Mitteilung der OFM Abwasserentsorgung GmbH zum 04.07.2020

Die rd. 3.500 Kunden der OFM Abwasserentsorgung GmbH, ein Unternehmen des Abwasserzweckverbands Obere Freiberger Mulde in Roßwein und Striegistal, werden auf ihrer Jahresabrechnung 2020 die Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% feststellen können. Diesen Vorteil wird selbstverständlich auch die OFM an ihre Kunden weitergeben. Die OFM Abwasserentsorgung GmbH ist ein Unternehmen des Abwasserzweckverbandes Obere Freiberger Mulde und hat somit, anders als die meisten anderen kommunalen Zweckverbände, die öffentliche Abwasserentsorgung privatrechtlich organisiert. Somit werden anstatt Gebühren, Entgelte für die Abwasserentsorgung erhoben. Die Erhebung von umsatzsteuerpflichtigen Entgelten ermöglicht es insbesondere Unternehmen im Verbandsgebiet, sich die geltend gemachte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen.

Für die meisten Kunden der OFM bedeutet das, dass die noch in diesem Jahr von der OFM berechneten Abschlagszahlungen sich nicht ändern werden und die Reduzierung aufgrund reduzierter Mehrwertsteuer dann in der Jahresendabrechnung 2020 (für einen Zeitraum von 6 Monaten) wirksam wird, wie vom Gesetzgeber beschlossen.

Diese Anpassung passiert „automatisch“, der Kunde braucht grundsätzlich nichts zu tun, da hierfür eine prozentuale Hochrechnung des Wasserbrauchs für den Zeitraum bis zum 30. Juni und für den Zeitraum ab dem 01.07.2020 erfolgt. Kunden, welche den Wasserbrauch per 30.06.2020 trotzdem melden möchten, ist dies unter den bekannten Kontaktdaten tun: per Mail: email hidden; JavaScript is required oder Tel.: 034322 5120.

Durch den beauftragten Dienstleister Veolia Wasser Deutschland GmbH, Niederlassung Döbeln, werden im Auftrag der OFM die Rechnungen erstellt und versendet, auch hierbei bestehen für den Kunden der OFM keine Änderungen zur bisher gewohnten Rechnungslegung.

Ausnahme bilden jene Kunden, die eine Leistung von der OFM vor dem 01.07.2020 bezogen haben, hier zumeist in Form der Fäkalienentsorgung oder sonstiger Dienstleistungen. Leistungen, welche vor dem 01.07.2020 erbracht wurden, müssen noch mit dem Mehrwertsteuersatz von 19% berechnet werden. Für Leistungen ab dem 01.07.2020 wird dann ebenfalls der reduzierte Steuersatz von 16% auf den Rechnungen ausgewiesen.

 

OFM Abwasserentsorgung GmbH

F. Lessig
Geschäftsführer