Das Ordnungsamt informiert!

Der Frühling ist nun nicht mehr aufzuhalten, umso mehr kommen nun die teils unbeliebten Pflanzen, wie Löwenzahn, Distel, Brennnessel, Giersch sowie viele weitere Unkräuter zum Vorschein. Dies wächst nicht nur in unseren schönen heimischen Gärten sondern leider auch auf Gehwegen, Straßenrinnen und Hauswänden. Dies ist nicht nur lästig, sondern sieht ebenfalls nicht schön aus.

Bitte beachten Sie deshalb unsere Straßenreinigungssatzung in der auch weitere Pflichten der Grundstückseigentümer*innen aufgelistet sind.

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege sowie auch die Reinigung der öffentlichen Parkplätze und Fußgängerzonen. (2) Zur Fahrbahn gehören auch die Trennstreifen, befestigte Seitenstreifen, Sicherheitsstreifen, Haltestellenbuchten, Parkbuchten sowie die Radwege.