Weitere Lockerungen ab 15. Juni 2021

Am Dienstag, d. 15. Juni 2021, treten weitere Lockerungen für den Landkreis Mittelsachsen in Kraft.

Denn dann liegt der Landkreis mehrere Tage unter der Inzidenz von 35.

Eine entsprechende Bekanntmachung ist geplant. Folgendes regelt hier die neue Schutz-Verordnung:

 

  • Die Pflicht zur Kontakterfassung im Außenbereich der Gastronomie entfällt.
  • Es entfällt die Verkaufsflächenbeschränkung.
  • Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig.
  • An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, auch Familien-, Vereins- und Firmenfeiern in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen sind zulässig, wobei die Testpflicht entfällt.
  • Die Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportausübung fällt weg.
  • Saunen, Dampfbäder und -saunen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Besucher öffnen.
  • Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept, tagesaktueller Testung und Kontaktnachverfolgung öffnen.
  • Die Testpflichten entfallen weitgehend, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für folgende Ausnahmen bleibt die Testpflicht bestehen: Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum (wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann); Messen im Innenbereich; Großveranstaltungen; Dampfsaunen, Dampfbäder, Saunen.