
Familien willkommen
Um das Leben junger Familien in Roßwein so angenehm wie möglich zu gestalten, versucht die Stadt, den Eltern einige Annehmlichkeiten anzubieten.
Auf dieser Seite können Sie hinter dem jeweiligen familienfreundlichen Aspekt die entsprechenden Hinweise finden und über die angegebenen Mail-Adressen bzw. Telefonnummern entsprechende Fragen klären.
Für Hinweise, welche die Familienfreundlichkeit in Roßwein weiter erhöhen, ist die Stadtverwaltung jederzeit dankbar. Ihre Hinweise, Anregungen und Bedenken können Sie uns über oder telefonisch über 034322/46665 (Frau Schade) mitteilen.
Doch zunächst laden wir Sie ein, die einzelnen Punkte der Familienfreundlichkeit unserer Stadt zu besuchen.
Förderprogramm „Junges Wohnen in der Stadt Roßwein“
Die Stadt Roßwein unterstützt junge Menschen beim Erwerb einer Bestandsimmobilie für den eigenen Wohnzweck durch das neue kommunale Förderprogramm „Junges Wohnen in der Stadt Roßwein“.
Das Förderprogramm „ Junges Wohnen in der Stadt Roßwein“ erstreckt sich auf das Stadtumbaugebiet der Stadt Roßwein. Eine Förderung außerhalb des Gebietes ist leider nicht möglich.
Das kommunale Förderprogramm wird ausschließlich für den Erwerb eines innerstädtischen Grundstücks mit Bestandsgebäude und der anschließender Selbstnutzung im festgesetzten Stadtumbaugebiet ausgereicht. Die zusätzliche Schaffung von Einliegerwohnungen bzw. Wohnraum für Dritte ist dabei nicht förderschädlich.
Gefördert wird der Erwerb von Grundstücken mit Ein- und Mehrfamilienhäuser bis zu einem Maximalbetrag von 5.000,00 Euro je Erwerbsvorgang.
Das Förderprogramm kann nur in Anspruch genommen werden, wenn nach Erwerb und möglicher Sanierung der Wohnraum selbst beansprucht und der Hauptwohnsitz auf dem Grundstück angemeldet wird.
Es besteht prinzipiell kein Rechtsanspruch auf eine Förderung aus dem Förderprogramm „Junges Wohnen in der Stadt Roßwein“. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Stadtrat oder der Technische Ausschuss, Umwelt Kultur und Soziales der Stadt Roßwein. Die Anträge werden nach Eingang und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel entschieden.
Allgemeine Förderbedingungen:
- Gefördert werden Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende (europäischer Staatsbürgerschaft) mit bis zu 2 Kindern
- Die Förderung gilt für Kinder bis 16 Jahre.
- Als Kinder zählen leibliche Kinder und adoptierte Kinder.
- Gefördert wird der Erwerb eines Grundstückes einmalig mit 2.000,00 Euro sowie einer Kinderpauschale mit jeweils 1.500,00 Euro pro Kind
Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen des Stadtumbauprogramms „Umbauachse Altstadt“, speziell für Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten, können bei Verfügbarkeit beantragt werden. Darüber hinaus können Zuschüsse nach der jeweils aktuell geltenden Richtlinie des „Verfügungsfonds der Stadt Roßwein“ beziehungsweise nach der jeweils aktuell geltenden Richtlinie der Städtebaulichen Erneuerung des Freistaates Sachsen ausgereicht werden.
Weitere Einzelheiten zum Verfahren, eine Beratung oder die Antragsunterlagen für Finanzmittel aus dem städtischen Förderprogramm „Junges Wohnen in der Stadt Roßwein“ werden im Bauamt, bei Herrn Matthias Lange 034322/46642 oder bereitgehalten
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Begrüßungsgeld für Neugeborene
Es ist eine gute Tradition in Roßwein, jedes neugeborene Kind mit einem Startgeld- bzw. Begrüßungsgeld im Leben willkommen zu heißen.
In Zusammenarbeit mit der Sparkasse Döbeln und der VR-Bank Mittelsachsen übergibt die Stadtverwaltung den Eltern ein Startkapital von 50,00 €, welches in einer der Banken, z. Bsp. als Grundstock für eine Sparanlage, angelegt werden kann, um dem Kind in der Zukunft einige Wünsche zu erfüllen.
Den Antrag auf Begrüßungsgeld erhalten die Eltern automatisch mit einem Begrüßungsschreiben zur Geburt des Kindes. Bei Anfragen können sich gern an das Hauptamt telefonisch unter 034322 46621 oder per mail an wenden.
Sächsischer Familienpass
für kostengünstige Besuche in Museen und Freizeiteinrichtungen
Mit dem sächsischen Familienpass können bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen, wie z.B. Museen, Burgen und Schlösser kostengünstig bzw. auch teilweise kostenlos besucht werden.
Anspruch auf einen Familienpass haben Eltern mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende mit mindesten zwei kindergeldberechtigten Kindern und Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind.
Der Familienpass ist einkommensunabhängig und kann beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro der Stadt Roßwein beantragt werden.
Das Formular dazu gibt es hier: Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses
Weitere Informationen gibt es hier:
Stadtverwaltung Roßwein
| Markt 4 | 04741 Roßwein 034322 / 4660 034322 / 43481 Kontaktverzeichnis Öffnungszeiten Newletter abonnieren Roßwein-App Mängelmelder |
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