Keine zusätzlichen Motorräder/Quads bzw. nicht erforderliche Anhänger
  3. Änderung Halterdaten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 5.4.2020 ausgesetzt)
  4. Änderung technischer Daten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 5.4.2020 ausgesetzt)
  5. Ausstellung von Ersatzdokumenten

Hinweis:  Das Bürgertelefon des Landratsamtes ist auch morgen wieder von 9 bis 18 besetzt. Anfragen rund um Corona können an die E-Mail-Adresse email hidden; JavaScript is required gesendet werden. Fragen von gehörlosen und hörgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Bürgertelefon im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mittels eines Gebärdentelefons mittels Videotelefonie im Internet. Man kann direkt und ohne zusätzliche Software anrufen. Man benötigt nur ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und einen uneingeschränkten Internetzugang. Beantwortet werden die Fragen in Gebärdensprache. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum neuen Gebärdentelefon: https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/ Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar.

Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gern zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

 

 

 

Sehr geehrte Unternehmer, Gastronomen und Einzelhändler,

 

die Stadt Roßwein möchte den lokalen Einzelhandel, der von angeordneten Geschäftsschließungen betroffen ist, unterstützen. Außerdem soll damit den Einwohnern weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, bestimmte Produkte bei örtlichen Anbietern, und nicht bei großen Online-Konzernen, kaufen zu können und damit dem örtlichen Einzelhandel in dieser schweren Zeit zu helfen.

Wir unterstützen alle Einzelhändler und Gastronomen, die bereit sind, ihre Waren nach einer Telefon- oder E-Mail-Bestellung auszuliefern. Teilen Sie uns hierfür bitte ihre Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail und Homepage) und das jeweilige Angebot (z. B. Auslieferung von Speisen oder Artikel aus dem Sortiment des jeweiligen Geschäftes) Ihres Unternehmens mit.

Bitte übersenden Sie diese an : Stadtverwaltung Roßwein; Frau Mertinat 034322/46621 oder per Mail an email hidden; JavaScript is required

Terminvereinbarungen in den Geschäften, die nicht durch die gesetzlich geregelten Verord-nungen geöffnet sein dürfen, sind untersagt.

Die Liste der Service-Angebote wird dann fortlaufend aktualisiert und auf unserer Homepage sowie im kommenden Amtsblatt (Redaktionsschluss 30.03.2020) veröffentlicht. Auch Gastronomen und Hotelbetriebe, die besondere Service-Angebote haben, um ihre Gäste weiterhin „von weitem“ zu bedienen, sind herzlich eingeladen, uns ihre Kontaktdaten und Angebote mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

 Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zunächst die positive Nachricht des Tages. Mit Stand 24. März 2020 ist in der Stadt Roßwein und den Ortsteilen kein Einwohner mit dem Coronavirus infiziert. Aber im Landkreis Mittelsachsen sind derzeit leider 44 Menschen am Virus erkrankt. Insgesamt befinden sich somit 141 Personen in Quarantäne.

Aktuell sind einige Entwicklungen anzupassen.

Die Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkungen vom 22. März 2020 legt unter Punkt 2.8. fest, welche Wege zu welchen Geschäften und Verkaufsstellen für den alltäglichen Bedarf erlaubt bleiben.

Dabei sind Wochenmärkte nun nicht enthalten. Damit wurde vom Gesetzgeber bewusst die Erlaubnis der Öffnung von Wochenmärkten aus der Allgemeinverfügung Veranstaltungen vom 20. März 2020 aufgehoben.

Ziel der Maßnahmen ist insbesondere der Schutz von vulnerablen Grup-pen. Gerade auf Wochenmärkten steht zu befürchten, dass die gesteigerten Hygienevorschriften, wie z. B. in Supermärkten, nicht umgesetzt werden können. Wochenmärkte dürfen somit nicht geöffnet werden.

Aus diesem Grund hat sich die Stadt Roßwein entschieden zunächst ab Donnerstag, d. 26. März 2020, den Wochenmarkt bis auf weiteres auszusetzen. Der Wochenmarkt am morgigen Mittwoch findet demnach im kleinen Rahmen noch einmal statt, da auch viele Händler bereits ihre Teilnahme abgesagt haben.

(Vulnerable Gruppen = aufgrund ihrer körperlichen und/oder seelischen Konstitution, z.B. hohes Alter, Behinderung, psychische Störung, Schwangerschaft oder/und aufgrund ihrer besonderen sozialen Situation verletzlichere Personenkreise.)

Des Weiteren wurde die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 16. März 2020 zur Schließung der Kindertagesstätten am Montag, d 23. März 2020, geändert. Der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern, deren Eltern systemrelevante Berufe ausüben, wurde mit der Bekanntmachung erweitert.

Die wesentlichen Änderungen:

  1. Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologi-sche Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
  2. Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einem der genannten systemrelevanten Berufe tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.
  3. Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen
    Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.

Eine aktualisierte Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung sind abrufbar unter: www.rosswein.de oder www.coronavirus.sachsen.de

Wegen der immer noch rasant steigenden Neuinfektionen im ganzen Land bestehen seit dem 23.03.2020 strenge Ausgangsregelungen auch bei uns in Roßwein. Diese Maßnahmen dienen vor allem dem Schutz unserer Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie vorerkrankten Personen.

Achten Sie bitte auf die älteren Mitmenschen in Ihrer Nachbarschaft! Wenn Sie selber helfen können, z. B. Einkäufe im Supermarkt erledigen, kann das Leben retten. Sollten Sie dafür selber keine Zeit haben, dann weisen Sie die älteren Menschen bitte darauf hin, dass sie im Bürgerhaus anrufen können, wenn sie Hilfe benötigen.

Im Bürgerhaus können Sie ab sofort telefonisch oder per Email melden, wenn Sie selber Hilfe brauchen oder wenn Sie Ihre Hilfe anbieten wollen. Wir werden schnellstmöglich versuchen, Hilfeleistende und Hilfesuchende zu vermitteln.

Bürgerhaus-Telefon:              034322/581431
telefon. Kontaktzeiten:          Mo bis Fr           9 – 12 Uhr
Die und Do      16 – 18 Uhr
Email-Adresse:                      email hidden; JavaScript is required

Gern können Sie auch außerhalb der Sprechzeiten auf den Anrufbe-antworter sprechen. Das Bürgerhausteam ruft Sie dann schnellstmöglich zurück. Ihre Daten werden ausschließlich für das Hilfsnetzwerk bei unsgespeichert und nach Ablauf der Krise gelöscht.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Hilfsinitiative seitens der Stadt Roßwein handelt und Sie nicht befürchten müssen, dass Sie es mit Trickbetrügern zu tun haben.

Nochmals wollen wir auf das Bürgertelefon der Stadt Roßwein 034322/4660 hinweisen, welches für Sie rund um die Uhr geschaltet ist.

Trauen Sie sich, unser Angebot zu nutzen und bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

V. Lindner
Bürgermeister

 

Hinweis der Führerscheinstelle:

Die Fahrerlaubnisbehörde sichert nur noch die eingeschränkte Bearbeitung dringlicher Fälle in der Hauptstelle in Döbeln ab. Der Zutritt erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminabsprache/Terminbestätigung :

Servicehotline 03731 799 1454

E.Mail: email hidden; JavaScript is required

Dringliche Fälle sind Verlängerungen der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen (LKW, Bus, Fahrgastbeförderung)  und der Schlüsselzahl 95, die bis zum 30. April 2020 ablaufen und die Ausstellung von Ersatzdokumenten, wenn diese zur Berufsausübung benötigt werden (Kraftfahrer im Fernverkehr).

Hinweis der Kfz-Zulassungsstelle

Das Landrats möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 24. März 2020 der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde Mittelsachsen an den drei Standorten vorerst nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung für Autohändler und Zulassungsdienste gestattet wird. Ohne Termin erfolgt kein Einlass.

Hotline für Terminvereinbarungen

Dienststelle Döbeln Dienststelle Freiberg Dienststelle Mittweida
03731 799-1351 03731 799-3616 03731 799-6683

Zentrale Telefon-Nr. Kfz-Zulassungsbehörde : nur für Fachfragen, keine Terminvereinbarungen – 03731 799-6633

Bearbeitet werden können derzeit ausschließlich notwendige und nicht aufschiebbare Vorgänge.

Die nachstehenden Vorgänge werden aktuell nicht zur Bearbeitung angenommen:

  1. externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken abmelden)
  2. Erteilung Ausfuhr-Kennzeichen
  3. Erteilung Kurzzeitkennzeichen
  4. Erteilung 07er Oldtimerkennzeichen sowie H-Kennzeichen (inkl. Oldtimerzulassungen;
    Technikänderungen)
  5. Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte (generelle Ausnahme:        abgelaufene Fahrzeugscheinhefte behalten ihre Gültigkeit zunächst bis zum 5.4.2020)
  1. Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen ohne Dokumente (sog. Scheunenfunde)
  2. Keine zusätzlichen Motorräder/Quads bzw. nicht erforderliche Anhänger
  3.  Änderung Halterdaten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 5.4.2020 ausgesetzt)
  4. Änderung technischer Daten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 5.4.2020 ausgesetzt)
  5. Ausstellung von Ersatzdokumenten

Wirtschaft in Mittelsachsen rückt zusammen

Nach der Verschärfung der Allgemeinverfügung am Freitag war zunächst eine Verunsicherung zu verzeichnen. Spezielle Anliegen, ob zum Beispiel ein Taxibetrieb noch Patienten zur Dialyse fahren darf, wurden vorgetragen. Über den Fragen-Antwortkatalog des Referates Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.del informierten sich verschiedene Unternehmen. Dazu gingen auch am Wochenende einzelne Anfragen ein. Diese drehten sich um die Zuordnung in die einzelnen Branchen der Allgemeinverfügung. Kann eine Frage nicht sofort beantwortet werden, wird diese weitergeleitet. Grundsätzlich zeigen sich die anfragenden Unternehmen sehr dankbar über den Service.

„Wir spüren seit Freitag, dass Mittelsachsens Wirtschaft noch enger zusammenrückt“, sagt Dr. Lothar Beier, 1. Beigeordneter im Landkreis zu dessen Geschäftskreis auch die Wirtschaftsförderung gehört. „Einzelhändler schließen sich zum Beispiel im Raum Mittweida zusammen und nutzen gemeinsam einen Onlineshop, der Mittelsachsenshop im Striegistal bietet sowieso eine Plattform für viele Unternehmen und im Raum Rochlitz hinterlegen Einzelhändler die Online- oder telefonischen Bestellungen in Geschäften, die geöffnet haben. Auch gibt es viele Aktionen von kleinen Unternehmen, die zeigen, dass die mittelsächsische Wirtschaft sich auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht entzieht. Es werden Einkaufsdienste im Großmarkt und Lieferungen frei Haus angeboten“, berichtet der Kreisentwicklungschef weiter. „Bei den Mittelständlern und größeren Betrieben ist die Lage sehr unterschiedlich. Während die einen Kurzarbeit und Home Office nutzen, verzeichnen einige Maschinenbauer noch keine negativen Auswirkungen. Andernorts, wie zum Beispiel in der Beiersdorf-AG-Tochter Florena in Waldheim wird die Produktion der aktuellen Situation angepasst und Desinfektionsmittel statt Kosmetik hergestellt“, schließt Beier seine Betrachtung ab. Über einhundert ganz unterschiedliche Unternehmen arbeiten schon seit längerer Zeit zusammen. Die Broschüre „ProduktSCHAU…was es in Mittelsachsen alles gibt“ zeigt in ihrer zweiten Auflage Schönes und Nützliches made in Mittelsachsen. Die Mehrzahl der Unternehmen, die in dem 152seitigen Branchenkatalog vorgestellt werden, bieten einen Onlineversand an. Über die sozialen Medien haben sich diese Unternehmen zusammengetan und weisen unter den Motto “Regional produzieren. In der Heimat kaufen. Zusammen schaffen wir das.“ auf die gemeinsame Broschüre hin. Der Mittelsachsen-Katalog ist unter https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/pl/service/infothek/informationsmaterial/2-auflage-der-produktschau.html online zu finden. Darin sind alle 100 Unternehmen mit ihren Onlineshops benannt.

facebook.com/wirtschaft.in.mittelsachsen

Hinweise für Jäger

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Mittelsachsen (LÜVA) erreichen Fragen, ob man jetzt noch Jagen kann. Hierzu hat sich das Amt mit dem zuständigen Sozialministerium verständigt. Die Einzeljagd ist ein „triftiger Grund“ im Sinne der Allgemeinverfügung vom 22. März 2020, vorausgesetzt, dass dabei die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes eingehalten werden. Das heißt, dass die Jagd von Anfang bis Ende ausschließlich allein oder in Begleitung Lebenspartner/Angehörige des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird.

Die Trichinellenuntersuchung findet derzeit im Landratsamt Mittelsachsen wie gewohnt statt. Die Proben sind in die an den Standorten in Mittweida, Freiberg bzw. Döbeln vorhandenen Probenbriefkästen einzuwerfen. Die einzige Einschränkung ist, dass eine persönliche Übergabe nicht mehr erfolgt, da das Landratsamt für Besucherverkehr geschlossen ist. Bei Fall- und Unfallwild von Schwarzwild muss weiterhin immer eine Beprobung mit Bluttupfern erfolgen. Die Übergabe erfolgt ebenfalls über die Probenbriefkästen. Sollten mehrere Stücken Fallwild an einem Ort bzw. innerhalb kürzester Zeit aufgefunden werden, ist eine Absprache mit dem LÜVA zum weiteren Vorgehen zwingend notwendig.

Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gern zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

 

 

Wegen der immer noch rasant steigenden Neuinfektionen bestehen seit dem 23.03.2020 strenge Ausgangsregelungen auch bei uns in Roßwein. Diese Maßnahmen dienen vor allem dem Schutz unserer Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie vorerkrankten Personen.

Achten Sie bitte auf die älteren Mitmenschen in Ihrer Nachbarschaft! Wenn Sie selber helfen können, z.B. Einkäufe im Supermarkt erledigen, kann das Leben retten. Sollten Sie dafür selber keine Zeit haben, dann weisen Sie die älteren Menschen bitte darauf hin, dass sie im Bürgerhaus anrufen können, wenn sie Hilfe benötigen.

Im Bürgerhaus können Sie ab sofort telefonisch oder per Email melden, wenn Sie selber Hilfe brauchen oder wenn Sie Ihre Hilfe anbieten wollen. Wir werden schnellstmöglich versuchen, Hilfeleistende und Hilfesuchende zu vermitteln.

Bürgerhaus-Telefon:       034322 581431

telefon. Kontaktzeiten:       Mo bis Fr       9 – 12 Uhr
Die und Do   16 – 18 Uhr

Email-Adresse:                   email hidden; JavaScript is required

Sie können auch außerhalb der Sprechzeiten auf den Anrufbeantworter sprechen. Wir rufen Sie dann schnellstmöglich zurück. Ihre Daten werden ausschließlich für das Hilfsnetzwerk bei uns gespeichert und nach Ablauf der Krise gelöscht.

Trauen Sie sich, unser Angebot zu nutzen und bleiben Sie gesund!

Stadtverwaltung Roßwein und Ihr Bürgerhausteam

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Sachsen hat die Ausgangsregelungen weiter verschärft, um die Ausbreitungsgefahr des Corona-Virus zu bremsen. Demnach erließ das Gesundheitsministerium auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes eine weitere Allgemeinverfügung, die es der Bevölkerung in der aktuellen Corona-Epidemie untersagt, die eigenen vier Wände ohne triftigen Grund zu verlassen. Dadurch soll der soziale Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern. Wer bei etwaigen Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen werde, müsse deshalb die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält. Dies kann durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen.

Die neue Rechtsvorschrift benennt dafür einige Ausnahmen. Das sind unter anderem der Hin- und Rückweg zur Arbeit, der Hin- und Rückweg von Eltern zur Kindernotbetreuung von Eltern, die darauf einen Anspruch haben. Wege zum Einkaufen sind weiterhin erlaubt. Auch Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit) dürfen sich frei bewegen. Natürlich dürfen Bür-gerinnen und Bürger das Haus verlassen, um zum Arzt und zu medizinischer Behandlung zu kommen. Aber auch dabei gilt, dass derzeit nur die unbedingt medizinisch unaufschiebbaren Behandlungen durchgeführt werden sollten.

Sport und Bewegung an der frischen Luft sind geboten, aber nur einzeln oder im kleinsten Familienkreis des eigenen Haushalts von nicht mehr als 5 Personen sind erlaubt. Auch zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren darf die Wohnung verlassen werden. Bis auf wenige Ausnahmen wird dagegen der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gänzlich untersagt. „Auch beim begründeten Verlassen des Hauses ist jeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten.

Gegenwärtig sind in der Stadt Roßwein und den Ortsteilen noch keine Erkrankungen mit dem Corona Virus bestätigt (Stand 23.3.2020).

Die Öffnungszeiten des Rathauses wurden aus Sicherheitsgründen für die Bevölkerung und die Angestellten ausgesetzt. Unausweichliche und dringende Termine und Probleme können nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung durchgeführt werden. Das Rathaus ist weiterhin komplett besetzt und für Sie über das Bürgertelefon 034322/4660, Fax 034322/43481 und Mail email hidden; JavaScript is required erreichbar. Das Rathaus ist mit dem Bürgertelefon 034322/4660 rund um die Uhr für unsere Einwohner besetzt.

Vor allem unsere älteren Einwohner sollten jetzt ihre Aktivitäten auf ein notwendiges Maß beschränken oder ganz einstellen. Ein Netzwerk für die Versorgung der älteren Einwohner bei einem selbstauferlegten Hausarrest wird gerade über das Bürgerhaus aufgebaut und beworben.

Anbei erhalten Sie einige Tipps vom Bund und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO):

– Reduzieren Sie soziale Kontakte soweit möglich, auch zu Gleichaltrigen, denn auch sie können
Überträger sein.

– Meiden Sie derzeit jeden unmittelbaren Kontakt zu Enkelkindern. Die Großeltern sollten möglichst
nicht in die Betreuung einbezogen werden.

– Gehen Sie nicht in Arztpraxen, rufen Sie im Bedarfsfall dort an und fragen, wie Sie sich verhalten
sollen.

– Gehen Sie, falls möglich, nicht in Apotheken, bestellen Sie benötigte Arzneimittel per Telefon und
lassen Sie sich diese liefern oder nehmen Sie, wenn möglich, Hilfe aus der Familie oder der
Nachbarschaft an.

– Nehmen Sie Bring- und Lieferangebote an: durch Familie und Nachbarn, durch Supermärkte.

– Halten Sie ihre sozialen Kontakte über Telefon oder, wenn möglich, über Skype aufrecht. –
Begrenzen Sie die Zahl der Personen, die in Ihre Wohnung kommen, auf ein Minimum.

– Nutzen Sie das schöne Wetter, um spazieren zu gehen. Das stärkt Ihre Abwehr. Halten Sie auch dort
mindestens zwei Meter Abstand, wenn Sie – Bekannte – treffen!

 

Ihr

V. Lindner
Bürgermeister

Lieber Bürgerinnen und Bürger,

 die aktuelle Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung tritt in der Nacht vom Sonntag zum Montag 0.00 Uhr in Kraft.

 Anbei eine Kurzzusammenfassung, den ganzen Wortlaut finden Sie im Nachgang dieser Information.

 Nach der Allgemeinverfügung wird das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. 

 Ein triftiger Grund liegt beispielsweise vor bei 

 • Der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, • der Ausübung beruflicher Tätigkeiten, 

• dem Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung oder beruflich veranlasster Kinderersatzbetreuung, 

• der Sicherstellung der Versorgung und des Lieferverkehrs,

• Fahrten von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt und Einsatzort,

• der Inanspruchnahme medizinischer Versorgung oder 

• Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs allerdings ausschließlich allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. 

 Der Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Behinderungen und Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist untersagt.

 Zudem ist jeder angehalten, physische und soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. 

 Zuwiderhandlungen gegen die Ausgangsbeschränkung und das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen etc. sind strafbar.

 Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen treffen. Dies ist im Sinne einer verschärfenden Regelung gemeint.

 Bitte halten Sie sich an diese Allgemeinverfügung und bleiben Sie gesund!

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der weiteren Einschränkung der Bewegungsfreiheit haben wir uns entschlossen, die Öffnungszeiten des Rathauses auszusetzen.

Ab Montag, d. 23. März 2020, ist das Rathaus für Besucher geschlossen. Die Mitarbeiter des Rathauses stehen Ihnen jedoch weiterhin (telefonisch (034322/4660), per Mail (email hidden; JavaScript is required), per Fax: (034322/43481) oder per Post (Markt 4, 04741 Roßwein) für Ihre Anliegen zur Verfügung.

In dringenden Fällen (zum Beispiel Pass- und Meldewesen oder Standesamt) können persönliche Besuchstermine abgestimmt werden.

Über unser Bürgertelefon 034322/4660 sind wir rund um die Uhr erreichbar.

Mit dieser Maßnahme erhöhen wir den Schutz unserer Bürger und der Mitarbeiter des Rathauses und bitten um Ihr Verständnis.

Aktuelle Informationen zur Pandemie erhalten Sie über die Homepage der Stadt www.rosswein.de.

V. Lindner
Bürgermeister