Am 19. und 20. April 2023 muss die Straße vor dem Grundstück Wetterwitz Nr. 9 aufgrund einer Baumaßnahme voll gesperrt werden. Für diese Zeit wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und die Anwohner können die Straße bis zur Baustelle beidseitig befahren (siehe Karte).

 

Ordnungsamt Roßwein

 

Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und – eigentümer im Roßweiner Sanierungsgebiet „Stadtkern“,

Die über viele Jahre erfolgreich durchgeführte Sanierung von Straßen, Gehwegen, Parkplätzen und Gebäuden im Fördergebiet „Stadtkern“ der Stadt Roßwein wurde abgeschlossen. Nicht alle Ziele konnten erreicht werden, aber viele städtische und private Maßnahmen wurden verwirklicht und haben zu einer Verbesserung des Stadtbildes sowie zu einer höheren Lebensqualität beigetragen. Insgesamt wurden in Roßwein über 160 Einzelmaßnahmen mit einem Volumen von rd. 9,2 Mio. Euro Ausgaben in diesem Förderprogramm des Bundes und Freistaates Sachsen umgesetzt. Dabei wurden auch zahlreiche private Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Sanierung ihrer Gebäude durch Fördermittel von Bund, Land und Kommune finanziell unterstützt.

Bereits mit Satzungsbeschluss am 20.06.1991 hat der Stadtrat von Roßwein die Verfahrensentscheidung für das klassische Sanierungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) getroffen. Nunmehr steht mit Abschluss dieses Sanierungsverfahrens die vorgeschriebene Erhebung der Ausgleichbeträge des Sanierungsgebietes Roßwein „Stadtkern“ an. Dies ist also keine Ermessensentscheidung des Stadtrates oder der Stadt Roßwein sondern eine Pflichtaufgabe entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen nach dem BauGB, wie auch in den anderen Städten angewandt und durchgeführt, welche Stadtsanierungsmaßnahmen nach dem BauGB durchgeführt hatten.

Mir ist bewusst, dass die nun bevorstehende Erhebung der Ausgleichsbeträge eine Belastung für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mit sich bringt. Ich danke allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die bereits die Möglichkeiten der vorzeitigen, freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrages in Anspruch genommen haben.

Durch den Gutachterausschuss des Landkreises Mittelsachsen wurde die für die Erhebung der Ausgleichbeträge maßgebliche sogenannte „sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung“ im Sanierungsgebiet Roßwein „Stadtkern“ ermittelt. Für alle Grundstücke, bei denen der Ausgleichsbetrag noch zu erheben ist, wurden dabei Einzelgutachten angefertigt.

Bis zum Ende des Jahres 2023 ist die Stadt Roßwein verpflichtet, die noch ausstehenden Ausgleichsbeträge per Bescheid gemäß § 154 i.V. mit § 162 ff. BauGB zu erheben. Dafür erhalten alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die zum Stichtag 15.02.2019 Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstückes im Sanierungsgebiet „Stadtkern“ waren, ein Anhörungsschreiben zum Sachverhalt. Nach der Möglichkeit zur Anhörung werden die Ausgleichbeträge per Bescheid erhoben.

Sicher ergeben sich zur Thematik viele Fragen, die im Anschluss an meine Erläuterungen im Wesentlichen beantwortet werden. Weiterhin bieten wir Ihnen im Rahmen der kommenden Anhörung gern Gesprächstermine an. Näheres dazu steht im konkreten Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr

Hubert Paßehr
Bürgermeister

Lageplan „Sanierungsgebiet Roßwein“

Häufig gestellte Fragen:

Wann wurde das Sanierungsgebiet festgesetzt und wann wurde es aufgehoben?

Das Sanierungsgebiet Roßwein „Stadtkern“ wurde nach Veröffentlichung der Sanierungssatzung am 20.01.1992 rechtskräftig. In den Jahren 1994, 1996 und 2002 erfolgten Erweiterungen des Sanierungsgebietes. Der aktuelle Gebietsstand kann aus dem abgebildeten Lageplan entnommen werden. Die Aufhebung der Sanierungssatzung wurde zum 15.02.2019 rechtkräftig.

Wie werden die Ausgleichsbeträge ermittelt?

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen des Landkreises Mittelsachsen hat im Auftrag der Stadt Roßwein die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung festgestellt. Dazu wird ein Anfangswert ermittelt, welcher dem heutigen Grundstückswert entspräche, wenn keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden wären. Demgegenüber steht ein Endwert, welcher dem tatsächlichen heutigen Grundstückswert bei Abschluss der Sanierung entspricht. Der Ausgleichsbetrag entspricht der Differenz aus Anfangs- und Endwert. Die Bebauung auf dem jeweiligen Grundstück bzw. der Wert dieser Bebauung spielt bei dieser Bewertung keine Rolle.

Was passiert mit meinen Ausgleichsbeträgen?

Alle Beträge der freiwilligen, vorzeitigen Ablösung sind direkt in Sanierungsmaßnahmen geflossen, d. h. sie sind direkt unserer Stadtsanierung zugutegekommen. Die nach Abschluss der Sanierung gezahlten Ausgleichsbeträge mussten durch die Stadt vorfinanziert werden und sind ebenfalls direkt in die Stadtsanierung geflossen.

 Was war die freiwillige vorzeitige Ablösung?

Bei einer freiwilligen, vorzeitigen Ablösung der zu erhebenden Ausgleichsbeträge bis zum Jahr 2013 bzw. 2014 konnten Eigentümerinnen und Eigentümern einen maximal möglichen Abschlag von 20 % bzw. 10 % in Anspruch nehmen. Auch darüber hinaus konnte die freiwillige, vorzeitige Ablöse ohne Abschlag erfolgen. Mit dem Abschluss der freiwilligen Vereinbarung zur vorzeitigen Ablösung wurde für beide Vertragspartner Rechtssicherheit geschaffen. Die erfolgte Zahlung gilt als endgültig erfüllt. Es werden keine Nachforderungen gestellt. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer hatten Planungssicherheit bezüglich noch anfallender Kosten. Für die Verwaltung ergab sich eine Ersparnis bezüglich des Verwaltungsaufwandes. Da es sich bei dieser Vereinbarung um eine einvernehmliche Einigung handelt, entfällt für beide Seiten ein Prozessrisiko. Zahlreiche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben diese Möglichkeit für sich in Anspruch genommen.

Kann die Stadt auf die Erhebung der Ausgleichbeträge verzichten?

Die Erhebung der Ausgleichsbeträge liegt nicht im Ermessen der Stadt. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet die Ausgleichbeträge zu erheben. Ein Verzicht auf die Erhebung von Ausgleichsbeträgen ist gesetzlich nur möglich, wenn eine geringfügige Bodenwerterhöhung gutachterlich ermittelt worden ist und zugleich der Verwaltungsaufwand für die Erhebung in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen steht (§ 155 Abs. 3 BauGB).

Ich habe viel eigenes Geld in mein Haus investiert. Muss ich trotzdem bezahlen?

Es wird der Wert des Bodens, jedoch nicht die Wertsteigerung der darauf befindlichen Gebäude berücksichtigt. Bodenwerterhöhungen, die der Eigentümer zulässigerweise durch eigene Aufwendungen bewirkt hat, wurden, wenn zwischen dem Eigentümer und der Stadt ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde, auf den Ausgleichsbetrag angerechnet.

Kann ich den Ausgleichbetrag steuerlich absetzen?

Unter Umständen kann der Ausgleichbetrag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Eine Bescheinigung kann bei der Stadt Roßwein angefordert werden. Detaillierte Auskünfte hierzu kann Ihnen ein Steuerberater erteilen.

Ich kann den Ausgleichbetrag nicht sofort bezahlen. Was soll ich tun?

Sofern der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer nicht zugemutet werden kann, die Zahlungsverpflichtung bei Fälligkeit mit eigenen oder fremden Mitteln zu erfüllen, kann die Eigentümerin bzw. der Eigentümer einen formlosen schriftlichen Antrag zur Umwandlung des Ausgleichbetrages in ein Tilgungsdarlehen stellen (§ 154 Abs. 5 Satz 1 BauGB). Diese Tilgungsdarlehen sind zu verzinsen und im Grundbuch zu sichern.

Wie ist der weitere Ablauf?

Bis zum Ende des Jahres 2023 ist die Stadt Roßwein verpflichtet, die noch nicht abgelösten Ausgleichsbeträge per Bescheid gemäß § 154 i.V. mit § 162 ff. BauGB zu erheben. Dafür erhalten alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die zum Stichtag 15.02.2019 Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstückes im Sanierungsgebiet „Stadtkern“ waren, ein Anhörungsschreiben zum Sachverhalt. Nach der Möglichkeit zur Anhörung werden die Ausgleichbeträge per Bescheid erhoben; der Betrag wird einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

Nachdem Mitte letzten Jahres der ehemalige Bürgerpolizist, Herr Kunze, in den Ruhestand verabschiedet wurde, ist seit dem 01.03.2023 der neue Bürgerpolizist, kurz: Büpo, Polizeihauptmeister Christian Morgner, für die Stadt Roßwein und die zugehörigen Ortsteile on Tour.

Bürger können sich an Herrn Morgner mit ihren kleineren Sorgen und Anliegen wenden. Vielleicht wenn sie Nachbarschaftsangelegenheiten zu klären, den Ausweis verloren oder einen Einbruch bemerkt haben, ist er der Ansprechpartner vor Ort. Er gibt Tipps und Hinweise rund um das Thema Sicherheit und Ordnung.

Zu seinen Aufgaben gehören neben Präsenzstreifen und Bürgersprechstunden auch die Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit Bürgern, Vereinen, Ämtern und Behörden sowie sonstigen Einrichtungen. Die Wahrnehmung von Präventionsaufgaben, die Aufnahmen von Strafanzeigen und Verkehrsunfällen gehören ebenfalls zu seinen Aufgaben, wie auch die Durchführung von Verkehrskontrollen und die Vermittlung von sicherungstechnischen Beratungen durch die Polizeiliche Beratungsstelle. Auch für einen Ratschlag oder eine Information steht Herr Morgner gern zur Verfügung.

Der Polizist für „kleinere Sorgen“ hat seinen Sitz am angestammten Polizeistandort in der Döbelner Straße 44.

Polizeihauptmeister Morgner führt wie bisher Bürgersprechstunden zu folgenden Sprechzeiten durch:

Dienstag          09:00 bis 12:00 Uhr und

Donnerstag      14:30 bis 17:30 Uhr.

Es empfiehlt sich jedoch eine vorherige telefonische Absprache, da immer auch ein ungeplanter Termin seitens des Bürgerpolizisten dazwischen kommen könnte.

Herr Morgner ist unter der Telefonnummer (034322) 663-111 und unter der E-Mail email hidden; JavaScript is required erreichbar.

Bei dringenden Angelegenheiten können sie sich auch an das Polizeirevier Döbeln unter der Tel.-Nr. 03431 6590 bzw. an den Polizeinotruf 110 wenden.

Aufgrund zu weniger Standanmeldungen zur Saatguttauschbörse an diesem Samstag (11.03.) sagen wir diese hiermit ab. Wir planen eine Pflanzentauschbörse in der ersten Maihälfte, vielleicht finden sich dann wieder ein paar mehr Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner, welche diese Möglichkeit nutzen, den Überschuss an selbstgezogenen Pflanzen weiterzugeben und in Austausch mit anderen Garteninteressierten zu treten.

Das Bürgerhaus-Team

 

 

In diesem Jahr finden wieder die Schöffenwahlen statt. Im ersten Halbjahr werden interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Roßwein für das Schöffenamt 2024 bis 2028 gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Von ihnen werden Lebenserfahrungen und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zweidrittelmehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Bei Schöffengericht führt eine Berufsrichterin oder Berufsrichter den Vorsitz. In der Verhandlung ist das Schöffengericht außerdem mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Bei umfangreichen Sachen kann eine weitere Berufsrichterin oder ein weiterer Berufsrichter hinzugezogen werden. Man spricht dann vom „erweiterten Schöffengericht“. Bei Schöffengericht werden von der Staatsanwaltschaft Verfahren aus dem Bereich der mittleren Kriminalität angeklagt. Das Schöffengericht darf auf Freiheitsstrafe bis höchstens vier Jahre erkennen. Die gesetzlichen vorgesehenen Maßregeln der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung darf das Schöffengericht nicht anordnen.

Ein Schöffe soll grundsätzlich höchstens zu 12 Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden.

Für diese Tätigkeit wird er entschädigt. Das Gesetz sieht die Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen vor, ferner die Entschädigung für Zeitversäumnisse und Verdienstausfall.

Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

Für die Schöffen sieht das Gesetz (GVG) u.a. folgende Voraussetzungen vor:

  • Die Schöffin oder der Schöffe muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Mindestalter zu Beginn der Amtsperiode ist 25 Jahre,
  • Höchstalter 69 Jahre (Stichtag 01.01.2024),
  • Die Person muss zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Roßwein wohnen,
  • Personen dürfen keine geistigen oder körperlichen Gebrechen, die die Amtsausführung beeinträchtigen, haben,
  • Personen dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein,
  • Personen, die bereits als Schöffe in der lfd. Periode gewählt wurden, müssen sich für die neue Wahlperiode neu bewerben,
  • Personen müssen die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden und nicht wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt worden sein.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger richten Ihre Bewerbung bitte mit folgenden Angaben

  • Familienname, Geburtsname, Vorname
  • Familienstand,
  • Geburtsdatum/Geburtsort,
  • Beruf/Tätigkeit,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Wohnort, Straße, Hausnummer,

für die Vorschlagsliste für Schöffen ist bis spätestens zum 17. April 2023 an die

Stadtverwaltung Roßwein
Hauptamt
Markt 4 | 04741 Roßwein

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Roßweins sind aufgerufen, sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu bewerben. Bitte verwenden Sie für die Bewerbung das bereitgestellte Bewerbungsformular, welches über die Homepage der Stadt oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden kann.

Der Stadtrat Roßwein wird im Juni 2023 über die Vorschlagsliste für Schöffen entscheiden. Die Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, wenn diese mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates entspricht. Sie liegt danach eine Woche zur Einsichtnahme für jedermann aus.

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de.

Bewerbungsformular von https://www.schoeffenwahl.de/ (Worddokument)

 

Sachsenforst setzt auf junge Talente – Der Beruf des Forstwirtes/-in stellt sich vor

Junge Talente mit einer Leidenschaft für den Wald und die Natur haben ihre Chance genutzt und sich für die Ausbildung zum Forstwirt im Forstbezirk Leipzig beworben. Das Bewerbungsverfahren wurde Mitte Februar erfolgreich beendet und eine große Anzahl an motivierten Bewerberinnen und Bewerbern konnte bereits im ersten Auswahlprozess überzeugen. Jetzt geht es in die nächste Runde: Die Einstellungstests laufen derzeit und die Spannung steigt, wer sich als zukünftiger Forstwirt-Azubi qualifiziert. Die Ausbildung zum Forstwirt ist der Grundstein für eine vielversprechende Karriere in der Forstbranche und bietet jungen Berufsanfängern eine Fülle an beruflichen Perspektiven.

Für die Azubis im derzeitigen 1. Lehrjahr (Foto von links: Raphael Voigt, Ben Nisser, Nils Richter, Lennart Weigel, Paul Glaubitz und Mattes Storm) war die Ausbildung zum Forstwirt die erste Wahl. Alle wollten einen Beruf draußen an der Luft in dem sie aktiv, abwechslungsreich und handwerklich in und mit der Natur arbeiten und diese zukunftsfähig gestalten und erhalten können. Ein Job in Büro, Werkstatt oder am Fließband kam für keinen in Frage stattdessen findet beispielsweise Mattes die biologischen Abläufe und Wechselbeziehungen im Wald interessant die vom Samenkorn bis zum mehrere hundert Jahre alten Baum reichen. Nils ist seit seiner Kindheit mit Wald und Natur verbunden, Lennart findet Holz als Roh- und Werkstoff super während Ben bei den Tätigkeiten im Wald den Kopf frei bekommt und entspannt. Der Hintergrund des Fotos ist ein Abschnitt ihres Projektes „Laichgewässer“, dass sie betreuen und an dem auch ein Teil der Abschlussprüfung stattfinden wird.

Sachsenforst setzt auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung, die drei Jahre dauert und ein umfangreiches forstwirtschaftliches Wissen vermittelt. Herr Andreas Schwientek, Lehrmeister im Forstbezirk Leipzig erklärt: „Im Laufe der Lehre werden unsere Auszubildenden die komplette Bandbreite der forstlichen Praxis kennenlernen. Dabei werden Fachgebiete wie z. B. Artenkenntnis, Waldökologie und Naturschutz, der sichere Umgang mit Motorsägen und anderen Geräten, die Waldverjüngung oder die Sortierung und Verwendung von Holz behandelt. Dies erfolgt sowohl im Lehrsaal, als auch im Wald oder bei dem selbstgewählten Landschaftspflegeprojekt,

welches von den Auszubildenden über 3 Jahre begleitet wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich in der Ausbildung die Grundlagen der Seilklettertechnik anzueignen oder sich intensiver mit Forstmaschinen auseinanderzusetzten, um später z. B. als Baumpfleger, Zapfenpflücker oder als Forstmaschinenführer arbeiten zu können.“

Die Ausbildung im Forstbezirk Leipzig untergliedert sich in den betrieblichen Teil, einen schulischen sowie einen überbetrieblichen Ausbildungsteil. Letzterer, sowie die schulische Ausbildung, finden blockweise in der forstlichen Ausbildungsstätte im vogtländischen Morgenröthe-Rautenkranz statt. Die betriebliche Ausbildung hingegen wird in den Ausbildungsbetrieben der Forstwirte durchgeführt. Diese findet für die Azubis im Forstbezirk Leipzig in der Ausbildungsstätte Colditz statt, welche derzeit modernisiert und erweitert wird. In diesem Jahr wird am Standort der Bau des neuen Sozialgebäudes mit Wasch- und Umkleidebereichen, einem Schulungsraum, einem Computerraum, Vorbereitungsräumen für die Ausbilder und einer Küche fortgesetzt. Der Bau wird mit zeitgemäßer digitaler Technik ausgestattet die auch Distanzunterricht der Berufsschule ermöglicht um den Auszubildenden eine moderne und effektive Lernumgebung zu bieten. Geplanter Abschluss der Baumaßname ist Januar 2024. Der Forstbezirk Leipzig selbst bietet Forstwirten eine spannende Bandbreite an Aufgaben im Bereich der Forstwirtschaft. Hierbei geht es beispielsweise um die Etablierung von klimastabilen Eichenmischwäldern oder die Reaktion auf neuartige Waldschäden. Das Besondere am Forstbezirk ist zudem, dass der Großteil des Waldes Laubholzdominiert ist und unterschiedliche Waldbiotope vorliegen – von Auwäldern und Aufforstungsflächen in der Nähe von Leipzig bis hin zu historisch bedeutsamen Wäldern wie dem Wermsdorfer Wald.

Nach der Ausbildung übernehmen die Forstwirtinnen und Forstwirte dann alle praktischen Tätigkeiten die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Wäldern stehen. Dazu zählen die Pflanzung junger Bäume, die Pflege von Waldbeständen, die Holzernte oder Tätigkeiten des Waldschutzes. Herr Schwientek ergänzt weiter: „Forstwirte leisten mit ihrem Engagement einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer Wälder und damit auch zum Klimaschutz. Die Einsatzmöglichkeiten in diesem Beruf sind äußerst vielfältig und erfordern sowohl handwerkliches Geschick als auch biologische und technische Kenntnisse. Obwohl sich die Mechanisierung in diesem Bereich zunehmend durchsetzt, bleibt der Beruf überwiegend von körperlich anspruchsvollen Arbeiten geprägt und wird das ganze Jahr über im Freien ausgeübt. Nach der Ausbildung gibt es eine Fülle von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten wie beispielsweise zum Forsttechniker oder Forstwirtschaftsmeister. Auch ein Studium der Forstwirtschaft oder Forstwissenschaft mit anschließender Laufbahnausbildung zum höheren oder gehobenen Forstdienst ist möglich.“

Herr Andreas Padberg, Leiter des Forstbezirkes Leipzig freut sich auf die neuen Auszubildenden im Forstbezirk und betont, dass auch für nächstes Jahr wieder neue Ausbildungsstellen bei Sachsenforst zu vergeben sind. Dabei sollten die Bewerbungen für das laufende Jahr spätestens Anfang Februar in den Ausbildungsbetrieben vorliegen. Er empfiehlt bei Interesse ein Praktikum im Forstbereich zu absolvieren um erste praktische Erfahrungen zu sammeln und einen Einblick in die Arbeitswelt zu gewinnen.

Weiterführende Informationen zum Ausbildungsberuf Forstwirt/-in beim Staatsbetrieb Sachsenforst finden Sie im Internet unter: https://www.gruene-berufe.sachsen.de/forstwirt-in-5119.html

Weiterführende Informationen zum Forstbezirk Leipzig finden Sie im Internet unter: https://www.sbs.sachsen.de/leipzig-7319.html

gez. Andreas Padberg Leiter des Forstbezirkes Leipzig

 

 

 

 

 

Vor über einem Jahr ging das Pflegesorgentelefon des Landkreises Mittelsachsen an den Start. Das Angebot richtet sich an pflegende Angehörige und wurde von der Hochschule Mittweida wissenschaftlich begleitet. Zeit für ein Resümee und einen Blick in die Zukunft des Pflegesorgentelefons.

Von der Idee zum Pilotprojekt

Vor über einem Jahr ging das Pflegesorgentelefon an den Start. Aus einem Gedanken vor nunmehr 6 Jahren, ein telefonisches Gesprächsangebot zu initiieren, wurde im intensiven Austausch mit Netzwerkpartnern des Pflegenetz Mittelsachsen, Pflegeeinrichtungen und ehrenamtlich Tätigen Realität. Am 1. Dezember 2021 nahmen die Mitarbeiterinnen der Telefonhotline schließlich die ersten Gespräche entgegen.

Mit dem Pflegesorgentelefon hatte sich der Landkreis Mittelsachsen vorgenommen, ein Angebot für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu schaffen. Denn im Landkreis Mittelsachsen leben gut 24.000 pflegebedürftige Menschen, von denen knapp die Hälfte zu Hause und ausschließlich von pflegenden Angehörigen betreut wird. Sie erleben täglich, welche Belastungen die Pflege zu Hause mit sich bringt. Sowohl körperlich als auch emotional.

Ziel des Angebotes war es von Anfang an, den pflegenden Angehörigen ein offenes Ohr zu bieten, unkompliziert und anonym. Über das ganze erste Jahr hinweg sollte dieses Angebot etabliert und evaluiert werden, um Erkenntnisse für einen dauerhaften Betrieb der Telefonhotline zu liefern.

Wissenschaftliche Begleitung der Modellphase

Begleitet wurde die Pilotphase von einer wissenschaftlichen Studie, durchgeführt von der Hochschule Mittweida. Unter der Leitung von Frau Professorin Dr. Isolde Heintze erfolgte die Evaluation des Pflegesorgentelefons des Landkreises Mittelsachsen. Der Großteil der Anrufenden war dabei weiblich, knapp die Hälfte wohnte außerhalb des Landkreises. Bei den Anrufen zeigt sich, dass sich überwiegend Angehörige von zu pflegenden Personen an das Angebot gerichtet haben. Die wichtigsten Gesprächsanlässe waren dabei die Suche nach Unterstützung sowie der Austausch über Belastung und Überforderung in alltäglichen Pflegesituationen. Geholfen werden konnte pflegenden Angehörigen meist mit der Weitervermittlung an entsprechende Dienste und Einrichtungen.

Inhaltlich ging es den Anrufern und Anruferinnen größtenteils um akute Problemstellungen, die sofort am Telefon besprochen wurden. Häufig hatten diese Personen bereits mehrere Versuche an anderer Stelle unternommen, um ihr Problem zu lösen. Das Pflegesorgentelefon wurde in diesen Fällen als letzte Anlaufstelle in Anspruch genommen.

Perspektive

Nach der Pilotphase ist nun die Finanzierung für ein weiteres Jahr sichergestellt. Mit dem Ziel der Überführung des Modells in ein dauerhaftes Projekt geht es nun im Jahr 2023 zunächst unverändert weiter.

Perspektivisch sollen die Erfahrungen aus den bisherigen Gesprächen in die Weiterentwicklung des Pflegesorgentelefons einfließen. Dazu zählt zum Beispiel der Ausbau der Verfügbarkeit der Hotline. Es wird geprüft, die Erreichbarkeit des Angebots zu erhöhen.

Hierzu soll auch die Bewerbung des Pflegesorgentelefons ausgeweitet und über das Ziel des Angebotes breit und wiederholt informiert werden. Unterstützung kommt dabei nicht nur vom Landkreis Mittelsachsen, sondern auch vom Land Sachsen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert das Angebot über das sogenannte regionale Pflegebudget und macht das Pflegesorgentelefon damit auch über das PflegeNetz Sachsen publik.

Das Pflegesorgentelefon auf einen Blick

  • Die Telefonhotline steht Anrufern unabhängig vom Wohnort zur Verfügung
  • Rufnummer: 0800 1071077
  • Kostenfrei, vertraulich und anonym erreichbar
  • Sprechzeiten: Mo/Mi/Fr von 14:00 – 18:00 Uhr sowie Di/Do von 13:00 – 14:30 Uhr
  • Mailadresse: email hidden; JavaScript is required

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

 

Kontakt:
Landratsamt Mittelsachsen/ Abteilung Soziales
Pflegekoordinatorin Susanne Finck
Telefon: 03731 799-6356
E-Mail: email hidden; JavaScript is required

 

Vom 27. Februar 2023 bis 03. März 2023 ist der Dorfweg in Niederstriegis, in Höhe von Hausnummer 18, voll gesperrt. Grund ist die Stilllegung eines Trinkwasseranschlusses.

 

Lageplan 1
Regelplan_B1-15

Der Sächsische Landfrauenverband e.V. (SLFV) und das Sächsische Landeskuratorium Ländlicher Raum e.V. (SLK) werden im März eine dreiteilige Workshopreihe zur Mittelgewinnung durchführen. Die drei Module am 07.03., 21.03. und 28.03.2023 finden in hybrider Form statt. Das heißt, Interessierte können in Präsenz in der Geschäftsstelle des SLFV (Winklerstraße 34, 09669 Frankenberg) oder via Zoom am Workshop teilnehmen.

Im ersten Modul steht die Recherche und das Finden des richtigen Förderprogramms im Mittelpunkt. Weiterhin wird Handwerkszeug zur Erstellung eines überzeugenden und schlüssigen Förderkonzepts mit fundiertem Finanzplan vermittelt.

Das zweite Modul befasst sich mit den Schritten, nachdem der Zuwendungsbescheid Sie oder Ihren Verein erreicht hat und die eigentliche Arbeit beginnt. Es wird u. a. erläutert, was sich hinter den Begriffen „vorzeitiger Maßnahmebeginn“ oder „ANBest“ verbirgt.

Außerdem gibt es Tipps, was während der Projektdurchführung gegenüber dem Fördermittelgeber beachtet werden sollte und wie man bei der Abrechnung und Nachweisführung vorgeht. Wie Fördermittel in den Vereinsfinanzen abgebildet werden, wird ebenfalls thematisiert.

Im dritten Modul kommen die Teilnehmenden selbst zum Zug. Mit fachlicher Unterstützung der beiden Referenten entwickeln Sie Ihre mitgebrachten Projektideen weiter und erarbeiten einen Förderantrag bis zur Antragsreife.

Als Referenten stehen Ihnen Claudia Vater, Engagementberaterin des Sächsischen Landeskuratoriums Ländlicher Raum e.V. und Burkhardt Fischer, Bildungsreferent des Sächsischen Landfrauenverbandes e.V. zur Verfügung.

Dieses Workshopangebot richtet sich an ehrenamtlich Engagierte in Vereinen, Verbänden, Kirchgemeinden oder Initiativen. Die Teilnahme an den Workshops ist kostenfrei. Die Einzel-Workshops bauen aufeinander auf, die Module sind daher nicht einzeln buchbar.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://slfv.de/event/foerdermittel/?event_date=2023-03-07

Anmeldungen nimmt die SLK-Mitarbeiterin Claudia Vater gern per Telefon unter 034344 / 648-10 bzw. per E-Mail an email hidden; JavaScript is required entgegen.

 

Claudia Vater
Dipl.Kauffrau
Sächsisches Landeskuratorium Ländlicher Raum e.V.

 

 

Konzept Starkregenvorsorge und Schutz vor Bodenerosion

Die LEADER-Region Klosterbezirk Altzella beauftragte ein gemeindeübergreifendes Projekt im Verbund mit 9 Städten und Gemeinden zur Starkregenvorsorge und zum Schutz vor Bodenerosion, welches die gesamte Gebietskulisse des Klosterbezirkes umfasst.

Neben den großen Hochwassern von 2002 und 2013 sind es zunehmend Wetterphänomene mit heftigen Starkregen, die für Schäden an privaten Grundstücken und öffentlichen Anlagen sorgen. Solche Ereignisse fanden im Juli 2006 in Gleisberg und im Mai 2013 im Bereich Naußlitz/ Kobelsdorf statt.

Es ist zu erwarten, dass es in Zukunft zu einer Zunahme und Intensivierung derartiger Starkregenereignisse kommen wird. Unsere LEADER-Region hat nach öffentlicher Ausschreibung die Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH mit der Erstellung einer Konzeption zur Starkregenvorsorge und zum Schutz vor Bodenerosion vor wild abfließendem Oberflächenwasser beauftragt. Ziel ist die Ermittlung der Einzugs- und somit Risikogebiete, des Gefährdungspotenziales für die Flächen, die Darstellung von Vorsorgemaßnahmen und die Klärung der Zuständigkeiten.

In der Vergangenheit erfolgte hierzu eine amtliche Bekanntmachung, auf die bisher jedoch nur wenige Rückmeldungen eingegangen sind.

Deshalb starten wir hiermit erneut einen Aufruf an alle Grundstückseigentümer bzw. Betroffene, sich dieser Problematik anzunehmen und ihre Erfahrungen, unter anderem durch bereitgestellte Formulare oder auch die Einreichung von Fotos, Schadensbeschreibungen und genauen Schadensorten, zu übermitteln.

Es gibt hierfür folgende Möglichkeiten:

  1. Die Informationen können über ein digitales Umfrageformular übermittelt werden. Es ist möglich, die Position in einer Karte zu markieren, Beschreibungen und Fotos hinzuzufügen.

Das Formular erreichen Sie über den Link:  https://tinyurl.com/StarkregenAltzella

Kontakt auch direkt zu Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH:
E-Mail: email hidden; JavaScript is required oder Telefon: +49 361 2249-100

  1. Sie können das Regionalmanagement der LEADER-Region ansprechen oder elektronisch per E-Mail email hidden; JavaScript is required kontaktieren. Ihre Mitteilung und Angaben werden aufgenommen und der Fa. Björnsen zugeleitet.

Die Möglichkeit der Einreichung derartiger Unterlagen besteht noch bis zum 31. März 2023. Die Projektverantwortlichen freuen sich über Ihre Zuarbeit.

Anlässlich der 4. Roßweiner Vereinstage ist das Haus für Euch/Sie am Samstagnachmittag geöffnet. In gemütlicher Runde gibt es von 14 bis 17 Uhr Kaffee, Kuchen und ein Kreativangebot für Groß und Klein. Wir freuen uns auf den Nachmittag mit Euch/Ihnen.

Das Angebot wird durch Ehrenamt und freundliche Spenden unterstützt. Danke an alle Helferinnen und Helfer.

Das Bürgerhaus-Team