Verbrennen von Gartenabfällen im April 2018
Auf Grund der positiven Erfahrungen der letzten Jahre hält die Stadt Roßwein weiterhin daran fest, das Verbrennen der Gartenabfälle an zwei Tagen im April zu ermöglichen.
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist am Mittwoch, dem 11.04.2018 und am Samstag, dem 14.04.2018 gestattet. Als Ausweichtermine bei Schlechtwetter sind Mittwoch, der 18.04.2018 und Samstag, der 21.04.2018 vorgesehen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass entsprechend der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung pflanzliche Abfälle nur ausnahmsweise verbrannt werden dürfen, wenn eine Entsorgung durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, nicht möglich ist. Beim Verbrennen ist darauf zu achten, dass keine Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten dürfen, insbesondere durch Rauchentwicklung oder Funkenflug.
Für den Vollzug der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung ist das Landratsamt Mittelsachsen als untere Abfallbehörde in Freiberg zuständig.
Hauptamtsleiterin
der Stadt Roßwein