Rettungswache Adé
Es wäre fast zu schön gewesen, wenn das geplante Konzept für das ehemalige Postgebäude in Roßwein aufgegangen wäre.
Dank der Unterstützung des Allgemeinarztes Clemens Otto konnte die Stadt im Jahre 2014 einen Investor für das historische Postgebäude begeistern und von der Gesamtentwicklungsmöglichkeit des Hauses überzeugen. Schon frühzeitig stand fest, dass das Nachbarhaus Döbelner Straße 22 vom Investor mit erworben wird, um den desolaten Anbau auf dem Grundstück zu beseitigen und somit mehr Platz für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes –“Schaffung eines Hauses der Medizin“ zu erhalten. Schon frühzeitig wurde das Konzept mit der Errichtung einer Rettungswache im Hof der ehemaligen Post sowie auf dem beräumten Grundstücksareal Döbelner Straße 22 geplant und die Umsetzung verfolgt. Ließ sich der Landkreis anfangs noch Zeit mit der Unterzeichnung eines Vormietvertrages, so brachten die Einsprüche eines Anliegers das Projekt der Rettungswache nun zum Erliegen. Bereits im Vorfeld der jetzigen Entscheidung wurde der Investor mit Einsprüchen und Nachforderungen durch den Anwalt des Anliegers konfrontiert, welche umfangreiche Gutachten und Detailerklärungen notwendig machten und nun trotzdem zur Absage der Rettungswache am Standort führten. Dabei wurden die Einsprüche des Anliegers durch die Bauordnungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen abgewogen und letztlich nach bestem Gewissen und Gesetzmäßigkeiten auch die Baugenehmigung für das Projekt Rettungswache erteilt. Selbst der Widerspruch zur Baugenehmigung durch den Anlieger wurde nach reichlicher Prüfung durch das Bauordnungsamt abgelehnt und die Baugenehmigung bestätigt. Da jedoch der Anlieger nunmehr den Klageweg beim Oberverwaltungsgericht Chemnitz Bautzen androhte, entschloss sich der Investor, vom Projekt der Rettungswache Abstand zu nehmen. Aufgrund des positiven Baugenehmigungsbescheides könnte das Projekt zwar umgesetzt werden. Da jedoch die Wartezeit auf einen Gerichtstermin beim Oberverwaltungsgericht gegenwärtig bis zu drei Jahre dauert, hätte der Investor frühestens in drei Jahren rechtliche Sicherheit für seine Investition erhalten. Da Gerichte manchmal auch anders entscheiden, als der vernünftige Menschenverstand annimmt, könnte auch in drei Jahren die Entscheidung entweder den Rückbau verlangen oder die Investition und damit die Baugenehmigung bestätigen. Diese Optionen sind für jeden Investor ein nicht zu kalkulierendes Risiko, aus welchem Grund der Investor letztlich seine Entscheidung gegen die Umsetzung des Projektes Rettungswache beschloss. Mit der Entwicklung, eine Investition in ein innerstädtisches Gebäude derart zu verhindern, wird in unserer Stadt ein neuer negativer Höhepunkt gesetzt. Zwar mag, rechtlich gesehen, der Anlieger alle Möglichkeiten für sich ausgeschöpft haben, jedoch ist dieser Vorgang ein verheerendes Zeichen an alle Investoren, welche in Roßweins Innenstadt ein altes Gebäude erwerben und wieder mit Leben erfüllen wollen. Wenn also ein überbordender Eigennutz vor dem Allgemeinwohl steht, wird es zweifellos schwierig, eine Stadt zu entwickeln. Natürlich lässt unsere Demokratie zu, dass Privatinteressen gedeckt werden, jedoch wäre mit der Rettungswache nicht nur eine ständige Besetzung der Einrichtung einhergegangen, sondern auch kurze und schnell Anfahrtszeiten zum jeweiligen Notfall im Stadtgebiet und in den Ortsteilen. Natürlich werden wir nun einen Ersatz zur möglichen Unterbringung der Rettungswache auf unserem Territorium suchen, jedoch hat uns der jetzige Vorgang keinen Bärendienst bei der Stadtentwicklung und der Suche nach Investoren erwiesen. Wenn wir Roßweiner uns immer an den positiven Entwicklungen anderer Städte und Regionen erfreuen und an unserer eigenen Stadtentwicklung recht oft kein gutes Haar belassen, so können wir uns zukünftig nur an der eigenen Nase ziehen, wenn wir mal wieder mit der Entwicklung vor Ort nicht zufrieden sind und Schuldige suchen.