Aktuelles zur Corona Pandemie – Update vom 22.12.2021

Inzidenz Sachsen: 662,1
Inzidenz Mittelsachsen: 668,7
Inzidenz Roßwein: 1.046,9

Nächste Termine des mobilen Impfteams in Roßwein:
27. und 28.12.2021 im Kirchgemeindehaus Roßwein, Schuldurchgang
Resttermine auf Anfrage vor Ort.
Weitere Termine:
03. – 05.02.2022 im Kirchgemeindehaus Roßwein, Schuldurchgang
Terminvergabe über das Impfportal Sachsen
www.sachsen.impfterminvergabe.de

Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 13.12.2021
Gültigkeit: 13.12.2021 – 09.01.2022
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Privater Bereich
1 Hausstand + 1 Person Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig, wenn mindestens eine ungeimpfte Person dabei ist, Ausnahme: Kinder unter 16 Jahren
Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages für Hotspot-Landkreise und kreisfreie Städte bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000 für ungeimpfte Personen
Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die von den Landkreisen oder Kreisfreien Städten festgelegt werden
• Wenn bei privaten Feiern allein Genesene und Geimpfte anwesend sind, gilt eine Teilnehmerbegrenzung auf 20 Personen. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zählen nicht mit.

Weihnachten und Silvester
• In der Zeit zwischen dem 24. und 26. Dezember 2021 sowie 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 gelten in Regionen mit Ausgangsbeschränkungen Ausnahmen für den Besuch von Gottesdiensten.
An Silvester und Neujahr sind Feiern auf öffentlichen Plätzen, Anlagen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt. Zudem dürfen Personen außerhalb der Unterkunft keine Feuerwerkskörper mit sich führen oder abbrennen.
• Bei privaten Zusammenkünften während der Geltungsdauer der Ausgangsbeschränkung beim Verlassen der Unterkunft ist der Impf- oder Genesenennachweis mitzuführen und im Fall einer Kontrolle zur Prüfung vorzuzeigen.

Gastronomie, Kultur und Tourismus
• Hotspot-Regelung für Gastronomie: In Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen ab dem 13. Dezember 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 1.500 liegt, ist am nächsten – dem vierten – Tag die Öffnung der Gastronomie untersagt. Die Öffnung ist erst wieder am nächsten Tag möglich, wenn der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 1.500 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
• Zutritt zur Gastronomie unter 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr erlaubt.
• Übernachtungsangebote sind untersagt, Ausnahme: Dienstreisen, »soziale Zwecke« mit 3G-Regelung.
• Kulturangebote (z.B. Kinos und Theater) sind geschlossen, Ausnahme: Bibliotheken, Tierparks und Zoos im Außenbereich.
• Gottesdienste und andere Treffen von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind unter Beachtung der 3G-Regelung gestattet.
• Veranstaltungen, Feste, Messen, Großveranstaltungen, landestypische Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte sind untersagt.
• Die Öffnung von Diskotheken, Bars und Clubs ist untersagt.
• Touristische Bahn- und Busfahrten sind untersagt.

Schulen und Bildung
Aufhebung der Schulbesuchspflicht für alle Schulen, kein Anspruch auf Beschulung.
• Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geöffnet.
• Kita- und Grundschulbereich – eingeschränkter Regelbetrieb ab 29. November 2021 – geschlossene Gruppen und verkürzte Öffnungszeiten (Kita).
• Hochschulen – 3G-Regelung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen.
• Aus- und Fortbildungsbereich – grundsätzlich geschlossen inklusive Tanz-, Musik- und Kunstschulen und Volkshochschulen – Angebote für Kinder bis 16 Jahre inklusive Betreuer unter 3G-Regelung bleiben möglich.

Handel und körpernahe Dienstleistungen
• Zutritt zu Einzel- und Großhandelsgeschäften nur unter Beachtung der 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich – Bau- und Gartenmärkte sind darin eingeschlossen.
• Handel im Bereich der Grundversorgung (beispielsweise Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Apotheken) bleibt uneingeschränkt möglich.
• Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, Ausnahme: medizinische, therapeutische, pflegerische, heilpädagogische oder seelsorgerische Zwecke, Friseure dürfen unter Beachtung der 2G-Regelung und mit Kontakterfassung öffnen.

Arbeit und ÖPNV
FFP2-Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr.

Sport und Erholung
• Profisport kann unter Beachtung der 3G-Regelung und mit Kontakterfassung für Sportler ohne Zuschauer stattfinden.
• Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren zulässig, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung.
• Rehasport und medizinischer Sport ist zulässig.
• Bäder und Saunen und Solarien sind geschlossen, Ausnahme: rehabilitations- und medizinische Zwecke, berufsbedingte praktische Ausbildung etc. Hier gilt die 3G-Regelung mit Kontakterfassung.

Weitere Bereiche
• Versammlungen sind ortsfest und mit bis zu 10 Personen erlaubt.
• Fahrschulen unter Beachtung der 2G-Regelung für Fahrschüler und 3G-Regelung für Ausbilder.
• Reisebüros, Versicherungsagenturen und ähnliche Einrichtungen sind für Besucherverkehr geschlossen.
• Spielhallen und Wettannahmestellen sind für Besucherverkehr geschlossen, Ausnahme: Abgabe und Entgegennahme von Spielscheinen und Durchführung von Zahlungsvorgängen bei Wettannahmestellen unter Beachtung der 2G-Regelung.
• Ausschließlich zwingend vorgeschriebene Partei- und Gremiensitzungen sowie dienstliche Veranstaltungen von staatlichen Stellen sind unter Beachtung der 3G-Regelung erlaubt.

Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr 2022! Kommen Sie weiterhin gut durch die Zeit und bleiben Sie gesund!

 

M. Neubert
Hauptamtsleiterin
der Stadt Roßwein