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FAQ Gartenpachten

FAQ – Gartenpachten in Roßwein und eingemeindeten Ortschaften

Geänderte Pachtpreise für Gartenland in Roßwein und Gemarkungen

Zum 01.01.2024 gelten neue Pachtpreise für Gartenland in Roßwein und dazugehörigen Ortsteilen. Die Preise gelten für Einzelgärten und Erholungsgrundstücke, die NICHT zu einem eingetragenen Kleingartenverein gehören. Die Stadtverwaltung setzt den dazu getroffenen Stadtratsbeschluss vom Juli 2023 um und verschickt derzeit die Änderungen zu den Pachtverträgen mit den angepassten Preisen. Oft gestellte Fragen zum Thema Gartenpacht in Roßwein finden Sie hier.

1. Wann wurden die Gartenpachten für Roßwein erhöht?

Der Stadtrat Roßwein hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 die Erhöhung der Preise ab 01.01.2024 für gepachtete Gartenflächen, die nicht zu einem Kleingartenverein gehören, beschlossen.
Die Veröffentlichung der Pachtpreise erfolgte im Amtsblatt Nr. 8, August 2023.

2. Für welche Gärten gelten die erhöhten Pachtpreise ?

Die neuen Pachtpreise gelten ab 01.01.2024 für alle Einzelgärten in Roßwein und eingemeindeten Ortschaften, die NICHT zu einem Kleingartenverein gehören.

3. Warum wurden die Pachtpreise für Gartenland in Roßwein erhöht ?

Hintergrund für die Erhöhung der Pachtpreise für Gartenland war die Anpassung an ortsübliche Preise und eine Vereinheitlichung der Preise für Gartenpachten in Roßwein und allen dazugehörigen Gemeinden.

4. Wie hoch sind die Preise für gepachtete Gartenflächen in Roßwein ?

Die ortsüblichen Preise für gepachtete Gartenflächen in Deutschland liegen zwischen 0,18 € und 0,40 €/m².
In Roßwein beträgt die Pacht ab 01.01.2024 für unbebautes Gartenland 0,15 €/m², für bebautes Gartenland 0,30 €/m². Die Pachtpreise für Gartenland liegen in Roßwein demnach unter den ortsüblichen Preisen.

5. Wann muss ich Pacht für ein bebautes Gartengrundstück zahlen ?

Laut §146 Bewertungsgesetz BewG ist ein bebautes Grundstück ein Grundstück mit benutzbaren Gebäuden. Auch die Finanzämter nehmen das Bewertungsgesetz als Grundlage zur Ermittlung der Grundsteuer.
Bei Gartenlauben, Wochenendhäusern oder Geräteschuppen handelt es sich demnach um ein benutzbares Gebäude. Das Grundstück, worauf sich dieses Gebäude befindet, ist demnach ein bebautes Grundstück. Laut 145 Bewertungsgesetz sind unbebaute Grundstücke, Grundstücke OHNE nutzbare Gebäude.

6. Was muss ich als Gartenpächter ab 01.01.24 für die Zahlung meiner Gartenpacht beachten ?

Wenn Sie der Stadt Roßwein in einer Einzugsermächtigung die Erlaubnis erteilt haben, dass die Gartenpacht einmal jährlich vom Konto abgebucht wird, müssen Sie gar nichts unternehmen. Die Stadt Roßwein bucht den geänderten Preis automatisch von Ihrem Konto ab.
Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank und ändern den Betrag für den Dauerauftrag.
Wenn Sie den Pachtbetrag bisher bis zum 15.02. als Einzelüberweisung auf das Konto der Stadt Roßwein überwiesen haben, überweisen Sie bitte den geänderten Pachtbetrag.

Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Tel. 034322 / 466-0 oder

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