Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Roßwein
für die Amtszeit 2024 – 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Döbeln und den Strafkammern des Landgerichts Chemnitz
Der Stadtrat Roßwein hat in der Sitzung am 27.04.2023 den Beschluss (Nr. 2023/552) über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Chemnitz und das Amtsgericht Döbeln gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
22.05.2023 bis 26.05.2023 zu folgenden Zeiten:
Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
in der Stadtverwaltung Roßwein, Markt 4, Zimmer 11 (1. Stock), für jedermann zur Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Roßwein, Markt 4, Zimmer 11 (1. Stock) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Roßwein, 11.05.2023
H. Paßehr
Bürgermeister