Wie alle sächsischen Impfzentren ist auch das für Mittelsachsen in Mittweida am Montag in Betrieb gegangen. Mitarbeiter des Rettungsdienstes und von Pflegediensten haben ihre erste Impfdosis erhalten.

Individualtermine zum Impfen können ab sofort, leider nur online, unter https://sachsen.impfterminvergabe.de vereinbart und ab dem 18. Januar durchgeführt werden. Eine telefonische Anmeldung soll im Laufe der Woche möglich werden. Die dann aktuelle Telefonnummer wird auf der Homepage und im Amtsblatt der Stadt Roßwein bekanntgegeben. Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden. Dazu gehören u.a. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern. Geöffnet ist das Impfzentrum aktuell montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Zutritt erhalten nur Personen mit Termin.

Mit der Lieferung von weiteren Impfdosen am vergangenen Freitag und der am 18. Januar erwarteten Lieferung steht laut Sozialministerium so viel Impfstoff zur Verfügung, dass nun ein kontinuierlicher und effizienter Betrieb der Impfzentren ohne Unterbrechung gesichert ist. Bereits seit Ende Dezember impfen die Kliniken ihr Personal in eigener Zuständigkeit. Mobile Teams impfen Bewohner und Personal in Pflegeeinrichtungen, die dafür Termine mit dem Deutschen Roten Kreuz vereinbaren.

Im Landkreis werden im Impfzentrum und durch die mobilen Teams täglich rund 220 Männer und Frauen geimpft. Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, können laut DRK Kreisverband Döbeln-Hainichen täglich bis zu 1.000 Personen eine Dosis erhalten.

„Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird ein Angebot erhalten“, teilte heute das Sozialministerium mit. Auch Transport-Möglichkeiten wie Bürger-Busse und die perspektivische Impfung beim Hausarzt werden laut Sozialministerium fortlaufend geprüft. Derzeit ist dies noch nicht möglich, da der Impfstoff unter anderem eine komplexe Kühlkette verlangt.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das neue Jahr ist nun erst 9 Tage alt, trotzdem beherrscht das allumfassende Thema der Corona-Pandemie weiterhin intensiv unseren Alltag.

Im Vergleich zum Donnerstag, 7.1.2021 ist die Zahl der infizierten Personen in unserer Stadt und den Ortsteilen um weitere 3 Personen auf nunmehr 168 Menschen per 8.1.2021 angestiegen. Dass die Virusinfektion sich nicht nur auf ältere Menschen auswirkt, zeigt das Alter der zuletzt Infizierten. Mit 2 Frauen im Alter zwischen 25 und 28 Jahren und einem Jugendlichen von 15 Jahren ist nun eine Menschengruppe betroffen, welche bisher immer als „resistent“ galt. Insgesamt ist der Inzidenzwert in unserer Stadt mit 213,3 pro 100.000 Einwohner noch vergleichsweise gering als in den übrigen Städten und Gemeinden des Landkreises Mittelsachsen. Mit den Neuerkrankungen von 16 Personen innerhalb der letzten 7 Tage nehmen wir aktuell den Rang 37 von 52 Städten und Gemeinden im Landkreis ein. An dieser Stelle möchten wir uns einmal ganz herzlich bei all den Einwohnen bedanken, welche die derzeit gültigen Vorschriften berücksichtigen und Kontaktbeschränkungen, das Tragen eines Mund-Nasenschutzes im öffentlichen Raum, die Abstandsregeln und die Hygieneempfehlungen einhalten. Der Inzidenzwert könnte in unserer Stadt derzeit auch viel höher ausfallen, für Ihre bisherige Umsicht und somit gelebte Solidarität gilt Ihnen unser herzliches Dankeschön.

Trotzdem dürfen wir uns nun bei der Einhaltung der Lockdown-Bestimmungen nicht ausruhen. Es ist uns bewusst, dass es bei Teilen der Bevölkerung zunehmend Unverständnis über einzelne Maßnahmen der Pandemiebekämpfung gibt, insbesondere was die Schließung von Einrichtungen, Geschäften bzw. gastronomischen Einrichtungen betrifft. Wir wollen die einzelnen Beschränkungen an dieser Stelle auch nicht kommentieren und sitzen dabei mit Ihnen allen, unserer Bürgerschaft, in einem Boot. Gemeinsam mit Ihnen müssen wir dabei weiter das Ziel vor den Augen haben, dass durch die strikte Einhaltung der Lockdown-Verordnung die Zahl der Infizierten weiter gesenkt werden kann und sich die Covid 19-bedingten Todesfälle, welche sich bestimmt schon in einzelnen Bekannten- und Freundeskreisen bemerkbar machten, wieder stark verringern. Nach Aussage des Robert Koch Institutes handelt es sich bei den jetzt verstorbenen Menschen um Personen, welche sich im November mit dem Virus angesteckt haben. Das heißt im Umkehrschluss, dass noch mit einer größeren Welle an verstorbenen Menschen gerechnet werden muss. Das sollte uns allen zu denken geben und die Ernsthaftigkeit der Vorsichtsmaßnahmen ausreichend begründen, auch denjenigen, welche bisher die Pandemie und deren Folgen leider immer noch leugnen und als „Fake“ bezeichnen.

Vor allem macht auch die Situation der vom Lockdown betroffenen Kindereinrichtungen und Schulen vielen Eltern zunehmend zu schaffen, welche die Kinderbetreuung nun in den eigenen 4 Wänden organisieren müssen. Für die Kompensierung der mit der Schließung der Einrichtungen teilweise verbunden Überbelastungen in den Familien, möchten wir an dieser Stelle einmal allen Eltern unser Dankeschön und Hochachtung für diese Leistung aussprechen. Bitte informieren Sie uns, wenn häusliche Enge oder der Platzbedarf in den Familien nicht ausreicht und notwendige Distanzen zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen. Wir können zwar nichts versprechen, würden uns aber den einzelnen Fällen annehmen und nach einer Lösung des Problems suchen, bzw. nach notwendiger Hilfe umschauen.

Seit Kurzem bietet nun auch das Land Sachsen die landkreis- und gemeindespezifischen Kennzahlen zum Nachlesen an. Über den nachstehenden Link können Sie den aktuellen Stand der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie den jeweiligen Inzidenzwert tagaktuell verfolgen. Der Link wurde auch auf der Homepage der Stadt Roßwein/Start eingestellt.

https://www.coronavirus.sachsen.de/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html?_cp=%7B%22accordion-content-8665%22%3A%7B%225%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-8665%22%2C%22idx%22%3A5%7D%7D#a-6695

Gerade im Hinblick auf das bevorstehende Wochenende und die durch den Lockdown vielmals zusätzliche Freizeit bitten wir Sie weiterhin dringend, die Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Bitte führen Sie in der jetzigen Zeit keine Familientreffen durch! Bitte verschieben Sie anstehende Feiern auf einen späteren Zeitraum. Bitte halten Sie den 15 km-Bewegungsradius für Ihre Freizeitgestaltung ein und tragen Sie im öffentlichen Raum, überall dort, wo Sie anderen Menschen begegnen, einen Mund–Nasenschutz. Bitte erlauben Sie uns noch den Hinweis, dass ein Mund–Nasenschutz seinen Schutzzweck nur erfüllt, wenn dieser gleichzeitig Mund und Nase bedeckt. Halten Sie, wann immer es geht, den Mindestabstand ein und befolgen Sie die Hygiene- Empfehlungen.

Trotz der pandemiebedingten angespannten Situation wünschen wir Ihnen ein gutes Wochenende, und bleiben Sie bitte weiterhin gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett in der Sitzung am 8. Januar 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Berücksichtigt wurden die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Kanzlerin am 5. Januar 2021. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Infektionszahlen zu senken und die Dynamik der Corona-Pandemie einzudämmen. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021. Der Freistaat Sachsen hat hierbei den Lockdown, anders als im übrigen Bundesland, bis zum 7. Februar 2021 verlängert. Aufgrund der höchsten Inzidenzzahlen in Sachsen ist diese Entscheidung nachvollziehbar. Im Wesentlichen gelten die Regelungen der aktuell noch bis zum 10. Januar 2021 gültigen Verordnung weiter!

Folgende Regelungen wurden neu aufgenommen bzw. ergänzt:

*Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft: Erlaubt sind künftig Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand. Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige.

*Das Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Dies gilt sowohl für die Ausgangsbeschränkung als auch die Ausgangssperre.

*Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft.

*Zu schließen sind nun auch Solarien und Sonnenstudios. Ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist weiterhin die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.

Die neue Verordnung ist auf der Homepage der Stadt Roßwein oder unter  www.coronavirus.sachsen.de unter »Amtliche Bekanntmachungen« veröffentlicht.

Das Impfzentrum Mittweida soll ab dem 11. Januar 2021 den Betrieb aufnehmen.

Eine sehr wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie spielt die seit einigen Tagen bereitstehende Impfung. Gestern wurde in der Europäischen Union ein zweiter Impfstoff freigegeben. Das Impfzentrum für unseren Landkreis befindet sich im ehemaligen Simmelmarkt in Mittweida, in unmittelbarer Nähe zum Hochschulcampus. Für die Einwohner der Stadt Roßwein ist der Standort in Mittweida alles andere als optimal, da vielmals die Frage der Erreichbarkeit noch nicht abschließend geklärt werden konnte. Leider wurden die Städte und Gemeinden bei der Stadtortwahl des Impfzentrums nicht in die Entscheidung des Landratsamtes einbezogen. Das Impfzentrum in Mittweida soll nun ab Montag, 11. Januar 2021, seinen Betrieb aufnehmen. Terminvergaben sollen sowohl online als auch telefonisch möglich sein. Natürlich gilt dies aktuell zunächst einmal für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 (Bewohner von Pflegeheimen, Ärzte und Betreuungspersonal). Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir diese auf der Homepage der Stadt Roßwein und dem Roßwein-TV veröffentlichen.

PDF: SächsCoronaSchVO von 8.01.2021

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

seit Kurzem bietet nun auch das Land Sachsen die landkreis- und gemeindespezifischen Kennzahlen von Covid 19 zum Nachlesen an. Über den nachstehenden Link können Sie den aktuellen Stand der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie den jeweiligen Inzidenzwerten tagaktuell verfolgen. Der Link wurde auch auf der Homepage der Stadt Roßwein/Start eingestellt.

https://www.coronavirus.sachsen.de/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html?_cp=%7B%22accordion-content-8665%22%3A%7B%225%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-8665%22%2C%22idx%22%3A5%7D%7D#a-6695

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lindner
Bürgermeister

 

Wegen anhaltend hoher Infektionszahlen bleiben Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis zum 7. Februar 2021 geschlossen. Einzig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) können die Schulen ab dem 18. Januar 2021 wieder besuchen. Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen stattfinden. Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Die Corona-Schutz-Verordnung, die Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung gibt es auf der Corona-Website der Staatsregierung www.coronavirus.sachsen.de.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Landratsamt Mittelsachsen meldete am Dienstag, dem 5. Januar 2021, insgesamt 11.035 Erkrankungsfälle mit Covid 19 seit März 2020. Zum Vortag sind somit 115 Infizierte hinzugekommen. Von den 11.035 Covid 19-Fällen sind 4.176 im Altkreis Mittweida, 4.999 im Altkreis Freiberg und 1.869 Fälle im Altkreis Döbeln zu verzeichnen. In der Region Roßwein liegt die Zahl der mit Covid 19 infizierten Menschen bei 161. In mittelsächsischen Kliniken werden derzeit 180 Patienten bereut davon 29 Menschen beatmet. Seit Beginn der Pandemie sind 169 Menschen im Landkreis Mittelsachsen an Covid 19 verstorben. Laut RKI liegt der aktuelle Inzidenzwert Im Landkreis Mittelsachsen weit über der Grenze von 200 und aktuell bei 317/100.000 Einwohnern.

Schulbetrieb  im Januar und Februar 2021

Am Dienstag besprachen die Länder gemeinsam mit dem Bund das weitere Vorgehen. Der aktuell gültige Lockdown wurde dabei bis zum 31.01.2021 verlängert. Somit bleiben alle bisher geschlossenen Einrichtungen, Geschäfte, Gaststätten und Dienstleistungsbetriebe weiterhin geschlossen. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus teilte nunmehr auch mit, wie es mit dem Schulbetrieb im Januar und Februar weitergehen soll.

Demnach wird ab 18. Januar 2021 der Präsenzunterricht in geteilten Klassen für die Schüler im Hauptschulbildungsgang der Klassenstufe 9 und im Realschulbildungsgang der Klassenstufe 10, die ihren Schulabschluss anstreben, ermöglicht werden. (Gilt auch für Abschlussjahrgänge der Fachoberschulen, Gymnasien – Klassen 11 und 12- und die beruflichen Gymnasien.)

Ab Montag, dem 8. Februar 2021, sollen dann alle Schulen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen im eingeschränkten Regebetrieb öffnen, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Das heißt, in den Grund- und Förderschulen sowie dem Hort erfolgt dann wieder der Präsenzbetrieb nach dem Konzept der festen Klassen bzw. festen Gruppen. Darüber hinaus werden die Winterferien und Osterferien den gegebenen Bedingungen angepasst und vorgezogen bzw. verlängert. Somit finden die Winterferien 2021 in der Woche von Samstag, den 30.01.2021 bis Samstag 06.02.2021 statt. Die Osterferien werden verlängert, Ferienbeginn wird hierbei der 27. März 2021 sein.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der viel zu hohen Anzahl an Corona erkrankten Menschen und des immer noch zu hohen Inzidenzwertes bitten wir Sie weiterhin, nur in dringenden Fällen das Haus zu verlassen und die AHA-Regel weiterhin zu beachten (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske).

 

 

 

Feuerwerke dürfen in Mittelsachsen nicht gezündet werden

Der Landkreis hat heute eine Allgemeinverfügung zur Verwendung von Feuerwerk über Silvester erlassen.

Es ist demnach vom 31. Dezember 0 Uhr bis 01. Januar 24 Uhr verboten, jegliches Feuerwerk bzw. andere pyrotechnischen Gegenständen ab Kategorie 2 im öffentlichen Raum und auf öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken zu zünden. Damit sollen Ansammlungen von Menschen vermieden werden und die an der Belastungsgrenze arbeiteten Kliniken geschützt werden. Ausgenommen von der Regelung sind unter anderem Wunderkerzen und sogenannte Tischfeuerwerke, die auch im geschlossenen Raum verwendet werden können. Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt eingestellt (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html). Ähnliche Verfügungen erließen zum Beispiel der Erzgebirgskreis und die Stadt Chemnitz.

Hinweis: Auch an Silvester gelten die Kontaktbeschränkungen: Zusammen feiern dürfen maximal fünf Personen aus zwei Hausständen.

Im Zeitraum vom 4. Januar 2021 bis 10. Januar 2021 verkehren die Verkehrsunternehmen des VMS Mittelsachsen nach Ferienfahrplan. Wie Busse, Straßen- und Eisenbahnen im VMS ab 11. Januar 2021 fahren, hängt vom weiteren staatlichen Vorgehen in der Coronakrise ab. Einzusehen sind die Fahrpläne unter www.vms.de.

Helfer weiter gesucht

Derzeit sind 33 Pflegeeinrichtungen in Mittelsachsen mit  Covid 19 betroffen. Nach dem Aufruf zur Suche nach Helferinnen und Helfern für Pflegeeinrichtungen gab es 42 Hilfsangebote von Freiwilligen, davon sind die Kontaktdaten von neun Helfern an die Pflegekoordinatoren aus anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten weitergeleitet worden, da der Wohn- und Einsatzort nicht in Mittelsachsen lag. „16 Anfragen von Pflegeeinrichtungen liegen aktuell vor, auch im ambulanten Bereich bestehen derzeit große personelle Engpässe und Notlagen zur Abdeckung der pflegerischen Versorgung der Pflegebedürftigen. Durch die Umsetzung der Test-Verordnung ist der Personalbedarf zusätzlich deutlich erhöht“, heißt es aus dem Pflegenetz Mittelsachsen. In insgesamt 31 Fällen konnten Kontakte zwischen Pflegeeinrichtungen und Helferinnen bzw. Helfern hergestellt werden. Die Einsätze erfolgen immer in individueller Absprache zwischen der Einrichtung und den Freiwilligen. Weiterhin können sich Interessierte melden. Der Aufruf ist hier veröffentlicht: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/neuigkeiten/helfer-gesucht.html

 

Informationen zur Kfz-Zulassungsstelle

 Ab 4. Januar 2021 ist der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde Mittelsachsen an den drei Standorten vorerst nur nach telefonischer Terminvereinbarung oder mit einem online gebuchten Termin (Button Kfz-Terminvorbereitung/Wunschkennzeichen) gestattet. Ohne Termin erfolgt kein Einlass. Bearbeitet werden können nur ausschließlich notwendige und nicht aufschiebbare Vorgänge.

Externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken abmelden) werden nicht zur Bearbeitung angenommen. Die Terminkunden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und den Erfassungsbogen zur gegebenenfalls erforderlichen Infektionskettenverfolgung ausfüllen. Zugangskontrolle / Absicherung Zutritt erfolgt durch Security vor Ort.

Zulassungsstelle Döbeln : 03731 / 799-1359

Termine werden aktuell unter Beachtung der Corona-Regelungen und der Kapazitäten der Kfz-Zulassungsbehörde montags bis freitags für die Zeitfenster 9 bis 12 Uhr und dienstags/donnerstags

13 bis 17:30 Uhr vergeben.

 

Information der Fahrerlaubnisbehörde

 Ab 5. Januar 2021 ist der Zutritt zur Fahrerlaubnisbehörde Mittelsachsen in Döbeln nur nach telefonischer Terminvereinbarung gestattet. Ohne Termin erfolgt kein Einlass. Die Service-Schalter in Mittweida und Freiberg bleiben weiterhin geschlossen. Eine Wiedereröffnung ist vorerst nicht absehbar. Vorrangig werden dringliche Fälle, wie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug, Verlängerungen der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen (LKW, Bus, Fahrgastbeförderung) und der Schlüsselzahl 95, die zeitnah ablaufen sowie die Ausstellung von Ersatzdokumenten (Verlust / Diebstahl) bearbeitet.

Personen, deren Geburtsjahr von 1953 – 1958 liegt, sollten ihren Altführerschein bis zum 19.01.2022 umgetauscht haben. Vorher ist dies – auch im Hinblick auf die derzeitige Corona-Situation, nicht zwingend notwendig. Die Bearbeitungszeit hierfür dauert ca. 4 – 6 Wochen. Die Terminkunden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und den Erfassungsbogen zur gegebenenfalls erforderlichen Infektionskettenverfolgung ausfüllen. Zugangskontrolle / Absicherung / Zutritt erfolgt durch Security vor Ort.

Erreichbarkeit: Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Di. und Do. 13:00 bis 17:30 Uhr

Termine werden aktuell unter Beachtung der Corona-Regelungen und der Kapazitäten der Fahrerlaubnisbehörde vergeben.

  • Servicehotline und Terminvergabe: 03731 799-1454
  • E-Mail: email hidden; JavaScript is required

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in unserem Landkreis wurden am Dienstag 197 weitere Corona-Fälle registriert. Dabei gab es seit März 8.800 positive Befunde, die sich auf den Altkreis Mittweida mit 3.152, den Altkreis Freiberg mit 4.286 und den Altkreis Döbeln mit 1.360 Fällen verteilen. In der Region Roßwein sind bis 22. Dezember insgesamt 114 Personen an Covid 19 erkrankt. Insgesamt werden 185 Patienten in mittelsächsischen Kliniken behandelt, wovon 14 Menschen beatmet werden. 24 neue Todesfälle meldet das Gesundheitsamt Mittelsachsen bis zum Dienstag – 18 Frauen (73 bis 99 Jahre alt) und sechs Männer (68 bis 94 Jahre alt) -. Somit wurden bisher im Landkreis Mittelsachsen 88 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona registriert. Hinweis: Es gibt einen zeitlichen Versatz bei der Erfassung der Todesfälle. Das hat verschiedene Ursachen. Hauptsächlich ist dies damit begründet, dass diese Meldung mehrere Instanzen durchläuft. Grundsätzlich benötigt das Landratsamt für die Erfassung der Fälle den Totenschein. Der wird von den jeweiligen Gemeinden in Mittelsachsen zugestellt und dann vom Gesundheitsamt geprüft. Entscheidend für die Erfassung ist zudem ein nachgewiesener positiver PCR-Test. Ein positiver Schnelltest oder der Verdacht wird nicht bewertet. Auf einem Totenschein gibt es verschiedene „Kategorien“: „unmittelbar zum Tode führende Krankheiten“ und „andere wesentliche Krankheiten“, also Krankheiten, die zum Tode beigetragen haben, ohne mit der unmittelbaren Erkrankung oder dem Grundleiden im Zusammenhang zu stehen. Für eine Erfassung ist entscheidend, dass Corona in der Kategorie „unmittelbar zum Tode führende Krankheiten“ eingetragen wurde. Der zeitliche Versatz kann unter Umständen wenige Wochen betragen. Der Inzidenzwert lag im Landkreis am Dienstag bei 582/100.000 Einwohner.
Aufgrund der viel zu hohen Anzahl an Corona erkrankten Menschen und des zu hohen Inzidenzwertes bitten wir Sie weiterhin, nur noch in dringenden Fällen das Haus zu verlassen und die AHA Regel weiterhin zu beachten – Abstand – Hygiene – Alltagsmaske (Mund-Nasenschutz).

 

Die Bevölkerung kann sich am heutigen Mittwoch kostenlos testen lassen. Im künftigen Impfzentrum über den Simmel-Markt in Mittweida ist eine Teststation aufgebaut. Von 9 bis 18 Uhr können sich Interessierte ohne Anmeldung einem Schnelltest unterziehen. „Damit gibt es eine Sicherheit vor Weihnachten, denn es gibt auch Personen, die keine Symptome haben und dennoch ansteckend sind“, erklärt der zweite Beigeordnete Jörg Höllmüller. Er betont aber, dass dies immer eine Momentaufnahme sei und man dennoch sich an die Regeln halten müsse. Durchgeführt werden die Tests vom DRK. Auch ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ist vor Ort.