WAPPEN Rosswein-klein

Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Roßwein

für die Amtszeit 2024 – 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Döbeln und den Strafkammern des Landgerichts Chemnitz

Der Stadtrat Roßwein hat in der Sitzung am 27.04.2023 den Beschluss (Nr. 2023/552) über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Chemnitz und das Amtsgericht Döbeln gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

22.05.2023 bis 26.05.2023 zu folgenden Zeiten:

Montag            von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag            von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Roßwein, Markt 4, Zimmer 11 (1. Stock), für jedermann zur Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Roßwein, Markt 4, Zimmer 11 (1. Stock) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

Roßwein, 11.05.2023

H. Paßehr
Bürgermeister