Förderprogramm „Junges Wohnen in der Stadt Roßwein“ – bis zu 5.000 Euro geschenkt
für innerstädtisches Wohnen
Das letzte Grundstück im städtischen Wohngebiet „Am Steinhübel“ wurde im März diesen Jahres verkauft. Damit endet ein erfolgreiches Förderprogramm, welches durch die Stadt Roßwein ins Leben gerufen wurde und die Ansiedlung junger Familien im genannten Wohnbaugebiet unterstützte. Um zukünftig auch jüngere Menschen für den Erwerb von Bestandsimmobilien und den Wohnort „Innenstadt“ zu begeistern, beschlossen die Stadträte in der Sitzung vom 28. März 2019 das neue kommunale Förderprogramm „Junges Wohnen in der Stadt Roßwein“. Dieses Förderprogramm erstreckt sich auf das Stadtumbaugebiet der Stadt (siehe Gebietskulisse im Anschluss). Eine Förderung außerhalb des Gebietes ist ausgeschlossen. Gefördert werden der Erwerb von Grundstücken mit Ein- und Mehrfamilienhäusern. Das Förderprogramm kann nur in Anspruch genommen werden, wenn nach Erwerb der darauf befindliche Wohnraum selbst genutzt und der Hauptwohnsitz auf dem Grundstück angemeldet wird. Es besteht prinzipiell kein Rechtsanspruch auf eine Förderung im festgesetzten Stadtumbaugebiet aus dem Förderprogramm „Junges Wohnen in der Stadt Roßwein“. Eine Entscheidung und Fördermittelzusage obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Roßwein. Die Anträge werden nach Eingang und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel entschieden.
Allgemeine Förderbedingungen:
- Gefördert werden Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende
(europäischer Staatsbürgerschaft) mit bis zu 2 Kindern. - Die Förderung gilt für Kinder bis 16 Jahre.
- Als Kinder zählen leibliche Kinder und adoptierte Kinder.
- Gefördert wird der Erwerb eines Grundstückes einmalig mit 2000,00
Euro sowie einer Kinderpauschale mit jeweils 1500,00 Euro pro Kind.
Weitere, zusätzliche Fördermöglichkeiten im Rahmen des Stadtumbauprogramms „Umbauachse Altstadt“ Roßwein bestehen für die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten am erworbenen Grundstück. Außerdem können weitere finanzielle Zuschüsse nach der jeweils aktuell geltenden Richtlinie des „Verfügungsfonds der Stadt Roßwein“ beziehungsweise nach der jeweils aktuell geltenden Richtlinie „Städtebauliche Erneuerung des Freistaates Sachsen“ ausgereicht werden. Weitere Einzelheiten zum Verfahren bzw. zu der Beantragung von Finanzmitteln aus dem städtischen Förderprogramm „Junges Wohnen in der Stadt Roßwein“ werden im Bauamt, bei Herrn Matthias Lange 034322/46642 oder bereitgehalten.
Stadtverwaltung Roßwein
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