Förderung »Orte des Gemeinwesens« – Landesprogramm »Soziale Orte«
Die Stadt Roßwein wurde mit dem Projekt „Bürgerhaus Roßwein als Haus der Begegnung und Beteiligung“ in die neue Förderung »Orte des Gemeinwesens« – Landesprogramm »Soziale Orte« aufgenommen. Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage der Gemeinsamen Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa und Gleichstellung zur Förderung von Maßnahmen zum Aufbau von Sozialen Orten und Orten der Demokratie als Orte des Gemeinwesens (Förderrichtlinie Orte des Gemeinwesens – FRL Orte). Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Das Landesprogramm „Soziale Orte“ fördert Gemeinden und Quartiere, welche Räumlichkeiten als zentrale Orte für Begegnungen, Beteiligungen und Kommunikation schaffen. Das Projekt „Bürgerhaus Roßwein als Haus der Begegnung und Beteiligung“ ist solch ein „Sozialer Ort“. Im Bürgerhaus Roßwein können Menschen aller Bevölkerungs- und Altersgruppen zusammenfinden. Dabei entsteht gleichzeitig ein Raum für Gespräche und Begegnungen. Die Gemeinde Roßwein wird mit der Förderung das Projekt initiieren und hat das Ziel, den sozialen Zusammenhalt stärker zu fördern sowie ehrenamtliches Engagement und Partizipation an soziokulturellem Leben in allen Alters- und Bevölkerungsgruppen anzuregen. Gleichzeitig möchte die Gemeinde Roßwein neu Zugezogene besser und schneller in die Gemeinschaft integrieren und das soziale sowie kulturelle Leben der Region bereichern. Weiterhin soll in allen Alters- und Bevölkerungsgruppen für das bürgerschaftliche Engagement motiviert werden. Mit dem Projekt „Bürgerhaus Roßwein als Haus der Begegnung und Beteiligung“ soll die Lebensqualität für alle Bewohner*innen in unserem ländlichen Raum erhöht werden sowie die Attraktivität Roßweins und Umgebung als Lebensort für Familien, Senior*innen, aber auch junge Menschen gesteigert werden.
Die Stadt Roßwein erhielt am 17.03.2022 den Zuwendungsbescheid durch die Sächsische Aufbaubank. Insgesamt wird das Projekt „Bürgerhaus Roßwein als Haus der Begegnung und Beteiligung“ mit 90,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Zuwendung (Zuschuss) in Höhe von maximal 261.412,19 Euro für Personal-, Sach- und Investitionskosten zum Betrieb des Bürgerhauses für die nächsten zwei Jahre gefördert.
Grundlage für die Projektförderung war ein zweistufiges Verfahren. Die Stadt Roßwein reichte bei der Bewilligungsbehörde, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), ein aussagekräftiges Konzept ein. Der Aufruf zur Interessenbekundung wurde vorab gemeinsam mit der Förderrichtlinie am 8. Juli 2021 im Sächsischen Amtsblatt Heft 27/2021 veröffentlicht. Die Bewilligungsbehörde entschied im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über das eingereichte Projektkonzept „Bürgerhaus Roßwein als Haus der Begegnung und Beteiligung“. Bei diesem Entscheid wurde das Ministerium von einem unabhängigen Beirat beraten. Die SAB forderte anschließend die Gemeinde Roßwein auf, für deren Vorhaben das Einvernehmen des SMS vorlag, die eigentliche Antragstellung vorzunehmen. Anschließend entschied die SAB positiv über den eingereichten Förderantrag.
„Bürgerhaus Roßwein“
Träger: Stadt Roßwein
ab 01.04.2022 für 2 Jahre
Inhalt: Schaffung eines Begegnungszentrums (Bürgerhauses)
Webseite: Bürgerhaus – https://www.rosswein.de/leben-in-rosswein/buergerhaus/