Mit Veröffentlichung der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 03. November 2022 zur Änderung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mit Festlegung der Sperrzone I fallen folgende Teile der Stadt Roßwein in die Sperrzone I:
Dies hat vor allem Auswirkungen für die Jäger und Schweinehalter in den betroffenen Gebieten.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Mittelsachsen wurde heute veröffentlicht.
Diese dient der Festlegung der Verbringungsregelungen für erlegte Wildschweine, frisches Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse und weiterer Anordnungen zur Umsetzung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen für die Sperrzone I (Pufferzone). Veröffentlichung unter: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html
https://www.rosswein.de/wp-content/uploads/2022/11/Schweinepest-4.jpg192207Schadehttps://www.rosswein.de/wp-content/uploads/2017/06/rosswein-wappen.pngSchade2022-11-14 11:08:512024-01-02 10:50:49Bekanntmachung zur Afrikanischen Schweinepest