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FAQ Breitbandausbau

FAQ – Breitbandausbau in Roßwein und eingemeindeten Ortschaften

Der Breitbandausbau in der Stadt Roßwein und den dazugehörigen Ortschaften hat im August 2022 begonnen. Dieses bedeutende Infrastrukturprojekt wird durch die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom Bund gefördert und zusätzlich durch Landesmittel im Rahmen der „Digitalen Offensive Sachsen“ kofinanziert. Dieses Projekt zielt darauf ab, die digitale Infrastruktur in Roßwein erheblich zu verbessern und den Bürgern sowie Unternehmen einen schnellen und zuverlässigen Internetzugang zu ermöglichen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des neu errichteten Netzes ist derzeit bis Juni 2026 geplant. Genauere Informationen zu den Bauzeitenplänen finden Sie unter https://www.eins.de/privatkunden/internet/ausbaugebiete/bauzeitenkarte.

Wo finde ich genauere Informationen zum Breitbandausbau?

Unabhängige Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung unter https://das-beste-internet.de/.

Das-beste-internet.de informiert umfassend über Glasfaser und den Wechsel vom bisherigen Anschluss zu Gigabit‑Internet, richtet sich an Mieter, Eigentümer und wechselwillige Nutzer und erklärt Technik, Vorteile, Fördermöglichkeiten und Praxis‑Tipps für Installation und Verträge. Die Seite bietet Verfügbarkeitsprüfungen, einen interaktiven GlasfaserBot für Fragen und leicht verständliche Ratgebertexte, damit Nutzer schnell entscheiden können, ob und wie sie auf Glasfaser umrüsten sollten

Wer wird angeschlossen?

Das Breitbandprojekt in Mittelsachsen zielt darauf ab, unterversorgte Gebiete mit leistungsfähigen Internetanschlüssen auszustatten. Dabei werden insbesondere die sogenannten „weißen Flecken“ (Adressen mit weniger als 30 Mbit/s im Download) erschlossen. Zusätzlich wird durch die Komponente „Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten“ die Erschließung von Grundstücken vorbereitet, die bereits Anschlüsse mit 30 Mbit/s bis unter 100 Mbit/s haben, aber noch nicht gigabitfähig sind (sogenannte „hellgraue Flecken“).

Im Jahr 2019 wurde in einem Markterkundungsverfahren geprüft, ob private Infrastrukturanbieter den Ausbau und die Finanzierung der Breitbandversorgung übernehmen können. Dabei wurden die konkrete Versorgungslage und die Ausbauabsichten des Marktes ermittelt, um das Fördergebiet genau zu bestimmen.

Die anzuschließenden Haushalte wurden im Vorfeld vom Landratsamt angeschrieben. Alternativ können Sie die Anschrift ihres Objektes auf der Karte unter https://webgis.landkreis-mittelsachsen.de/project/breitbandausbau_oeffentlich oder beim Netzbetreiber unter https://kms.eins.de/nvggportal/Suchen. Sollten Sie hierbei Ihre Adresse nicht finden, wird Ihr Objekt aktuell noch nicht angeschlossen.

Werde ich trotzdem noch angeschlossen?

Sollten Sie Ihre Adresse nicht gefunden haben, können Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers eine Anfrage zu Ihrem Objekt stellen.

Eine weitere „Nachverdichtung“, also der Ausbau weiterer Gebiete wird aktuell von Seiten des Fördermittelgebers geprüft. Aktuelle Informationen dazu, welche Bereiche dies Umfasst erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen.

Welche kosten entstehen für den Anschluss?

Welche Kosten auf Sie zukommen, hängt davon ab, ob Ihr Glasfaser-Anschluss komplett mit Fördermitteln von Bund und Land gefördert wird oder nur teilweise. Wird Ihr Glasfaser-Anschluss vollgefördert, bekommen Sie diesen Anschluss kostenfrei bis in Ihren Keller bzw. Hausanschlussraum verlegt. Sollte Ihr Glasfaser-Anschluss nur teilgefördert sein, müssen Sie einen kleinen Eigenbeitrag für die Verlegung in Ihren Keller bzw. Hausanschlussraum zuzahlen.

Aktuelle Information des Netzbetreibers: Bei Abschluss eines Glasfasertarifes mit einer Laufzeit von 24 Monaten bei der Eins- Energie in Sachsen übernehmen diese die gesamten Anschlusskosten bis in den Hausanschlussraum.

Wo kann ich entstandene Schäden durch den Breitbandausbau melden?

Bei Schäden, die während des Breitbandausbaus auf privaten Grundstücken entstehen, müssen diese beim im Gestattungsvertrag angegebenen Ansprechpartner gemeldet werden.

Sollten Schäden im öffentlichen Raum auftreten, melden Sie diese bitte der Stadt Roßwein unter der E-Mail-Adresse oder telefonisch unter 034322/46648.

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