GRUNDSTEUER – Kurzinformation
Stadt Roßwein – Steueramt

1. Wichtigster Hinweis vorab
In den meisten Fällen ist das Finanzamt für Änderungen der Grundsteuer zuständig. Die Stadt kann den Grundsteuerbescheid erst ändern, wenn ein neuer Messbescheid des Finanzamts vorliegt. Der Grundsteuerbescheid der Stadt ist ein Folgebescheid.

2. Zuständigkeiten
Finanzamt
• stellt den Grundsteuermessbetrag fest
• entscheidet über Eigentumswechsel, Neubau, Nutzungsänderungen
• erlässt Messbescheide
Stadt
• berechnet die Grundsteuer nach Messbescheid
• wendet den Hebesatz an
• darf den Messbetrag nicht ändern

3. Eigentumswechsel
Ein Eigentumswechsel führt nicht automatisch zu einer Änderung. Eine Anpassung ist erst möglich, wenn das Finanzamt einen geänderten Messbescheid erlässt.

4. Wann ist ein Widerspruch bei der Stadt sinnvoll?
Nur wenn die Stadt selbst einen Fehler gemacht hat:
• Rechenfehler
• falscher Hebesatz
• falsches Grundstück aus gültigem Messbescheid übernommen
• formaler Fehler (z. B. falscher Zeitraum, Aktenzeichen, offensichtliche Schreib- und Übertragungsfehler)

5. Wann ist ein Widerspruch NICHT sinnvoll?
Wenn der Fehler beim Finanzamt liegt:
• Messbetrag falsch
• Messbescheid fehlt
• Eigentumswechsel nicht berücksichtigt

Oder wenn:
• der Hebesatz beanstandet wird
• die Berechnung korrekt ist

6. Form des Widerspruchs
Ein Widerspruch ist nicht per einfacher E-Mail möglich. Nur wirksam:
• schriftlich (mit Unterschrift),
• zur Niederschrift im Steueramt oder
• über sicheren elektronischen Weg

7. Keine aufschiebende Wirkung
Ein Widerspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht. Die Grundsteuer ist trotz Widerspruch fristgerecht zu zahlen.

8. Anschriftenänderungen
Bitte teilen Sie dem Steueramt jede Änderung Ihrer Anschrift mit – auch wenn Sie bereits beim Einwohnermeldeamt umgemeldet sind. Eine automatische Datenübermittlung erfolgt nicht.

9. Hinweis zu Bearbeitungszeiten
Durch die Grundsteuerreform besteht ein erhöhtes Arbeitsaufkommen beim Finanzamt und bei der Stadt. Es kommt daher zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Kontakt
Finanzamt Döbeln,
Burgstr. 31,
04720 Döbeln
Telefon: 03431 65330
Eine direkte Durchwahl finden Sie auf Ihrem Grundlagenbescheid.

Stadt Roßwein – Steueramt
Adresse: Markt 4 – 04741 Roßwein
Telefon: 034322 46631
ausschließlich Online-Terminvereinbarung erforderlich: www.rosswein.de/steueramt/