Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie im Klosterbezirk Altzella

Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020 zur Einreichung von Vorhaben auf.

 

Der Aufruf beinhaltet Vorhaben aus den Handlungsfeldern (HF)

  1. A1a – zum Erhalt, der bedarfsgerechten Weiterentwicklung, Herstellung von Multifunktionalität und Barriere Reduzierung von Einrichtungen der Grundversorgung, der Daseinsvorsorge sowie von Trägern sozialer und kultureller Angebote beschränkt auf Vorhaben nach

A1a, Nr.1:   Barriere reduzierende Vorhaben, die Einrichtungen der Grundversorgung, der Daseinsvorsorge sowie von Trägern sozialer und kultureller Angebote betreffen (z. B. Rampen, Lifte, behindertengerechte Toiletten in Einrichtungen mit Bedeutung für das Gemeinwesen).

A1a, Nr. 2: Umnutzung und/oder Funktionsanreicherung bestehender, nicht gewerblicher Grundversorgungseinrichtungen

als Antragsteller sind zugelassen: Kommunen und Vereine

Kirchen als Gebäude sind von einer Antragstellung ausgenommen

 

  1. B1c – Rad und Fußwege ausbauen: Diese Maßnahme umfasst den Ausbau, die Neuanlage und Gestaltung (z. B. Begleitgrün, Beschilderung, Beleuchtung) von innerörtlichen und außerörtlichen Fuß- und Radwegen. Besonders unterstützt werden Lückenschlüsse bestehender Wege sowie die Umgestaltung von Wirtschaftswegen zu Wegen mit multifunktionaler Nutzung. Die Maßnahme bezieht sich ausdrücklich auch auf Naherholungswege. Eine integrierte Verbesserung des Strukturreichtums durch Hecken oder Baumreihen als Begleitgrün ist bei ortsteilverbindenden Vorhaben anzustreben. Abweichungen sind zu begründen.

 

als Antragsteller zugelassen sind: Kommunen

 

  1. C1 – Netzwerke in der Region zukunftsfähig gestalten

 

C1a: Vernetzung und Unterstützung von Trägern kultureller, ökologischer und sozialer Angebote und Unterstützung des Ehrenamtes

 

C1d: Entwicklung von Freizeit-, heimatkundlichen und touristisch nutzbaren Infrastrukturen und deren überregionale Vernetzung‘

als Antragsteller sind zugelassen: Kommunen und Vereine

 

  1. D1a – Harmonische Einbindung von Ortsrandlagen in die offene Landschaft sowie Schaffung und Aufwertung von Strukturelementen in Verbindung mit D2a – Kooperationen mit Landnutzern/-eigentümern zum Erosionsmanagement und zur Verbesserung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit des Bodens

 

als Antragsteller zugelassen sind: Kommunen

 

  1. E1a – Projektmanagement und -begleitung für komplexe Projekte einschließlich internationaler Kooperationsvorhaben sowie Durchführung projektvorbereitender Studien und Erstellung integrativer/ übergeordneter Konzepte

 

als Antragsteller zugelassen sind: Kommunen

 

 

Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Handlungsfeldern, den Zuwendungsberechtigten, der Förderhöhe, dem Fördersatz und den Rahmenbedingungen finden sich im Internet unter

 

www.klosterbezirk-altzella.com  (unter „Unser LEADER“)

 

Dort stehen auch die Antragsformulare:

  • Antrag auf Vorhabenauswahl investiv und Antrag auf Vorhabenauswahl nicht investiv

 

Start des Aufrufes:                                                                         05.07.2021

 

Frist zur Einreichung von Anträgen auf Vorhabenauswahl:     16.08.2021 16:00 Uhr

 

Aufgerufenes Budget: 1.200.000,00 €

 

Einzureichen bei: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.

Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis

Rechtsgrundlagen:  

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR)

Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft

http:// www.smul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-leader-rl-leader-2014-5304.html

LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V., Stand 27. Juni 2017

www.klosterbezirk-altzella.com  (unter „Unser LEADER“)

 

 

Ziele:

 

Entwicklung der Region Klosterbezirk Altzella zu einer lebendigen Region für alle Generationen in traditionsreicher Kulturlandschaft durch: Erhalt und Aufwertung der ländlichen Strukturen vor dem Hintergrund der demografischen Dynamik, Erhalt und Ausbau eines attraktiven Ortsbildes und der regionaltypischen Kulturlandschaft in allen ihren funktionalen Aspekten für Lebensqualität und Resilienz gegenüber den Effekten des Klimawandels. Alle geförderten Vorhaben müssen sich an dem Grundsatz der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit orientieren, d. h. sie müssen ressourcenschonend und generationengerecht ausgerichtet sein und die Aspekte der Chancengleichheit berücksichtigen, Qualität, Innovation und Kompetenz anstreben, Kommunikation und Kooperation fördern und sich durch Toleranz gegenüber Minderheiten auszeichnen bzw. nicht dagegen verstoßen.

 

Zuwendungsempfänger  

Gemäß Angaben Seite 1, Nr. 1 und Nr. 3: Kommunen und Vereine

                              Seite 1, Nr. 2, Nr. 4 und Nr.5: Kommunen

Voraussetzung:  

Zuwendungen unter 5.000,00 € werden nicht gewährt. Die Vorhaben sind vorzufinanzieren.

Ausführungszeitraum:  

Das Vorhaben soll im Jahr 2022 begonnen und spätestens 2023 abgeschlossen werden.

 

Vorhabenauswahl:

Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des je Handlungsfeld bereitstehenden Budgets.

Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:

1. Kohärenzkriterien

2. Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung

Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES.

Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreiche Frist des Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.

 

Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich, um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets.

 

Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitstehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut zur Auswahl eingereicht werden.

 

Jeder Vorhabenträger hat die Möglichkeit, die Entscheidung des Entscheidungsgremiums von der zuständigen Bewilligungsstelle im Landkreis Mittelsachsen bzw. Meißen überprüfen zu lassen.

 

Im Fall einer positiven Bewertung und Bestätigung durch das Entscheidungsgremium muss zwingend der Folgeantrag bis spätestens 01.November 2021 im jeweiligen Landratsamt eingereicht werden.

 

Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist:                       16.08.2021 um 16 Uhr

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
Tel.: 03431 6788721
E-Mail: email hidden; JavaScript is required

 

Die abschließende Vorhabenauswahl findet im September 2021 statt.