Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen

Corona-Lage 14. Januar 2022

Heute meldet das Gesundheitsamt 133 neue Fälle. In den Krankenhäusern werden 37 Patienten behandelt, 13 von ihnen werden beatmet. Die Inzidenz liegt laut RKI bei 171,5.

Neue Allgemeinverfügungen des Landkreises bekannt gemacht

Die Gültigkeit der Allgemeinverfügung zum Verbot der Abgabe und des Konsums von Alkohol in der Öffentlichkeit wurde nochmals bis einschließlich 6. Februar 2022 verlängert. Dies wurde aufgrund der Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 5. Januar 2022 notwendig. Innerorts gilt weiterhin in der Öffentlichkeit somit ein Alkoholverbot – insbesondere auf Straßen, Gehwegen, in Parks, auf Sport- und Spielplätzen und für Bereiche, in denen Wochen- und Spezialmärkte abgehalten werden. Hinzu kommen auch Privatgrundstücke, die öffentlich zugänglich sind, wie Geschäfte oder Tankstellen. Auch außerorts ist an Bahnhöfen und Parkplätzen sowie im Umkreis von Sitzmöglichkeiten und Bushaltestellen der Konsum und die Abgabe von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist in diesen Bereichen nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt. Die Allgemeinverfügung wurde am Freitag im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und tritt am 15. Januar 2022 um 0 Uhr in Kraft.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen wurde auf die Virusvariante Omikron angepasst: Die positiv getestete Person, die nicht geimpft oder genesen ist, muss 14 Tage in Quarantäne. Eine Freitestung ist nicht möglich. Wer mindestens zweimal geimpft ist oder als genesen gilt, muss sich ebenfalls 14 Tage absondern, kann sich bei einem asymptomatischen Verlauf aber freitesten.

Für Kontaktpersonen gibt es weniger Ausnahmen von der Quarantäne. Auch im Landkreis Mittelsachsen steigt der Anteil der Omikron-Nachweise. In Mittelsachsen gibt es aktuell 87 bestätigte und Verdachtsfälle. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Betroffenen telefonisch.

Zudem wurde eine Bekanntmachung der Unterschreitung von Inzidenzwerten und den damit geltenden Erleichterungen bei Rückgang des Infektionsgeschehens eingestellt. Denn im Landkreis Mittelsachsen ist der Schwellenwert für das Eintreten der sogenannten Überlastungsstufe (Sieben-Tage-Inzidenz von 1500) seit dem 13. Dezember 2021 unterschritten. Deshalb gelten auch für Mittelsachsen seit heute die vom Freistaat beschlossenen Erleichterungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung.

Mit Inkrafttreten dieser Bekanntmachungen sowie der geänderten Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ergeben sich einige Änderungen im Hinblick auf beispielsweise Veranstaltungen, Dienstleistungen sowie die Regelungen der Nachweispflicht. Der Frage-Antwort-Katalog auf der Internetseite des Landkreises wurde entsprechend angepasst.

Hinweis: Das Bürgertelefon des Landkreises zu Corona ist am Montag wieder zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Ein Schema auf der Internetseite gibt ausführliche Informationen zu den Quarantäneregeln.

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
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