Gemeindlicher Vollzugsbediensteter bestellt

Am 14. Dezember 2023 wurde Herr Volker Fritzsche durch den Stadtrat zum gemeindlichen Vollzugsbediensteten von Roßwein bestellt.

Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erfüllung ihrer polizeibehördlichen Aufgaben die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes. Ihnen können polizeibehördliche Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Gemeindliche-Vollzugsbediensteten-Verordnung (GemVollzVO) übertragen werden. Hierzu zählen unter anderem der Vollzug von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden, der Vorschriften zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen sowie anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung, der Vorschriften über den ruhenden Verkehr, der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

Herr Paßehr beglückwünschte Herrn Fritzsche und wünschte ihm für seine Tätigkeit viel Erfolg.