Aufgrund der aktuellen Infektionslage durch Covid 19 mussten leider die Christvespern mit Krippenspiel in den Kirchen Roßwein und Niederstriegis am Heiligen Abend abgesagt werden. Die Christvesper kommt trotzdem zu Ihnen. Am 24. Dezember können alle Einwohner ab 15 Uhr die Christvesper aus der Roßweiner Kirche im Roßwein TV  unter www.kirche-rosswein-niederstriegis.de verfolgen. Die Christvesper wurde am Vortag aufgezeichnet und läuft bis
22 Uhr im Roßwein TV in Endlosschleife.

Die Marienkirche in Roßwein öffnet am Heiligen Abend von 15 – 22 Uhr. Bei zeitweilig erklingender Orgelmusik können die Besucher den Zauber der Weihnachtsnacht erleben.

In Niederstriegis öffnet die Kirche am 24. Dezember von 10 bis 22 Uhr.

Kurzandachten sind zwischen 15:30 und 17:30 Uhr geplant, ab 22 Uhr findet die Christnacht statt.

Bitte achten Sie beim Besuch der Kirchen auf die Hygienebestimmungen.

Gesgenete Feiertage wünscht Ihnen

Dr. Heiko Jadatz

 

Die gegenwärtigen Kontakteinschränkungen und die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen die Bewohner*innen der Pflegeheime wieder ganz besonders. Dabei leisten die Mitarbeiter der Einrichtungen Großes – teilweise Übermenschliches – und sind für die ihnen anvertrauten Menschen jederzeit eine wichtige Stütze und Hilfe. Deshalb wiederholte Bürgermeister Veit Lindner die Aktion für das Seniorenpflegeheim vom Mai dieses Jahres und überbrachte den Bewohner*innen und den Mitarbeitern der Einrichtung eine süße Überraschung mit ein paar persönlichen Worten. Unterstützt wurde diese Idee wieder von Bäckermeister Gerd Zschiesche, welcher diesmal einen leckeren Lebkuchen nach einem traditionellen Familienrezept kreierte. Verpackt in einer Schmucktüte und mit einem Grußkärtchen versehen, brachte Bürgermeister Lindner die Backwaren am 18. Dezember 2020 persönlich in das Seniorenpflegeheim „Berta Börner“ und sorgte damit für eine freudige Überraschung. Die Heimleiterin, Frau Weise, übernahm auch diesmal den süßen Gruß für die komplette Belegschaft und sorgte im Anschluss für die Verteilung.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Gesundheitsamt des Landkreises Mittelsachsen hat heute 331 neue Fälle an den Freistaat gemeldet. Damit wurden seit März 7.660 Fälle registriert, diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 2.722 Fällen, den Altkreis Döbeln mit 1.078 Fällen und den Altkreis Freiberg mit 3.860 Fällen. In der Region Roßwein sind bis zum heutigen Tag 93 Menschen mit Covid 19 infiziert.

In den mittelsächsischen Kliniken werden insgesamt 184 Personen behandelt, davon 14 beatmet. Am heutigen Donnerstag wurde eine 48%-ige Auslastung der Intensivbetten-Belegung im Landkreis Mittelsachsen gemeldet. Heute wies das Robert-Koch-Institut auch erstmals einen Inzidenzwert über der Marke von 500 für den Landkreis Mittelsachsen aus, dieser beträgt nun 514,3. Dieser Wert sagt aus, wie viele Personen pro 100.000 Einwohner sich in den vergangenen Tagen mit dem Virus infiziert haben.

LernSax: Softwarefehler im Rechenzentrum nur schwer zu umgehen

Den dritten Tag in Folge lief LernSax für die Schüler nicht einwandfrei. Die Ursachen dafür seien im Rechenzentrum Karlsruhe zu suchen. Nachdem bereits in der Vorwoche DDoS-Attacken LernSax zeitweilig behinderten, haben technische Probleme im Rechenzentrum zu einer bisher dreitägigen eingeschränkten Verfügbarkeit von LernSax geführt. Mittlerweile ist es den Technikern gelungen, nicht nur die eigentliche Problemlage zu analysieren, sondern auch erste erfolgreiche Schritte zur Bewältigung zu unternehmen. Dies ist im laufenden Betrieb nicht ganz unkritisch umzusetzen, da es sich um einen Fehler auf Systemebene handelt. In der Folge zeigte sich LernSax nun über weite Strecken gut zugänglich, allerdings mit Problemen in der Hauptarbeitszeit von 9:00 – 11:30 Uhr. „Weitere Maßnahmen bis in das kommende Wochenende hinein werden hoffentlich den gewünschten Effekt einer weiteren Normalisierung der Situation bewirken. Bis dahin kann es auch heute noch und in den nächsten Tagen zu Einschränkungen in der Nutzung von LernSax kommen“, heißt es in der Mitteilung vom Donnertag.

Aufgrund der viel zu hohen Anzahl an Corona erkrankten Menschen und des zu hohen Inzidenzwertes bitten wir Sie, nur noch in dringenden Fällen das Haus zu verlassen und die AHA Regel weiterhin zu beachten – Abstand – Hygiene – Alltagsmaske (Mund-Nasenschutz). Bleiben Sie bitte gesund!

 

 

In der Kindereinrichtung „Bussi Bär“ auf der Gersdorfer Straße in Roßwein wurde am Donnerstag, d. 17. Dezember 2020, ein positiver Corona-Fall eines Kindes bekannt.

Aufgrund der strikten Gruppentrennung in der Kindereinrichtung wurde nur für die Gruppe mit ihren zwei Erziehern, in denen das Kind noch am Montag betreut wurde, die Quarantäne angeordnet.

Die Notbetreuung für die Kinder der drei übrigen Kindergruppen, welche nicht betroffen sind, kann somit weiter aufrechterhalten bleiben.

 

 

 

Wie das Gesundheitsamt des Landkreises mitteilt, wird das mittelsächsische Impfzentrum in Mittweida über dem Simmel-Markt eingerichtet. In jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt gibt es nun eine geeignete Liegenschaft für die Durchführung der Impfungen und mindestens ein mobiles Impfteam. Zuerst sollen die Bewohner und das Personal von Alten- und Pflegeheimen sowie Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern sowie Kontakt zu vulnerablen Gruppen geimpft werden, gefolgt vom Personal der Impfzentren. Dies werden zunächst überwiegend mobile Teams übernehmen. Nach derzeitigem Informationsstand sollen die Impfzentren erst nach der zweiten Impfstofflieferung, im Januar 2021, ihre Tätigkeit aufnehmen. Im Auftrag des Freistaates Sachsen hat das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen (DRK) gemeinsam mit weiteren Partnern in den vergangenen Wochen die Infrastruktur zur Durchführung der Corona-Impfungen unter Hochdruck vorbereitet. Von dort wird der Impfstoff an die Impfzentren verteilt. Nach Auskunft des Bundesministers für Gesundheit könnten um den Jahreswechsel 2020/2021 erste Impfstoffdosen zur Verfügung stehen. Alle Bundesländer, so auch Sachsen, werden mit dem Eintreffen der ersten Impfstoffdosen mit den Impfungen beginnen. In der Mitteilung heißt es: „Bei der Priorisierung folgt Sachsen dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, wonach die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu den prioritär zu impfenden Personengruppen von allen Ländern und vom Bund als einheitliche Regelung anzuwenden ist“.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom Sonntag den 13. Dezember angepasst worden. Die Änderungen treten am Mittwoch in Kraft und gelten bis einschließlich 10. Januar 2021.

Geändert wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage:

Nun gilt, dass im Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember als Ausnahme ein Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, aus dem engsten Familien- und Freundeskreis möglich sind. Dies umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Solche Treffen sind auch zulässig, wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres bedeutet. „Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dringend empfohlen, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen zu Weihnachten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren“, heißt es in der Mitteilung.

Weitere Maßnahmen:

  • Friseure müssen ab Mittwoch nun auch schließen. Der Großhandel, beschränkt auf Gewerbetreibende, darf öffnen. Der Freistaat weist darauf hin, dass das bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester der Bund regeln wird.
  • Für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime o.ä. sowie ambulante Pflegedienste wird eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten, möglichst zweimal wöchentlich, angeordnet. Im Übrigen wird den Einrichtungen dringend empfohlen, den Anspruch auf Testung gemäß der Corona-Testverordnung regelmäßig, möglichst zweimal wöchentlich, für die Beschäftigten zu gewährleisten.
  • Beschäftigte von Bestattungsunternehmen haben nun Anspruch auf Notbetreuung (wenn beide Sorgeberechtigten bzw. der alleinige Sorgeberechtigte entsprechend tätig sind und die Betreuung nicht abgesichert werden kann).

Das Gesundheitsamt Mittelsachsen meldet am 15. Dezember insgesamt 260 neue Fälle zum Vortag. Insgesamt steigt die Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen seit März somit auf 6.966. Davon wurden 959 für den Altkreis Döbeln gemeldet, 2.444 für den Altkreis Mittweida und 3.563 für den Altkreis Freiberg. In der Region Roßwein haben sich bis zum heutigen Tag insgesamt 81 Menschen mit Covid 19 infiziert. Seit Beginn der Pandemie wurden 12.758 Quarantänebescheide erlassen. Aktuell werden in den mittelsächsischen Krankenhäusern 178 Corona-Patienten stationär behandelt, davon 18 beatmet. Das Gesundheitsamt registrierte heute im Zusammenhang mit Corona sechs weitere Todesfälle.

Aufgrund der immer noch hohen Anzahl an Corona erkrankten Menschen bitten wir Sie, nur in dringenden Fällen das Haus zu verlassen und die AHA Regel weiterhin zu beachten – Abstand – Hygiene – Alltagsmaske (Mund-Nasenschutz). Bleiben Sie bitte gesund.

 

Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro (im Folgenden „Unternehmen“). Sie können die verbesserte Überbrückungshilfe III erhalten. Diese sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.

Alle weiteren Informationen finden Sie im nachfolgenden PDF Dokument.

Verbesserte Überbrückungshilfen für Unternehmen

  

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Gesundheitsamt Mittelsachsen hat am Samstag 161  neue Corona-Fälle an den Freistaat gemeldet (12. Dez.). Damit wurden seit März 6.246 Fälle registriert, diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 2.187 Fällen, den Altkreis Döbeln mit 825 Fällen und den Altkreis Freiberg mit 3.234 Fällen. Seit der Erstregistrierung sind somit in der Region Roßwein insgesamt 65 Personen an Covid 19 erkrankt. In den mittelsächsischen Kliniken werden aktuell 155 Menschen behandelt, davon müssen 17 Personen beatmet werden.

Aufgrund der hohen Erkrankungsrate im Landkreis Mittelsachsen von 358,4 Menschen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen (Stand 11. Dez.) sind derzeit drei Allgemeinverfügungen mit den Schwerpunkten: Ausgangsbeschränkungen, Quarantäneregeln und zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, zum Alkoholausschank und zu Besuchen im Pflegeheimen in Kraft getreten:

Alle drei Verfügungen finden Sie auf: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/regelungen-des-landkreises.html

1. Ausgangsbeschränkungen:

Prinzipiell gilt: Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit. Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember 2020
– 12 Uhr – bis 27. Dezember 2020 – 12 Uhr – Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zulässig.

Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Zu den triftigen Gründen gehören beispielsweise:

  • Weg zur Schule, Arbeit, Kita, Arzt, zur akademischen Ausbildung
  • Einkaufen (innerhalb des eigenen Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt sowie des Nachbarlandkreises bzw. benachbarten Kreisfreien Stadt), Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen, Besuche, soweit durch Kontaktbeschränkungen erlaubt
  • Unterstützung Hilfsbedürftiger
  • Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis
  • Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder  Grundstückes unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen.

Bei einer landesweit an fünf Tagen andauernden Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (im Landkreis Mittelsachsen von 358,4 Menschen pro 100.000 Einwohnern) gilt: Zwischen 22 und 6 Uhr früh eine erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre)!!

Das Verlassen der Wohnung ist in dieser Zeit unter anderem nur aus folgenden Gründen zulässig: 

  • Ausübung des Berufs
  • Weg zur Kindernotbetreuung
  • Besuch des Ehe- oder Lebenspartners
  • Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs
  • Besuch hilfsbedürftiger Menschen und Kranker sowie zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Arztbesuch
  • Begleitung Sterbender
  • Unabdingbare Versorgung von Tieren

Derzeit noch gestattet sind auch Ausnahmeregelungen der Ausgangsbeschränkungen über Weihnachten und Silvester: (kann allerdings durch die Landesregierung oder den Landkreis Mittelsachsen noch aufgehoben werden)

–  in der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis 26. Dezember 2020 die Teilnahme an einem Gottesdienst,

– zu Heiligabend und in der Silvesternacht unter besonderer Beachtung der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung

2. Quarantäneregeln

Wenn eine Person weiß, dass sie positiv getestet wurde – egal ob diese Information vom Arzt, Gesundheitsamt oder Labor mündlich übermittelt wurde – ist diese verpflichtet, sich sofort abzusondern (in Quarantäne zu begeben). Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen ersten Grades eingestuft wurden, haben nach der Allgemeinverfügung auch in Quarantäne zu gehen, unabhängig davon, ob der schriftliche Bescheid des Gesundheitsamtes schon vorliegt.

 3. Mund-Nasen-Bedeckung, Pflegeheime, Alkoholausschank:

Bei Besuchern von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ist unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung ein Antigen-Schnelltest durchzuführen oder sie können einen negativen PCR-Test, welcher nicht älter als 48 h ist, vorweisen. Auch Bewohner der Pflegeeinrichtung müssen sich, wenn sie das Haus verlassen haben und Kontakt mit Dritten hatten, testen lassen, Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche.

Ausgeweitet wird auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung:

Diese Pflicht besteht nun im gesamten öffentlichen Raum, immer dort, wo sich Menschen begegnen – also überall !!!!!!!! (außer in innerhalb der eigenen vier Wände und des Grundstücks)

Der Ausschank und Konsum von Alkohol wird im gesamten öffentlichen Bereich verboten.

 4. Schließung von Einrichtungen und Angeboten

Prinzipiell ist die Öffnung von Einkaufszentren und Einzel- oder Großhandel sowie Ladengeschäften untersagt – mit der Ausnahme zulässiger Telefon- und Onlineangebote, die ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung abgefertigt werden.

Erlaubt ist die Öffnung von folgenden Geschäften und Märkten:

– Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung, beschränkt auf ein
entsprechendes Sortiment des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung:

– Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste,

– Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Bestatter,
Optiker, Hörgeräteakustiker,

– Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen,

– Friseure, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs,

– Verkauf von Weihnachtsbäumen,

– Tankstellen, Wertstoffhöfe, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige
Ersatzteilverkaufsstellen,

– selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen, Gartenbau- und
Floristikbetriebe.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund des dramatischen Infektionsgeschehens bitten wir Sie, bleiben Sie zu Hause, wann immer es geht. Bitte helfen Sie mit, reduzieren Sie Kontakte und halten Sie sich an die Grundregeln in dieser Pandemie: Abstand, Hygiene und Alltagsmaske. Tragen Sie bitte immer, egal wo Sie sich im öffentlichen Raum aufhalten, einen Mund-Nasenschutz. Nehmen Sie Rücksicht und bleiben Sie solidarisch mit allen Einwohnern!! Mit dem Tragen eines Mund–Nasenschutzes soll nicht Ihre Freiheit eingeschränkt, sondern alle Einwohner geschützt werden!! So schlimm, wie die Belastung durch die Pandemie auch jeden einzelnen Einwohner trifft, es ist jetzt keine Zeit mehr für Diskussionen und Hirngespinste, welche das Virus und die Erkrankungen daraus in Frage stellen!!! Jetzt kommt es auf die Verantwortung aller an und nicht auf egoistische Sichtweisen oder esoterische Wahrheitserfindungen!!!!

Bleiben Sie bitte zu Hause, wann immer es geht, ansonsten tragen Sie bitte einen Mundschutz und desinfizieren Sie sich bitte regelmäßig die Hände und bitte, bleiben Sie gesund!!!

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

 

Verbesserte Konditionen für Unternehmen beim Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Ab Freitag, 11. Dezember 2020, wird die Unterstützung für Ausbildungsbetriebe in der Corona-Pandemie ausgeweitet.

Schon bisher werden kleine und mittlere Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, mit Prämien gefördert, wenn sie Auszubildende im bisherigen oder größeren Umfang neu einstellen oder aus insolventen Betrieben übernehmen. Die Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden bis Mitte 2021 verlängert. Auch sollen Betriebe profitieren, in denen die Ausbildungen schon im Juni oder Juli begonnen haben. Interessenten können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen – unkompliziert bei den Agenturen für Arbeit beantragen. Unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de gibt es dazu weitere Angaben.

 

 

 

Landkreis ändert Allgemeinverfügung: Beschränkung für Besuche in Pflegeheimen

Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens hat sich der Landkreis Mittelsachsen entschieden, seine Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 anzupassen. Hintergrund ist vor allem, die Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen. Bei Besuchern von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ist unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung ein Antigen-Schnelltest durchzuführen oder sie können einen negativen PCR-Test, welcher nicht älter als 48 h ist, vorweisen. Auch Bewohner der Pflegeeinrichtung müssen sich, wenn sie das Haus verlassen haben und Kontakt mit Dritten hatten, testen lassen, Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche.

Ausgeweitet wird auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung: Diese besteht nun im gesamtem öffentlichen Raum, wo sich Menschen begegnen. Somit besteht eine Pflicht zum Tragen der Maske auf allen Straßen, Wegen und Plätzen. Der Ausschank und Konsum von Alkohol wird im gesamten öffentlichen Bereich verboten. Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt am heutigen Freitag, 11. Dezember 2020, in Kraft. Bitte zeigen Sie sich solidarisch, bitte tragen Sie außerhalb des eigenen Haushaltes und Grundstückes einen Mund- Nasenschutz.

 

Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht worden: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html

 

Aktuelle Lage am Kreiskrankenhaus Freiberg

Das Freiberger Krankenhaus kämpft gegen die zweite Corona-Welle: Das Corona-Virus gibt derzeit die Richtung vor. Um räumliche Kapazitäten zu schaffen, ist die Teststelle auf das Corona-Virus erneut umgezogen. Das teilte heute die Klinik mit.

„Das Elektivprogramm, das heißt jede aktuell vermeidbare Operation, wurde am Kreiskrankenhaus Freiberg komplett heruntergefahren“, heißt es in der Presseerklärung. In zwei von vier Operationssälen werden nur noch Notfallpatienten operiert oder nicht verschiebbare Operationen, zum Beispiel bei Tumorpatienten, durchgeführt. Dennoch sei die personelle Situation im Hause sehr angespannt. Trotz zahlreicher Vorkehrungen ist sowohl ärztliches als auch Pflegepersonal erkrankungsbedingt reduziert. Zeitweise war das Kreiskrankenhaus sogar von der Notversorgung abgemeldet – was aber nicht bedeutet, dass keine Patienten aufgenommen wurden. „Durch diese Abmeldung reduzierte sich das Notfallprogramm um etwa fünf Prozent“, erklärte Dr. Andreas Fichtner, ärztlicher Leiter Notfall- und OP-Management. „Wir verlegen außerdem Patienten regional und über die sächsischen Landesgrenzen hinaus.“ Um der Notfallaufnahme mehr Platz zu ermöglichen, wurde die Ambulanz für Corona-Abstriche: „Fieberambulanz – Corona- & Grippediagnostik“ erneut räumlich verlegt. Patienten und andere Testwillige finden diese nun wieder im nördlichen Flügel des Krankenhauses. Die Beschilderung wurde entsprechend angepasst und auch eine Lageskizze auf der Homepage (www.kkh-freiberg.com/mvz) hinterlegt. Die „Notfallaufnahme für Infektionserkrankungen“ (ausgeschildert mit dem roten Koffer) bleibt weiterhin als Anlaufstelle für Covid-19-positive Notfälle oder andere Notfälle mit Infektionssymptomen erhalten. Aktuell werden im Kreiskrankenhaus täglich zwischen 50 und 60 an Covid-19 erkrankte Patienten stationär behandelt, sechs davon zumeist beatmet auf der Intensivstation – Tendenz weiterhin steigend.

Aktuelle Corona-Lage im Klinikum Mittweida

„Seit dem vergangenen Wochenende hat sich in unserem Haus die Lage weiter zugespitzt. Wir versorgen aktuell täglich zwischen 35 und 40 positiv auf Covid19 getestete Patienten stationär. Die normale Krankenversorgung ist inzwischen deutlich eingeschränkt, immer mehr OPs werden verschoben. Aktuell wird nur noch einer von drei OP-Sälen für Notfall- und nicht aufschiebbare Tumoroperationen betrieben“, schildert Geschäftsführer Florian Claus die aktuelle Situation im Mittweidaer Krankenhaus in einer Pressemitteilung. Der Pandemiebereich wurde systematisch auf den gesamten Stationsbereich mit 44 Betten erweitert. Auf einer weiteren Station werden mit einer an die Ressourcen angepassten Kapazität von 10 Betten die Verdachtsfälle stationär betreut. „Sollten die Fallzahlen weiter steigen, gelangt unser Haus jedoch an den Rand der Leistungsfähigkeit“, macht Florian Claus deutlich. Von den acht Intensivbetten inkl. Beatmungsmöglichkeit werden vier Betten von Covid19-Patienten belegt, davon zwei invasiv beatmet. Bei Bedarf könnten zwar weitere vier Intensivbetten in der Tagesklinik zugeschaltet werden, dies ist jedoch aus personeller Sicht derzeit kaum leistbar. Inzwischen ist immer mehr Personal von Covid19-Infektionen oder Quarantäne-Maßnahmen betroffen. „Angesichts dieser Entwicklung ist es uns besonders wichtig, die Mitarbeiter zu schützen. Das gesamte Team leistet derzeit Außergewöhnliches“, so Claus. „Dafür sind wir sehr dankbar.“ Es gibt ein Screeningkonzept für die Mitarbeiter, welches regelhaft umgesetzt wird. In Abhängigkeit von der Art des Kontaktes werden wöchentlich bzw. monatlich Testungen bei den Mitarbeitern – auch ohne Symptomatik – durchgeführt. Auch alle Patienten werden bei der Aufnahme auf Covid19 getestet. Man versuche dennoch weiterhin aufnahmefähig zu sein und die Behandlung in der Zentralen Notfallambulanz sicherzustellen. Auch von anderen Kliniken wurden bereits Patienten übernommen. Das Klinikum Mittweida beteiligt sich an dem Aufruf der 29 Kliniken in Südwestsachsen, der an die Menschen appelliert, Kontakte zu reduzieren, Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten, um auf diese Weise die Arbeit der Krankenhäuser zu unterstützen.

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bisher liegt der Stadt Roßwein die neue Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen nicht vor. Wir rechnen im Laufe des Tages mit der Veröffentlichung.

Das Gesundheitsamt Mittelsachsen meldete am Donnerstag insgesamt 117 neue Corona-Fälle im Landkreis. Insgesamt steigt die Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen seit März auf 5843. Davon wurden 742 für den Altkreis Döbeln gemeldet, 2047 für den Altkreis Mittweida und 3054 für den Altkreis Freiberg. Seit Beginn der Pandemie wurden 11.902 Quarantänebescheide erlassen. Die Zahl der Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen, steigt um 5 Personen auf 52 verstorbene Menschen.

Aktuell werden in den mittelsächsischen Krankenhäusern 141 Corona-Patienten stationär behandelt, davon 16 Menschen beatmet werden. Der Inzidenzwert im Landkreis Mittelsachsen ist auf 382,1 gestiegen. In Deutschland wurde heute ein trauriger Rekord mit 29.875 Neuinfektionen und 598 Toten erreicht. Wir bitten eindringlich, halten Sie sich an die Kontaktbeschränkungen, halten Sie die Mindestabstände ein und bitte tragen Sie, außer in den eigenen 4 Wänden und dem Grundstück, einen Mund-Nasenschutz.

Landkreis ändert Allgemeinverfügung: Beschränkung für Besuche in Pflegeheimen

Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens hat sich der Landkreis Mittelsachsen entschieden, seine Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 anzupassen. Hintergrund ist vor allem, die Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen. Bei Besuchern von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ist unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung ein Antigen-Schnelltest durchzuführen oder sie können einen negativen PCR-Test, welcher nicht älter als 48 h ist, vorweisen. Auch Bewohner der Pflegeeinrichtung müssen sich, wenn sie das Haus verlassen haben und Kontakt mit Dritten hatten, testen lassen, Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche.

Ausgeweitet wird auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung: Diese besteht nun im gesamtem öffentlichen Raum, wo sich Menschen begegnen. Somit besteht eine Pflicht zum Tragen der Maske auf allen Straßen, Wegen und Plätzen. Der Ausschank und Konsum von Alkohol wird im gesamten öffentlichen Bereich verboten. Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt am heutigen Freitag, 11. Dezember 2020, in Kraft. Bitte zeigen Sie sich solidarisch, bitte tragen Sie außerhalb des eigenen Haushaltes und Grundstückes einen Mund- Nasenschutz.

Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht worden: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html