Pressemitteilung – Schrankenanlage außer Betrieb – vorsichtig befahren !!

Roßwein, Schrankenanlage Kohlenstraße – Gersdorfer Straße

Durch einen Verkehrsunfall wurde der Schrankenbock der Schrankenanlage so stark beschädigt, dass die Schranke nicht mehr betrieben werden kann. Mehrere Reparaturversuche seitens der Nossen-Riesaer Eisenbahn-Campagnie GmbH scheiterten. Aber die Bemühungen um Ersatzteilbeschaffungen laufen auf Hochtouren.

Trotz allem wird der Eisenbahnbetrieb durch Anwendung eines Ersatzverfahrens beim Befahren des Bahnüberganges sicher abgewickelt. Der Triebfahrzeugführer eines jeden Zuges erhält mit einem schriftlichen Befehl die Anweisung, den Bahnübergang selbst zu sichern. Dies wird nach den geltenden Bestimmungen des Regelwerkes durchgeführt. Dazu hält der Triebfahrzeugführer den Zug vor dem Bahnübergang an und gibt Achtungssignal (einmaliger Warnton). Wenn der Bahnübergang frei ist und sich dem Bahnübergang annähernde Verkehrsteilnehmer angehalten haben, befährt der Zug den Bahnübergang.

Ungeachtet dessen ist der Bahnübergang mit dem Verkehrszeichen „Andreaskreuz“ (Zeichen 201) gekennzeichnet und für den Straßenverkehrsteilnehmer gilt immer § 19 StVO: Schienenfahrzeuge haben Vorrang! Dieses bedeutet, insbesondere an Schrankenanlagen muss der Straßenverkehrsteilnehmer stets damit rechnen und seine Fahrweise so einstellen, dass auf kürzester Entfernung angehalten werden kann. Er darf den Übergang erst queren, wenn er sich davon überzeugt hat, dass sich kein Zug, auch bei offener Schranke, nähert.