Erinnerung Schöffenwahl 2018
Im Jahr 2018 finden die Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 statt. Dazu werden aus der Roßweiner Bevölkerung wieder Bewerberinnen und Bewerber gesucht.
Schöffinnen und Schöffen sind durch ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter Teil der Rechtsprechung. Sie üben durch ihr Amt Staatsgewalt aus. Gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und -richtern urteilen Sie „Im Namen des Volkes“ über Schuld und Unschuld Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Für diese Tätigkeit werden sie entschädigt. Sie sind unabhängig, das heißt, nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Sie müssen unparteiisch entscheiden.
Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Die Vorschlaglisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Für die Schöffen sieht das Gesetz (GVG) u.a. folgende Voraussetzungen vor:
– der Schöffe muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
– Mindestalter bei Beginn der Amtsperiode ist Vollendung des 25 Lebensjahres,
– Höchstalter 69 Jahre, zu Beginn der Amtsperiode ( 01.01.2019)
– die Person muss zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagliste in der Stadt Roßwein wohnen,
– die Personen müssen aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt geeignet sein,
– die Personen dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein
– die Personen müssen die Fähigkeit besitzen, öffentlich Ämter zu bekleiden und dürfen nicht
wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt worden sein.
Interessierte Bürger richten Ihre Bewerbung bitte mit folgenden Angaben
– Familienname, Geburtsname, Vorname
– Familienstand
– Geburtsdatum/Geburtsort
– Beruf/Tätigkeit
– Staatsangehörigkeit
– Wohnort, Straße, Hausnummer
– frühere/jetzige Schöffentätigkeit
– Erklärung über Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR nach dem 31.12.1975
für die Vorschlagliste für Schöffen bis zum 30. April 2018 an die Stadtverwaltung Roßwein, Markt 4 in 04741 Roßwein.
Das Formular dazu kann auf www.schoeffenwahl.de heruntergeladen oder im Rathaus, Hauptamt Zimmer 12, abgeholt werden.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Roßweins sind aufgerufen, sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu bewerben. Der Stadtrat Roßwein entscheidet im Juni 2018 über die Vorschlagliste der Schöffen. Die Vorschlagliste bedarf der Zustimmung einer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Stadträte. Anschließend liegt die Vorschlagliste eine Woche zur Einsichtnahme für jedermann aus.
Roßwein, 12.04.2018
R. Kienert
Hauptamtsleiter