Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der weiteren Einschränkung der Bewegungsfreiheit haben wir uns entschlossen, die Öffnungszeiten des Rathauses auszusetzen.

Ab Montag, d. 23. März 2020, ist das Rathaus für Besucher geschlossen. Die Mitarbeiter des Rathauses stehen Ihnen jedoch weiterhin (telefonisch (034322/4660), per Mail (email hidden; JavaScript is required), per Fax: (034322/43481) oder per Post (Markt 4, 04741 Roßwein) für Ihre Anliegen zur Verfügung.

In dringenden Fällen (zum Beispiel Pass- und Meldewesen oder Standesamt) können persönliche Besuchstermine abgestimmt werden.

Über unser Bürgertelefon 034322/4660 sind wir rund um die Uhr erreichbar.

Mit dieser Maßnahme erhöhen wir den Schutz unserer Bürger und der Mitarbeiter des Rathauses und bitten um Ihr Verständnis.

Aktuelle Informationen zur Pandemie erhalten Sie über die Homepage der Stadt www.rosswein.de.

V. Lindner
Bürgermeister

 

Corona – Lage  19. März 2020

 Im Landkreis ist die Zahl der Erkrankten auf 17 gestiegen.

 Hotline läuft am Wochenende

Die Hotline des Landratsamtes zu Corona ist auch am Wochenende erreichbar. Unter der Telefonnummer 03731 799-6249 können sich Mittelsachsen mit ihren Fragen an die Mitarbeiterinnen wenden. Sie sind am Samstag und Sonntag zwischen 9 und 13 Uhr erreichbar. Unter der Woche sind die Telefone montags, mittwochs und freitags von 9 bis 16 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 18 Uhr besetzt.

 Veranstaltungen über 20 Personen werden untersagt

Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich mit als 20 Teilnehmern sollen verboten werden. Hierzu zählen beispielsweise Hochzeiten, Geburtstage und Trauerfeiern. Eine Allgemeinverfügung ist in Arbeit. Sie soll spätestens ab dem Wochenende gelten. „Die Bevölkerung ist schon bei Veranstaltungen meist vorsichtig“, erklärt Landrat Matthias Damm.  Derzeit gilt eine Verfügung des Freistaates, die besagt, dass Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern durchgeführt werden können. Damm: „Wir folgen mit der Zahl 20 einer Empfehlung unseres Gesundheitsamtes.“ Die Allgemeinverfügung des Landkreises zu Veranstaltungen allgemein, die am Samstag, 14. März in Kraft trat, wird widerrufen.

 Kreistag

Über die Absage des Kreistages am Mittwoch berät derzeit der Ältestenrat. Die Verwaltung hat eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die mit den Vorsitzenden der sechs Fraktionen erörtert wird. „Wir haben hier eine Verantwortung gegenüber den Mitgliedern des Kreistages, denn 25 Personen zählen zur Risikogruppe“, erklärt Landrat Matthias Damm. In der derzeitigen Lage könne eine Sitzung mit rund 150 Personen nicht durchgeführt werden. Per Allgemeinverfügung soll nun die Sitzung des Kreistages bis zum 20. April verboten werden.

 Keine Besucher mehr in Krankenhäusern

Eine weitere Allgemeinverfügung regelt, dass keine Besuche mehr in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erlaubt sind. Bereits in der vergangenen Woche sprach das Gesundheitsamt eine Empfehlung gegenüber Kliniken aus, die Besuchszeiten auf das eigene Ermessen hin zu reduzieren. „Viele Einrichtungen haben schon reagiert und viele Zeiten der Situation angepasst“, erklärt die Amtsärztin Dr. Jordan. Ausnahmen gäbe es aber zum Beispiel bei Schwerstkranken oder bei Kindern. „Wir wissen, wie wichtig soziale Kontakte zur Heilung sind, aber es ist eine besondere Situation und da sollten wir im Interesse aller keine Risiken eingehen“, erklärt Landrat Matthias Damm. Für Hospize wird die Reduzierung der Besucher empfohlen, aber diese sind nicht von der Allgemeinverfügung betroffen.

 Stabsbereich Ausländer- und Asylrecht

Aufgrund der Behördenschließung gelten folgende Maßnahmen:

·       Die Onlineterminvergabe für den Stabsbereich Ausländer- und Asylrecht bleibt offen. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Anliegen in Form einer Terminanfrage eingereicht werden können. Zwar werden die vereinbarten Termine aufgrund der Behördenschließung aktuell abgesagt, allerdings erfolgt dennoch eine Bearbeitung des Anliegens und ggf. eine Zusendung von Dokumentenverlängerungen oder sonstiger Bescheinigungen.

·       Antragstellungen bzw. die Abgabe von Unterlagen soll während der Dauer der Behördenschließung auf postalischem und elektronischem Weg erfolgen.

·       Personen, deren visafreier Aufenthalt/ Besuchsvisa in Kürze endet und die aufgrund der Corona-Krise an der Ausreise gehindert sind, werden gebeten sich rechtzeitig postalisch, telefonisch oder per E-Mail an den Stabsbereich Ausländer- und Asylrecht zu wenden.

·       Die Telefonhotline des Stabsbereiches Ausländer- und Asylrecht wird für die Dauer der Behördenschließung auf folgende Zeiträume ausgedehnt:

Mo, Mi und Fr.: von 09:00 bis 12:00 Uhr

             Die und Do: von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

 

Abfallentsorgung – Behälter am Vorabend bereitstellen

Alle Mittelsachsen werden gebeten, ihre Abfallbehälter bereits am Vorabend des eigentlichen Entsorgungstermins bereitzustellen, da die Entsorgungstouren aufgrund der aktuellen Situationen eher starten und im Schichtbetrieb durchgeführt werden.

Ihre Entsorgungstermine finden Sie im Abfallkalender 2020 und online unter www.ekm-mittelsachsen.de im Bereich „Service & Dienstleistungen“.

 Drahtseilbahn bleibt zu

Aufgrund der Corona-Krise fällt die Jungfernfahrt der restaurierten Drahtseilbahn Augustusburg  (geplant: 21. März) aus. Die Bahn bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Es verkehrt vorläufig der bekannte Ersatzverkehr.

Auch das für den 31. März 2020 geplante VMS-Fahrgastforum in Burgstädt wird zu einem späteren Termin stattfinden.

 Bus: Servicezeiten verlängert

Weil der Corona-bedingte Ticketverkauf beim Busfahrer entfällt, erweitert REGIOBUS sein Serviceangebot im Kundencenter in Freiberg. Das ist jetzt länger geöffnet: Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr. Fahrkarten können in den Verkaufsstellen bei REGIOBUS in Burgstädt, Mittweida, Freiberg, Döbeln sowie in den Shops in einigen mittelsächsischen Bahnhöfen, per Handyticket und an den Automaten erworben werden.

 Helferinitiative ist online

Staatsministerin Petra Köpping und Rüdiger Unger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen, stellten heute die neue gemeinsame Helfer-Webseite vor. Die Webseite ist an engagierte Bürger adressiert, die sich in der aktuellen Lage rund um den Corona-Virus einbringen wollen. Aktuell befindet sich auf der Webseite www.teamsachsen.de ein Anmeldeformular für interessierte Helferinnen und Helfer, die sich noch nicht in den genannten Hilfsorganisationen engagieren, aber in der jetzigen Lage ihre Zeit und Fähigkeiten zur Verfügung stellen wollen. Zusätzlich gibt es einen Onlinekurs zum Thema Hygiene- und Desinfektionsschulung. Dieser steht jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfügung unabhängig davon, ob sie oder er sich im »Team Sachsen« engagieren möchte. Perspektivisch soll auch ein Anmeldeformular für Hilfegesuche auf der Seite implementiert werden.

 Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter E-Mail email hidden; JavaScript is required gern zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen   
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-3305

HÖRmobil parkt am 25.03.2020 auf dem Roßweiner Markt  FÄLLT AUS !!!!

Aufgrund der besonderen Situation zur Vermeidung von Ansteckung durch COVID 19 wird die Beratung durch das Hörmobil am kommenden Mittwoch abgesagt.

Der nachfolgende Termin im September bleibt bestehen.

Am 2. 9.2020 wird das HÖRmobil durch das Beratungsangebot – BLICKPUNKT AUGE- zu   Fragen  rund um das SEHEN unterstützt.

Wir werden Sie zu gegebener  Zeit noch einmal informieren.

Kerstin Bauer- Beirat für Behinderte der Stadt Roßwein

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen Situation fällt die für den 04. April 2020 geplante Pflanzung von Küstentannen auf dem Hartenberg nicht statt. Die Baumpflanzung wird auf den Herbst verschoben.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der COVID 19 Pandemie haben wir uns für geänderte Öffnungszeiten des Rathauses entschieden. Wir hoffen mit dieser Maßnahme den Service und die Erreichbarkeit für unsere Einwohner länger gewährleisten bzw. aufrechterhalten zu können. Das Einwohnermeldeamt hat ab 23.3.- bis zunächst 27.3. geschlossen (siehe offizielle Pressemitteilung)

Bitte prüfen Sie selbst, wie dringend Ihr Anliegen ist und ob Sie es nicht schriftlich, telefonisch oder per Mail vortragen können. Formulare können in den Briefkasten am Rathaushaupteingang eingeworfen werden. Die Kontaktdaten und E-Mail-Adressen der einzelnen Ansprechpartner im Rathaus finden Sie auf unserer Homepage www.rosswein.de oder wählen Sie bitte die zentrale Rufnummer der Stadtverwaltung 034322/4660. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ab 18. März 2020 gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag           10.00 – 12.00 Uhr

Dienstag           9.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch        10.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag      9.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 16.00 Uhr

Freitag          geschlossen

Die Samstagsöffnungszeit (jeden 1. Samstag im Monat) entfällt.

 

 

 

Umgang mit dem Corona-Virus in Schulen der Stadt Roßwein

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 16. März 2020 werden die Schulen ab Mittwoch, dem 18. März 2020, geschlossen.

Eine Notbetreuung der Kinder wird in der Grund- und Förderschule sowie im Schulhort organisiert. Wir bitten unsere Einwohner um Verständnis, dass ein Anspruch auf Notbetreuung nur in einem sehr restriktiven Rahmen besteht, um durch die Schließung von Einrichtungen die Entstehung von Infektionsketten zu vermeiden bzw. zu verzögern. Sofern Sie die Möglichkeit haben, Ihr Kind zu Hause zu betreuen, so helfen Sie bitte uns und unseren Mitmenschen zur Minimierung der Ausbreitung des Corona-Virus und lassen Ihr Kind zu Hause.

Wenn die Voraussetzungen auf Notbetreuung nicht gegeben sind, kann das Kind leider nicht in der Einrichtung aufgenommen werden. Wir bitten unsere Bevölkerung um Verständnis.

Das Antragsformular zur Notbetreuung und weitere Information finden Sie nachfolgend.

Formular zur Notbetreuung: Notbetreuungsformular.pdf

 Allgemeines zur Schließung der Schulen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

  1. Unterrichtsfreie Zeit und Schließung der Schulen und Hort

 Ab Montag,  den 16. März 2020, findet auf Grund einer Anordnung des SMK an allen öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen eine unterrichtsfreie Zeit statt. Eine Schulbesuchspflicht besteht nicht. In der Zeit bleiben Schulen und Schulhorte geöffnet. Die Betreuung der Kinder ist abgesichert. Dies bietet Gelegenheit, dass sich Eltern auf eine weitere Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen können.

  • Schulen und Hort werden dann ab Mittwoch, den 18. März 2020 bis Freitag, den 17. April 2020, im Freistaat Sachsen geschlossen. Bis dahin wird ein System der Notbetreuung organisiert (siehe Ziffer 4). Die Gesundheitsämter schließen die Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls für diesen Zeitraum.
  • Die Lehrerkollegien bereiten sich seit Montag auf die Zeit der Schließung der Schulen vor.  Die Zeit der Schließung ist keine Ferienzeit, sondern Lernzeit. Die Schulen vermitteln Unterrichtsstoff soweit dies möglich ist auf digitalem und analogem Wege an die Schüler bzw. durch Erstellen eines Lernplans für Schüler zu Hause.
  • Die Schulen greifen dabei in geeigneter Weise auf alle verfügbaren digitalen und analogen Kanäle zur Wissensvermittlung zurück. Dazu gehört das Arbeiten mit aktiven Homepages, Appbasierten Systemen, Lernplattformen, Aufgabensammlungen und Unterrichtsmaterialen, die, soweit vorhanden, zum Einsatz kommen können.
  1. Prüfungen

 – Die Prüfungen an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen werden sichergestellt. Sie beginnen ab 22. April 2020 und damit nach den Osterferien.

Abitur 22. April – 11. Mai
Haupt- und Realschlussabschluss ab 25. Mai
Abitur am Beruflichen Gymnasium 30. April – 29. Mai
Fachhochschulreife 1. Juni – 10.Juni
  1. Sonstiges

 Klassenfahrten ins In- und Ausland sind bis zum Schuljahresende abgesagt, innerhalb Sachsens zunächst bis Ostern 2020. Bis auf weiteres werden auch keine Klassenfahrten für das neue Schuljahr und darüber hinaus vertraglich abgeschlossen.

  • Außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres ausgesetzt.
  • Soweit Schulen geschlossen werden, findet auch kein GTA statt.

Umgang mit dem Corona-Virus im Stadtbad Roßwein

Aufgrund der gegenwärtigen Pandemie bleibt ab Montag, d. 16. März 2020, das Stadtbad zunächst bis zum 05. April 2020 geschlossen. Eine aktuelle Beurteilung der Lage findet täglich statt, so dass sich die Schließzeit auch verlängern kann.

 

Umgang mit dem Corona-Virus in der Stadt Roßwein

In der Stadt Roßwein hat ein Krisenstab seine Arbeit aufgenommen, welcher aktuelle Informationen zum Umgang mit der Pandemie und zu Verhaltensmaßnahmen veröffentlicht.

Vorsorglich werden hiermit alle städtischen Kulturveranstaltungen bis 30.04. 2020 abgesagt.

Gegenwärtig sind alle Veranstaltungen mit mehr 75 Besuchern der Stadt anzuzeigen und ab 1000 Besuchern zu unterlassen. Die Stadt Roßwein empfiehlt, jegliche gemeinschaftliche Treffen und Aktivitäten abzusagen. Aus diesem Grund sind ab Montag, d. 16. März 2020, die Sporthallen, die Bibliotheken und das Bürgerhaus zunächst bis 05. April 2020 geschlossen. Bitte beachten Sie unsere Verhaltensregeln. Aktuelle Informationen erhalten Sie über die Homepage der Stadt Roßwein, in den Schaukästen in der Stadt und den Ortsteilen sowie in öffentlichen Verkaufsstellen.

Information zum Umgang mit dem Corona Virus in den Kindereinrichtungen der Stadt Roßwein

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 16. März 2020 werden die Kindertageseinrichtungen ab Mittwoch, d. 18. März 2020, geschlossen. Eine Notbetreuung der Kinder wird in den Einrichtungen organisiert. Wir bitten unsere Einwohner um Verständnis, dass ein Anspruch auf Notbetreuung nur in einem sehr restriktiven Rahmen besteht, um durch die Schließung von Einrichtungen die Entstehung von Infektionsketten zu vermeiden bzw. zu verzögern. Wenn die Voraussetzung auf Notbetreuung nicht gegeben ist, kann das Kind leider nicht in der Einrichtung aufgenommen werden. Eine Notbetreuung kommt demnach nur in Frage, wenn

– beide Personensorgeberechtigte oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in den Fällen von Umgangsregelungen der zur
Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder
betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Voraussetzung für die Notbetreuung ist, dass die Kinder und
deren Personensorgeberechtigten

. keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und
. nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten
Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und
. sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das das Robert-Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthaltes als Risikogebiet zur
Infektion mit dem Erreger SARS-CoV-2 ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen wurde oder
seit der Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 zeigen.

Ihre Anspruchsberechtigung artikulieren die Personensorgeberechtigten gegenüber der Einrichtung bzw. der Kindertagespflegestelle in einem Formular, das online zur Verfügung steht bzw. in den Einrichtungen ausliegt.

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind über die o. g. Voraussetzungen hinausgehend mehrfachbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte Integrationskinder, unabhängig vom Beruf der Eltern.

Jede Kindertageseinrichtung bzw. jede Kindertagespflegestelle bietet die Betreuung im Rahmen ihrer täglichen regulären Öffnungszeiten an.

Nachfolgend finden Sie die Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur gemäß Ziffer 4: Übersicht

Das Notbetreuungsformular finden Sie hier:

Notbetreuungsformular

 

 

Umgang mit Corona-Virus für Arbeitgeber und Unternehmer

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nach aktueller Mitteilung der Landesregierung ist ab 19. März bis 20. April 2020 der Betrieb folgender Einrichtungen und Objekten untersagt:

 Betrieb von

– Tanzlokalen
– Messen
– Spezial- und Jahrmärkten
– Volkfesten
– Spielbanken und Wettannahmestellen

Zudem sind für den Publikumsverkehr geschlossen und untersagt sind:

– Theater
– Musiktheater
– Kinos
– Konzerthäuser
– Opern
– Museen
– Ausstellungshäuser
– Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern
– Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit
– öffentliche Bibliotheken
– Planetarien
– zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen
– Angebote von Volkshochschulen
– Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger
– Angebote von Musikschulen
– Angebote in Literaturhäusern
– Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen
– Schwimmbäder
– Saunas und Dampfbäder
– Fitness- und Sportstudios
– Spielplätze
– Seniorentreffpunkte
– Mensen und Cafés der Studentenwerke
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
– Sportanlagen
– Reisebusreisen

Folgende Einrichtungen und Objekte können geöffnet bleiben:

– Gaststätten in der Zeit von 6 bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf

Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für:

– Lebensmittel
– Wochenmärkte
– Abhol- und Lieferdienste
– Getränkemärkte
– Apotheken
– Sanitätshäuser
– Drogerien
– Tankstellen
– Banken und Sparkassen
– Poststellen
– Frisöre
– Reinigungen
– Waschsalons
– der Zeitungsverkauf
– Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
– der Großhandel

Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Alle nicht aufgeführten Einrichtungen müssen geschlossen werden.

Die Verfügung des Gesundheitsministeriums soll voraussichtlich vom 19.03.2020 bis zunächst 20.04.2020 gelten.

 

1.     Unterrichtsfreie Zeit und Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen

 

  • Ab diesem Montag ist, über eine Anordnung des Staatsministerium für Kultus (SMK), an allen öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen unterrichtsfreie Zeit.  Eine Schulbesuchspflicht besteht nicht. In der Zeit bleiben Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen und Schulhorte geöffnet. Die Betreuung der Kinder ist abgesichert. Dies bietet Gelegenheit, dass sich Eltern auf eine weitere Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen können.
  • Schulen und Kindertageseinrichtungen werden dann in dieser Woche bis Freitag, den 17. April 2020, im Freistaat Sachsen geschlossen. Bis dahin wird ein System der Notbetreuung organisiert (siehe Ziffer 4). Die Gesundheitsämter schließen die Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls für diesen Zeitraum.
  • Die Umsetzung erfolgt durch Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter nach dem Infektionsschutzgesetz. Inhalt und Reichweite der Allgemeinverfügungen werden in einem Erlass des SMS festgelegt.
  • Die Lehrerkollegien bereiten sich ab Montag auf die Zeit der Schließung der Schulen vor. Die Zeit der Schließung ist keine Ferienzeit, sondern Lernzeit. Die Schulen vermitteln Unterrichtsstoff soweit dies möglich ist auf digitalem und analogem Wege an die Schüler bzw. durch Erstellen eines Lernplans für Schüler zu Hause.
  • Die Schulen greifen dabei in geeigneter Weise auf alle verfügbaren digitalen und analogen Kanäle zur Wissensvermittlung zurück. Dazu gehört das Arbeiten mit aktiven Homepages, Appbasierten Systemen, Lernplattformen, Aufgabensammlungen und Unterrichtsmaterialen, die soweit vorhanden zum Einsatz kommen können.

2.     Prüfungen

 

– Die Prüfungen an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen werden sichergestellt.

Sie beginnen ab 22. April und damit nach den Osterferien.

 

Abitur 22. April – 11. Mai
Haupt- und Realschlussabschluss ab 25. Mai
Abitur am Beruflichen Gymnasium 30. April – 29. Mai
Fachhochschulreife 1.Juni – 10.Juni

3.     Schließung von Kitas und Horten und Notmaßnahmen

 

– Betreuungseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horte) werden auch in der Zeit der Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz offengehalten, soweit sie für die Betreuung von Kindern von Beschäftigten in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur notwendig sind. Das betrifft beispielsweise die Betreuung von Kindern von Beschäftigten in Krankenhäusern, Polizeibehörden usw. Die Details werden noch durch die Kommunen festgelegt.

 

4.     Sonstiges

 

  • Klassenfahrten ins In- und Ausland sind bis zum Schuljahresende abgesagt, innerhalb Sachsens zunächst bis Ostern 2020. Bis auf weiteres werden auch keine Klassenfahrten für das neue Schuljahr und darüber hinaus vertraglich abgeschlossen.
  • Außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres ausgesetzt.
  • Soweit Schulen geschlossen werden, findet auch kein GTA statt.

Das Notbetreuungsformular für Kindereinrichtungen finden Sie hier:

Notbetreuungsformular

Aufgrund der Corona-Virus-Krise wird vorerst bis zum 05. April 2020 von einem persönlichen Besuch der Alters- und Ehejubilare durch den Bürgermeister abgesehen.

Die Veranstaltung zum Verschönerungsverein, welche für den 21. März 2020 geplant war, findet ebenfalls nicht statt. Ein neuer Termin wird zeitnah bekanntgegeben.

Die für den 28. März 2020 geplante Baumpflanzaktion für die im Jahre 2019 geborenen Kinder wird abgesagt und auf die Herbstmonate verschoben.