KSB Mittelsachsen

 

Der Landkreis Mittelsachsen hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt ab dem 6. April 2021. Demnach ist Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, zulässig. Ein tagesaktueller negativer Selbst- oder Schnelltest wird nicht benötigt.

Dabei war für den Landkreis Mittelsachsen unter anderem tragend, dass sportliche Betätigung für die Entwicklung von Kindern, aber auch für die körperliche Gesundheit von Erwachsenen, wichtig ist.

Für den Landkreis Mittelsachsen war in der Abwägung zudem leitend, dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus im Freien geringer ist als in geschlossenen Räumen, weswegen die Gestattung von Individualsport im Außenbereich im unter Nummer 3 dieser Allgemeinverfügung genannten Personenumfang akzeptabel erscheint. Der Zulassung einer größeren Anzahl an Personen steht – neben der in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SächsCoronaSchVO bestehenden Begrenzung – die effektive Kontaktnachverfolgung entgegen.
Individualsport im Sinne der Verordnung ist kontaktfreier Sport. Kontaktfrei im Sinne der Verordnung bedeutet ohne Berührung der Sportler. Im Falle eines kontaktfreien Betriebs ist sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen den Sporttreibenden oder Dritten nicht stattfindet. Auch eine Hilfestellung, die einen Körperkontakt erfordert, ist dabei nicht gestattet.

Beispiele:

  • Pass- oder Torschusstraining für Fußball- oder Hockeyspiele ist kontaktfrei, Zweikampftraining oder Spielbetrieb ist Kontaktsport
  • Badminton- oder Tennisspiel Einzel ist kontaktfrei, Doppel ist Kontaktsport
  • Bahnenlauf ist kontaktfrei, Lauftraining ohne Bahneinteilung ist Kontaktsport

Ausführliche Informationen gibt es in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt/712021e-vollzug-des-gesetzes-zur-verhuetung-und-bekaempfung-von-infektionskrankheiten-beim-menschen-infektionsschutzgesetz-ifsg.html bzw. in den aktuellen Corona FAQ des Landessportbundes Sachsen e.V.:  https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq/

Das Deutsche Rote Kreuz Döbeln-Hainichen bietet bereits seit der KW 12 kostenlose Corona-Tests in den Räumen des Stadtbades an der Stadtbadstraße in Roßwein an. Nunmehr werden die bisherigen Angebote erweitert.

Ab KW 15 werden die Corona-Tests auch montags in der Zeit von 8.00 – 11.00 Uhr im Stadtbad Roßwein angeboten. Die Öffnungstage Dienstag und Donnerstag bleiben weiterhin erhalten und beginnen nun jeweils eine Stunde früher – somit jeweils von 14 – 19 Uhr. Mit den angebotenen Testmöglichkeiten können sich die Bürgerinnen und Bürger für die Zeit von Montag bis Samstag mit einem aktuellen Test ausweisen. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit.

Der Landkreis Mittelsachsen hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt ab 6. April 2021. Demnach können Händler wieder click-and-meet-Angebote unterbreiten, wenn dabei die 40 Quadratmeter-Regel beachtet wird. Das heißt, ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter darf nach vorheriger Terminvergabe ins Geschäft. Außerdem können Zoos, Tier- und botanischen Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten öffnen sowie körpernahe Dienstleistungen, wie Nagelpflege und Kosmetik, angeboten werden. Wichtig ist: Es muss ein Hygienekonzept erstellt werden. Kunden und Besucher müssen zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Eine Übersicht der Teststationen ist im Internet eingestellt. Neben einem Besuch in einer Teststation sind auch Selbsttests möglich, entsprechende Formulare für die Selbstauskunft sind im Internetaufritt des Freistaates eingestellt. Außerdem müssen die Einrichtungen die Kontaktdaten der Besucher bzw. Kunden aufnehmen. Des Weiteren ist Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich wieder möglich, auch ohne negativen Test. Dies gilt so lange bis die maximale Bettenkapazität von 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten in Sachsen auf Normalstation nicht überschritten ist. Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt eingestellt und gilt bis 18. April 2021.

Hinweis: Zutritt in Kita nur mit negativem Testergebnis
Entsprechend der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden. Das Zutrittsverbot gilt ab dem Moment, wenn ausreichend Selbsttestkits für die pädagogischen Fachkräfte in der Kita vorliegen. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die neue Verordnung gilt vom 1. April bis Ablauf des 18. April 2021. Die bisherigen Corona-Maßnahmen werden damit größtenteils fortgeführt oder ausgeweitet. Grundsätze wie die Kontaktreduzierung oder die Empfehlung zum Verzicht auf unnötige Reisen, Einkäufe oder Besuche haben weiterhin Bestand.

Private Zusammenkünfte bleiben auf zwei Hausstände beschränkt, wobei insgesamt nicht mehr als fünf Personen zulässig sind. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Im öffentlichen Raum unter freiem Himmel ist überall dort eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, wo sich Menschen begegnen, insbesondere aber von 06:00 bis 24:00 Uhr in Fußgängerzonen, auf Flächen für Sport und Spiel, Wochenmärkten und Außenverkaufsständen. Unter anderem für Banken, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Beherbergungsbetrieben sowie vor und in gastronomischen Einrichtungen bei Lieferung und Abholung gilt nun die erweiterte Pflicht, mindestens einen medizinischen Mund-Nasenschutz oder eine FFP-2-Maske oder vergleichbarer Standard zu nutzen.

Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich statt bisher einmal wöchentlich zweimal in der Woche testen oder testen lassen. Die Tests sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Ansonsten bleiben die Arbeitgeber weiterhin verpflichtend, allen Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot für einen kostenlosen Selbsttest einmal in der Woche zu unterbreiten.

Betriebsinhaber und Beschäftigte unter anderem in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen, Fahrschulen und Musikschulen müssen sich künftig zweimal wöchentlich testen oder testen lassen.

Kunden und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Test.

Dies gilt ebenfalls für Kunden von Friseuren und medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen. Soweit der Selbsttest zur Erfüllung der Testpflicht genügt, ist dies durch eine dokumentierte Selbstauskunft nachzuweisen. Eine entsprechende Bescheinigung ist auf der Corona-Seite des Freistaates zu finden.

Erweitert wurde die Anzahl der Teilnehmer bei Eheschließungen und Beerdigungen in enger Abhängigkeit von Testungen. Es können dann bis zu 20 Personen mit Test teilnehmen.

Grundsätzlich wird an dem stufenbasierten System der Öffnungsschritte und der Rückfallregelung festgehalten.

Landkreise und Kreisfreie Städte erhalten jedoch die Möglichkeit zur inzidenzunabhängigen Öffnung von click-and-meet-Angeboten in Geschäften, Zoos, Tier- und botanischen Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten, wenn die maximale Bettenkapazität von 1.300 Krankenhausbetten in Sachsen mit Covid-19-Patienten auf Normalstation nicht erreicht wird.

Damit verbindet sich zusätzlich die Auflage, dass Kunden und Besucher zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen müssen.

Die entsprechenden Angebote sind zugleich nicht mehr Bestandteil der Rückfallregelung. Im Rückfallmechanismus entfällt die verschärfte Kontaktbeschränkung: Es gilt auch bei entsprechender mehrtägiger Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 weiterhin, dass max. zwei Hausstände und höchstens fünf Personen zusammenkommen dürfen, wobei Kinder unter 15 nicht gezählt werden.

Die Liste der Geschäfte des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung wird um Babyfachmärkte ergänzt: diese können inzidenzunabhängig öffnen. Fitnessstudios werden mit Innensportanlagen gleichgesetzt und sind damit Bestandteil der Öffnungsstrategie, können bei einer länger konstanten 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder den Betrieb aufnehmen.

Mit Stand 30. März meldet das Gesundheitsamt Mittelsachsen 66 neue Fälle. Damit steigt die Gesamtzahl der mit Covid 19 infizierten Menschen seit März 2020 auf nun 17.645 Personen. Davon entfallen 7.345 Fälle auf den Altkreis Freiberg, 3.554 auf den Altkreis Döbeln und 6.746 auf den Altkreis Mittweida. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen liegt laut Robert Koch-Institut bei 199,9. In den Krankenhäusern werden 49 Covid-Patienten behandelt, davon 15 beatmet. In der Stadt Roßwein haben sich bis zum 30. März 2021 insgesamt 359 Menschen mit Covid 19 infiziert. In der Stadt Döbeln liegt der Wert bei 1.264, in Waldheim bei 470, in Leisnig bei 550 und in Hartha bei 485 Personen. Der Inzidenzwert in Roßwein lag per 30. März 2021 bei 413,20. Damit nimmt unsere Stadt den Platz 8 unter allen 53 Gemeinden und Städten des Landkreises Mittelsachsen ein.

 

Die neue Corona-Schutzverordnung ist unter http://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9564  veröffentlicht oder auf der Homepage der Stadt Roßwein unter http://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9564 abrufbar.

Immer gut informiert: über die App der Stadt Roßwein, den kostenlosen Newsletter sowie das Roßwein-TV

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

 

Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen nach Ostern inzidenzunabhängig öffnen. Allerdings sind damit verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen verbunden. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates vor.

Zutritt in Kindertagesstätten kann es nur mit negativem Testergebnis geben. Fortan können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden. Das Zutrittsverbot gilt ab dem Moment, wenn ausreichend Selbsttestkits für die pädagogischen Fachkräfte in der Kita vorliegen. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.

Schulbesuche sind somit für alle Schülerinnen und Schüler an Testungen gebunden. Bisher mussten Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen nur einmal pro Woche eine ärztliche Bescheinigung oder ein negatives Testergebnis vorweisen können. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird die Testpflicht für Schüler auf zwei Mal wöchentlich und auch auf die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ausgedehnt. Die Regelung für das Schulpersonal bleibt wie bisher bei zwei Mal pro Woche. Antworten auf wichtige Fragen zu den Selbsttests gibt es im SMK-Blog des Kultusministeriums.

Ab Klassenstufe 5 müssen Schülerinnen und Schüler fortan eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske auch im Unterricht tragen. Weiterhin gilt: Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal und Eltern müssen auf dem Gelände der Schule und im Schulgebäude eine der genannten Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Außengelände der Schulen, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Konnten bislang lediglich Primarschüler von der Präsenzbeschulung abgemeldet werden, ist dies nun für alle Schülerinnen und Schüler möglich. Die Kinder oder Jugendlichen können dann die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, kann allerdings nicht gerechnet werden. Weitere Informationen zum Schul- und Kita-Betrieb nach Ostern sowie zu den Selbsttests gibt es im Blog der Ministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog)

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

eine der schlimmsten Grippeepidemien der Geschichte liegt nun fast 100 Jahre zurück und brach in drei Wellen, vom Frühjahr 1918 bis 1920, über die Menschen weltweit herein. Die spanische Grippe tötete in nur wenigen Monaten schätzungsweise zwischen 27 bis 50 Millionen Menschen. Von dieser letzten großen Pandemie finden wir jedoch so gut wie keine Aufzeichnungen in den Roßweiner Archiven. Allgemeine historische Aufzeichnungen und Bilddokumente des damaligen Umgangs mit dem Virus zeigen erschreckende Parallelen zu der aktuellen Covid-19-Pandemie, in welcher wir uns derzeit befinden.

Auch an die gegenwärtige Corona-Pandemie wird man sich wahrscheinlich einmal erinnern und nach Informationen zum Verlauf und Auswirkungen auf die Bevölkerung in den verschiedensten Archiven suchen. Wir befinden uns mittlerweile in der 3. Welle der Pandemie-Entwicklung und mehr als 75.000 Menschen sind deutschlandweit am Covid-19-Virus verstorben. Gemeinsam mit dem Heimatverein Roßwein wollen wir Informationen zur gegenwärtigen Corona-Pandemie sammeln und diese für unsere Nachwelt archivieren. Aus diesem Grund rufen wir Sie, liebe Einwohner auf, dieses Archiv gemeinsam mit uns zu bereichern. So sind persönliche Aufzeichnungen oder Tagebucheinträge über Ihr Leben, den Umgang mit der Gefahr und eventuell durchlebte Ängste oder individuelle Erlebnisse von großem Interesse. Des Weiteren würden wir uns über Bildmaterial freuen, welches Sie oder Ihre Familienmitglieder, Nachbarn und Verwandten zeigt, wie kreativ Sie mit der jetzt sehr außergewöhnlichen Situation zurechtkommen. Sehr gern können Sie auf der Rückseite der Bilder die Namen der Akteure festhalten, damit die Zuordnung bzw. das persönliche Schicksal auch in 100 Jahren noch eindeutig zugeordnet werden kann. Auch gemalte Bilder, gern auch von Kindern, welche den Umgang und die außergewöhnlichen Umstände mit den Auswirklungen der Pandemie zeigen, wollen wir für die Nachwelt erhalten. Genauso würden wir uns über Aufzeichnungen von Laden- und Dienstleistungsinhabern freuen, welche ihre Gedanken und Entwicklungen zum Ausbruch, zum Stillstand und den Sorgen während des Lockdowns und zum möglichen Neustart darstellen. Da es in 100 Jahren besonders darauf ankommt, Personengruppen innerhalb der Stadtentwicklung noch halbwegs zuordnen zu können, ist natürlich eine Namensnennung, bestenfalls die Angabe der Adresse, wünschenswert jedoch keine Pflicht. Für erste Erzählungen, welche Urlaubsabbrüche und Rückholaktionen schildern, sind bereits eingegangen. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. Wir können Ihnen zusichern, dass Ihre Zuarbeiten ausschließlich in dem geplanten Corona-Archiv hinterlegt und für die Nachwelt archiviert werden. Bitte tragen Sie dazu bei, dass wir möglichst umfassende Informationen zu der historischen Krisensituation der Corona-Pandemie in Roßwein im Jahr 2020/2021 für unsere Nachwelt zusammentragen und so den Informations- und Wissensdurst unserer Nachfahren eines Tages stillen können. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Martina Thiele (Tel.: 0176 50144633) oder der Bürgermeister (Telefon: 034322/46665 bzw. über Mail: email hidden; JavaScript is required) zur Verfügung.

 

Besucht man das Roßweiner Stadtbad, empfangen einen sofort warme Wohlfühltemperaturen und der typische Chlorgeruch des Wassers steigt einem in die Nase.  Aufgrund der Corona–Pandemie und der damit verbundenen Schließung des beliebten Roßweiner Stadtbades ist jedoch das Wasser des Schwimmbeckens abgelassen sowie die Raumtemperatur herabgeregelt.

Dort, wo man für gewöhnlich seine Eintrittskarte löst, sitzen zurzeit mehrere Menschen mit Mundschutz und warten, bis sie nacheinander aufgerufen werden. Von dort gehen dann die Testwilligen in einen der großen Umkleideräume des Stadtbades und werden von Kristin Fröhlich vom DRK-Kreisverband Döbeln-Hainichen in Empfang genommen.

Mit einer Mitstreiterin vom DRK-Ortsverband Roßwein nimmt Frau Fröhlich seit 23. März 2021 die Corona-Abstriche für die Bevölkerung Roßweins vor. Hauptberuflich arbeitet Kristin Fröhlich als Fahrdienstmitarbeiterin bei einer Tochterfirma des DRK, der Hainichener Service GmbH. Jeweils dienstags und donnerstags hat das Testzentrum im Roßweiner Stadtbad von 15 bis 19 Uhr geöffnet.

Entgegen erster Ankündigungen werden die angebotenen Corona-Tests kostenlos durchgeführt, da sich die Stadt Roßwein bereiterklärt hat,  das mögliche finanzielle Risiko aus der Verrechnung mit den Krankenkassen zu übernehmen,  da mit Betriebsbeginn immer noch keine Genehmigung für die Kostenübernahme der KVA Sachsen vorlag. Wie Bürgermeister Veit Lindner berichtet, hofft die Stadt, im Endeffekt nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Es sei aber für die Stadt notwendig, dass für die Bürger schnelle Lösungen gefunden und umgesetzt werden, auch wenn durch die schwerfällige und träge Bürokratie keine schnelle Rechtssicherheit für die Stadt geboten wird.

Im Durchschnitt kommen ca. 40 Personen und nutzen das Angebot, wie Kristin Fröhlich mitteilt. Während der Tests werden die beiden ehrenamtlich tätigen Frauen von zwei Bundeswehrsoldaten unterstützt, welche aus dem Bundesversorgungsbataillon 131 in Gotha zunächst für drei Wochen an das Testzentrum nach Roßwein „abkommandiert“ wurden. Die beiden Männer begleiten die Probanden vom Wartebereich ins Testzimmer und helfen beim Eingeben der Daten ins Computersystem. Lange Wartezeiten müssen die Roßweiner trotzdem nicht einplanen. Das Abnehmen des Tests dauert nur wenige Minuten. Dann müsse aber noch in einem anderen Raum auf das Testergebnis gewartet werden. Das wird schriftlich ausgehändigt.

Wie Kristin Fröhlich erklärte, sind die Schnelltests weitestgehend sicher. Falsch-Negativ-Ergebnisse könnten nahezu zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Wer hingegen ein positives Testergebnis erhält, muss sich umgehend in Quarantäne begeben.

 

 

Im Landkreis Mittelsachsen gilt ab 24. März 2021 eine neue Allgemeinverfügung mit Quarantäne-Regeln. Grundlage bildet ein Erlass des Sozialministeriums Sachsen. Neu ist, dass für positiv getestete Personen und deren Kontaktpersonen der Kategorie 1 eine 14-tägige Quarantänepflicht besteht. Ebenso muss von den in Quarantäne befindlichen Personen ein Tagebuch geführt werden, in dem Krankheitsanzeichen sowie zweimal am Tag, wenn möglich, die Körpertemperatur festgehalten wird. Außerdem müssen Personen, die einen Selbsttest unter fachkundiger Aufsicht gemacht haben, in eine 14-tägige Quarantäne. Personen, die einen Selbsttest ohne Aufsicht gemacht haben und positiv sind, müssen ihre Kontaktpersonen informieren, sich absondern und einen PCR-Test machen. Die neue Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt unter www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt veröffentlicht.

 

Die Stadtverwaltung stellt den Schülerinnen und Schülern der Roßweiner Schulen Technik für das Homeschooling zur Verfügung.

Da während der Corona-Pandemie der Präsenzunterricht an den Schulen nur noch eingeschränkt bzw. in großen Zeitspannen nicht mehr stattfinden konnte, waren die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Lehrern gezwungen, in Form von Homeschooling den Lernstoff zu bearbeiten.

Um technische Defizite im heimischen Umfeld bedürftiger Schüler auszugleichen, einigten sich Bund und Länder im vergangenen Jahr auf ein „Sofortausstattungsprogramm“, um annähernd gleiche Lernbedingungen für alle Schüler zu schaffen.

Im Zuge der Umsetzung dieses Programms, erließ der Freistaat Sachsen die Mobile-Endgeräte-Förderverordnung über 28 Millionen €. Die Stadt Roßwein nutzte in ihrer Rolle als Schulträger die Möglichkeit, einen Förderantrag zur Finanzierung derartiger Geräte zu stellen.

Aufgrund der Schülerzahlen an den drei Roßweiner Schulen konnte die Stadtverwaltung eine Fördersumme in Höhe von 42.777 Euro für diesen Zweck beanspruchen. Die Schulleiter*innen ermittelten den Bedarf an mobilen Endgeräten und teilte diesen dem IT-Verantwortlichen der Stadt, Herrn Rene Handschack mit. Nach Prüfung verschiedener Anbieter und Möglichkeiten bestellte Herr Handschack die Geräte und war den Schulen bei der Einrichtung der Technik behilflich. Insgesamt konnten 28 Tablets mit kindergerechten Schutzhüllen an die Grundschule, 28 Notebooks an die Oberschule und 25 Notebooks samt Taschen an die „Albert Schweitzer“ Schule nach Fertigstellung und Einrichtung der Geräte übergeben werden.

Um die Landesförderung 100%ig auszunutzen, packte die Stadtverwaltung aus dem Stadtsäckel Geld dazu und konnte somit noch ein Gerät mehr beschaffen. Auch wenn die Geräte nun an die Schulen ausgeliefert sind, so bleiben sie dennoch Eigentum der Stadtverwaltung. Eine entsprechende Inventarisierung ist erfolgt. Die Verteilung der Geräte liegt in den Händen der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Schulleitung schließt lediglich eine Vereinbarung mit den betreffenden Eltern über die Nutzungsbedingungen ab. In dieser Vereinbarung wird u.a. geregelt, dass für die Nutzer*innen eine Schadensersatzpflicht herrscht.

Für die Zukunft sollten nun bessere Lern- und Vermittlungsbedingungen sowohl für Schüler als auch für die Lehrer*innen bestehen, aber es ist ihnen allen zu wünschen, dass die Corona-Pandemie zurückgeht und der Präsenzunterricht wieder für alle möglich ist.

 

Keine Öffnung von Museen und Tierparks

Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen werden im Landkreis keine Museen und Tierparks öffnen. Die Corona-Schutzverordnung erlaubt, dass eigentlich seit Montag, d. 15. März 2021 z.B. Zoos, Tierparks, Museen und Galerien öffnen dürfen, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis an fünf Tagen in Folge unterschritten wird. Der Landkreis muss dafür eine Allgemeinverfügung erlassen. „Wir bedauern, dass wir diesen Schritt nicht gehen können, aber bei diesen steigenden Zahlen sind weitere Lockerungen nicht angebracht“, so Landrat Matthias Damm. Man werde die Lage weiter beobachten und die Entscheidungen ständig evaluieren.

Sollte der Inzidenzwert im Landkreis in den nächsten beiden Tagen weiterhin über 100 liegen, muss der Landkreis die bisherigen Lockerungen wieder zurücknehmen. Das betrifft das Termineinkaufen (click & meet), den Individualsport alleine oder zu weit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich sowie Angebote der körpernahen Dienstleistung (ausgenommen Friseurbetriebe, Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen).

Die entsprechenden Allgemeinverfügungen würden am Mittwoch erlassen werden und ab Freitag gelten. Zeitgleich treten dann Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund) wieder in Kraft. Zudem gelten erneut die Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt und maximal einer weiteren Person. Kinder unter 15 Jahre bleiben unberücksichtigt.

Der aktuelle Inzidenzwert des Landkreis Mittelsachsen lag am 15. März 2021 bei 109,2 und der Inzidenzwert der Stadt Roßwein bei 80/100.000 Einwohner.

Der Landkreis sucht Interessierte, die das Gesundheitsamt als sogenannte Containment-Scouts an den Standorten Freiberg oder Mittweida unterstützen. Sie werden beispielsweise in der Kontaktnachverfolgung oder in der Beratungshotline eingebunden. Voraussetzung sind beispielsweise eine ausgeprägte Motivation, sowie ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Stresstoleranz. Die Anstellung erfolgt über das Bundesverwaltungsamt, das dann die Scouts abordnet. Zunächst ist der Einsatz bis Ende März 2022 geplant. Auf der Internetseite des Landkreises (unter Corona) ist ein Bewerbungsformular mit weiteren Informationen eingestellt.