Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie im KBAZ

Kloster Altzella

Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020, LEADER zur Einreichung von Vorhaben auf.

Der Aufruf beinhaltet Vorhaben aus den Handlungsfeldern (HF)

 

A –     Demografie gerechter Ortsumbau nach A1a, A1b, A1c

           mit einem Aufrufbudget in Höhe von 1,3 Mio. €

B –      Mobilität und Erreichbarkeit nach B1a, B1b, B1c

           mit einem Aufrufbudget in Höhe von 1 Mio. €

C –      Netzwerke nach C1a, C1b, C1c und C1d mit einem Aufrufbudget in Höhe von 800 T€

E1a-   Durchführung projektvorbereitender Studien und Erstellung integrativer/   

          übergeordneter Konzepte mit einem Aufrufbudget in Höhe von 100 T€

 

Unter Vorhaben nach Handlungsfeld A zählen unter anderem:

–         Barriere reduzierende Vorhaben, die Einrichtungen der Grundversorgung, der Daseinsvorsorge sowie von Trägern sozialer und kultureller Angebote betreffen (z. B. Rampen, Lifte, behindertengerechte Toiletten in Einrichtungen mit Bedeutung für das Gemeinwesen),

–         Funktionsanreicherung, Umnutzung von Bürger-, Vereinshäusern,

–         Modernisierung und/ oder Funktionsanreicherung bestehender Kindertageseinrichtungen einschließlich der Außenanlage,

–         Erhalt/Entwicklung von ortsbildprägenden Einrichtungen durch Instandsetzung, Modernisierung der Außenhülle, dazu zählen Kirchen, Schauwerkstätten und sonstige Einrichtungen – sofern diese soziale und kulturelle Angebote beherbergen oder andere Infrastrukturen der Daseinsfürsorge, wie Direktvermarkter, regionale Produzenten, medizinische und anderer Vorsorgeeinrichtungen

–         Aufwertung innerörtlicher Bereiche durch Ausstattung mit attraktiven öffentlichen Freiräumen und Plätzen, auch Plätze zur mobilen Versorgung

–         Um- und Wiedernutzung leerstehender dörflicher und regionaltypischer Bausubstanz

Unter Vorhaben nach Handlungsfeld B zählen unter anderem:

–         Erhalt und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Straßeninfrastruktur‘

–         Alternative Ergänzungen zum klassischen ÖPNV

–         Ausbau von Rad- und Fußwegen

 

Unter Vorhaben nach Handlungsfeld C zählen unter anderem:

–         Vernetzung und Unterstützung von Trägern kultureller, ökologischer und sozialer Angebote und Unterstützung des Ehrenamtes

–         Netzwerke zur Stärkung von Wirtschaft, Arbeit und Bildung

–         Stärkung der wirtschaftlichen Basis des Klosterbezirks durch Kräftigung regionaler Wirtschaftskreisläufe

–         Entwicklung von Freizeit-, heimatkundlichen und touristisch nutzbaren Infrastrukturen

 

Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Handlungsfeldern, den Zuwendungsberechtigten, der Förderhöhe, dem Fördersatz und den Rahmenbedingungen finden sich im Internet unter

 

www.klosterbezirk-altzella.com.  (Allgemeines)

 

Dort stehen auch folgende die Antragsformulare zur Verfügung:

  • Antrag auf Vorhabenauswahl Kapitel A, B und
  • Antrag auf Vorhabenauswahl Kapitel C

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Start des Aufrufes:                                                                         08.01.2018

 

Frist zur Einreichung von Anträgen auf Vorhabenauswahl:     22.02.2018    17:00 Uhr

 

Einzureichen bei: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzelle e.V.

Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis

Rechtsgrundlagen: Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR)              www.smul.sachsen.de/foederung/3531.htm

Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft     www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm

LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V., Stand 27. Juni 2017   www.klosterbezirk-altzella.com (unter Allgemeines)

Ziele: Entwicklung der Region Klosterbezirk Altzella zu einer lebendigen Region für alle Generationen in traditionsreicher Kulturlandschaft durch:Erhalt und Aufwertung der ländlichen Strukturen vor dem Hintergrund der demografischen Dynamik, Erhalt und Ausbau eines attraktiven Ortsbildes und der regionaltypischen Kulturlandschaft in allen ihren funktionalen Aspekten für Lebensqualität und Resilienz gegenüber den Effekten des Klimawandels. Alle geförderten Vorhaben müssen sich an dem Grundsatz der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit orientieren, d. h. sie müssen ressourcenschonend und generationengerecht ausgerichtet sein und die Aspekte der Chancengleichheit berücksichtigen, Qualität, Innovation und Kompetenz anstreben, Kommunikation und Kooperation fördern und sich durch Toleranz gegenüber Minderheiten auszeichnen bzw. nicht dagegen verstoßen.
Zuwendungsempfänger: Richten sich nach den Regelungen der Lokalen Entwicklungsstrategie
Voraussetzung: Zuwendungen unter 5.000,00 € werden nicht gewährt. Die Vorhaben sind vorzufinanzieren.
Ausführungszeitraum: Das Vorhaben soll im Jahr 2018 begonnen werden.
 

Vorhabenauswahl:

Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des je Handlungsfeld bereitstehenden Budgets.

Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:

1. Kohärenzkriterien

2. Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung

Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES.

Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreichefrist des Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.

Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets.

Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitstehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut zur Auswahl eingereicht werden.

Jeder Vorhabenträger hat die Möglichkeit, die Entscheidung des Entscheidungsgremiums von der zuständigen Bewilligungsstelle im Landkreis Mittelsachsen bzw. Meißen überprüfen zu lassen.


Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist:          22.02.2018 um 17.00 Uhr

 

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
Tel.: 03431 6788720 und -21
E-Mail:
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Die abschließende Vorhabenauswahl findet voraussichtlich im März 2018 statt.

 

Das Entscheidungsgremium legt eine Frist zur nachfolgenden Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde fest. Diese beträgt in der Regel maximal 6 Wochen nach Vorhabenauswahl.