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GRUNDSTEUER – Kurzinformation
Stadt Roßwein – Steueramt

1. Wichtigster Hinweis vorab
In den meisten Fällen ist das Finanzamt für Änderungen der Grundsteuer zuständig. Die Stadt kann den Grundsteuerbescheid erst ändern, wenn ein neuer Messbescheid des Finanzamts vorliegt. Der Grundsteuerbescheid der Stadt ist ein Folgebescheid.

2. Zuständigkeiten
Finanzamt
• stellt den Grundsteuermessbetrag fest
• entscheidet über Eigentumswechsel, Neubau, Nutzungsänderungen
• erlässt Messbescheide
Stadt
• berechnet die Grundsteuer nach Messbescheid
• wendet den Hebesatz an
• darf den Messbetrag nicht ändern

3. Eigentumswechsel
Ein Eigentumswechsel führt nicht automatisch zu einer Änderung. Eine Anpassung ist erst möglich, wenn das Finanzamt einen geänderten Messbescheid erlässt.

4. Wann ist ein Widerspruch bei der Stadt sinnvoll?
Nur wenn die Stadt selbst einen Fehler gemacht hat:
• Rechenfehler
• falscher Hebesatz
• falsches Grundstück aus gültigem Messbescheid übernommen
• formaler Fehler (z. B. falscher Zeitraum, Aktenzeichen, offensichtliche Schreib- und Übertragungsfehler)

5. Wann ist ein Widerspruch NICHT sinnvoll?
Wenn der Fehler beim Finanzamt liegt:
• Messbetrag falsch
• Messbescheid fehlt
• Eigentumswechsel nicht berücksichtigt

Oder wenn:
• der Hebesatz beanstandet wird
• die Berechnung korrekt ist

6. Form des Widerspruchs
Ein Widerspruch ist nicht per einfacher E-Mail möglich. Nur wirksam:
• schriftlich (mit Unterschrift),
• zur Niederschrift im Steueramt oder
• über sicheren elektronischen Weg

7. Keine aufschiebende Wirkung
Ein Widerspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht. Die Grundsteuer ist trotz Widerspruch fristgerecht zu zahlen.

8. Anschriftenänderungen
Bitte teilen Sie dem Steueramt jede Änderung Ihrer Anschrift mit – auch wenn Sie bereits beim Einwohnermeldeamt umgemeldet sind. Eine automatische Datenübermittlung erfolgt nicht.

9. Hinweis zu Bearbeitungszeiten
Durch die Grundsteuerreform besteht ein erhöhtes Arbeitsaufkommen beim Finanzamt und bei der Stadt. Es kommt daher zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Kontakt
Finanzamt Döbeln
Burgstr. 31
04720 Döbeln
Telefon: 03431 65330
Eine direkte Durchwahl finden Sie auf Ihrem Grundlagenbescheid.

Stadt Roßwein – Steueramt
Adresse: Markt 4 – 04741 Roßwein
Telefon: 034322 46631
ausschließlich Online-Terminvereinbarung erforderlich: www.rosswein.de/steueramt/

Aktuelles

  • Lokschuppenfest in Nossen und Sonderzüge zum Meißner Weinfest7. August 2026 - 12:11
  • Herzliche Einladung zum Kaffeeplausch7. August 2026 - 10:01
  • WAPPEN Rosswein-klein
    Öffentliche Bekanntmachung7. August 2026 - 8:38
  • WAPPEN Rosswein-klein
    Vollsperrung Mühlstraße – 10.08.2026 bis 21.08.20266. August 2026 - 15:43
  • Tag des offenen Denkmals im historischen Umspannwerk Etzdorf5. August 2026 - 10:26
  • WAPPEN Rosswein-klein
    Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Ingo Fredersdorf30. Juli 2026 - 14:27
  • Aufruf zum Ehrenamtstag 202630. Juli 2026 - 13:57

Stadtverwaltung Roßwein

Markt 4 | 04741 Roßwein
034322 / 4660
034322 / 43481

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Barrierefreiheitserklärung für Stadtverwaltung Roßwein

Bei Stadtverwaltung Roßwein setzen wir uns dafür ein, unsere digitale Präsenz so barrierefrei und inklusiv wie möglich zu gestalten – für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Unser Ziel ist es, die Benutzerfreundlichkeit von www.rosswein.de zu verbessern und ein barrierefreies Erlebnis für alle zu unterstützen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder den verwendeten Technologien.

Unser Ansatz zur Barrierefreiheit

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die international anerkannte Standards für digitale Barrierefreiheit definieren. Auch wenn eine vollständige Konformität nicht immer garantiert werden kann, streben wir an, Verbesserungen umzusetzen, wo dies möglich ist, und überprüfen regelmäßig barrierebezogene Aspekte unserer Website. Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, und wir sind bestrebt, das Nutzererlebnis kontinuierlich zu verbessern, während sich Technologien, Standards und Nutzerbedürfnisse weiterentwickeln.

Barrierefreiheitsfunktionen

Um die Barrierefreiheit zu unterstützen, kann www.rosswein.de Tools wie die OneTap-Barrierefreiheitstoolleiste verwenden. Diese Benutzeroberfläche bietet eine Reihe hilfreicher Funktionen, darunter:
  • Anpassbare Textgröße und Kontrasteinstellungen
  • Hervorhebung von Links und Text zur besseren Sichtbarkeit
  • Vollständige Tastaturnavigation der Toolleisten-Oberfläche
  • Schnellstart über Tastenkombination: Alt + . (Windows) oder ⌘ + . (Mac)
Bitte beachten Sie Folgendes:
  • Die Verfügbarkeit und Wirksamkeit dieser Funktionen hängen von der Konfiguration und laufenden Wartung der Website ab.
  • Auch wenn wir bestrebt sind, Barrierefreiheit zu gewährleisten, können wir nicht garantieren, dass jeder Teil von www.rosswein.de jederzeit vollständig barrierefrei ist. Einige Inhalte können von Dritten bereitgestellt werden oder durch technische Einschränkungen außerhalb unserer Kontrolle beeinflusst sein.

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte: E-Mail: Wir sind bestrebt, alle Anfragen zu prüfen und innerhalb von 3–5 Werktagen zu antworten. Wenn Sie Unterstützung beim Zugriff auf Teile dieser Website benötigen, stellen wir auf Anfrage gerne alternative Zugangswege bereit. Letzte Aktualisierung: 28. November 2025
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