Nachweis an Genesene verschickt

Das Gesundheitsamt des Landkreises Mittelsachsen hat bisher ca. 20.000 Nachweise an Genesene verschickt. Wer von der Testpflicht befreit werden möchte, benötigt den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), um sich zum Beispiel vor einem Friseurbesuch nicht testen lassen zu müssen. Der PCR-Test muss mindestens 28 Tage sowie höchstens sechs Monate zurückliegen und die Person darf keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Hinweis: Einen Nachweis erhalten nur die Personen, die einen positiven PCR-Test hatten. Schnelltests zählen nicht.

Der Nachweis kann auch digitalisiert werden. Bürger müssen dafür die App schnelltest.click aufs Smartphone installieren und damit den QR-Code vom Genesenennachweis scannen. Geschäfte und Restaurants können mit der gleichen App den Nachweis scannen.

 

Schulen und Kitas öffnen wieder, Termineinkaufen wieder möglich

Im Landkreis Mittelsachsen dürfen die Schulen ab Donnerstag den 27. Mai wieder im Wechselunterricht und die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit fünf Werktagen unter 165. Nach der „Bundesnotbremse“ können danach am übernächsten Tag die Einrichtungen wieder öffnen. Ab Donnerstag den 27. Mai ist im Einzelhandel wieder das Termineinkaufen (Click & Meet) zulässig. Für „Click & Meet“ ist eine Terminreservierung im jeweiligen Geschäft notwendig, Kontaktdaten müssen angegeben und ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden.

 

Informationen vom Freistaat

Normaler Schul- und Kitabetrieb unterhalb 50er Inzidenz möglich

Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung welcher ab 31. Mai gelten wird. Der Schwellenwert muss im jeweiligen Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein. Dann gilt Regelbetrieb am übernächsten Tag.

Regelbetrieb für Schulen bedeutet, dass wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen stattfinden kann. In der Grundschule kann der Fokus in Eigenverantwortung der Schulen weiterhin auf die Kernfächer gelegt werden, um die Grundlagen zu sichern. In Kindertageseinrichtungen ist auch wieder Regelbetrieb entsprechend der Pädagogischen Konzeption möglich.

Schulfahrten sind weiterhin unzulässig, sollen aber mit der nächsten Corona-Schutz-Verordnung ab dem 14. Juni wieder möglich gemacht werden.

Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes bleibt die zweimalige Testpflicht pro Woche für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten, bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.

Alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bleiben wie bisher bestehen.

 

Touristische Reisen wieder erlaubt

Grundsätzlich sollen mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, welche dann ab dem 14. Juni 2021 in Kraft tritt, Übernachtungsangebote nach vorheriger Terminbuchung, Kontakterfassung und tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthaltes bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder zulässig sein.

Zudem sollen ab dem 14. Juni 2021 bei einer Inzidenz unter 100 auch touristische Reisen wieder erlaubt sein. Darunter zählen unter anderem Seilbahnen im Ausflugsverkehr, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischer Bahn- und Busverkehr sowie Flusskreuzfahrten. Auch hier muss ein Hygienekonzept vorliegen und Kontakterfassung stattfinden. Besucherinnen und Besucher müssen zudem einen tagesaktuellen Test vorweisen.

Statistik

Die Zahl Corona-Nachweise ist auf 23.887 gestiegen. Das sind drei Fälle mehr im Vergleich zum Vortag. In den Krankenhäusern werden 65 Covid-Patienten behandelt, davon 14 auf der Intensivstation. Der Inzidenzwert liegt laut RKI in Mittelsachsen heute bei 105,6.

 

Schulen und Kitas öffnen wieder

Im Landkreis dürfen die Schulen ab Donnerstag (27. Mai) wieder im Wechselunterricht und die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit fünf Werktagen unter 165. Nach der „Bundesnotbremse“ können danach am übernächsten Tag die Einrichtungen wieder öffnen.

 

Termineinkaufen wieder möglich

Da die Inzidenz seit fünf Werktagen in Folge unter 150 liegt, ist eine weitere Lockerung möglich. Ab Donnerstag ist im Einzelhandel wieder das Termineinkaufen (Click & Meet) zulässig. Für „Click & Meet“ ist eine Terminreservierung im jeweiligen Geschäft notwendig, Kontaktdaten müssen angegeben und ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden.

Unterschreitet der Landkreis als nächstes an fünf Werktagen in Folge den Inzidenzwert 100, dann tritt zwei Tage später die „Bundesnotbremse“ außer Kraft und es gilt wieder vollumfänglich die sächsische Corona-Schutzverordnung. Bei einer dreitägigen Überschreitung der Schwellenwerte 100, 150 oder 165 käme es am jeweils übernächsten Tag wieder zu Verschärfungen.

Mit Änderung der Allgemeinverfügung* vom 19.05.2021 mit Wirksamwerden ab 25.05.21 wird die Notbetreuung unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer speziellen Berufsgruppe ermöglicht. Demnach werden in der Notbetreuung alle Kinder aufgenommen, deren Personensorgeberechtigten beruflich tätig sind.
Hierfür ist eine schriftliche Erklärung in der Einrichtung vorzulegen, dass man aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist. Bereits vorliegende Nachweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

*zur Ausnahme von der Untersagung des Präsenzunterrichts an Hochschulen, der Präsenzbeschulung für Abschlussklassen und Förderschulen sowie Festlegung von Kriterien für eine Notbetreuung für Grund- und Förderschulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Inzidenzwert in unserer Stadt ist in den letzten Tagen erfreulicher Weise weiter gesunken. Der Inzidenzwert liegt in Roßwein mit Stand 21. Mai 2021 bei 106,6. Der Inzidenzwert des Landkreises liegt derzeit bei 110. Halten diese sinkenden Werte die nächsten Tage an, können wir mit weiteren Erleichterungen in Bezug auf den derzeitigen Lockdown rechnen.

Notbetreuung in den Kindergärten wird erweitert – keine Berufsgruppenzugehörigkeit mehr notwendig

Ab 25. Mai 2021 haben alle Eltern, die arbeiten gehen und ihr Kind nicht anderweitig betreuen lassen können, Anspruch auf eine Notbetreuung. Eine spezielle Berufsgruppenzugehörigkeit ist nicht mehr erforderlich. Deshalb ist auch die Arbeitsbescheinigung als Nachweis in der Kita oder Schule nicht mehr notwendig. Ausreichend ist nunmehr eine selbst verfasste schriftliche Erklärung gegenüber der Schule und/oder Kita, dass eine Betreuung des Kindes berufsbedingt nicht möglich ist. Bereits vorliegende Nachweise behalten ihre Gültigkeit. Notbetreuung in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen finden in den Landkreisen statt, wo der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen noch nicht unter 165 lag (aktuell betrifft das den Landkreis Mittelsachsen) sowie in den Grundschulen, wo Wechselbetrieb (Inzidenz zwischen 100 und 165) stattfindet.

Neue Quarantäneregeln

Der Landkreis Mittelsachsen veröffentlichte am 21. Mai 2021 eine neue Allgemeinverfügung zu den Quarantäne-Regeln. Diese tritt ab Montag, d. 25. Mai 2021 in Kraft. Demnach ist nach einem positiven Schnelltest ein PCR-Test Pflicht, bisher wurde dieser nur empfohlen. Außerdem müssen Genesene, wenn der positive Test nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt, sowie Geimpfte nicht zwangsläufig in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu einer neu positiv getesteten Person haben. Dies entscheidet aber das Gesundheitsamt.

Informationen des Kreissportbundes

Nachdem der Landkreislauf in Roßwein von April auf Anfang Juli verschoben worden ist, hat der Kreissportbund Mittelsachsen pandemiebedingt auch die geplanten Sparkassen-Kreis-Kinder- und Jugendspiele in den Sommersportarten verlegt. Aufgrund der Auflagen im Zuge der Coronavirus-Entwicklungen und der immer noch hohen Inzidenzzahlen im Landkreis ist der zentrale Termin Mitte Juni nicht mehr zu halten. „Durch das ‚Sportverbot‘ seit November 2020 ist für viele Sportarten keinerlei Training und damit keine Vorbereitungen auf Wettkämpfe möglich“, so Volker Dietzmann, der Vizepräsident des Kreissportbundes. Die Wettkämpfe sollen ersatzweise ab Juli bis November stattfinden. „Die Ausrichter können flexibel ihre Wettkampftermine festlegen, um den Sportlern ausreichend Vorbereitungszeit zu geben und auf Verschiebungen im Terminkalender der Fachverbände zu reagieren“, so Sportfreund Sylvio Christ, der verantwortliche Mitarbeiter vom KSB. Konkrete Termine dafür stehen noch aus. Die Sparkassen-Kreis-Kinder- und Jugendspiele finden seit vielen Jahren statt und sind die größte Nachwuchssport-Veranstaltung im Landkreis. So finden in 25 Sommersportarten von Badminton bis Volleyball Wettbewerbe statt. Insgesamt nehmen jährlich über 5000 Nachwuchssportler an allen Wettkämpfen/Turnieren der KKJSp teil und wetteifern im sportlich fairen Wettstreit um die begehrten Medaillen.

 

V. Lindner
Bürgermeister

Der Impfbus des DRK Kreisverbandes Döbeln-Hainichen e.V. kommt ein zweites Mal nach Roßwein. Am 28. und 29. Juni 2021 soll er wieder auf dem Roßweiner Sportplatz, Haßlauer Straße (Vogelstange 23) Station machen.

Anspruchsberechtigt für den Erhalt der Erstimpfung sind – nach derzeitigem Kenntnisstand – alle Menschen über 60 Jahre und die Angehörigen der Priorisierungsgruppen 1 bis 3. Der Zweitimpfungstermin findet dann wieder 3 Wochen später am gleichen Ort statt. Das Angebot ist in erster Linie für die Bürger*innen der Stadt Roßwein und ihrer Ortsteile gedacht.

Für die Nutzung der Impfmöglichkeit im Impfbus ist ein Termin zu vereinbaren über den Anschluss der Stadtverwaltung 034322-46648 zu den Sprechzeiten des Rathauses. Es ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf welchen man Namen und Telefonnummer (evtl. Rückrufzeit) hinterlassen kann. Der Rückruf erfolgt zeitnah und je nach Anrufaufkommen.

Die Kommune hilft dabei, dass alle, die einen Impftermin vereinbart haben, auch die notwendigen Unterlagen erhalten (Anamnese- und Erklärungsbogen sowie ein Merkblatt zu den Impfungen). Diese Unterlagen sollten dem DRK-Team zum Impftermin bereits ausgefüllt vorgelegt werden.

 

Seit März vergangenen Jahres wurden im Landkreis 23 194 positive PCR-Tests registriert, über 200 mehr im Vergleich zu gestern. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen liegt laut Robert Koch-Institut bei 238,1. In den Krankenhäusern werden 95 Covid-Patienten behandelt, davon werden 20 beatmet.

Selbsttest nur noch unter Aufsicht

Es gibt eine Änderung beim Umgang mit den Selbsttests und der damit verbundenen qualifizierten Selbstauskunft. Bisher reichte es, wenn man den Test zu Hause machte und dann die Selbstauskunft, zum Beispiel im Geschäft oder in der Schule abgab. Aufgrund einer Änderung auf Bundesebene sollen die Selbsttests nur noch unter Zeugen – zum Beispiel direkt beim Friseur absolviert werden. Alternativ können auch die Testzentren aufgesucht werden, die eine negative Bescheinigung ausstellen. Die Änderung hat auch Auswirkungen auf den Schul- und Kita-Bereich. Auf dem Blog des Kultusministeriums heißt es: „Ab sofort müssen die Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden. Anzuerkennen sind darüber hinaus auch Testnachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt sind oder von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurden (unter anderem Testzentren). Die Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen.“ Weitere Informationen unter www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/05/11/bundesnotbremse-weitere-regelungen-fuer-den-bereich-schule/

Was ist erlaubt an Himmelfahrt?

Prinzipiell gilt die Bundes-Notbremse in Mittelsachsen. Das bedeutet beispielsweise, dass Restaurants, Kneipen, Biergärten, und Ähnliches geschlossen bleiben müssen (inklusive deren Toiletten). Erlaubt ist aus infektionsrechtlicher Sicht der Verkauf von Speisen und Getränken, die mitgenommen werden können. Allerdings dürfen diese nicht vor Ort und im näheren Umfeld verzehrt werden. Man muss damit weiterlaufen. Der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit ist wieder erlaubt. Es gelten auch weiterhin die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, sprich man darf sich nur mit einer Person aus einem weiteren Hausstand treffen. Allerdings werden Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt bei der Gruppengröße.

 

Notbetreuung

Seit 26. April, mit Inkrafttreten der Bundes-Notbremse – sind die Kitas im Landkreis wieder geschlossen. In der ersten Schließwoche sind rund 38 Prozent der etwa 11 500 Kinder in Kita und Krippe betreut worden. Im Hort waren es rund 21 Prozent. In der zweiten Woche im Notbetrieb sind etwa 40 Prozent der Kinder in den Kitas betreut worden. Im Hort sank die Quote auf rund 7 Prozent.

Innerhalb des Landkreises gibt es deutliche Unterschiede. So haben manche Kitas eine Notbetreuungsquote von nur etwa 10 Prozent, in anderen Kitas sind weit mehr als die Hälfte der Kinder anwesend.

Zum Vergleich: Ende März 2020, als die Kitas zum ersten Mal geschlossen wurden, waren nur 630 Kinder im Landkreis in der Notbetreuung. Später, nachdem die Liste der Berufe, die Anspruch haben, verlängert wurde, stieg der Anteil in der Notbetreuung Ende April 2020 auf 14 Prozent. Im eingeschränkten Regelbetrieb war die Auslastung in Kinderkrippe und Kindergarten konstant hoch bei zirka 80 Prozent. Im Dezember 2020, als die Einrichtungen zum zweiten Mal seit Beginn der Pandemie schließen musste, waren es rund 1 700 Kinder, 16 Prozent. Vier Wochen später waren es 2 500 Kinder, 22 Prozent.

Schließtag im Landratsamt

Das Landratsamt hat am Freitag, 14. Mai 2021, geschlossen. Das Corona-Bürgertelefon ist am 13. und 14. Mai dennoch zwischen 09:00 und 12:00 Uhr besetzt. Am 17. Mai sind die Beschäftigen wieder wie gewohnt erreichbar.

Morgen und am Freitag ist das Bürgertelefon von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter email hidden; JavaScript is required

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gerne zur Verfügung.

 

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

 

Statistik

Seit März vergangenen Jahres wurden im Landkreis 22 927 positive PCR-Tests registriert. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen liegt laut Robert Koch-Institut bei 259,8. In den Krankenhäusern werden 98 Covid-Patienten behandelt, davon werden 24 beatmet.

Landkreis schreibt Genesene an

Mit der neuen Regelung werden Geimpfte, Genesene und negativ Getestete gleichgestellt. Das heißt, Genesene müssen sich zum Beispiel vor dem Friseurbesuch nicht testen lassen. Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis). Dieser muss mindestens 28 Tage sowie höchstens sechs Monate zurückliegen und die Person darf keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Schon seit vergangener Woche gehen dazu zahlreiche Fragen im Corona-Postfach und am Bürgertelefon des Landratsamtes ein. Das Gesundheitsamt wird alle seit dem 11. November 2020 positiv getestete Personen automatisch anschreiben und einen entsprechenden Nachweis zusenden. In der Regel erfolgt das per E-Mail. Wenn keine E-Mail-Adresse bekannt ist, dann per Post. Das Gesundheitsamt bittet um etwas Geduld. Die Nachweise werden zügig versandt, aber dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Betroffen sind rund 20 000 Mittelsachsen.

Hinweis: Einen Nachweis erhalten nur die Personen, die einen positiven PCR-Test hatten. Schnelltests zählen nicht.

Information des Deutschen Roten Kreuzes

DRK schaltet Termine frei

Seit vergangenen Freitag bis zum 17. Mai werden kontinuierlich Erstimpftermine für alle sächsischen Impfzentren für den Zeitraum 17. bis 31. Mai freigegeben. In Summe handelt es sich um zirka 25 000 neue Erstimpftermine, die sowohl über die Hotline wie auch online buchbar sind.

Im Einzelnen werden wie folgt freigegeben:

  • am Montag, den 10. Mai, Erstimpftermine für den 20. – 22. Mai
  • am Mittwoch, den 12. Mai, Erstimpftermine für den 23. – 25. Mai
  • am Freitag, den 14. Mai, Erstimpftermine für den 26. – 28. Mai
  • am Montag, den 17. Mai, Erstimpftermine für den 29. – 31. Mai

Für den Monat Mai stehen dem Deutschen Rote Kreuz Sachsen insgesamt 470 750 Impfdosen für Erst- und Zweitimpfungen in den sächsischen Impfzentren und für die mobilen Teams zur Verfügung. Bereits durchgeführt oder verplant hiervon sind 446 604 Impfungen. Die darüber hinaus verfügbaren zirka 25 000 Impfdosen sind für noch zu vergebende Erstimpftermine in den Impfzentren vorgesehen.

„Bitte nutzen Sie die Hotline nur, wenn Sie wirklich keinen Termin online buchen können oder technische Probleme haben. Wenn Sie online keinen Termin finden, dann werden Sie auch über die Hotline keinen Termin bekommen können. Es ist nicht zielführend, in diesem Fall zusätzlich die Hotline zu kontaktieren und damit die Leitungen für Menschen zu blockieren, die sich nicht online registrieren können oder andere technische Probleme haben“, heißt es auf der Internetseite des DRK Sachsen. Weitere Informationen dazu unter www.drksachsen.de.

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gerne zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

Statistik

Im Vergleich zu gestern gab es 20 neue Fälle. Somit wurden im Gesundheitsamt seit März vergangenen Jahres 22 091 positive PCR-Tests registriert. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen liegt laut Robert Koch-Institut bei 332,5. In den Krankenhäusern werden 101 Covid-Patienten behandelt, davon werden 23 beatmet.

 

Informationen des Freistaates

Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

Die Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Nach Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im April 2021 werden mit ihr zukünftig in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer Inzidenz unter 100 gelten aber auch weitergehende Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz über 100 vorgenommen. Zudem wurde die Struktur im Sinne einer besseren Lesbarkeit angepasst. Die neue Verordnung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft und läuft mit Ablauf des 30. Mai 2021 aus.

Eine wesentliche Änderung zu den bisherigen Verordnungen betrifft den Status von geimpften und genesenen Personen: Vollständig Geimpfte werden zukünftig Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status bzw. 14 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis auch darüber hinaus. Neben dem 7-Tage-Inzidenzwert bleibt mit der maximalen Bettenkapazität von 1.300 mit COVID-19-Patienten belegten Betten auf der Normalstation ein zweiter Faktor erhalten, dessen Unterschreitung Grundbedingung für alle Lockerungen ist.

In Ergänzung zu den Vorgaben des IfSG greifen nach einer Überschreitung des Schwellwertes von 100 und auch bei niedrigerer Inzidenz u.a. die folgenden Regelungen:

–  Bei Teilnahme von mehr als zehn Personen an Beerdigungen benötigen alle Anwesenden einen Negativtest.

– Testpflichten für Belegschaft und Inhaber von Friseurbetrieben und Fußpflege gelten weiterhin. Sonstige körpernahe Dienstleistungen müssen zusätzlich zu den Vorgaben nach IfSG eine Kontaktdatenerfassung und -nachverfolgung gewährleisten.

– Bei zulässigen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ist eine Kontaktdatenerfassung und -nachverfolgung vorzunehmen.

– Bis zu einem Inzidenzwert von 165 kann Einzelunterricht in Tanz- und Musikschulen erfolgen, wenn eine Kontakterfassung oder -nachverfolgung stattfindet, sich Beschäftigte testen lassen und die Schüler einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können.

 

Unter der Voraussetzung, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Landkreisen und Kreisfreien Städten unter 100 liegt, gilt ab dem übernächsten Tag:

– Private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Hausstände sind mit maximal fünf Personen in geschlossenen Räumen bzw. zehn Personen insgesamt zulässig, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.

– Eheschließungen sind auf max. 20 Teilnehmende beschränkt. Bei mehr als zehn Personen müssen alle Beteiligten einen tagesaktuellen Test vorweisen und der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten.

– Im ÖPNV ist entweder eine medizinische, FFP-2- oder vergleichbaren Maske zu tragen.

– Geschäftsinhaber oder Veranstalter sollen überall dort, wo eine Kontakterfassung und -nachverfolgung nach Verordnung erforderlich ist, digitale Systeme, aber insbesondere die Corona-Warn-App, nutzen.

– Die bisherigen Testpflichten bleiben bestehen.

– Neben der Abholung und Lieferung von Speisen, kann der Außenbereich von Gastronomiebetrieben mit Terminbuchung, Kontakterfassung und ggf. tagesaktuellen Test, wenn mehr als zwei als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen, genutzt werden.

– Campingplätze und Ferienwohnungen unterliegen nicht dem Beherbergungsverbot, eine Kontakterfassung und -nachverfolgung ist erforderlich.

– Ergänzend zu den bisher bei dieser Öffnungsstufe zulässigen Kulturstätten können Open Air-Veranstaltungen mit Terminbuchung, Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie Testpflicht stattfinden.

– Für Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten sind zusätzlich zu den sonstigen Hygieneregelungen eine Kontaktdatenerfassung oder -nachverfolgung einzuführen und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Nachweis über einen negativen Test

– Fitnessstudios dürfen für medizinisch notwendigen Behandlungen und kontaktfreien Sport öffnen. Bei nicht medizinisch notwendigem Sport in Fitnessstudios benötigen die Sportler einen tagesaktuellen negativen Test und eine Kontakterfassung ist vorzusehen.

– Gruppentraining von bis 20 Minderjährigen ist im Außenbereich und Außensportanlagen möglich sowie kontaktfreier Sport im Innenbereich. Bei Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses und Kontaktverfolgung ist zudem Kontaktsport im Außenbereich zulässig

– Schwimmunterricht in der Primarstufe ist möglich.

 

Liegt die 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen infolge unter dem Schwellwert von 50 entfallen ab dem übernächsten Tag die Auflagen für

– Außenbereich der Gastronomie

– Zoologische und botanische Gärten

– kontaktfreien Sport auf Innen- und Außensportanlagen; im Außenbereich und –sportanlagen zudem bei kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen von maximal 20 Personen.

Bei vorheriger Buchung, einem Testnachweis und der Kontakterfassung und –nachverfolgung sind touristische Übernachtungen möglich.

 

Alle inzidenzabhängigen Lockerungen sind aufzuheben, wenn der jeweilige Grenzwert drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Dann gelten am übernächsten Tag die Regelungen der jeweils höheren Inzidenzstufe.

 

Die Regelungen für den Kita- und Schulbetrieb bleiben unverändert bestehen.

 

 

Informationen des Kreissportbundes:

Landessportbund aktualisiert Fragenkatalog.

Der Landessportbund Sachsen hat seine Corona-FAQ fortgeschrieben. Die Formulierungen werden darin wie immer mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt abgestimmt. Diese Abstimmung ist aktuell allerdings noch nicht beendet. „Für einen ersten schnellen Überblick und als Orientierung für unsere Sportvereine haben wir die Corona-Ampel auf unserer Homepage angepasst. Änderungen oder Ergänzungen, die sich eventuell aus weiteren Abstimmungen ergeben, arbeiten wir dann so schnell wie möglich ein“, erklärt KSB-Geschäftsführer Benjamin Kahlert. Die detaillierten Corona-FAQ sind unter https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq/ zu finden.

 

 

Am 26.04.2021 erfuhr die Stadtverwaltung, dass das Impfmobil nicht, wie geplant, Mitte Mai in Roßwein Station machen würde, sondern schon am 30.04. auf dem Sportplatz, Haßlauer Straße mit den Impfungen beginnt. Unter der Leitung des Hauptamtes wurden kurzfristig alle über 70-jährigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt angeschrieben. Über 1.200 Briefe wurden unter Hochdruck erstellt. Sie enthielten neben einem Anschreiben auch die entsprechenden Fragebögen, welche ausgefüllt zum Impftermin vorgelegt werden mussten. Um innerhalb der kurzen Zeit sowohl die Anschreiben als auch die darauffolgenden Terminvergaben zu realisieren, erhielten Hauptamtsleiterin Michaela Neubert und Bürgerhausmitarbeiterin Astrid Sommer Unterstützung von Erzieher*innen der Kita am Weinberg, von Frau Weigel und weiteren Mitarbeitern des Stadtbaubetriebshofes sowie vielen Kolleg*innen aus der Kernverwaltung.

                                

Die große Herausforderung bei dieser, sehr kurzfristig angesetzten Impfaktion bestand darin, keine der angebotenen 300 Impfungen ungenutzt zu lassen. Von den älteren Bürger*innen, welche einen Brief von der Stadtverwaltung erhielten, waren schließlich einige schon in Impfzentren oder durch den jeweiligen Hausarzt geimpft worden. Es galt also zu ermitteln, welche Bürger*innen für einen Impfbustermin noch in Frage kommen.

Letztlich bewerten wir diese kurzfristige Impfaktion als einen großen Erfolg für Roßwein, da 300 Bürger*innen ihre Erstimpfung in unserem Stadion erhalten haben.

Wir möchten dafür ganz herzlich allen Helfer*innen für ihren spontanen Einsatz danken, aber auch allen Roßweiner*innen, die sich kurzfristig zurückgemeldet haben.

Da nicht alle angeschriebenen Impfwilligen an diesem Wochenende berücksichtigt werden konnten, bemüht sich die Stadt Roßwein nach dieser Aktion um einen weiteren Impfbus-Termin. Sobald dieser durch das DRK festgelegt wird, werden die entsprechenden Personen in geeigneter Weise informiert.

Der Bund hat am Donnerstag das neue einheitliche Infektionsschutzgesetzt beschlossen. Aufgrund  der Inzidenzzahlen sind nun wieder Einschränkungen zu erwarten. Während den Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben nun schon seit mehr als 4 Monaten der wirtschaftliche Betrieb untersagt wurde, werden in den kommenden Tagen wieder Dienstleistungsbetriebe und Handelseinrichtungen von den Auswirkungen des Gesetzes mit Schließungen betroffen sein. Alle die bisher eingeleiteten und eigentlich wirkungslosen Maßnahmen sorgen weiter dafür, dass unseren kleinen Einzelhändlern, Dienstleistern und Gastronomen die Wirtschaftlichkeit weiter genommen wird. Wir befürchten, dass einige Unternehmen die Auswirkungen der Lockdown-Maßnahmen nicht überleben werden und bitten unsere Einwohner, gezielt auf Angebote der Händler, Gastronomen und Dienstleiser in Roßwein zurückzugreifen.

Um nach der Corona-Krise auch noch eine halbwegs funktionierende Handels- und Dienstleistungslandschaft in der Stadt Roßwein vorweisen zu können, kommt es jetzt auf jeden einzelnen Einwohner an.

Bitte helfen Sie unseren regionalen Einzelhändlern und Gastronomen und sichern Sie das „Überleben der Handels- und Dienstleistungsbetriebe“.

Viele Geschäfte, Gaststätten und Dienstleistungsbetriebe müssen wegen der Pandemie Ihre Unternehmen geschlossen halten, trotzdem sind unsere Gewerbetreibenden weiterhin für Sie da und bieten Angebote wie über eigene Onlineshops, über Click and Meet (Einkauf mit Termin oder Click-and – Collect ( Einkauf und Bestellung  online oder per Telefon – Abholung vor Ort) an. Im Anhang finden Sie eine Zusammenstellung der Angebote, welche unsere Unternehmen trotz möglicher Schließung ihrer Einrichtungen für Sie, liebe Einwohner, organsiert haben. Bitte nutzen Sie diese Angebote!! Nur so können Sie einen Beitrag zum Erhalt der aktuellen Handels- und Dienstleistungslandschaft in Roßwein leisten!!! Denken Sie bitte daran – Unternehmen wie Google oder Amazon dürfte die Entwicklung in den Städten und der Unternehmer vor Ort vollkommen egal sein, da zählt nur der hohe Profit für einige wenige Menschen.

Unternehmerliste als PDF

Wer Telefon /Mail /sonstigesUnser Service
Hotel Stadt Leipzig034322/43346
0157/35758527
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Außer-Haus-Service täglich von 11 - 14 Uhr, abends nach Vereinbarung Abholung erwünscht, Lieferung möglich ab Spargelsaison (Mai) immer mittwochs frischer Spargel vom Gutshof Raitzen
Hartenbergbaude034322/40 170
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Speisen nach Karte weiterhin bestell- und abholbar, am Wochenende 11 - 13 Uhr, in der Woche 17 - 19 Uhr
Pizzeria Ute Ordnung034322/41405Dienstag - Freitag, 11-14 und 17-21 Uhr, Samstag/Sonntag 16-21 Uhr Abholung und Lieferung nach Absprache
LuCas Cateringservice / L. Schäfer-Thalheim034322/69 603
0162/9072691
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Mittag- (ca. 5-8 €) oder Feiertagsessen (ca. 8-13€) mit Lieferung bis vor Wohnungstür, Bestellung bis 18 Uhr am Vortag!, alle Preise incl. Anlieferung, auch Abholung möglich
Euronics Kirchhof034322/ 44373Hausbesuche, Serviceleistungen, Reparaturen, Kundendienst für TV und Antenne
Fahrrad-Hoffmann0173/7442400 oder 0162/4042211Annahme von Reparaturen an Rädern, Rasenmähern, Gartengeräten nach telefonischer Absprache Mo-Do: 18-19 Uhr
Spielwelt Lindner034322/ 41099
www.duo-shop.de/spielweltlindner
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Geschäft derzeit geöffnet, bei erneutem Lockdown nur Poststelle geöffnet, andere Waren über Bestellung telefonisch und Abholung nach Absprache (Fensterauslage beachten) Achtung! Geschäft schließt Ende Mai!
Christliche Buchhandlung Ute Lomtscher034322/ 42528 mit AB
www.lomtscherbuch.de Onlineshop
Bücher portofrei bestellen, auch CDs, DVDs, Noten und Artikel aus dem gesamten Sortiment, Lieferung und Versand möglich
Frisör Claudia Allert, Mittelstraße 19034322/ 729921 vorhergehende telefonische Terminabsprache, Produkte können weiterhin über telefonische Bestellung gekauft werden, weitere Infos über WhatsApp oder im Schaufenster
Friseursalons SchickHairiaFriseursalon Dresdner Straße:
Herrensalon 034322/42570
Damensalon 034322/42341
Friseursalon Oberstadt: 034322/43788
vorhergehende telefonische Terminabsprache, Hygieneregeln an Geschäftseingängen beachten
Foto Hanisch034322/ 42237
0172/77 37 184
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Mit telefonischer Terminabsprache können übliche Handelswaren (Rahmen, Zubehör, Akkus etc.) frei Haus geliefert oder zugesendet werden. Porttrait- und Passfotos nach Terminvereinbarung, Batteriewechsel, Einrahmungen nach vorheriger Abpsrache, ebenso Fotoausdruck (Fotos per Email zusenden).
Elektro Roßwein034322/ 4740 (Firmensitz)
034322/ 40149 (Fachgeschäft)
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Telefonische Beratung und Bestellung, Lieferung und Anschluss der Geräte werden weiter angeboten, Reparaturen von Haushaltgeräten und Werkzeug, sowie Elektroreparaturen werden weiterhin erledigt. Telefonische Anmeldung unter 034322 4740 oder Abgabe der Kleingeräte am Standort Mühlstraße 26 in Roßwein
Der Käse Fam. Kirschbaum0162/9287476
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Hausverkauf Niederstadtgraben nach Absprache, Lieferung und Service aus dem Sortiment, Präsentkörbe und Käsebuffets
Hühnermobil Kathrin Schumann0175 / 27 80 627
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Hofladen in Niederforst
immer mittwochs beim Markttag, Lieferung nach Absprache, Verkauf im eigenen Hofladen
Waldgasthof Margarethenmühle03431 / 70 28 43
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aktuelle Speisekarte auf: http://margarethenmuehle.de/gastronomie
Speisen nach Karte weiterhin bestell- und abholbar, Samstag von 17 - 19:30 Uhr und Sonntag von 11 - 13:30 Uhr
Das Lädchen42863normal geöffnet, Regeln an Eingang beachten
Pension Hennig Bahnhofstraße 42505
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Übernachtungen können weiterhin per Telefon oder Mail bestellt werden.
Trödel-Max (Max Meißner)01522 22 19 78 52
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https://www.troedel-max.de
nach telefonischer Absprache Abholung im Geschäft auf Kirchstraße 3 möglich, Zustellung und Onlineshop
Trödelzeit (Christoph Burkhardt)0178 440 36 35
Facebook
(plant Flohmarktveranstaltung auf Sputnik am 05.06.2021)
nach telefonischer Terminabsprache Abholung im Geschäft auf Dresdener Straße 25 möglich
Reisebüro Wieclawik Dresdner Straße 15034322/ 41313telefonische Sprechzeiten, derzeit am Mittwoch von 9-12 Uhr geöffnet
Blumenladen Wilder Mohn034322/663593 derzeit normale Öffnungszeiten (Regeln am Geschäftseingang), bei erneutem Lockdown Bestellungen telefonisch mit Liefervereinbarung
Blumenladen Horrido034322/40911derzeit normale Öffnungszeiten (Regeln am Geschäftseingang), bei erneutem Lockdown Bestellungen telefonisch unter 034324/269940 mit Liefer- oder Abholvereinbarung
Santitätshaus Borgmann034322/45909Geschäft Dresdner Straße 21 - gewohnte Öffnungszeiten (Regeln am Geschäftseingang beachten)
rb Geschenke Baier0172/7921537Geschäft Dresdner Straße 8 - gewohnte Öffnungszeiten (Regeln am Geschäftseingang beachten)
Augenoptik Schrambke034322/42326Geschäft Döbelner Straße 10 bleibt geöffnet (Regeln am Geschäftseingang beachten), vorhergehende telefonische Terminabsprache ist erwünscht
Pelz und Leder Thomas Krebs034322/42689Auftragsarbeiten und Service im Kürschnereihandwerk nach telefonischer Absprache
Bäckerei Schmidt034322/42754Verkaufsstellen geöffnet, Regeln an Geschäftseingängen beachten, Lieferservice nach telefonischer Absprache am Vortag
Bäckerei Zschiesche034322/43515Verkaufsstelle geöffnet, Regeln am Geschäftseingang beachten, Lieferservice nach telefonischer Absprache
Brücken-Apotheke034322/42005Verkaufsstelle geöffnet, Regeln am Geschäftseingang beachten, Lieferservice nach telefonischer Absprache
Löwen-Apotheke034322-42181Verkaufsstelle geöffnet, Regeln am Geschäftseingang beachten, Lieferservice nach telefonischer Absprache
Hundesalon Pfiffi Chic Katrin Stenker
Nossener Str. 4
Tel.: 01520/5828165 (auch WhatsApp)
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www.pfiffi-chic.de
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Termine nach Vereinbarung. Ab einem Inzidenzwert von 165 ist nur noch die Übergabe des Hundes möglich (nach dem Click & Collect-Verfahren). Nur in Ausnahmefällen ist das Dabeibleiben unter Auflagen statthaft.

In Sachsen können sich beim Hausarzt ab sofort auch alle Menschen impfen lassen, die der Priorisierungsgruppe 3 gemäß Impfverordnung des Bundes angehören. Ab Mittwoch, 21. April 2021, 18 Uhr, können entsprechende Termine in den Impfzentren gebucht werden.

Gemäß der Priorisierungsgruppe 3 (§ 4 Corona-Impfverordnung des Bundes) sind daher nun unter anderem auch Menschen impfberechtigt, die im Lebensmitteleinzelhandel und in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind oder Mitglieder von Verfassungsorganen sind. Auch Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, sind impfberechtigt. Darüber hinaus bekommen nun auch weitere Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen – z. B. Asthma oder Herzinsuffizienz – ein Impfangebot.

Um mehr Menschen eine Impfung mit AstraZeneca zu ermöglichen, ist in Arztpraxen ab sofort die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca komplett aufgehoben. Dies bedeutet konkret, dass sich auch Menschen unter 60 Jahre nach Aufklärung durch den Arzt für eine Impfung mit diesem Impfstoff entscheiden können – auch wenn sie keiner Priorisierungsgruppe angehören. In allen Impfzentren werden allen Altersgruppen die Vakzine von Biontech und Moderna angeboten. Erstimpfungstermine mit AstraZeneca gibt es aufgrund geringerer Liefermengen und aus logistischen Gründen nur in den Impfzentren Dresden, Leipzig und Chemnitz. Menschen ab 60 Jahre bekommen auch weiterhin bevorzugt AstraZeneca angeboten. Ist dieser im Impfzentrum nicht verfügbar, kommt ein anderer Impfstoff zum Einsatz.

Die Termine in den Impfzentren können bevorzugt online unter https://sachsen.impfterminvergabe.de/ oder telefonisch unter 0800 0899089 gebucht werden. Zum Nachweis der Impfberechtigung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. ein ärztliches Attest notwendig. Personen, die den Priorisierungsgruppen 1 und 2 angehören, können sich auch weiterhin gleichberechtigt zu einer Impfung anmelden.

Die gesamte Auflistung aller Berechtigten in der Priorisierungsgruppe 3 (erhöhte Priorität) finden Interessierte hier.

Details zu Impfberechtigten der Kritischen Infrastruktur hier.

Amtliche Bescheinigung über eine Tätigkeit nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 der Coronavirus-Impfverordnung (Kritische Infrastruktur) hier.

Impfbescheinigung zu § 4 Nummer 9 Coronavirus-Impfverordnung hier.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Landkreis Mittelsachsen hat am 18. April 2021 vier Allgemeinverfügungen erlassen. Sie ermöglichen die Fortführung des Modellprojektes in Augustusburg und regeln den Alkoholkonsum, die Öffnung von Museen, bzw. Click and Meet sowie die Quarantäne bei einem positiven Testergebnis. Notwendig wurde dies hauptsächlich durch die Verlängerung der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates, die ursprünglich bis 18. April 2021 befristet war. Außerdem gab der Landkreis bekannt, dass er seit fünf Tagen eine Inzidenz von über 200 hat. Damit reduziert sich die maximale Teilnehmerzahl bei Versammlungen unter freiem Himmel von 1000 auf 200.

Die Bekanntmachungen sind im elektronischen Amtsblatt eingestellt.

Click and Meet weiterhin zulässig

Händler können auch weiterhin Click-and-Meet-Angebote unterbreiten, wenn dabei die 40 Quadratmeter-Regel beachtet wird. Das heißt, ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter darf nach vorheriger Terminvergabe ins Geschäft. Auch Zoos, Tier- und botanische Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten können weiterhin öffnen. Das Gleiche gilt für körpernahe Dienstleistungen, wie Nagelpflege und Kosmetik, die ebenfalls weiterhin angeboten werden können. Wichtig ist jedoch: Es muss ein Hygienekonzept erstellt beziehungsweise weiterhin umgesetzt werden. Kunden und Besucher müssen zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen.

In Roßwein wurden nun  zwei Corona-Teststationen eröffnet, welche kostenlose Tests anbieten. Eine Teststation befindet sich im Hallenbad an der Stadtbadstraße und hat montags, dienstags und donnerstags geöffnet. Die andere Teststation befindet sich auf dem Parkplatz des Edeka-Marktes an der Haßlauer Straße und bietet von Montag bis Samstag die Möglichkeit von kostenlosen Tests an. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten der Testeinrichtungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein. Neben einem Besuch in einer Teststation sind auch Selbsttests möglich, entsprechende Formulare für die Selbstauskunft sind im Internetaufritt des Freistaates eingestellt. Außerdem müssen die Einrichtungen die Kontaktdaten der Besucher beziehungsweise Kunden aufnehmen. Des Weiteren ist Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich weiterhin möglich, auch ohne negativen Test. Falls die maximale Bettenkapazität von 1.300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten in Sachsen auf Normalstation überschritten wird, muss der Landkreis Mittelsachsen die Allgemeinverfügung zurücknehmen. Die Allgemeinverfügung gilt voraussichtlich bis 9. Mai 2021.

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit

In einer weiteren Allgemeinverfügung hat der Landkreis Mittelsachsen das Verbot des Konsums von Alkohol verlängert. Damit ist auch weiterhin der Konsum von Alkohol in öffentlichen Gebieten, welche innerorts im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung gelegen sind, wie zum Beispiel Parks, verboten. Außerdem auch außerorts an Bushaltestellen und Sitzmöglichkeiten sowie im Umkreis von zehn Metern um diese, an Bahnhöfen sowie auf Parkplätzen.

Neue Quarantäneregeln

Ab Montag, dem 19. April 2021, gelten in Mittelsachsen neue Quarantäneregeln. Hintergrund ist ein entsprechender Erlass des Freistaates. Neu ist, dass Kontaktpersonen ab sofort nicht mehr in zwei Kategorien eingeteilt werden. Sobald die Definition einer „engen Kontaktperson“ zutrifft, ist man von der Quarantäne betroffen. Außerdem haben sich die bisher geltenden Angaben des Zeitraumes eines relevanten Kontaktes geändert. So ist der Zeitraum bei einem Abstand von 1,5 Metern und ohne Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) von 15 Minuten auf zehn Minuten verkürzt worden. Außerdem muss man vor der Beendigung der Quarantäne einen Schnelltest durchführen. Des Weiteren müssen die Betroffenen Symptomtagebücher führen. Es können Ausnahmen von der Quarantäne genehmigt werden, wenn man zum Beispiel schon eine Corona-Infektion innerhalb des letzten halben Jahres hatte oder gegen Corona geimpft ist. Dies ist aber im Einzelfall vom Gesundheitsamt zu entscheiden. Die neue Allgemeinverfügung ist ebenfalls im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.

Mit Stand 19. April 2021 meldet das Gesundheitsamt Mittelsachsen 110 neue Fälle im Landkreis zum Vortag. Damit steigt die Gesamtzahl der mit Covid 19 infizierten Menschen seit März 2020 auf nun 20.463 Personen. Davon entfallen 8.701 Fälle auf den Altkreis Freiberg, 4.197 auf den Altkreis Döbeln und 7.565 auf den Altkreis Mittweida. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen liegt laut Robert Koch-Institut bei 303,5. In den Krankenhäusern werden 75 Covid-Patienten behandelt, davon 16 beatmet. In der Stadt Roßwein haben sich bis zum 19. April 2021 insgesamt 450 Menschen mit Covid 19 infiziert. In der Stadt Döbeln liegt der Wert bei 1.549, in Waldheim bei 524, in Leisnig bei 609 und in Hartha bei 544 Personen. Der Inzidenzwert in Roßwein lag per 19. April 2021 bei 559,9. Damit nimmt unsere Stadt den Platz 12 unter allen 53 Gemeinden und Städten des Landkreises Mittelsachsen ein.

Die Corona-Schutzverordnung ist unter http://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9564  veröffentlicht oder auf der Homepage der Stadt Roßwein unter http://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9564 abrufbar.

Immer gut informiert: über die App der Stadt Roßwein, den kostenlosen Newsletter sowie das Roßwein-TV.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister